Defekte Frontscheibe durch Radkappe - Gegner leugnet - wer zahlt?
Hallo zusammen,
da hier im Forum keiner allein gelassen wird der Hilfe braucht, wende ich mich mit meinem Problem an Euch. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit so einer Situation und kann mir helfen.
Folgendes ist passiert: Ich fuhr auf der Autobahn mit ca. 120 Km/h auf der Überholspur, es hatte ein wenig geschneit. Auf der rechten Spur fuhr ein PKW den ich überholen wollte. Plötzlich sah ich, dass sich vom Rad des anderen Autos die Radkappe löste und auf mich zuflog. Der Moment war zu kurz, um etwas zu unternehmen. Da krachte es auch schon. Die Radkappe touchierte meinen rechten Kotflügel und landete dann vorne unten rechts
in der Windschutzscheibe wo sie einen schönen großen Sprung hinterließ. Ich gab dem anderen Auto Lichthupe, nach ein paar mal anblinken hielt er dann auch auf dem Seitenstreifen an. Ich erklärte ihm, was passiert war, er sah die fehlende Radkappe und sein Beifahrer sagte: „Da wunderts mich, dass nicht mehr passiert ist.“ Ich schrieb mir seine Versicherungsdaten auf, er bekam meine Visitenkarte. Er sagte, dass er gerade auf dem Weg in den Urlaub sei und den Schaden seiner Versicherung in er nächsten Woche melden würde. Polizei haben wir nicht verständigt. Nach zwei Wochen hatte sich seitens seiner Versicherung nichts getan, also rief ich an und erfuhr, dass kein Schaden gemeldet war. Also meldete ich den Schaden bei seiner Versicherung. Die baten dann ihn wiederum, den Hergang aus seiner Sicht zu schildern. Jedenfalls kam letzte Woche ein Schreiben, das er bei seiner Versicherung angegeben hat, dass er keine Radkappen besäße und er demnach nichts weiß. Daraufhin habe ich ihn angerufen. Er hat mich zwar gekannt aber immer wieder gesagt, dass er keine Radkappen besitzt und nur angehalten hat, weil ich ihm Lichthupe gegen habe. Nun frage ich Euch ob ihr mir sagen könnte, welche Chancen ich habe die Scheibe bezahlt zu bekommen bzw. wie es weitergehen könnte.
Ist zwar ein bisschen lang der Beitrag- trotzdem hoffe ich dass es einer liest und helfen kann.
Danke!
27 Antworten
Ich muss vorerst anmerken, dass mir die deutsche Rechtslage nicht bekannt ist. Ich kenne lediglich die Regelung in der Schweiz, gehe aber davon aus, dass sich Deutschland davon nicht gross unterscheidet im Punkt der Haftpflicht des Motorfahrzeughalters.
Es wird immer wieder das unabwendbare Ereignis angesprochen. In der Schweiz ist als Exzeptionsgrund u.a. höhere Gewalt zulässig. An diese sind aber insbesondere bei Gefährungshaftung sehr hohe Anforderungen zu stellen. Eine "abfliegende" Radkappe kann indes nicht als höhere Gewalt gelten. Der Kausalzusammenhang scheint mir nicht unterbrochen zu werden.
Nimm dir meinen Beweislast-Punkt zu Herzen. Daran scheitert dein Anspruch.
ist ein steinschlag denn höhere gewalt? wohl auch nicht... und da weiß ich es wirklich 100% sicher, dass der "verursacher" nicht haftbar gemacht werden kann aufgrund des "unabwendbaren ereignisses".
EDIT: ich habe nochmal nachgelesen... da ich kein jurist bin, kann ich es leider immernoch nicht 100% sagen, aber so wie es aussieht kann es wohl doch sein, dass man es auf der gefährdungshaftung abwälzen kann. hierbei tritt dann allerdings das schon angesprochene problem mit der beweislast auf.
von daher ist es egal, wie man es dreht oder wendet... die chance, dass man den schaden ersetzt bekommt ist in meinen augen gleich null.
achja nochwas:
Zitat:
Original geschrieben von Advokat
Überlege noch einmal ganz genau, ob Du nicht doch einen Zeugen im Auto hattest oder jemanden ausfindig machen konntest, der zufällig hinter Dir herfuhr, als die Radkappe sich löste.
Von diesem Zeugen schickst Du der gegnerischen Versicherung eine schriftliche Aussage. Versuche wenigstens außergerichtlich Druck zu machen.
das ist mal wieder typisch für nen juristen... 🙂 aber man kann euch ja nicht mal böse sein, denn damit verdient ihr ja schließlich euer geld. am wenigsten stress und ärger hat man faktisch, wenn man den schaden einfach seiner eigenen teilkasko meldet. hochgestuft wird ja wie schon gesagt nichts... ok, das einzige, was anfallen könnte wär die SB, aber die 150€ wäre die stressfreie lösung in meinen augen allemal wert.
Steinschlag ist unabwendbares Ereignis,
Radkappe Halterhaftung wegen Betriebsgefahr.
Merke:
Der Stein liegt auf der Straße, die Radkappe nicht.
Kleiner, aber feiner Unterschied.
Die Anforderungen an die höhere Gewalt sind bei Gefährdungshaftungen (Betriebsgefahren gehören zu den Gefährdungshaftungen) entsprechend hoch anzusetzen. Die höhere Gewalt an sich ist ein qualifizierter Zufall. Letzterer umfasst Ereignisse, die sich unabhängig eines menschlichen Verhaltens ereignen. Und genau hier liegt der zentrale Unterschied: Das Abwenden eines Steinschlages liegt ausserhalb einer menschlichen Einflussmöglichkeit. Hingegen kann sehr wohl erwartet werden, dass der Führer eines Fahrzeuges die Befestigung der angebrachten Teile (z.B. Radkappe) kontrolliert. Daher kann in letzterem Fall nicht von Zufall (geschweige denn von höherer Gewalt) ausgegangen werden.
Madcruiser hat's eigentlich schon auf den Punkt gebracht, wobei seine Formulierung etwas unglücklich ist. Steinschlag und Radkappe-Konstellation lösen eine Betriebshaftung aus. In ersterem Fall wird im Gegensatz zu zweiterem der Kausalzusammenhang unterbrochen. Problem ist (wie von mir bereits angesprochen) in diesem Fall der Nachweis, dass effektiv das andere Fahrzeug den Schaden verursacht hat.
Fazit: Aus meiner Sicht keine Chance.
PS: Normalerweise kostet das was. 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Merke:
Der Stein liegt auf der Straße, die Radkappe nicht.
Ganz genau!!!
Vereinfacht lässt sich sagen, alles was von der Strasse hochgeschloidert wird = unabwendbares Ereignis = PECH!!!
Anders sieht das bei Gegenständen aus, die sich vom Fahrzoig lösen (z.B. Betonmischer verliert Ladung und die Steine bohren sich in deine Scheibe oder im Winter gerne genommen: Eisplatten lösen sich von der LKW-Plane). Hier haftet der Halter/Fahrer des Fahrzoigs. Das Problem ist wie schon öfters betont die Beweislast. Ziogen können da ungemein helfen.
Ebenfalls problematisch ist die Tatsache, dass die Wucht von verlorenen Steinchen wesentlich geringer ist, als von solchen, die duch die Räder hochgeschloidert werden - hier spielt auch der eingehaltene oder nicht-eingehaltene Sicherheitsabstand und der Umfang des Schadens eine Rolle. Mach dich hierzu auf einen ausführlichen Fragebogen des Versicherers gefasst.
Alles in Allem stehen die Chancen ohne Zeugen nicht gut - aber probieren schadet nicht - kostet höchstens ein paar EUR Portokosten und Deine Teilkasko läuft Dir nicht weg....meine Meinung...
... genau da sehe ich eben das Problem:
- ich habe kein Unfallprotokoll erstellt
- wir haben nicht die Polizei verständigt
- ich habe keine Zeugen
- ich habe keine Fotos gemacht
Da fällt es mir persönlich schwer, ihm den Sachverhalt zu beweisen. Was haltet ihr davon, mal zur Rechtsschutz zu gehen um eine Deckunsgzusage zu bekommen und wenigstens mal ein Anschrieben von einem Rechtsanwalt aufsetzen zu lassen. Vielleicht "fällt er ja dann um" der Unfallgegner. Weiter glaube ich, braucht man auf diesem Weg nicht zu gehen. Als Ausweg bleibt halt immer noch die TK und die 150€ SB.
Vielen Dank bei dieser Gelegenheit für Eure Beiträge!
Tom
Zitat:
Original geschrieben von Tom_Trader
...Was haltet ihr davon, mal zur Rechtsschutz zu gehen um eine Deckunsgzusage zu bekommen und wenigstens mal ein Anschrieben von einem Rechtsanwalt aufsetzen zu lassen....Tom
Manchmal bewirken Briefe vom Anwalt Wunder....aber hat deine RSV denn keine SB?? Wenn doch läuft das für den Fall, dass der Unfallgegner trotzdem nicht haftbar gemacht werden kann darauf hinaus, dass du nicht nur die 150 EUR SB aus der TK berappen darfst sondern zusätzlich noch die Anwaltskosten 🙁
servus,
auf grund der visitkarte und den versich.daten würde ich einhaken und die sache dem rechtsschutz übergeben. bei uns in A hatte ich auch einen glasschaden durch einen stein, den ein schotter lkw verlor und die scheibe wurde ersetzt. natürlich hätte ich durch einen von den rädern hochgewirbelten stein keinen anspruch gehabt.
gruß willi
... ich habe noch nicht mit der RS gesprochen und daher keine Ahnnung, ob eine SB auf mich zukommt. Ich würde halt einfch die Ergebnisse bzw. den Werdegang hier niederschreiben- wenn nicht gewünscht, erbitte ich ein Zeichen von Euch bzw. von den Moderatoren.
Viele Grüße!
Tom
@Tom_Trader
Klar, schreibe den Verlauf des Verfahrens hier nieder. Aber ich rate dir, nicht zu hohe Kosten (z.B. Anwaltshonorare) zu verursachen. Diese sind sehr schnell ein vielfaches höher als wenn du die neue Scheibe selber bezahlst.
Hast du eigentlich abgeklärt, ob der Schaden nicht allenfalls von deiner eigenen Versicherung gedeckt wird? (Überprüfe doch deinen Leistungskatalog...)
Zitat:
Original geschrieben von one o
...auf grund der visitkarte und den versich.daten würde ich einhaken und die sache dem rechtsschutz übergeben.
Damit liegt man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Auch ich möchte dir Mut machen, die Sache weiterzuverfolgen. Versicherungen und Gerichte sind nicht vollständig blöd. Da gibt es auch noch so etwas wie Lebenserfahrung. Wenn dir jemand freiwillig seine Visitenkarte gibt, hatte dies seinen Grund. Und die Zahl der ohne Radkappen daherkommenden PKWs ist auch ehr gering. Spätestens vor dem Kadi ziehen diese Menschen schnell den Schwanz ein. Die Kosten sind im übrigen nicht soooo hoch. Eventuell besteht noch nicht einmal Anwaltszwang und dann gehst du da alleine hin, dass wirkt ohnehin in der ersten Instanz immer gut.
Viel Erfolg!
pewie
Ich hatte je versprochen, weiter zu berichten. Habe gestern die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung bekommen - nun werde ich mich mal nach einem Anwalt umschauen. Alles weitere folgt.