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Defekte Bremsen und gesetzliche Gewährleistung

Themenstarteram 27. April 2009 um 18:43

Hallo Leute, ersteinmal vielen Dank an alle für Eure Tips.Das Problem mit dem metallischen Schleifgeräusch hat sich gelöst.Positiv: Es sind nicht die Antriebswellen und auch nicht das Automatikgetriebe.

Es sind schlichtweg die Bremsen der VA breit, also theoretisch und praktisch nicht verkehrssicher. Fahrerseite sind die Belege derart böse runter,so das der Sattel voll auf der Bremsscheibe aufliegt und dadurch die Geräusche verursacht. Wie schon gesagt die Problematik bestand von anfang an und sind auch dem Händler bekannt,so das ich jetzt im nachhinein den Spruch ...weiterfahren und beobachten...,doch mehr als leichtsinnig,ja geradezu lebensgefährlich finde. Wie gesagt ,das 14-tägige Rücktrittsrecht ist vorbei und ich fahre den Bock jetzt 10 Tage. Stand bei dem Händler natürlich heute wieder auf der Matte und habe darauf gedrängt das der Mangel behoben wird. Darf auch morgen den Bock schon in seiner Werkstatt vorbeibringen.Auf dem Kaufvertrag steht u.a. ...das Fahrzeug wurde auf technische Mängel nicht kontrolliert... ; Ist das jetzt ein Freibrief für den Händler das ich auf den Reparaturkosten sitzen bleibe,oder greift hier ebenfalls die gesetzliche Gewährleistung? Immerhin geht es hier um sicherheitsrelevante technische Vorraussetzungen und meines Wissens darf ein gewerblicher Händler ,derart mit gravierenden Mängeln behaftetes Fahrzeug gar nicht verkaufen. Wenn hier jemand auch schon solche Erfahrungen hinnehmen mußte würde ich mich über Tips freuen,insbesondere wie ich mich verhalten kann.Ich berichte auf jeden Fall wie die Geschichte ausgegangen ist.

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16 Antworten

RICHTIGSTELLUNG !

Das Beispiel mit "Klein-Doofi" und der Blondine waren eben nur Beispiele - da sollte sich niemand persönlich angegriffen fühlen. Ich kenne übrigens selbst recht clevere blonde Friseusen. ;)

Außerdem kam der Ausspruch nicht vom PC-Bastler sondern von mir - wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Und wenn man schon mit seinem Intellekt herumprahlt ( ich würde nie behaupten, dass ich klüger als ein Anderer bin - auch wenn es so wäre ! ), sollte man auch in der Lage sein, den Sinn eines Kommentars zu erfassen. Sonst kann es mit der Cleverness wohl DOCH nicht so weit her sein.:confused: Ich vermute nämlich, dass jeder andere den Sinn meiner Äusserung RICHTIG interpretiert hat - es kamen jedenfalls sonst keine Einwände. Auch nicht von Blondinen ! :D

Zitat:

Original geschrieben von skeptiker55

[...]

Ist das jetzt ein Freibrief für den Händler das ich auf den Reparaturkosten sitzen bleibe,oder greift hier ebenfalls die gesetzliche Gewährleistung? Immerhin geht es hier um sicherheitsrelevante technische Vorraussetzungen und meines Wissens darf ein gewerblicher Händler ,derart mit gravierenden Mängeln behaftetes Fahrzeug gar nicht verkaufen. Wenn hier jemand auch schon solche Erfahrungen hinnehmen mußte würde ich mich über Tips freuen,insbesondere wie ich mich verhalten kann.Ich berichte auf jeden Fall wie die Geschichte ausgegangen ist.

Sag mal ehrlich: Was erwartest du von diesem Forum?

 

Dir wurde geraten einen Anwalt zu kontaktieren. Das mit der Gewährleistung weiß niemand so genau, da die wenigsten Händler und Juristen F Astra fahren und auch hier angemeldet sind.

 

Wir können nur mutmaßen, da die Beschreibung deines Problems ziemlich oberflächlich ist. Des weiteren würde wahrscheinlich niemand der hier ein Auto ohne Probefahrt kaufen. Wenn während einer Probefahrt ein solches Problem schon besteht, kann man doch eigentlich nicht so leichtsinnig sein und den Wagen kaufen?! Wenn das Problem noch nicht bestand muss zuerst geklärt werden, woher es kommt und anschliesend ob es normaler Verschleiß (Bremsen zB) ist.

 

Wenn du weder an dem Schaden schuld bist, noch ist es normaler Verschleiß, muss der Händler nachbessern. Da das niemand hier beurteilen kann, kannst du auch keine klaren Antworten erwarten!

 

MfG

 

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