Defekt an anderem Bauteil bei durchführung einer Rückrufaktion gefunden - Wer zahlt Mehraufwand
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen wie es sicht rechtlich verhält wenn bei einer Rückrufaktion ein Mangel festgestellt wird welcher die Durchführung der Arbeiten in der Rückrufaktion verhindert? Wer zahlt dann die Kosten die bis dato entstanden sind?
Konkret gehts darum das bei meinem F25 bei einer von BMW angeordneten Rückrufaktion zum Tausch des AGR Ventils/Kühler festgestellt wurde, dass der Turbolader defekt ist. Laut BMW muss dieser getauscht werden da ansonsten die Testkriterien zum erfolgreichen Austausch des AGRs nicht erfüllt werden können und der Händler dann damit seine Kosten nicht von der BMW Zentrale erstattet bekommt. Nun siehts bei mir aber so aus das ich die Wagen eh verkaufen möchte und keine Lust habe hier einen neuen Turbo einzubauen zumal der Wagen eigentlich auch problemlos lief.
Nun möchte aber der Händler von mir die Kosten erstattet bekommen die bis dato angefallen sind - muss ich das zahlen oder BMW selber?