Dauerparken mit nicht fahrbereitem Auto
Bei uns im Wohnviertel parkt seit rund einem Jahr ein Fahrzeug am Straßenrand. Es steht da mit 4 Platten Reifen, von Vögeln hat es mittlerweile eine Teillackierung bekommen.
Nummernschilder sind dran, HU hat es noch bis Juli.
Mal von der Optik abgesehen, blockiert es die extrem knappen Parkplätze für Anwohner.
Wie ist da eigentlich die Rechtslage?
143 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 17. Mai 2021 um 15:37:48 Uhr:
Selbst wenn da nur die Luft raus ist... besorg mal "umgehend" einen Kompressor, oder irgendwas, um die 4 Reifen wieder aufzupumpen.
Habe ich immer im Kofferraum. Eine einfache Fusspumpe. Brauchst du keine 5 Minuten pro Reifen.
Und wer die nicht hat, geht ins nächste Geschäft und kauft eine für 30€. Fertig.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 17. Mai 2021 um 14:22:41 Uhr:
Wo ist also nochmal das Problem, wenn der Wagen dort 2 Monate vollgeschissen steht?
Auch mit luftleeren Reifen?
Wie kommst Du jetzt auf 2 Monate?
Zitat:
@Homie777 schrieb am 16. Mai 2021 um 11:27:18 Uhr:
Bei uns im Wohnviertel parkt seit rund einem Jahr ein Fahrzeug am Straßenrand. Es steht mit 4 Platten Reifen, von Vögeln hat es mittlerweile eine Teillackierung bekommen.
Nummernschilder sind dran, HU hat es noch bis Juli.Mal von der Optik abgesehen, blockiert es die extrem knappen Parkplätze für Anwohner.
Wie ist da eigentlich die Rechtslage?
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 17. Mai 2021 um 15:45:28 Uhr:
Habe ich immer im Kofferraum. Eine einfache Fusspumpe. Brauchst du keine 5 Minuten pro Reifen.
Und wer die nicht hat, geht ins nächste Geschäft und kauft eine für 30€. Fertig.
5 Minuten pro Reifen macht bei 4 Reifen 20 Minuten... "unverzüglich" ist das nicht !
Mit Fahrradreifen würde Ich Dir die Rechnung mit 5 Minuten pro Reifen abnehmen, aber nicht bei Autoreifen.
@Geisslein was wäre für dich denn unverzüglich im rechtlichen Sinn?
@windelexpress Und wenn das Auto seit 2 Jahren dort stehen würde, ändert es nichts. Steuer und Versicherung, sowie TÜV in Ordnung, dann kann der dort auch stehen.
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Zitat:
@Luke1637 schrieb am 17. Mai 2021 um 15:52:55 Uhr:
@Geisslein was wäre für dich denn unverzüglich im rechtlichen Sinn?
Les doch bitte einfach mal das Wort "unverzüglich" richtig und denke logisch.
Das Wort "unverzüglich" lässt sich doch aus "Ohne Verzug" ableiten. Sprich "Sofort"
Ist auch rechtlich so definiert.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 17. Mai 2021 um 15:52:55 Uhr:
@windelexpress Und wenn das Auto seit 2 Jahren dort stehen würde, ändert es nichts. Steuer und Versicherung, sowie TÜV in Ordnung, dann kann der dort auch stehen.
Sie sollten sich die Rechtslage bzw. die Begründungen der Gerichte durchlesen, bevor sie solch einen Stuss verzapfen.🙄
Du meinst also in der Art
Zitat:
Legaldefinition. § 121 Absatz 1 Satz 1 BGB enthält eine Legaldefinition des Begriffes. Unverzüglich bedeutet demnach „ohne schuldhaftes Zögern“. Diese Definition gilt für das gesamte deutsche Recht, wird aber von den Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht.
Das hilft aber nicht wirklich weiter. Denn wenn ich jetzt den Platz räumen müsste, könnte ich unverzüglich beginnen, die Reifen zu befüllen und könnte umgehend losfahren.
Es fehlt also noch immer an einer genauen zeitlichen Bestimmung. Sind nun 30 Minuten noch umgehend? Oder sind es nur maximal 5 Minuten?
Oder im Beispiel meiner leeren Batterie morgens: Sind es sogar 1 bis 2 Stunden, bis ich eine neue Batterie besorgt und eingebaut habe? Oder werden mir gar 8h Ladezeit zugebilligt?
Also, was ist für dich sofort?
edit: @geisslein warum sollte ich mehr als 5 Minuten brauchen? Ich habe schon öfter mal 'nen Platten damit aufgepumpt. Geht sehr gut. Habe eben keine Raucherlunge...
Unverzüglich ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und wird wohl bis zu 14 Tage noch hingenommen.
@Luke1637
Woher weißt Du, dass Steuer, Versicherung nicht schon längst gekündigt sind und das Kennzeichen überhaupt zu diesem Kfz gehört?
Steht leider nicht draußen dran.
Ergo steht da seit über einem Jahr ein Fahrzeug welches nicht bewegt und keinem Anwohner zuzuordnen ist.
Das kann alles sein oder nichts.
Aber @Homie777 wollte ja heute Bewegung in die Sache bringen.
Evtl erfahren wir sogar ein Ergebnis
@ktown dann ist es dir doch bestimmt möglich entsprechende Urteile zu verlinken, nachdem ein ordnungsgemäss zugelassenes Fahrzeug von einem Parkplatz abgeschleppt werden darf?
Oder wo einem solchen Fahrzeug ein weiteres Verweilen auf einem solchen untersagt wurde?
@windelexpress Ob dem so ist oder nicht, weiß hier natürlich niemand. Ich möchte nur gern einmal den Grundsatz ausdiskutieren, warum ein zugelassenes Fahrzeug nicht jahrelang bewegungslos auf einem Parkplatz stehen bleiben können sollte.
Vielleicht geht es dem Besitzer ja nur darum jederzeit einen PKW zur Verfügung zu haben?
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 17. Mai 2021 um 15:45:28 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 17. Mai 2021 um 15:37:48 Uhr:
Selbst wenn da nur die Luft raus ist... besorg mal "umgehend" einen Kompressor, oder irgendwas, um die 4 Reifen wieder aufzupumpen.Habe ich immer im Kofferraum. Eine einfache Fusspumpe. Brauchst du keine 5 Minuten pro Reifen.
Und wer die nicht hat, geht ins nächste Geschäft und kauft eine für 30€. Fertig.
Ich auch. Einen der an den Zigarettenanzünder angeschlossen wird. Hat so einen Reifen von 0 auf 2.8bar in ca 4 Minuten aufgepumpt. Musste ich letztens ausprobieren, da in einer Tiefgarage einen Platten und der nächste Reifenhändler nicht weit. Die paar km wollte ich ohne ADAC schaffen.
Aber wie hier wieder im Detail diskutiert und alles fünf mal durchgekaut wird... die richtige Antwort wurde bereits sehr früh im Thread gegeben. Fahrzeug beim Ordnungsamt melden und abwarten. Wenn sie es als "abgestellt" deklarieren wegen der Reifen, wird der Halter ermittelt. Wenn nicht (weil sonst alles in Ordnung und der Wagen zugelassen und versichert ist), wird gar nichts passieren. Wenn wirklich nur die Reifen platt sind, tippe ich auf Letzteres. Wenn noch eine andere Gefahr vom Fahrzeug ausgeht, werden die sehr schnell tätig.
Ganz einfach.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 17. Mai 2021 um 16:05:59 Uhr:
Das hilft aber nicht wirklich weiter. Denn wenn ich jetzt den Platz räumen müsste, könnte ich unverzüglich beginnen, die Reifen zu befüllen und könnte umgehend losfahren.Es fehlt also noch immer an einer genauen zeitlichen Bestimmung. Sind nun 30 Minuten noch umgehend? Oder sind es nur maximal 5 Minuten?
Oder im Beispiel meiner leeren Batterie morgens: Sind es sogar 1 bis 2 Stunden, bis ich eine neue Batterie besorgt und eingebaut habe? Oder werden mir gar 8h Ladezeit zugebilligt?Also, was ist für dich sofort?
Sofort bedeutet sofort !
Und wenn Du als Bsp "jetzt" den Platz räumen musst, dann bedeutet das auch "jetzt"
Und nicht erst, wenn Du die Fußpumpe aus dem Kofferraum holst und in 20 Minuten alle 4 Reifen aufgepumpt hast.
Als Fahrzeughalter hast Du auch eine Verantwortung für Dein Fahrzeug und hast es in einem betriebsbereiten und fahrbereiten Zustand zu halten, wenn es im öffentlichen Verkehrsraum parkt.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 17. Mai 2021 um 16:11:44 Uhr:
@windelexpress Ob dem so ist oder nicht, weiß hier natürlich niemand. Ich möchte nur gern einmal den Grundsatz ausdiskutieren, warum ein zugelassenes Fahrzeug nicht jahrelang bewegungslos auf einem Parkplatz stehen bleiben können sollte.
Vielleicht geht es dem Besitzer ja nur darum jederzeit einen PKW zur Verfügung zu haben?
Wenn man hier von "jahrelang" spricht.
Spätestens nach zwei Jahren ist der TÜV abgelaufen.
@geisslein Noch einmal: ein rechtliches sofort ist kein umgangssprachliches sofort wie z.B. in "Jetzt räum aber sofort dein Zimmer auf..."
Und dass das Auto "nur" umgehend in einen betriebsbereiten Zustand versetzt werden können muss, haben wir doch geklärt, oder?
Ja, ich weiß worauf ihr hinauswollt. Aber so Kleinigkeiten wie platte Reifen machen aus einem Fahrzeug doch keinen Schrott.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 17. Mai 2021 um 16:23:58 Uhr:
Wenn man hier von "jahrelang" spricht.
Spätestens nach zwei Jahren ist der TÜV abgelaufen.
Sind zwei Jahre von Prüfung zu Prüfung nicht "jahrelang"?
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 17. Mai 2021 um 16:11:44 Uhr:
@ktown dann ist es dir doch bestimmt möglich entsprechende Urteile zu verlinken, nachdem ein ordnungsgemäss zugelassenes Fahrzeug von einem Parkplatz abgeschleppt werden darf?
Oder wo einem solchen Fahrzeug ein weiteres Verweilen auf einem solchen untersagt wurde?
Sie meine zitierte Begründung des BGH. Sie ist eindeutig und schlüssig. Da wir jedoch das Opportunitätsprinzip in Deutschland haben, hat das Ordnungsamt hier einen Ermessungsspielraum. Was sie aber grundsätzlich als den gesetzlich erlaubten Spielraum definieren und das ist falsch.