Dauerparken mit nicht fahrbereitem Auto
Bei uns im Wohnviertel parkt seit rund einem Jahr ein Fahrzeug am Straßenrand. Es steht da mit 4 Platten Reifen, von Vögeln hat es mittlerweile eine Teillackierung bekommen.
Nummernschilder sind dran, HU hat es noch bis Juli.
Mal von der Optik abgesehen, blockiert es die extrem knappen Parkplätze für Anwohner.
Wie ist da eigentlich die Rechtslage?
143 Antworten
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 16. Mai 2021 um 11:30:11 Uhr:
Zitat:
@Homie777 schrieb am 16. Mai 2021 um 11:27:18 Uhr:
Wie ist da eigentlich die Rechtslage?
Solange Zulassung und HU gültig sind, es es vollumfänglich erlaubt.
Das ist falsch. Es muss auch fahrtauglich sein. Hat es platte Reifen, ist es nicht mehr fahrtauglich.
@TE: Ruf das Ordnungsamt an. Die kümmern sich darum. Erstmal wird es aufgenommen, nach einer Weile abgeschleppt.
Zitat:
@afis schrieb am 17. Mai 2021 um 11:20:39 Uhr:
Das ist falsch. Es muss auch fahrtauglich sein. Hat es platte Reifen, ist es nicht mehr fahrtauglich.
Platte Reifen machen ein Auto noch laaaaange nicht fahruntauglich. Dauert keine halbe Stunde, dann fährste damit wieder rum.
Ja bei MT wird auch da drüber diskutiert wenn man ein angemeldetes Auto ummeldet und dann die Kennzeichen tauscht, auf öffentlichem Grund. Was ist während der Zeit wo grade kein Kennzeichen angebracht ist? Ist das illegal und muss gemeldet werden.
Was ist wenn ich hinten anfange und es in dem Zeitraum x mit zwei verschiedenen Kennzeichen dort steht? Hat das Auto dann eine Doppelte Identität?
In so eine Haarspalterei gehts hier.
Einfach dem Ordnungsamt Bescheid geben, die kümmern sich drum.
Wenn alles okay ist bleibt das Auto da noch stehen.
Wenn eine Leiche gefunden wird geht es weiter zur CSI MT. Anschließend zur Kripo…..
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 17. Mai 2021 um 11:49:29 Uhr:
Zitat:
@afis schrieb am 17. Mai 2021 um 11:20:39 Uhr:
Das ist falsch. Es muss auch fahrtauglich sein. Hat es platte Reifen, ist es nicht mehr fahrtauglich.Platte Reifen machen ein Auto noch laaaaange nicht fahruntauglich. Dauert keine halbe Stunde, dann fährste damit wieder rum.
Aha.
Das sah das OVG NRW anders.
In einem etwas andersgearteten Fall führte es folgende Begründung an die auch hier Anwendung finden kann.
Zitat:
c) Straßenverkehrsrechtlich ist das Parken vorbehaltlich der in § 12 StVO normierten Verbote auf öffentlichen und dem Verkehr mit Kraftfahrzeugen gewidmeten Straßen zulässig.
Parken ist keine eigenständige Verkehrsart, sondern eine konkrete Ausprägung der Verkehrsart "Verkehr mit Kraftfahrzeugen". Dieser Verkehr ist zwar in erster Linie auf Fortbewegung ("fließender Verkehr"😉 angelegt, umfasst notwendigerweise aber auch, dass das Fahrzeug zwischen derartigen "fließenden" Verkehrsvorgängen abgestellt wird ("ruhender Verkehr"😉.
Der Verkehrsbezug wird erst dort aufgegeben, wo ein aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht umgehend betriebsbereites oder ein vorrangig zu anderen Zwecken als zur Wiederinbetriebnahme abgestelltes Fahrzeug den öffentlichen Straßengrund in Anspruch nimmt und somit zu einer auf die Straße aufgebrachten verkehrsfremden "Sache" - nicht anders als jeder beliebige sonstige körperliche Gegenstand - wird. Derartige Vorgänge fallen bereits aus der Widmung zum Verkehr und damit aus dem einschlägigen Gemeingebrauch heraus, da sie nicht "zum Verkehr" geschehen.
Ein Fahrzeug bei dem 4 Reifen platt sind, kann nicht umgehend betriebsbereit sein.
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Ich kann es schon nicht ganz verstehen wenn Leute beliebige Falschparker zur Anzeige bringen. Aber allein wegen einer möglichen Ordnungswidrigkeit das Amt zu informieren geht über mein Verständnis von einem angenehmen Miteinander hinaus.
Leute, wir haben genug Alltagssorgen. Sich noch um die vielleicht nicht entrichtete KFZ-Steuer anderer Leute zu kümmern geht schon etwas am Leben vorbei.
Da steht ein Auto welches längere Zeit nicht benutzt wird. Es gibt auch Leute die länger Zeit ganz andere Dinge nicht benutzen. Geht Ihr dann mit dem Wissen zur Polizei?
Das scheint hier ein Fall für Aktenzeichen XY ungelöst. 🙄
Man man, so viel Mythen hier. 🙂
Es ist rechtlit nichts zu beanstanden, und trotzdem sucht man sich was an den Haaren hier herbei.
Vielleicht hat der TE ja das Kennzeichen parat.
Dann kann bestimmt jemand Licht ins Dunkel bringen
Zitat:
@ktown schrieb am 17. Mai 2021 um 12:22:36 Uhr:
Ein Fahrzeug bei dem 4 Reifen platt sind, kann nicht umgehend betriebsbereit sein.
Was bedeutet für dich denn umgehend?
Praktisch reinsetzen und losfahren, oder was?
Wenn mal die Batterie leer ist, darf ich das Auto dann nicht mehr da stehen haben?
Wie sieht es aus, wenn nur ein Reifen unerwartet morgens platt ist?
Für mich bedeutet umgehend nichts anders als "ohne großen Aufwand".
Umgehend ist mit dem Rechtsbegriff unverzüglich gleichzusetzen
Hierzu sagte der BGH in einem anderen Fall, dass das Wort umgehend eine Frist setzt. Dies jedoch auf die Gründe und Umstände des Einzelfalls ankommt.
Um es an ihren Beispielen festzumachen
Zitat:
Wenn mal die Batterie leer ist, darf ich das Auto dann nicht mehr da stehen haben?
Für 1 Tag....ja, für 1 Woche...eventuell (die Begründung muss nur plausibel sein.
Zitat:
Wie sieht es aus, wenn nur ein Reifen unerwartet morgens platt ist?
Ich denke mit der Begründung des BGH sollten sie die Antwort kennen.
Hier im beschriebenen Sachverhalt sollte die Standzeit, wenn die Vögel nicht gerade die letzten 2 Tage Dünnschiss gehabt haben, weit über den Begriff umgehend hinaus sein.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 17. Mai 2021 um 12:25:44 Uhr:
Es ist rechtlit nichts zu beanstanden, und trotzdem sucht man sich was an den Haaren hier herbei.
SoSo. Denn im Besitz der Wahrheit bist ja nur Du.
Zitat:
@ktown schrieb am 17. Mai 2021 um 13:59:45 Uhr:
Umgehend ist mit dem Rechtsbegriff unverzüglich gleichzusetzenHierzu sagte der BGH in einem anderen Fall, dass das Wort umgehend eine Frist setzt. Dies jedoch auf die Gründe und Umstände des Einzelfalls ankommt.
Um es an ihren Beispielen festzumachen
Zitat:
@ktown schrieb am 17. Mai 2021 um 13:59:45 Uhr:
Für 1 Tag....ja, für 1 Woche...eventuell (die Begründung muss nur plausibel sein.Zitat:
Wenn mal die Batterie leer ist, darf ich das Auto dann nicht mehr da stehen haben?
Dann verstehe ich diese Aussage von dir nicht:
Zitat:
Ein Fahrzeug bei dem 4 Reifen platt sind, kann nicht umgehend betriebsbereit sein.
Wie lange brauchst du denn, um 4 Platten zu beheben?
Zitat:
@ktown schrieb am 17. Mai 2021 um 13:59:45 Uhr:
Ich denke mit der Begründung des BGH sollten sie die Antwort kennen.Zitat:
Wie sieht es aus, wenn nur ein Reifen unerwartet morgens platt ist?
Hier im beschriebenen Sachverhalt sollte die Standzeit, wenn die Vögel nicht gerade die letzten 2 Tage Dünnschiss gehabt haben, weit über den Begriff umgehend hinaus sein.
Im von dir zitierten Paragrafen geht es doch überhaupt nicht um die tatsächliche Standzeit.
Es kommt lediglich auf die Betriebsbereitschaft an, welche eben umgehend hergestellt werden können muss.
Wo ist also nochmal das Problem, wenn der Wagen dort 2 Monate vollgeschissen steht?
Auch mit luftleeren Reifen?
Sogar mit abmontierten Reifen ist der Wagen ruckzuck wieder betriebsbereit und das auch noch, wenn er bereits seit Monaten ohne Reifen dort stehen sollte.
Also ja, man könnte durchaus mal beim Amt nachfragen, ob es dem Besitzer des Wagens gut geht und ob er weiß, wo sein Auto steht. Den Parkplatz geräumt bekommt man dadurch aber noch lange nicht.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. Mai 2021 um 12:45:04 Uhr:
Vielleicht hat der TE ja das Kennzeichen parat.
Dann kann bestimmt jemand Licht ins Dunkel bringen
Spätestens jetzt gehört der Thread geschlossen. Am besten den Halter noch namentlich mit Adresse hier veröffentlichen. Was soll diese Hetzjagd?
Ich hab mal geklingelt.
Der gehörte schon nach Deinem ersten wirren Post geschlossen.
Du hast doch mit dem verdrehen hier losgelegt
Von veröffentlichen war doch nicht die Rede.
Du drehst Dir die Text so hin,wie Du sie brauchst.
Angefangen bei der Luxuskarosse
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 17. Mai 2021 um 12:49:55 Uhr:
Für mich bedeutet umgehend nichts anders als "ohne großen Aufwand".
Also 4 platte Reifen wieder in Ordnung zu bringen könnte schon mit einem "größeren Aufwand" zusammenhängen.
Selbst wenn da nur die Luft raus ist... besorg mal "umgehend" einen Kompressor, oder irgendwas, um die 4 Reifen wieder aufzupumpen.
Es bleibt dabei... ein Auto mit 4 platten Reifen ist nicht in einem fahrbereiten Zustand.
Es parkt nicht im öffentlichen Verkehrsbereich, sondern ist abgestellt und in diesem Zustand ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 17. Mai 2021 um 14:22:41 Uhr:
Wo ist also nochmal das Problem, wenn der Wagen dort 2 Monate vollgeschissen steht?
Auch mit luftleeren Reifen?
Sogar mit abmontierten Reifen ist der Wagen ruckzuck wieder betriebsbereit und das auch noch, wenn er bereits seit Monaten ohne Reifen dort stehen sollte.Also ja, man könnte durchaus mal beim Amt nachfragen, ob es dem Besitzer des Wagens gut geht und ob er weiß, wo sein Auto steht. Den Parkplatz geräumt bekommt man dadurch aber noch lange nicht.
Nein, eben nicht.
Ein Fahrzeug mit abmontierten Rädern stellt eine Gefährdung für die Öffentlichkeit dar. Genauso, wie ein Unfallfahrzeug mit abstehenden und scharfkantigen Karosserieteilen.