Dauerparken mit nicht fahrbereitem Auto
Bei uns im Wohnviertel parkt seit rund einem Jahr ein Fahrzeug am Straßenrand. Es steht da mit 4 Platten Reifen, von Vögeln hat es mittlerweile eine Teillackierung bekommen.
Nummernschilder sind dran, HU hat es noch bis Juli.
Mal von der Optik abgesehen, blockiert es die extrem knappen Parkplätze für Anwohner.
Wie ist da eigentlich die Rechtslage?
143 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 17. Mai 2021 um 16:16:57 Uhr:
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 17. Mai 2021 um 16:05:59 Uhr:
Das hilft aber nicht wirklich weiter. Denn wenn ich jetzt den Platz räumen müsste, könnte ich unverzüglich beginnen, die Reifen zu befüllen und könnte umgehend losfahren.Es fehlt also noch immer an einer genauen zeitlichen Bestimmung. Sind nun 30 Minuten noch umgehend? Oder sind es nur maximal 5 Minuten?
Oder im Beispiel meiner leeren Batterie morgens: Sind es sogar 1 bis 2 Stunden, bis ich eine neue Batterie besorgt und eingebaut habe? Oder werden mir gar 8h Ladezeit zugebilligt?Also, was ist für dich sofort?
Sofort bedeutet sofort !
Und wenn Du als Bsp "jetzt" den Platz räumen musst, dann bedeutet das auch "jetzt"
Und nicht erst, wenn Du die Fußpumpe aus dem Kofferraum holst und in 20 Minuten alle 4 Reifen aufgepumpt hast.
Als Fahrzeughalter hast Du auch eine Verantwortung für Dein Fahrzeug und hast es in einem betriebsbereiten und fahrbereiten Zustand zu halten, wenn es im öffentlichen Verkehrsraum parkt.
Interessant. Nehmen wir mal an, du parkst dein Fahrzeug regelkonform und gehst in der Stadt spazieren. Just in diesem Moment kommt das Ordnungsamt und möchte, aus welchem Grund auch immer, dass du jetzt sofort den Platz räumst. Tja, was machen die denn dann. Merkst selbst, dass da was nicht passt.
Zitat:
@ktown schrieb am 17. Mai 2021 um 16:27:39 Uhr:
Sie meine zitierte Begründung des BGH. Sie ist eindeutig und schlüssig. Da wir jedoch das Opportunitätsprinzip in Deutschland haben, hat das Ordnungsamt hier einen Ermessungsspielraum. Was sie aber grundsätzlich als den gesetzlich erlaubten Spielraum definieren und das ist falsch.
Du meinst das BGH Urteil, in dem es nur darum ging, ob das Wort "umgehend" eine Frist setzt oder nicht?
Welche Frist -in Minuten/Stunden oder Tagen- wird denn nun durch dieses Wort gesetzt?
"Ohne schuldhaftes Zögern" bringt dir wieviel Zeit, um den Platz zu räumen bzw. los zu fahren?
Warum wohl haben die Instanzen zuvor keine erfolgreiche Fristsetzung mit der Formulierung "umgehend" gesehen? Weil sie so eindeutig und schlüssig ist?
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 17. Mai 2021 um 16:28:17 Uhr:
Interessant. Nehmen wir mal an, du parkst dein Fahrzeug regelkonform und gehst in der Stadt spazieren. Just in diesem Moment kommt das Ordnungsamt und möchte, aus welchem Grund auch immer, dass du jetzt sofort den Platz räumst. Tja, was machen die denn dann. Merkst selbst, dass da was nicht passt.
Ist jetzt nicht Dein ernst, oder ?!
Wir sprechen hier von "nicht betriebsbereiten", bzw. "nicht fahrbereiten" Fahrzeugen, die "abgestellt sind.
Ein "regelkonform" geparktes Fahrzeug ist betriebs und auch fahrbereit und ist nicht abgestellt sondern parkt.
Wenn das Ordnungsamt also mein Fahrzeug weg haben möchte, dann habe Ich schlicht weg falsch geparkt, ansonsten gibt es keinen Grund ein regelkonform geparktes Fahrzeug abzuschleppen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 17. Mai 2021 um 16:38:12 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 17. Mai 2021 um 16:28:17 Uhr:
Interessant. Nehmen wir mal an, du parkst dein Fahrzeug regelkonform und gehst in der Stadt spazieren. Just in diesem Moment kommt das Ordnungsamt und möchte, aus welchem Grund auch immer, dass du jetzt sofort den Platz räumst. Tja, was machen die denn dann. Merkst selbst, dass da was nicht passt.Ist jetzt nicht Dein ernst, oder ?!
Wir sprechen hier von "nicht betriebsbereiten", bzw. "nicht fahrbereiten" Fahrzeugen, die "abgestellt sind.
Ein "regelkonform" geparktes Fahrzeug ist betriebs und auch fahrbereit und ist nicht abgestellt sondern parkt.
Und was, wenn 2 Minuten nachdem du das Fahrzeug verlassen hast ein Reifen seine Luft verliert? Wie lange darfst du so stehen bleiben? Verkürzt sich die Standzeit mit jedem weiteren platten Reifen?
Ich verstehe deine Intention nicht (und auch die einiger anderer). Was treibt euch an, hier auch noch das letzte Haar in der Suppe zu finden? Ist es Schadenfreude gegenüber einem Unbekannten? Außer dem TE hat keiner hier das Fahrzeug gesehen. Und selbst der TE kennt die genauen Umstände nicht. Und den TE geht das eigentlich auch gar nichts an, wie lange das Auto da steht und wieviel Luft in den Reifen ist. Die Diskussion hier zeugt sehr deutlich, in was für einem desolaten Zustand unsere Gesellschaft mittlerweile ist.
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@Geisslein Verkehrshindernis ging es ja eher um deine Definition von "sofort wegfahren".
Wenn du jetzt den Platz räumen musst, musst du auch genau in dem Augenblick weg. Das war deine Aussage.
Aber wenn du doch gar nicht am Fahrzeug bist, wie willst du dann sofort wegfahren?
Du brauchst vielleicht erstmal ein paar Minuten um zum Wagen zu kommen.
Ebenso verhält es sich mit den aufzupumpenden Reifen.
Hier mal ein schönes Beispiel, dass ein Wagen eben nicht ständig bewegt werden muss:
https://www.youtube.com/watch?v=0WACUjGxNbw
Da hat sich die Behörde schon mehrfach die Zähne ausgebissen beim Versuch den Wagen als Schrott und "abgestellt" zu deklarieren.
Regelkonform geparkt ist ein Wagen eben dann, wenn er auf einem Parkplatz steht, umgehend fahrbereit, versichert und angemeldet ist.
Und nicht nur, wenn er nicht länger als Zeitraum X dort steht und es lediglich eines Schlüsselumdrehens bedarf, um ihn zu bewegen.
Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, haben doch wohl in einem betriebstauglichen Zustand zu sein. Dazu gehört auch Luft im Reifen.
Ja, die kann mal runter gehen, auch von jetzt auf gleich, wenn man beim Parken einen Nagel einfährt. Keiner verlangt, dass du sofort mit dem Ersatzrad bereit stehst.
Hier ist es aber so, dass der Halter vom Zustand des Fahrzeugs wissen müsste! Er weiß also um die defekten Räder und hat den entsprechenden Zustand ohne schuldhaftes Zögern abzustellen. Das man dies in einem Jahr nicht auf die Reihe kriegt ist doch sehr fragwürdig.
Man könnte die Ansicht vertreten, dass "umgehend" in dem genannten Zusammenhang ca. drei Tage bedeutet. So weit im Voraus muss ein temporäres Parkverbot angekündigt werden. Im Umkehrschluss kann man von einem Autofahrer offenbar nicht verlangen, dass er ein ordnungsgemäss geparktes Fahrzeug schneller entfernt.
Zitat:
Beachten Sie zudem, dass auch beim Dauerparken auf öffentlichen Straßen jemand regelmäßig nach dem Fahrzeug schauen sollte. Denn es besteht immer die Möglichkeit, dass ein mobiles Parkverbot errichtet wird. Da dafür eine entsprechende Ankündigung spätestens drei Tage im Voraus erfolgen muss, sollten die Kontrollen auch in diesem Abstand erfolgen.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/dauerparken/
Alternativ: https://www.fnp.de/.../...alle-paar-tage-nach-auto-sehen-10860697.html
In drei Tagen kann man viele Reifen aufpumpen 😁
@Luke1637: Haben sie sich das Video wirklich angesehen? Der Besitzer sagte, dass er das Fahrzeug betriebsbereit und angemeldet hält. Wo ist also der Vergleich zum hier beschriebenen?
@ktown Ja, das ist mir bewußt. Der Vergleich ist z.B. dass er auch vor Fahrtantrittt erstmal den Vergaser befüllen muss. Zudem gibt es im Verlauf des Videos die Aussage, dass das Amt ihm den Wagen wegen einer defekten Seitenscheibe mal still legen wollte. Haben sie nicht durchbekommen.
Es ging im Großen und Ganzen aber darum, dass auch hier die Behörden mehrfach versucht haben ihm den Wagen stillzulegen, nur weil es offenbar verkehrsunsicher und nicht fahrbereit aussah. Haben sie nicht geschafft. Im Gegenteil, mußten sie ihm noch Schadenersatz leisten.
Betriebsbereit heißt nicht nur einsteigen und losfahren.
@Teksaz Um ein Fahrzeug parken zu dürfen, muss es eben nicht dauernd betriebsbereit sein. Es muss nur umgehend in Betrieb gesetzt werden können. Darum geht es hier.
Aber wir drehen uns im Kreis. So lange hier niemand ein Urteil zitieren kann, dass im Detail erläutert wie lang genau denn nun die Zeitspanne "sofort" oder "umgehend" ist, sind ein paar platte Reifen kein Hindernis, um den Wagen als nur geparkt und nicht abgestellt anzusehen.
Ich bin jedenfalls bei @Luke-R56 dass die Frist schon ein paar Tage betragen wird.
Zitat:
Ich bin jedenfalls bei @Luke-R56 dass die Frist schon ein paar Tage betragen wird.
Da wir hier ja von über 1 Jahr reden, scheinen die paar Tage wohl vorbei.
Zu allem anderen werde ich nichts mehr sagen. Sie scheinen die Worte des BGH nicht zu verstehen oder sie wollen sie nicht verstehen.
Da du mich gewissermassen mit-zitierst: Es ging in meinem Beitrag nicht um drei Tage Höchstparkdauer, sondern darum, dass ein Auto innerhalb von drei Tagen weggefahren / entfernt werden können muss. Wenn es dazu keinen Grund gibt, darf die Kiste da natürlich länger stehen, und dabei zwangsläufig auch verdrecken und Luft verlieren. Ich lese nirgends, dass irgendjemand von Amts wegen den Fahrzeughalter vor über einem Jahr aufgefordert hat, den Platz zu räumen.
@Luke-R56 , ich dachte, das ging aus meinen Ausführungen insgesamt schon hervor, dass ich auch keine Höchstparkdauer sehe. Nicht einmal, wenn es kleinere Defekte am Wagen während der Standzeit gibt.
edit: @ktown Nur weil du deine eigenen verlinkten Urteile nicht verstehst, solltest du dies anderen nicht unterstellen. In dem von dir erwähnten BGH Urteil ging es nur um die Frage, ob durch die Formulierung "umgehend" überhaupt erfolgreich eine Frist gesetzt wurde.
Das habe ich auch so verstanden bzw. bin d'accord 😉
Zitat:
@Teksaz schrieb am 17. Mai 2021 um 17:12:36 Uhr:
.
Hier ist es aber so, dass der Halter vom Zustand des Fahrzeugs wissen müsste! Er weiß also um die defekten Räder und hat den entsprechenden Zustand ohne schuldhaftes Zögern abzustellen. Das man dies in einem Jahr nicht auf die Reihe kriegt ist doch sehr fragwürdig.
Genau das weiss aber keiner. Lass den Halter mal im Koma liegen oder noch schlimmer, er ist gestorben.
Solange der Wagen versichert ist und die Steuern bezahlt werden, gibts für den Staat kein Bedürfnis , einzugreifen. Wenn allerdings der ,,TÜV,, abgelaufen ist, könnte er tätig werden.
Der Parkplatzmangel ist aber für sich allein kein Grund.
Es würde sich wohl keiner darüber aufregen, wenn alle Reifen aufgepumpt wären.
und wieder öllfendröllfzig seiten nur geblubber was nicht zur klärung beiträgt, weil dies nur das amt nach entsprechender meldung kann
mt at is best 😁