Dauerfahrlicht mit Bi-Xenon
Hallo,
ich habe mir einen Golf VI 1,4 TSI (90 kW) bestellt und habe zwei fragen:
1. Wird die automatische Fahrlichtschaltung beim Dauerfahrlicht überflüssig, weil das Licht sowieso immer an ist?
2. Ist das Display beim Radio RNS 310 wegen des Dauerfahrlichts immer auf Nachteinstellung und leuchtet immer die Instrumentenbeleuchtung?
Liebe Grüße
26 Antworten
Das geht zwar jetzt ins OT, aber egal: Die einzige Codierung die ich kenne (und die auch halbwegs funktioniert) habe ich in Form von dem Kufatec Codier Interface angewendet. Leider hat das den Nachteil dass das Dauerfahrlicht wie es ab Werk kommt flöten geht. Ich finde es so aber immernoch besser als mit 6 Fehlermeldungen und beim Start flackernden Rücklichtern rumzufahren.
Wenn jemand eine aktuellere Codierung hat, bitte her damit.
wenn du das xenon dfl lassen willst byte 18=43.auch hier wieder der rat FINGER WEG VON KUFATEC!!!
Seit wann ist denn die Codierung bekannt? Als ich vor 2 Monaten die Leuchten eingebaut habe war es noch Byte 18=15
Nur mal um sicherzugehen:
Gehen die Leuchten in der Heckklappe aus beim Öffnen?
Leuchtet das Standlich in voller Kraft?
Beim Bremsen werden nur die äußeren LEDs heller?
LEDs sind auch bei hellem Tag an?
Abbiegelicht über Nebler aktiviert sich trotzdem nur wenn es dunkel ist?
Wäre cool wenn du mir die paar Fragen noch fix beantworten könntest, auch wenn es ganz weit weg vom Thread Thema ist :-)
besher_307 mit seinem Golf R Mj 2010 hat schon recht. Beim Golf R sind Xenon Serie und die haben kein Dauerfahrlicht. Dort gibt es ein gesondertes LED-Tagfahrlicht.
Also akzeptiert VW beim R-Modell doch die "Nicht-Aktivierung" des DFL trotz eventueller Probleme mit der Lichthupe bei ausgeschaltetem Xenonlicht und ohne zusätzlichen Halogenfernlichtlampen wie früher üblich.
Sind beim Golf R eventuell andere Steuergeräte verbaut. Ein VCDS-Scan wäre zum Prüfen hilfreich.
Gruß
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Zitat:
Original geschrieben von Parg
Seit wann ist denn die Codierung bekannt? Als ich vor 2 Monaten die Leuchten eingebaut habe war es noch Byte 18=15Nur mal um sicherzugehen:
Gehen die Leuchten in der Heckklappe aus beim Öffnen?
Leuchtet das Standlich in voller Kraft?
Beim Bremsen werden nur die äußeren LEDs heller?LEDs sind auch bei hellem Tag an?
Abbiegelicht über Nebler aktiviert sich trotzdem nur wenn es dunkel ist?Wäre cool wenn du mir die paar Fragen noch fix beantworten könntest, auch wenn es ganz weit weg vom Thread Thema ist :-)
die codierung ist (schätzungsweise) 3 oder 4 wochen erst alt.in meinem blog mit den codierungen ist ne tabelle und auch ein link wo alles steht was man wissen muss.
Zitat:
Original geschrieben von vwschumi
Sind beim Golf R eventuell andere Steuergeräte verbaut. Ein VCDS-Scan wäre zum Prüfen hilfreich.Gruß
der R aht die selben stg´s wie jeder andere golf mit xenon (ohne nebler) auch.
Hallo!
Zitat:
Original geschrieben von mika85
der R aht die selben stg´s wie jeder andere golf mit xenon (ohne nebler) auch.
Hmm, in meinen Augen nur halb richtig 😉 Beim Golf R sind die Xenons Serienausstattung, daher muss ein R immer ein High-Steuergerät haben. Das könnte Nebler ansteuern, auch wenn keine verbaut sind.
Daher müsste es m.E. heißen, dass ein R das gleiche BCM wie jeder andere Golf mit Xenon auch. Ob Nebler oder nicht dürfte gar keine Rolle spielen.
vg, Johannes
upps stimmt... mein fehler...
nur das highend kann xenons und dieses kann auch die nebelr
Ich war letzten beim Händler, und der meinte zu mir, dass die Betriebserlaubnis erlischen würde, wenn das Dauerfahrlicht über die Xenonscheinwerfer deaktiviert wird.
Stimmt das? Was meint Ihr?
Ohne Betriebserlaubnis bekomme ich ja auch keinen TÜV mehr und ich fahre ja auch noch ohne Versicherungsschutz in der Gegend herum!
Zitat:
Original geschrieben von unsterblich
Danke für diesen wunderbaren und unnötigen Kommentar. 🙂🙄
In allen Threads, welche ich kenne, wo diese Falschaussage abgegeben wurde, wurde diese auch wiederlegt. Allmählich sollte es nun auch bei dem letzten angekommen sein, dass beim DFL nicht nur die Brenner leuchten.
Zitat:
Original geschrieben von Michel3188
Ich war letzten beim Händler, und der meinte zu mir, dass die Betriebserlaubnis erlischen würde, wenn das Dauerfahrlicht über die Xenonscheinwerfer deaktiviert wird.Stimmt das? Was meint Ihr?
Ohne Betriebserlaubnis bekomme ich ja auch keinen TÜV mehr und ich fahre ja auch noch ohne Versicherungsschutz in der Gegend herum!
Also ich hab meinen am Samstag abgeholt und der Händler hat mir
auf Anfrage vorher schon ohne jegliches Murren das DFL abgeschaltet.
Das mit der Betriebserlaubnis ist quatsch
Zitat:
Original geschrieben von unsterblich
Danke für diesen wunderbaren und unnötigen Kommentar. 🙂🙄Zitat:
Original geschrieben von KarstenSchilder
Ich hätte fast geschrieben "Ich finde es interessant, dass es die Leute, welche solche Scheinwerfer haben nicht mal schaffen es am eigenen Auto zu prüfen, bevor sie irgend etwas falsches als Tatsache hinstellen".
Dann hatte ich gesehen, dass er den Golf noch gar nicht hat, was ihn eigentlich noch mehr disqualifiziert mitzureden.
...sorry, aber er hat Recht...