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Dauer Schadenregulierung HuK

Themenstarteram 21. Oktober 2017 um 0:57

Hatte am 8.9.17 einen Unfall. Mir ist auf einem Parkplatz jemand Rückwärts in die Front gefahren.

War am gleichen Tag noch beim Gutachter und Anwalt.

Der Anwalt hat am 20.09.17 mit Fristsetzung zum 10.10.17 die HUK angeschrieben.

Habe heute mal telefonisch nachgefragt. Mein Anwalt sagte, der VN hätte sich wohl noch nicht zum Unfall geäussert/gemeldet.

So rein realistisch, dieses Jahr kann ich mit dem Geld nicht mehr rechnen, oder?

Hab die Suche auch zwecks HUK mal bedient und hab jetzt ein flaues Gefühl.

Da der Wagen nächste Woche weggeht und eine neuer gekauft wird.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@situ schrieb am 22. Oktober 2017 um 16:37:08 Uhr:

Ich finde es eigentlich müßig, über zigmal wiederholtes, notorisches Versicherungsbashing zu diskutieren. Aber irgendwie ist es immer wieder amüsant und hat einen gewissen Unterhaltungswert.

Leute, die das Benennen von Tatsachen als Bashing bezeichnen, haben entweder keinerlei Ahnung, oder wirken aktiv bei solchen Machenschaften mit. Zu welcher der beiden Gruppen gehörst Du?

Zitat:

Allein die Tatsache, dass die Versicherer jedes Jahr tausende unberechtigter Ansprüche/Jahr gerichtlich abwehren müssen, beweist doch, wie oft versucht wird, durch unberechtigte und/oder überhöhte Regulierungen die Prämien in die Höhe zu treiben.

Diesen inhaltlich zu 100 % sachlich falschen Blödsinn muss man nicht kommentieren.

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Na ja, da würde ich jetzt mal gelassen bleiben, das ist ein 0815 Fall für ihn, der bestimmt auch nur nach Gebührentabelle abgerechnet wird, oder hast du mit ihm einen extra Betrag cash ausgehandelt?:cool:

Das dein Anwalt nun nicht mit Staatsanwalt Posch und Richter Hold gemeinsam Ermittlungen, Zeugenbesuche, Skizzen analysiert und alles von RTL, wegen erheblichen Interesse der Öffentlichkeit, für die Ewigkeit aufgezeichnet wird, sollte klar sein.:D

Nicht falsch verstehen ich finde dieses Spiel der versicherungen auch dumm, haben selbige doch dafür gesorgt, das wen man seine kompletten Ansprüche wünscht praktisch gleich zum Anwalt rennen sollte... anders geht es leider nicht mehr. Ist zwar ärgerlich, aber trotzdem man ja rundum gepampert ist (Versicherung, Anwalt ..), sollte man doch Mittel in der Hinterhand/ zur Auslage / Alternativen haben um die Dauer bis zur Entschädigung überbrücken zu können ... Wie geschrieben finde das auch nicht so toll, aber irgendwie scheinen ja 1-3 Monate Standard zu sein, wird es ein wenig komplizierter wird es gerne auch mal länger...

Meiner Erfahrung nach(mit Anwalt), dauert es zwar, aber dafür bin ich eigentlich immer recht gut bei weggekommen, Schadensauszahlung + Pauschalen und Nutzungsausfall, habe mich auch immer über die lange Bearbeitung aufgeregt. Jedoch als das Geld auf dem Konto war, war wieder alles gut ....

am 23. Oktober 2017 um 10:39

Zitat:

@devrim schrieb am 23. Oktober 2017 um 12:36:30 Uhr:

Der ist Anwalt, das ist sein tägliches Brot. Der muss mir doch sagen was er benötigt

Ja, aber wenn man - nicht selten - mangelndes Interesse feststellt und das Gefühl hat, wie du: Dann macht man eben selbst, was man besser weiß.

Themenstarteram 23. Oktober 2017 um 10:53

Ihr werdert lachen, der Herr war so gnädig mir zu antworten.

Zwischenablage01

Der scheint es ja nicht auf Krawall anzulegen. Eher etwas durch den Wind. Genauso wie der Unfall selbst. Ditt wird schon. ;)

Themenstarteram 23. Oktober 2017 um 10:58

Wenigstens ist er Mann genug eine Erklärung abzuliefern, und ja, Kinder hat er auch. Die waren ja mit im Auto.

Krankenhaus, Unfall etc.. Falls es stimmen sollte hätte ich Verständnis dafür das erst mal links liegen zu lassen.

Er müsste aber eigentlich auch längst von seiner Versicherung angeschrieben worden sein.

Zitat:

@devrim schrieb am 23. Oktober 2017 um 12:53:19 Uhr:

Ihr werdert lachen, der Herr war so gnädig mir zu antworten.

Solche Ausreden höre ich mehrmals die Woche von Leuten, die ihre Versicherung etc. nicht bezahlen. Immer sind die anderen Schuld.(Umzug, Krankenhaus, Trennung vom Partner usw. usw.)

Ein Anruf bei seiner Versicherung und man hätte eine Schadennummer erstellt. Mit der kann der TE schon mal den Gutachter beauftragen.

Nächste mal gleich die Rennleitung holen, obwohl die sich ja am Telefon mittlerweile rückvesichern ob es wirklich nötig ist, dass sie raus kommen.

Na evtl. hat der TE ja Glück und der kümmert sich jetzt umgehend.

Kann man nur glücklich sein, dass der Wagen noch fahrbereit ist, sonst wäre das alles nicht so entspannt ohne fahrbaren Untersatz. Bei mir zumindest.

 

Gruß Martin

am 23. Oktober 2017 um 19:12

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. Oktober 2017 um 21:06:14 Uhr:

Zitat:

@devrim schrieb am 23. Oktober 2017 um 12:53:19 Uhr:

Ihr werdert lachen, der Herr war so gnädig mir zu antworten.

Nächste mal gleich die Rennleitung holen, obwohl die sich ja am Telefon mittlerweile rückvesichern ob es wirklich nötig ist, dass sie raus kommen.

Finde ich einen Top Service, dass jetzt die Polizei an Stelle des Schädigers die Schadensmeldung schreibt. Machen die das immer und überall? Oder wie hätte die Polizei die Sache beschleunigt? Haben sie den Unfall beobachtet, so dass sie die Schuldfrage beantworten können?

Das Verfahren wird durch die polizeiliche Unfallaufnahme sicher nicht beschleunigt. Habe ich auch nicht behauptet.

Aber durch den Unfallbericht der Polizei, kann die gegnerische Versicherung das Vorhandensein eines Schadens aber nicht in Frage stellen und das wurde hier ja wohl so von der HUK so dargestellt.

Gruß M

am 23. Oktober 2017 um 19:26

Ja, die Polizei kann im Zweifelsfall bestätigen, dass ein Unfall statt gefunden hat und wer beteiligt ist. Das wäre in diesem Fall wohl alles und das weiß der Versicherer ja bereits. Es änderte nichts daran, dass der Versicherer das mehrfache Anmahnen der Mitteilung des Schädigers abwartet. Nur darum geht doch es hier - zumindest habe ich nichts anderes heraus gelesen und deswegen habe ich den Bezug dann wohl falsch verstanden.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. Oktober 2017 um 21:18:21 Uhr:

Aber durch den Unfallbericht der Polizei, kann die gegnerische Versicherung das Vorhandensein eines Schadens aber nicht in Frage stellen und das wurde hier ja wohl so von der HUK so dargestellt.

Das konnte ich jetzt aber nicht aus den Zeilen des TE entnehmen.

Wärst Du so nett, mir auf die Sprünge zu helfen, die entsprechende Textzeile vielleicht sogar zu nennen?

Denke dir schon mal im Voraus!

Zitat:

@devrim schrieb am 23. Oktober 2017 um 10:34:12 Uhr:

Mein Anwalt hat mich gerade angerufen. Die HUK sagt wohl der Versicherungsnehmer meldet sich in keinster Weise. So werden sie keinen Schaden regulieren. Jetzt will der Anwalt den Zeugen haben.

Und da steht jetzt drin, dass die Versicherung das Vorhandensein eines Schadens in Abrede stellt?:confused:

Bin bei der HUK24 .

als ich mal jemanden einen Spiegel abgefahren hatte und der mit meinem BarzahlungsAngebot nicht zufrieden war,hab ich es halt meiner Versicherung gemeldet. (Telefonisch)

Dann hab ich eine Schadensnummer bekommen und ab da hat sich der von mir vermeintlich Geschädigte nur noch mit der Huk unterhalten.

Wenn ich den Schaden nicht gemeldet hätte,woher hätte der Typ wissen sollen bei wem,zu welchem Vorgang er sich mit der entsprechenden Versicherung melden soll.

Über den UnfallBericht sieht man das Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und über die Kennzeichen bekommt man die Haftpflichtversicherung raus und kann als Geschädigter bei der Versicherung des Gegners einen Antrag auf Regulierung stellen. Und wenn man dazu noch einen UnfallBericht hat,sollten Zweifel am Vorhandensein eines Schadens ausgeräumt sein.

Gruß M

Zitat:

@tartra schrieb am 21. Oktober 2017 um 11:29:34 Uhr:

Da sind alle Versicherungen gleich wenn es um die zahlung geht .... Aus Erfahrung würde ich sagen, wenn die fiktive Abrechnung gewünscht ist und da nicht noch komplizierte Sachverhalte dazukommen, kannste mit mit Mitte November/Dezember mit dem Geld rechnen ...

Wenn du Pech hast zahlt die versicherung ersteinmal einen kleineren Betrag, dann setzt der Anwalt wieder ein Schreiben auf und Wochen später haste dann alles wie gewünscht ... das ist Systemn bei allen Versicherungen, hat nichts speziell mit der Huk zu tun

.,.stimmt so nicht..

Gibt genügend Versicherungen, die innerhalb wenige Tagen / Wochen den Schaden

begleichen.

Sind aber nicht die preiswertesten..eher im oberen Bereich..

Habe mit beiden der letzten Jahre zu tun gehabt.

die "billigen"..hinauszögern ohne Ende und am Ende (ca. 8-Wochen) auch noch

versucht einiges zu kürzen.

die teueren, nach spätestens 2-Wochen war alles geregelt und ohne Abzüge..

Dazu dann oft noch züsätzlich ein 50€ Online-Gutschein als Entschuldigung

fürs "lange warten".

Grüße

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