Dauer Schadenregulierung HuK

Hatte am 8.9.17 einen Unfall. Mir ist auf einem Parkplatz jemand Rückwärts in die Front gefahren.
War am gleichen Tag noch beim Gutachter und Anwalt.

Der Anwalt hat am 20.09.17 mit Fristsetzung zum 10.10.17 die HUK angeschrieben.
Habe heute mal telefonisch nachgefragt. Mein Anwalt sagte, der VN hätte sich wohl noch nicht zum Unfall geäussert/gemeldet.

So rein realistisch, dieses Jahr kann ich mit dem Geld nicht mehr rechnen, oder?
Hab die Suche auch zwecks HUK mal bedient und hab jetzt ein flaues Gefühl.
Da der Wagen nächste Woche weggeht und eine neuer gekauft wird.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@situ schrieb am 22. Oktober 2017 um 16:37:08 Uhr:


Ich finde es eigentlich müßig, über zigmal wiederholtes, notorisches Versicherungsbashing zu diskutieren. Aber irgendwie ist es immer wieder amüsant und hat einen gewissen Unterhaltungswert.

Leute, die das Benennen von Tatsachen als Bashing bezeichnen, haben entweder keinerlei Ahnung, oder wirken aktiv bei solchen Machenschaften mit. Zu welcher der beiden Gruppen gehörst Du?

Zitat:

Allein die Tatsache, dass die Versicherer jedes Jahr tausende unberechtigter Ansprüche/Jahr gerichtlich abwehren müssen, beweist doch, wie oft versucht wird, durch unberechtigte und/oder überhöhte Regulierungen die Prämien in die Höhe zu treiben.

Diesen inhaltlich zu 100 % sachlich falschen Blödsinn muss man nicht kommentieren.

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Wenn es sachliche Gründe für eine länger dauernde Regulierung gibt, ist dies absolut in Ordnung.
Diese sind häufig aber nicht vorhanden, es werden einfach nur schmuddelige Verzögerungsspielchen zu Lasten der Geschädigten betrieben.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 22. Oktober 2017 um 13:27:48 Uhr:


Wenn es sachliche Gründe für eine länger dauernde Regulierung gibt, ist dies absolut in Ordnung.
Diese sind häufig aber nicht vorhanden,

Es geht aber nicht um "häufig", sondern um einen konkret geschilderten Einzelfall:

Zitat:

@devrim schrieb am 21. Oktober 2017 um 02:57:24 Uhr:


Der Anwalt hat am 20.09.17 mit Fristsetzung zum 10.10.17 die HUK angeschrieben.
Habe heute mal telefonisch nachgefragt. Mein Anwalt sagte, der VN hätte sich wohl noch nicht zum Unfall geäussert/gemeldet.

Halten wir also fest:

- Der Schädiger hat den Schaden nicht gemeldet
- Ob die Versicherung vor dem Anspruchsschreiben vom 20.09. Kenntnis von dem Unfall hatte, wissen wir nicht
- Ob der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, wissen wir nicht. Und falls ja, wissen wir nicht, ob der Versicherung irgend etwas "amtliches" zugeleitet wurde, aus dem zumindest die Beteiligung des VN an dem Unfall ersichtlich ist
- Zeugen? Wissen wir ebenfalls nicht

Und trotzdem weißt du, dass hier "schmuddelige Verzögerungsspielchen" seitens der Versicherung gespielt werden? Du musst Hellseher sein...

(ich möchte übrigens nicht, dass mein Nachbar meiner Versicherung einen Schaden meldet, während ich 3 Wochen im Urlaub bin und die Versicherung zwischenzeitlich reguliert)

Und immer noch beachten, dass immer von einer Prüffrist gesprochen wird. Die beginnt zu laufen, wenn alle wesentlichen Informationen vorliegen. Liegen also die Angaben des Unfallgegners bei der Versicherung (noch) nicht vor, kann sie auch noch nicht prüfen.

@rrwraith
Nichts anderes als in Deinem Urteil steht in meinem Zitat.
Es sind immer Einzelfälle. Kleinigkeiten sind entscheidend.
Sie können aber immer als Anhalt in ähnlichen Fällen dienen.

Es ist doch müßig, über irgendwelche Fristen in Einzelfällen zu diskutieren.
Jeder, der regelmäßig mit der Materie zu tun hat, weiß, daß Schadensregulierung sehr oft nicht so abläuft, wie sie könnte und sollte!
Allein die Tatsache, das zig Tausende Geschädigte gezwungen werden, ihre gesetzlichen Ansprüche gerichtlich geltend machen zu müssen, beweist doch, daß eine Menge schief läuft!

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Zitat:

@rrwraith schrieb am 22. Oktober 2017 um 16:03:20 Uhr:


Es ist doch müßig, über irgendwelche Fristen in Einzelfällen zu diakutieren

Das magst du ja so sehen - der TE (ist ja seiner und nicht dein Thread) vielleicht nicht.

Zitat:

@situ schrieb am 22. Oktober 2017 um 16:37:08 Uhr:


Ich finde es eigentlich müßig, über zigmal wiederholtes, notorisches Versicherungsbashing zu diskutieren. Aber irgendwie ist es immer wieder amüsant und hat einen gewissen Unterhaltungswert.

Leute, die das Benennen von Tatsachen als Bashing bezeichnen, haben entweder keinerlei Ahnung, oder wirken aktiv bei solchen Machenschaften mit. Zu welcher der beiden Gruppen gehörst Du?

Zitat:

Allein die Tatsache, dass die Versicherer jedes Jahr tausende unberechtigter Ansprüche/Jahr gerichtlich abwehren müssen, beweist doch, wie oft versucht wird, durch unberechtigte und/oder überhöhte Regulierungen die Prämien in die Höhe zu treiben.

Diesen inhaltlich zu 100 % sachlich falschen Blödsinn muss man nicht kommentieren.

Eigentlich wollte ich den Kindergarten beenden und hatte das daher gelöscht.

Ich bin ein ahnungsloser, ganz Böser.

Jetzt ist aber wirklich Schluss.

Zur Info, keine Polizei gerufen gehabt.

Hast du Fotos gemacht?

Ja habe ich. Eine Zeugin hätte ich im Notfall auch.

Gut. Die Aussage der Zeugin solltest du (oder der Anwalt) einholen und ggf. auch die Bilder der Versicherung schicken. Dann können sie auch ohne den VN die Haftung beurteilen.

Zitat:

@situ schrieb am 21. Oktober 2017 um 09:01:27 Uhr:


Auf das HUK-Bashing in diesem Forum würde ich nichts geben - das hat System..

Das AG Eisenach zeigt mit Urteil vom 17.11.2016 – 57 C 175/16, dass es die aktuelle Situation ebenfalls gut beobachtet hat: „Angesichts der mittlerweile herrschenden Regulierungs- respektive Nichtregulierungspraxis der Automobilversicherungswirtschaft, bei der sich die xy-Versicherung amtsbekannt in besonderem Maße hervortut, stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch einfach gelagerte Verkehrsunfälle gibt.“
https://www.fahrzeug-karosserie.de/.../

Haben schon Richter nicht nur bei der HUK festgestellt dass da einiges grundlegend falsch läuft.

Viel nutzt hier unser Geschreibe eh nicht, der Geschädigte ist richtigerweise bereits beim Anwalt. Eine Fristsetzung ist immer richtig, auch wenn sie erstmal keine rechtliche Bindungsfrist hat. Will man später Kosten wie Verzugszinsen für verzögerte Regulierung einfordern und hat keine Frist gesetzt guckt man in die Röhre. 14 Tage ist im ersten Schreiben durchaus angemessen für eine erste Reaktion der Versicherung.

Gibt es dann Gründe für eine Verzögerung hat die Versicherung diese zu benennen. Die rechtliche Würdigung der Verzögerungsgründe liegt dann im Einzelfall in der Entscheidung eines Richters.

verkehrter tread

Mein Anwalt hat mich gerade angerufen. Die HUK sagt wohl der Versicherungsnehmer meldet sich in keinster Weise. So werden sie keinen Schaden regulieren. Jetzt will der Anwalt den Zeugen haben.

Dann nenne ihm den Zeugen.

Und dann muss halt irgendwann die Klage eingereicht werden. Vor Gericht wird dann auch der Versicherungsnehmer vorgeladen und kriegt da ein mächtiges Problem wenn er sich dann nicht meldet.

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