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Datenweitergabe zwischen Versicherung und Partnerbetrieb / DSGVO

Themenstarteram 1. Juli 2018 um 8:32

Hallo Experten,

ist es eigentlich üblich (und in Zeiten der DSGVO überhaupt zulässig), dass personen- und schadenbezogene Daten von einer KFZ-Versicherung zu reinen Vertriebszwecken und ohne ausdrückliche Einwilligung an einen Partnerbetrieb weitergegeben werden?

Folgende jüngste Begebenheit hat mich zum Nachdenken gebracht: Wir hatten einen Wildschaden (Halter und VN: ich selbst, Fahrerin zum Zeitpunkt des Unfalls: meine Tochter), den ich am nächsten Morgen telefonisch der Versicherung (HUK24) gemeldet habe. Bei diesem Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass ich (weil keine Werkstattbindung) mir einen Fachbetrieb zur Behebung des Unfallschadens auswählen kann. Allerdings wies man mich auch darauf hin, dass in unserer Region die Firma X als Partnerbetrieb registriert ist und eine Reparatur in dieser Werkstatt für mich den Vorteil hätte, dass für die Reparaturdauer ein kostenloser Mietwagen zur Verfügung gestellt wird.

Ich bedankte mich freundlich für diesen Hinweis, sagte aber deutlich, dass ich trotzdem mehrere verschiedene Werkstätten kontaktieren würde, um über mögliche Termine, Abwicklung und so weiter zu sprechen.

Es sei noch gesagt: die Firma X ist der größte Karosserie- und Lackierbetrieb in der Gegend und genießt durchaus einen guten Ruf. Ich selbst hatte allerdings noch niemals mit dieser Firma zu tun, war also definitiv in keiner Weise dort als Kunde bekannt.

Maximal 15 Minuten nach dem Telefonat mit der Versicherung klingelte mein Handy - und es meldete sich, zu meinem großen Erstaunen, die Auftragsdisposition der Firma X. Wie sich herausstellte, hatte die Dame sämtliche Daten von mir und meiner Tochter (jeweils Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer), vom Fahrzeug (Typ, Fin, Zulassungstag, Kilometerstand) und vom Schaden (Zeitpunkt, Hergang, polizeilich festgestellter Schaden).

Mit anderen Worten: die Versicherung hatte sämtliche Daten, die ihr aufgrund des Versicherungsvertrags bereits vorlagen und ebenso alles, was im Rahmen der Schadensaufnahme erfragt wurde, an einen Partnerbetrieb weitergegeben, mit dem wir zu diesem Zeitpunkt keinerlei vertragliches Verhältnis hatten und dem wir demzufolge auch in keiner Form die Speicherung und Nutzung unserer Daten gestattet hatten.

Die Dame von Firma X war sich keiner Schuld bewusst und bezeichnete diese Vorgehensweise als "üblich". Lange Rede, kurzer Sinn: wir haben die Firma trotzdem beauftragt, und der Schaden wurde ohne jede Beanstandung behoben. Mietwagen gab's auch, und die Regulierung durch die HUK24 erfolgte schnell und unkompliziert. Das darf man ja auch mal erwähnen. Dass der Betrieb im Rahmen der Abwicklung die Daten benötigt, steht ebenso außer Frage.

Trotzdem bleibt ein großes Fragezeichen: wenn wir uns für einen anderen Betrieb entschieden hätten - was gehen dann Firma X die ganzen personenbezogenen Daten an?

Da würde mich jetzt mal eure Meinung interessieren.

Beste Antwort im Thema

Ich würde es eher als 5 Sterne Service bezeichnen. Bequemer geht es kaum noch.

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Die Weitergabe durch die Versicherung ist ohne Einwilligung nicht i.O.. Es könnte aber sein, dass das ggf. im Versicherungsvertrag so vereinbart wurde. Die Werkstatt kann nichts dafür, dass im Rahmen ihrer Kooperation die Daten bei ihr gelandet sind. Wenn es Dich genug ärgert, dann wende Dich an den Datenschutzbeauftragten der Versicherung.

Ich würde es eher als 5 Sterne Service bezeichnen. Bequemer geht es kaum noch.

am 1. Juli 2018 um 9:03

Ist mir bei der HUK24 auch schon mal passiert, nach einem gemeldeten Glasschaden ohne Werkstattbindung wurde ich regelrecht von Carglass verfolgt , zig Anrufe zur Terminvereinbarung bekommen. War aber vor der DSGVO.

Themenstarteram 1. Juli 2018 um 9:17

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Juli 2018 um 10:41:22 Uhr:

Die Werkstatt kann nichts dafür, dass im Rahmen ihrer Kooperation die Daten bei ihr gelandet sind.

Das sehe ich genauso, deshalb war das ja für uns auch kein Grund, diese Firma nicht zu wählen.

Zitat:

@Genie21 schrieb am 1. Juli 2018 um 10:53:48 Uhr:

Ich würde es eher als 5 Sterne Service bezeichnen. Bequemer geht es kaum noch.

Absolut richtig - bequem ist das, wenn man denn darauf verzichten will, großartig über Alternativen nachzudenken. Ich hätte mich vermutlich mehr darüber aufgeregt, wenn ich den empfohlene Betrieb aufgrund schlechter Erfahrungen (oder warum auch immer) auf keinen Fall ausgewählt hätte, dieser aber trotzdem in den Besitz aller Daten gelangt wäre. Hätte ja auch passieren können, und das kann die Versicherung nicht wissen.

So war es im konkreten Fall nicht weiter dramatisch, aber es hat mich durchaus etwas nachdenklich hinterlassen.

Hi,

die DSGVO verbietet ja nicht die Weitergabe deiner Daten du musst nur zustimmen. Und das hast du vielleicht in der Vergangenheit schon getan vermutlich unbewusst.

Du könntest aber nachfragen welche Daten gespeichert sind und welche freigaben zu erteilt hast und diese auch widerrufen.

Zitat:

@TTS8S schrieb am 1. Juli 2018 um 11:17:50 Uhr:

So war es im konkreten Fall nicht weiter dramatisch, aber es hat mich durchaus etwas nachdenklich hinterlassen.

Verstehe ich gut und mich würde auch interessieren, wie die Datenweitergabe begründet wird.

Du könntest dich mit der Frage an den Datenschutzbeauftragen der HUK24 wenden:

Zitat:

Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wird von unserem betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Interesse laufend überwacht. Wenn Sie Auskünfte oder Erläuterungen wünschen, können Sie sich an ihn wenden.

Per Post:

Datenschutzbeauftragter

HUK-COBURG

96444 Coburg

 

Per E-Mail unter: Datenschutz@HUK-COBURG.de

oder direkt: per Nachricht an den Datenschutzbeauftragten

Mich würde ja interessieren, ob es sich um personenbezogene Daten handelt, wenn das Fahrzeug/VIN/Kennzeichen in einer Datenbank wie der "schwarzen Liste" landet.

ich halte das Ganze für einen simplen Kommunikations-Irrtum.

Man hätte der Versicherung schlicht und einfach sagen müssen, dass man sich Bedenkzeit wünscht und die Versicherung erstmal keine Werkstatt kontaktieren soll. Das ist dann klar und eindeutig. Nur der alleinige Hinweis, dass man selber Werkstätten kontaktieren will, ist keine klare Willensäußerung, die Firma X nicht zu beauftragen. Wahrscheinlich hat die Versicherung das so verstanden.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 3. Juli 2018 um 11:41:44 Uhr:

ich halte das Ganze für einen simplen Kommunikations-Irrtum.

Man hätte der Versicherung schlicht und einfach sagen müssen, dass man sich Bedenkzeit wünscht und die Versicherung erstmal keine Werkstatt kontaktieren soll. Das ist dann klar und eindeutig. Nur der alleinige Hinweis, dass man selber Werkstätten kontaktieren will, ist keine klare Willensäußerung, die Firma X nicht zu beauftragen. Wahrscheinlich hat die Versicherung das so verstanden.

In dem Beitrag geht ja insbesondere um die DSGVO, da gilt genau das umgekehrte Prinzip.

Man muss also ausdrücklich sagen, dass man möchte, dass seine Daten weitergegeben werde.

Eben um diese unklaren Willensäußerungen zu vermeiden.

Interessanter wird die Frage vielmehr bei Haftpflichtschäden und den "Prüfberichten" von CarExpert, ControlExpert und Co..

Bei Kasko mit Werkstattbindung wird wahrscheinlich was in den AGBs stehen die man unterschrieben hat. Im Haftpflichtschadenfall hat man aber keinen Vertrag mit der regulierenden Versicherung und auch keiner Datenweitergabe zugestimmt.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 5. Juli 2018 um 09:51:01 Uhr:

Interessanter wird die Frage vielmehr bei Haftpflichtschäden und den "Prüfberichten" von CarExpert, ControlExpert und Co..

Bei Kasko mit Werkstattbindung wird wahrscheinlich was in den AGBs stehen die man unterschrieben hat. Im Haftpflichtschadenfall hat man aber keinen Vertrag mit der regulierenden Versicherung und auch keiner Datenweitergabe zugestimmt.

Jau, das ist gerade sehr spannend......:cool:

Manche Versicherungen betrachten doch in vielen Bereichen Gesetze und Vertragsinhalte nur als für sie unverbindliche Vorschläge... :)

Dann ist die Situation der aktuellen TV- Werbung der HUK ja gar nicht mehr so weit von der Realität entfernt.

Der Sachbearbeiter sitzt bereits während des Unfalls mit im Auto und hat sich unmittelbar nach der Kollision auch schon um Abschleppwagen, Reparaturbetrieb und Ersatzfahrzeug gekümmert.

 

DAS nenn ich ja mal Service... :D

Ein paar Sekunden vorher eine Warnung und es braucht das alles nicht. Ditt wär schick. :)

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