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Datenweitergabe zwischen Versicherung und Partnerbetrieb / DSGVO

Themenstarteram 1. Juli 2018 um 8:32

Hallo Experten,

ist es eigentlich üblich (und in Zeiten der DSGVO überhaupt zulässig), dass personen- und schadenbezogene Daten von einer KFZ-Versicherung zu reinen Vertriebszwecken und ohne ausdrückliche Einwilligung an einen Partnerbetrieb weitergegeben werden?

Folgende jüngste Begebenheit hat mich zum Nachdenken gebracht: Wir hatten einen Wildschaden (Halter und VN: ich selbst, Fahrerin zum Zeitpunkt des Unfalls: meine Tochter), den ich am nächsten Morgen telefonisch der Versicherung (HUK24) gemeldet habe. Bei diesem Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass ich (weil keine Werkstattbindung) mir einen Fachbetrieb zur Behebung des Unfallschadens auswählen kann. Allerdings wies man mich auch darauf hin, dass in unserer Region die Firma X als Partnerbetrieb registriert ist und eine Reparatur in dieser Werkstatt für mich den Vorteil hätte, dass für die Reparaturdauer ein kostenloser Mietwagen zur Verfügung gestellt wird.

Ich bedankte mich freundlich für diesen Hinweis, sagte aber deutlich, dass ich trotzdem mehrere verschiedene Werkstätten kontaktieren würde, um über mögliche Termine, Abwicklung und so weiter zu sprechen.

Es sei noch gesagt: die Firma X ist der größte Karosserie- und Lackierbetrieb in der Gegend und genießt durchaus einen guten Ruf. Ich selbst hatte allerdings noch niemals mit dieser Firma zu tun, war also definitiv in keiner Weise dort als Kunde bekannt.

Maximal 15 Minuten nach dem Telefonat mit der Versicherung klingelte mein Handy - und es meldete sich, zu meinem großen Erstaunen, die Auftragsdisposition der Firma X. Wie sich herausstellte, hatte die Dame sämtliche Daten von mir und meiner Tochter (jeweils Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer), vom Fahrzeug (Typ, Fin, Zulassungstag, Kilometerstand) und vom Schaden (Zeitpunkt, Hergang, polizeilich festgestellter Schaden).

Mit anderen Worten: die Versicherung hatte sämtliche Daten, die ihr aufgrund des Versicherungsvertrags bereits vorlagen und ebenso alles, was im Rahmen der Schadensaufnahme erfragt wurde, an einen Partnerbetrieb weitergegeben, mit dem wir zu diesem Zeitpunkt keinerlei vertragliches Verhältnis hatten und dem wir demzufolge auch in keiner Form die Speicherung und Nutzung unserer Daten gestattet hatten.

Die Dame von Firma X war sich keiner Schuld bewusst und bezeichnete diese Vorgehensweise als "üblich". Lange Rede, kurzer Sinn: wir haben die Firma trotzdem beauftragt, und der Schaden wurde ohne jede Beanstandung behoben. Mietwagen gab's auch, und die Regulierung durch die HUK24 erfolgte schnell und unkompliziert. Das darf man ja auch mal erwähnen. Dass der Betrieb im Rahmen der Abwicklung die Daten benötigt, steht ebenso außer Frage.

Trotzdem bleibt ein großes Fragezeichen: wenn wir uns für einen anderen Betrieb entschieden hätten - was gehen dann Firma X die ganzen personenbezogenen Daten an?

Da würde mich jetzt mal eure Meinung interessieren.

Beste Antwort im Thema

Ich würde es eher als 5 Sterne Service bezeichnen. Bequemer geht es kaum noch.

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Viele Leute schauen halt nur auf den Preis und nicht auf das Kleingedruckte in den Verträgen, zu dem sie zustimmen...

Aber es gibt ja das Internet, wo man sich über aufregen kann.....

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