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Dashcam

Themenstarteram 9. Juni 2021 um 12:40

Hallo Zusammen,

wir fahren demnächst für zwei Wochen in den Urlaub und überleben uns eine Dashcam zu holen.

Wisst ihr, ob Dashcam in der Schweiz und Italien erlaubt sind ?

Benutzt ihr auch eins ? Findet ihr die sinnvoll ? Könnt ihr ein bestimmtes empfehlen ?

Vielen Dank :)

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69 Antworten

@audijazzer: kann funktionieren, muss aber nicht. Die DSGVO kennt keine "kurzen Loops". Im Falle eines Falles kassieren die Berittenen Deine Kamera ein. Alleine schon, weil sie sich unwohl fühlen, wenn sie mit Bild und Ton aufgezeichnet werden, während sie ihre Maßnahme durchziehen. Wenn Deine Kamera dann die Möglichkeit anbietet, Daueraufzeichnungen anzufertigen, reicht das für einen Verstoß im Sinne der DSGVO aus. Die Beamten packen dann noch einen drauf wg. Verstösse gegen Kunsturheberrecht (Recht am eigenen Bild) und der Verletzung der Vertraulichkeit der Worte (Tonaufzeichnung).

Im Rahmen der DSGVO gilt im übrigen auch die Beweislastumkehr, d.h. Du musst dann beweisen, dass Du das Recht hast, die Aufzeichnungen anzufertigen. Wenn Du meinst, dass Du das darfst, dann kannst Du mir gerne aus Artikel 6 der DSGVO den passenden ABschnitt zitieren ;-) (Nein, musst Du nicht. Du wirst nichts finden. Deshalb sagen die Aufsichtsbehörden in Deutschland ja auch: mach das nicht mit der Kamera).

Also wenn, dann mit Hardware, die überhaupt keine Daueraufzeichnungen zulässt und die Ereignis basierend die Aufzeichnung dann permament abspeichert, z.B. nach einem Anstoss, wenn sich das Auto überschlägt, wenn die Airbags aufgehen, etc.

Die "Tausende von Dingern", die im Einsatz sind, haben zu den Aussagen der Aufsichtsbehörden geführt. Und Kern dieser Aussagen ist immer: "Nöh. Rechtlich sind Dashcams erst einmal verboten."

ich habe gerade geschrieben, dass Daueraufzeichnungen nicht zulässig sind. Wie oft muss ich das noch wiederholen??

Kein einigermaßen klar im Kopf denkender nimmt ständig seine Umgebung (und fremde Personen) per Dashcam auf.

Dashcams sind nicht grundsätzlich verboten, der reine Besitz schonmal garnicht!

Oder zeig mir den entsprechenden Paragraphen!

Daher werden sie auch nicht reihenweise von der Rennleitung eingesammelt.

Das ständige Rumreiten auf der DSGVO führt da nicht weiter. Die Art der Nutzung ist entscheidend.

Außerdem sind Dashcams in vielen Gerichtsverhandlungen als Beweismittel längst anerkannt.

Würde wohl kein Richter zulassen, wenn sie selbst bzw. die Nutzung grundsätzlich verboten wäre.

Bring dich diesbezüglich mal auf den neuesten Stand.

.

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 19. Juni 2021 um 11:40:06 Uhr:

 

Es kann schnell teuer werden, wenn z.B. jemand Unbeteiligter an Deinem Auto vorbeiläuft, sieht, dass da eine Kamera läuft und vielleicht was aufnimmt und sich auf die Persönlichkeitsrechte ("KUG") und die DSGVO beziehend, bei Dir beschwert. Als Rechtsfolge kann es eine Abmahnung geben (wegen der Persönlichkeitsrechte) oder Schmerzensgeldforderungen, die nach der DSGVO jetzt möglich sind. Die fangen bei 5000,- Euro an, was bedeutet, es landet schon mal beim Landgericht. Die Anwaltsgebühren dafür sind schon so hoch, dass man sich das Risiko gut überlegen sollte.

ich würde keine Dashcam installieren.

Also wenn mal einer vorbei läuft und gefilmt wird und der meldet das, bis das Schreiben des Gerichts da ist ich die Aufnahme schon 56 mal überschrieben.

 

Und wenn der die Polizei ruft wird kaum das SEK die Dashcam aus dem Fahrzeug holen.

 

 

 

Wenn man einen Unfall hatte, sollte man die Cam einfach danach ausschalten.

Zu Daueraufzeichnungen haben sich die Aufsichtsbehörden geäußert: https://...schutzkonferenz-online.de/.../...ositionspapier_dashcam.pdf

Im Übrigen gilt bei Kameras in Bezug auf die DSGVO, dass schon der Anschein, dass aufgezeichnet werden könnte, ausreicht, um z.B. von Seiten Betroffener die Unterlassung zu fordern.

Denkt bitte daran bei der Auswahl der Dashcam und nehmt bitte Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte von Anderen. Ich möchte nicht, dass alle um mich herum mich ständig aufzeichnen oder Aufzeichnungen meiner Person ohne meine Kenntnis (weiter-)verarbeiten. Das will wohl keiner.

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 22. Juni 2021 um 09:42:41 Uhr:

Denkt bitte daran bei der Auswahl der Dashcam und nehmt bitte Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte von Anderen. Ich möchte nicht, dass alle um mich herum mich ständig aufzeichnen oder Aufzeichnungen meiner Person ohne meine Kenntnis (weiter-)verarbeiten. Das will wohl keiner.

du scheinst aber auch jedem Dashcam-Nutzer erstmal schlechte Absichten zu unterstellen.. :rolleyes:

schwarze Schafe gibts überall, deswegen kann man sowas nicht verallgemeinern.

Die überwiegende Anzahl nutzt das regelkonform und nur für den fließenden Verkehr (ok, ab und zu fahren da draußen ein paar selbsternannte Hilfssheriffs rum, die andere Leute wegen angeblicher Fahrfehler am nächsten Parkplatz maßregeln wollen, aber das ist eher die Ausnahme).

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 22. Juni 2021 um 09:42:41 Uhr:

 

Denkt bitte daran bei der Auswahl der Dashcam und nehmt bitte Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte von Anderen. Ich möchte nicht, dass alle um mich herum mich ständig aufzeichnen oder Aufzeichnungen meiner Person ohne meine Kenntnis (weiter-)verarbeiten. Das will wohl keiner.

Dann für Dich nur Zitat von der Begründung des Gerichtshofes

Zitat:

[Der Beklagte] hat sich durch seine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer ausgesetzt. Es wurden nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind. Rechnung zu tragen ist auch der häufigen besonderen Beweisnot, die der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens geschuldet ist.

Bundesgerichtshof, Urteil: VI ZR 233/17

Ich sehe das so, so lange Aufnahmen wo ich zu sehen bin nicht weiter verarbeitet oder veröffentlicht werden, also irgendwann doch automatisch gelöscht werden, stellt das für mich persönlich überhaupt kein Problem dar. Ähnlich gesagt, Aussagen "Ich möchte nicht, dass alle um mich herum mich ständig aufzeichnen" gehen mir am A.... vorbei.:D. Mit dem Verarbeiten bin ich ganz Deiner Meinung.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 22. Juni 2021 um 11:03:59 Uhr:

du scheinst aber auch jedem Dashcam-Nutzer erstmal schlechte Absichten zu unterstellen.. :rolleyes:

schwarze Schafe gibts überall, deswegen kann man sowas nicht verallgemeinern.

Die überwiegende Anzahl nutzt das regelkonform und nur für den fließenden Verkehr (ok, ab und zu fahren da draußen ein paar selbsternannte Hilfssheriffs rum, die andere Leute wegen angeblicher Fahrfehler am nächsten Parkplatz maßregeln wollen, aber das ist eher die Ausnahme).

Zumal es doch so ist: Wer damit wirklich Mist anstellen möchte, der tut dies auch bei entsprechenden Gesetzen, die das verbieten oder einschränken.

Wer das nicht möchte, sollte nach Österreich ziehen, wo die Aufnahmen nicht gestattet sind. Da braucht es eine Genehmigung (nach meinem Wissen). Deshalb kommt die Kamera in Ö bei mir auch mindestens vom Strom.

Kann sein, dass das mittlerweile geändert wurde... ich sehe immer mal Aufnahmen aus Ö auf Youtube.

Zitat:

@kurdtkuei schrieb am 22. Juni 2021 um 11:32:37 Uhr:

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 22. Juni 2021 um 09:42:41 Uhr:

 

Denkt bitte daran bei der Auswahl der Dashcam und nehmt bitte Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte von Anderen. Ich möchte nicht, dass alle um mich herum mich ständig aufzeichnen oder Aufzeichnungen meiner Person ohne meine Kenntnis (weiter-)verarbeiten. Das will wohl keiner.

Dann für Dich nur Zitat von der Begründung des Gerichtshofes

Zitat:

@kurdtkuei schrieb am 22. Juni 2021 um 11:32:37 Uhr:

Zitat:

[Der Beklagte] hat sich durch seine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer ausgesetzt. Es wurden nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind. Rechnung zu tragen ist auch der häufigen besonderen Beweisnot, die der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens geschuldet ist.

Bundesgerichtshof, Urteil: VI ZR 233/17

Ich sehe das so, so lange Aufnahmen wo ich zu sehen bin nicht weiter verarbeitet oder veröffentlicht werden, also irgendwann doch automatisch gelöscht werden, stellt das für mich persönlich überhaupt kein Problem dar. Ähnlich gesagt, Aussagen "Ich möchte nicht, dass alle um mich herum mich ständig aufzeichnen" gehen mir am A.... vorbei.:D. Mit dem Verarbeiten bin ich ganz Deiner Meinung.

Du hast den ersten Urteilsspruch unterschlagen:

[..]

Die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar.

[..]

Immer noch VI ZR 233/17. Und das VOR der DSGVO und den daraus resultierenden Verschärfungen. Mit der DSGVO und einem komplett neuen Bundesdatenschutzgesetz ist zudem das gesamte Urteil des BGH jetzt fraglich. Denn die DSGVO "überschreibt" als EU-Verordnung alle lokalen Gesetze und erlaubt in den Öffnungsklauseln eigentlich nur weitere Verschärfungen.

Für die, die immer noch meinen, dass das Thema "Pille palle" sei und die informationelle Selbstbestimmung Anderer am "Arsch vorbei ginge", empfehle ich mal ein Telefongespräch mit der Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem Ihr wohnt. Fragt die mal und legt denen mal Eure Interpretationen über das Recht vor. Für NRW könnt Ihr es hier probieren: https://www.ldi.nrw.de/.../index.php

Schöne Grüße von mir bestellen und viel Spaß dabei...

von "pille-palle" und " anlassloser Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens" hat erstens keiner geredet, im Gegenteil, zweitens hast du jetzt zum wiederholten Mal nicht begriffen, dass aktuelle Dashcams sich inzwischen längst an die aktuelle Gesetzeslage angepasst haben (kurze Loops incl. Überschreibungen).

Da du diese Tatsachen schlichtweg nicht zur Kennnis nehmen willst, darauf auch nicht eingehst, stattdessen stur bei deiner "alle-Dashcams-und-ihre-Nutzer-sind-böse"-Haltung bleibst, ist es hinreichend sinnlos, mit dir über dieses Thema weiterzudiskutieren.

Ok. Ich bin wiederholt nicht auf Deine Argumente eingegangen, weil es keine Argumente sind, denn

1) es gibt die DSGVO mit dem neuen BDSG. Beides trat NACH dem Urteil des BGH endgültig in Kraft und

2) unterliegst Du einem Interpretations-Irrtum in Bezug auf das Urteil.

Ich empfehle ganz dringend, sich Urteile genauer durchzulesen und nicht selektiv das rauszupicken oder so zu interpretieren, wie es gerade der eigenen Denke passt.

In dem BGH-Urteil ging es ausschließlich darum, dass eine Videodatei als Beweismittel benutzt werden darf, auch wenn die Erlangung des Beweises "illegal" war. Normalerweise gibt es sowas wie ein Verwertungsverbot. In diesem Fall hat der BGH aber gesagt: Näh, wir akzeptieren das als Beweis.

Der BGH hat - im GEGENTEIL zu Deinen von Dir wiederholten Behauptung - eben doch gesagt, dass der Einsatz der Dashcam gegen die Datenschutzvorschriften verstösst.

Ob "Loops", nur "Anlass bezogene Aufzeichnung", etc.: es gibt noch kein einziges Urteil, was sich konkret darauf bezieht. Es würde aus meiner Sicht auch die DSGVO untergraben und wäre unzulässig bzw. würde von höheren Instanzen kassiert werden.

Wer so ein Urteil nennen kann: immer her damit. Dann ändere ich auch meine Einschätzung in der Sache. Aber den sehr selektiven Bezug auf ein BGH-Urteil, was gar nicht in der eigentlichen Sache der Nutzung einer Dashcam urteilt, kann ich als Argument nicht akzeptieren. Außerdem hat der BGH nur für den engen Raum in der Zivilgerichtsbarkeit geurteilt. Es sprach als sinngemäß nicht für Strafprozesse oder Verwaltungsvorgänge.

Es kann also passieren, dass man mit einem Video vor Gericht gegen eine andere Partei gewinnt, wenn es um die Schuldfrage bei einem Unfall geht. Dann kann es aber ebenso passieren, dass man zumindest einen blauen Brief von der Aufsichtsbehörde erhält oder (worst case) eine Gegenklage eintrudelt, wo die andere Partei Schmerzensgeld wg. eines Datenschutzverstoßes fordert. Streitwert ist mind. 5000,- Euro. Man sieht sich dann wieder beim Landgericht.

Bis dahin: glaube keinem BGH-Urteil, außer Du hast es komplett selber gelesen und zu verstehen versucht.

Und wieder wegen Verunsicherung kommt das Märchen von den 5000.-, eigentlich müsste auch was in vernünftigen Quellen von dem Fall aus 2018 zu lesen sein, hat der Kläger jetzt eine Gegenklage oder zumindest einen blauen Brief bekommen? Nein? Wie das? Kann man noch leichter 5000.- € verdienen? Oder konnte die damalige Dashcam etwas was aktuelle Geräte nicht mehr können?

Wenn ein Richter eine Aufnahme zur Klärung heranzieht kann man wohl davon ausgehen das er die Wahrheitsfindung höher bewertet als die Persönlichkeitsrechte zu erkennender Personen.

Ich erinnere mich an die Dashcamaufnahme eines Taxis die sogar durch die Behörden im Fernsehen veröffentlicht wurden, der Taxisfahrer bzw. seine Dashcam hat zufälligerweise Aufnahme von flüchtenden Bankräubern gemacht. Hat sich da jetzt der Taxifahrer als Ersteller oder die Verfolgungsbehörde die das Video veröffentlicht hat angreifbar gemacht?

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 23. Juni 2021 um 15:53:38 Uhr:

Ok. Ich bin wiederholt nicht auf Deine Argumente eingegangen, weil es keine Argumente sind, denn

1) es gibt die DSGVO mit dem neuen BDSG. Beides trat NACH dem Urteil des BGH endgültig in Kraft und

2) unterliegst Du einem Interpretations-Irrtum in Bezug auf das Urteil.

Ich empfehle ganz dringend, sich Urteile genauer durchzulesen und nicht selektiv das rauszupicken oder so zu interpretieren, wie es gerade der eigenen Denke passt.

In dem BGH-Urteil ging es ausschließlich darum, dass eine Videodatei als Beweismittel benutzt werden darf, auch wenn die Erlangung des Beweises "illegal" war. Normalerweise gibt es sowas wie ein Verwertungsverbot. In diesem Fall hat der BGH aber gesagt: Näh, wir akzeptieren das als Beweis.

Der BGH hat - im GEGENTEIL zu Deinen von Dir wiederholten Behauptung - eben doch gesagt, dass der Einsatz der Dashcam gegen die Datenschutzvorschriften verstösst.

Ob "Loops", nur "Anlass bezogene Aufzeichnung", etc.: es gibt noch kein einziges Urteil, was sich konkret darauf bezieht. Es würde aus meiner Sicht auch die DSGVO untergraben und wäre unzulässig bzw. würde von höheren Instanzen kassiert werden.

Wer so ein Urteil nennen kann: immer her damit. Dann ändere ich auch meine Einschätzung in der Sache. Aber den sehr selektiven Bezug auf ein BGH-Urteil, was gar nicht in der eigentlichen Sache der Nutzung einer Dashcam urteilt, kann ich als Argument nicht akzeptieren. Außerdem hat der BGH nur für den engen Raum in der Zivilgerichtsbarkeit geurteilt. Es sprach als sinngemäß nicht für Strafprozesse oder Verwaltungsvorgänge.

Es kann also passieren, dass man mit einem Video vor Gericht gegen eine andere Partei gewinnt, wenn es um die Schuldfrage bei einem Unfall geht. Dann kann es aber ebenso passieren, dass man zumindest einen blauen Brief von der Aufsichtsbehörde erhält oder (worst case) eine Gegenklage eintrudelt, wo die andere Partei Schmerzensgeld wg. eines Datenschutzverstoßes fordert. Streitwert ist mind. 5000,- Euro. Man sieht sich dann wieder beim Landgericht.

Bis dahin: glaube keinem BGH-Urteil, außer Du hast es komplett selber gelesen und zu verstehen versucht.

ich brauche jetzt überhaupt keine Urteile aus dem Ärmel zu schütteln, die Tatsache, dass sie als Beweismittel im Einzelfall zugelassen werden, zeigt, dass die Realität in der Rechtsprechung weiter ist, als du denkst. DSGVO hin oder her.

Die Loops tragen dem Datenschutz Rechnung, sonst hätte man sich das nicht ausgedacht.

Deine 5000 EUR-Klage mag es so gegeben haben, allerdings kennen wir die genauen Umstände nicht.

Deine Horror-Szenarien, dass sich jeder sofort postwendend eine Gegenklage wg DSGVO einhandelt, bleibt für mich eine unbewiesene Behauptung. Einzelfälle ausgenommen.

Außerdem: wenn alle Dashcams illegales Teufelszeug sind, dann erkläre mal, warum nicht jede betriebsbereite Dashcam - ähnlich wie Radarwarner - sofort von der Rennleitung einkassiert wird.

Auf die Antwort bin ich gespannt.

Du konstruierst aus dem BGH-Urteil eine Antwort auf eine Rechtsfrage, die der BGH nicht gestellt hat. Lies bitte das Urteil durch. Es geht nur darum, dass eine Aufnahme, die illegal erstellt wurde, von Gerichten als Beweismittel akzeptiert werden kann.

Ach...was red ich hier. Macht's einfach, nehmt auf, ignoriert die Persönlichkeitsrechte anderer und interpretiert die Rechtsnormen ruhig weiter so, wie es Euch in den Kram passt.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 22. Juni 2021 um 11:03:59 Uhr:

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 22. Juni 2021 um 09:42:41 Uhr:

Denkt bitte daran bei der Auswahl der Dashcam und nehmt bitte Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte von Anderen. Ich möchte nicht, dass alle um mich herum mich ständig aufzeichnen oder Aufzeichnungen meiner Person ohne meine Kenntnis (weiter-)verarbeiten. Das will wohl keiner.

du scheinst aber auch jedem Dashcam-Nutzer erstmal schlechte Absichten zu unterstellen.. :rolleyes:

schwarze Schafe gibts überall, deswegen kann man sowas nicht verallgemeinern.

Die überwiegende Anzahl nutzt das regelkonform und nur für den fließenden Verkehr (ok, ab und zu fahren da draußen ein paar selbsternannte Hilfssheriffs rum, die andere Leute wegen angeblicher Fahrfehler am nächsten Parkplatz maßregeln wollen, aber das ist eher die Ausnahme).

...genau wie Unfälle an sich und vor allem mit Lügnern, die sich vor der Schadensregulierung drücken wollen die totale Ausnahme sind. Also warum dann ne Dashcam? Entweder ein paar schwarze Schafe sind ausschlaggebend, oder eben nicht.

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