Dashcam
Hallo Zusammen,
wir fahren demnächst für zwei Wochen in den Urlaub und überleben uns eine Dashcam zu holen.
Wisst ihr, ob Dashcam in der Schweiz und Italien erlaubt sind ?
Benutzt ihr auch eins ? Findet ihr die sinnvoll ? Könnt ihr ein bestimmtes empfehlen ?
Vielen Dank 🙂
69 Antworten
Weil Verkauf und Besitz nicht verboten sind!
Und nein, welchen Unterschied macht es deiner Meinung nach aus Datenschutzsicht, ob ich die Persönlichkeitsrechte eines völlig unbeteiligten Dritten, der vor beispielsweise 3 Stunden von meiner Kamera erfasst wurde, durch eine 4-stündige oder eine dreiminütige Aufzeichnung verletze?
Gruß
.SD
Zitat:
@.SD schrieb am 30. Juni 2021 um 15:31:50 Uhr:
Weil Verkauf und Besitz nicht verboten sind!
Benutzung offenbar auch nicht, warum, frag ich dich?
Frag mal Heise, die meinten anlässlich eines großen Dashcam-Tests im Jahr 2018 (nach dem BGH-Urteil) zum Thema:
Zitat:
Dashcams sind jetzt erlaubt. So haben es viele verstanden, als der Bundesgerichtshof Mitte Mai urteilte, dass Dashcam-Videos in Fahrzeugen grundsätzlich als Beweismittel verwertbar sein können. Auch die Hersteller von Dashcams pappten fix "BGH-konform"-Aufkleber auf ihre kleinen Kameras, deren Aufnahmen beim Ermitteln der Schuldfrage helfen sollen. Nur: So richtig haben viele Hersteller das Urteil nicht verstanden.
[...]
Loopen allein reicht nicht
Das BGH-Urteil betont klar, das das anlasslose Dauerfilmen weiterhin aus Datenschutzgründen nicht legal ist. Wie aber eine datenschutzkonforme Dashcam aussehen soll, hat der BGH nur grob skizziert: Die Kameras sollen nur beweisrelevante Dinge speichern und das auch nur in kurzen Schnipseln. Das schafft für die Hersteller, aber auch die Benutzer eine unangenehme Grauzone.
Nur zwei von neun getesteten Kameras [...] löschen automatisch Aufnahmen umgehend, wenn die Sensoren der Kamera keine mögliche Unfallsituation erkennen – was sie im Übrigen mehr schlecht als recht mit Beschleunigungssensoren zu erkennen versuchen. Alle anderen Kameras zerteilen die Videos zwar in kurze Zeitabschnitte (Loops), überschreiben diese aber erst, wenn die Speicherkarte der Dashcam voll ist.
Gruß
.SD
ich muss hier nicht für jeden Hersteller die Hand heben, immerhin gibts zwei, die das richtig machen 😉
eben genau in der Weise wie ich das beschrieben habe.
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Aber ausgerechnet dein Beispiel Nextbase gehört trotz anderslautender Eigenwerbung - nicht dazu. Genau wie die ganz überwiegende Zahl der Hersteller wohl bis heute auch nicht.
Und die Kameras, die dem Datenschutz entsprechen, versagen dann bei der Ereigniserkennung, überschreiben also das kritische Ereignis, sofern man nicht manuell die Aufnahme schützt. Zumindest damals also im Ernstfall völlig nutzlos, ob das heute besser ist?
Gruß
.SD
Ich bin froh, dass ich eine DashCam habe. Vor ein paar Jahren ist mir einer reingefahren. Ich habe Ihn angezeigt, er hat mich darauf angezeigt. Im Verlauf ging es hin und her. Ich hab einen Zeugen, er erweitert seine Anzeige, dass ich Ihn ausgebremst habe, obwohl er mich seitlich gerammt hat. Dann ging es weiter, ich soll ihn provoziert haben. Dann hab ich den Chip mit den Aufnahmen übergeben. Das Gericht hat sich alles angesehen. Der Gegner ist wegen Falschaussage und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verurteilt worden. Der Anwalt, ein Verkehrsanwalt, war erstaunt, dass ich sogar hinten eine Camera habe. Wie geschrieben ist sogar schon länger her.
Übrigens hat die Versicherung den Schaden schon reguliert bevor der Gegner seine wüsten Beschuldigungen erweiterte. Ich finde de es traurig, daß das Mittel mit Gegenanzeige und " im Zweifel für den Angeklagten" so häufig unschuldige benachteiligt.
Zitat:
@Namenssucher schrieb am 30. Juni 2021 um 17:40:16 Uhr:
Ich bin froh, dass ich eine DashCam habe. Vor ein paar Jahren ist mir einer reingefahren. Ich habe Ihn angezeigt, er hat mich darauf angezeigt. Im Verlauf ging es hin und her. Ich hab einen Zeugen, er erweitert seine Anzeige, dass ich Ihn ausgebremst habe, obwohl er mich seitlich gerammt hat. Dann ging es weiter, ich soll ihn provoziert haben. Dann hab ich den Chip mit den Aufnahmen übergeben. Das Gericht hat sich alles angesehen. Der Gegner ist wegen Falschaussage und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verurteilt worden. Der Anwalt, ein Verkehrsanwalt, war erstaunt, dass ich sogar hinten eine Camera habe. Wie geschrieben ist sogar schon länger her.
Übrigens hat die Versicherung den Schaden schon reguliert bevor der Gegner seine wüsten Beschuldigungen erweiterte. Ich finde de es traurig, daß das Mittel mit Gegenanzeige und " im Zweifel für den Angeklagten" so häufig unschuldige benachteiligt.
War da keine Polizei zugegen, die den Unfall aufgenommen hat? Und wie soll eine rückwärtige Kamera aufzeichnen wie einem jemand seitlich reinfährt? Komische Geschichte.
Ich bin mir sicher 50 % der Autofahrer würden ihre Fahrweise ändern wenn diese Dinger vorne und hinten verpflichtend wären. Die Anzahl der Unfälle würde dramatisch sinken.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 30. Juni 2021 um 17:49:45 Uhr:
War da keine Polizei zugegen, die den Unfall aufgenommen hat? Und wie soll eine rückwärtige Kamera aufzeichnen wie einem jemand seitlich reinfährt? Komische Geschichte.
Und was soll die Polizei aufnehmen vor Ort? Der Hergang des Unfalls ist nicht immer eindeutig ersichtlich. Die Machen ein Abbild der Unfallstelle.
Die Kamera hinten im Auto zeigt wohl eindeutig, dass er den anderen (hinter sich) nicht ausgebremst hat. Außerdem war die Aussage eher darauf bezogen, dass der Anwalt von der zusätzlichen Kameraperspektive überrascht war, nicht, das diese explizit geholfen haben muss.
Wie häufig ist die Realität komplexer, ich bin jedenfalls froh eine Dashcam zu haben, so kann Unschuld belegt werden und es geht nicht um juristische Beweis und Unschuldsvermutungen.
@Verkehrshindernis. Komische Geschichte? Nein, aber komischer Name.
@Diedicke1300 : ja, gab schon Situationen wo die Leute plötzlich besonnen gehandelt haben, als ich mit dem Finger auf die Cam gezeigt habe, insbesondere ein Motorradfahrer mit Cam am Helm der z.T. über Fusswege fuhr ...
@Teksaz: super erklärt, man erkennt dass Du erfahren bist und nicht nur dumm reagierst.
In dem Fall war es noch Fahrerflucht ... Ausserdem war er abgelenkt ob Handy, Navi, oder Drogen konnte nicht festgestellt werden, wohl deshalb auch die späte Gegenanzeige als alles schon am Rollen war. Auch ein Grund warum er deswegen nicht noch zusätzlich wegen Fahrerflucht verurteilt wurde. Auch konnte man erkennen dass sein Wagen geschippt war, was aber dann anwaltlich nicht weitergegeben wurde weil sonst die Betriebserlaubnis weg wäre und damit der Versicherungsschutz ...
Und anhand der Cam konnte bewiesen werden, dass ich den Gegner weder kannte noch eine Vorgeschichte hatte. Also keine Provokation ... Im Gegenteil, die Richter sahen hier schon Nötigung durch mehrfaches Auffahren und dass er selten die Rettungsgasse freigehalten hat.( welcher Anwalt lässt sich so Scheissausreden einfallen um den Typ dann noch weiter reinzureiten, aber die Masche mit im Zweifel ... gehört der Vergangenheit an.
Es gibt jedoch viele Unterschiedliche "Beamte". Die einen freuen sich und rufen an um mitzuteilen das in einem Nötigungsfall das Verfahren eingestellt werden muss, da ein Flüchtiger in einem Leihwagen mit falschem Kennteichen nicht ermittelt werden konnte, ein anderer meinte nur dass es nur ein Fahrfehler ist wenn ein alter Fahrer plötzlich von rechts nach links ausschwenkt (AB), wobei ich froh war gute und erfahrene Reflexe und ein fahrstabiles Auto zu haben.
Der Oberkommissar oder wie man den Dienstgrad nennt war froh aus einer Stadt zu einer ruhigeren Stelle verlegt zu sein und war enttäuscht, dass er immer bei Zeugenaussagen ohne Verurteilung des Angeklagten wieder gehen musste.
Auch 2 Zeugen die das Geschen beobachteten waren froh dass ich das aufgenommen habe, denn das Spiel hatte der alte Mann schon ein paar Mal vorher gemacht. Aber der Polizist wollte nicht ... . Konnte sie kaum glauben woher ich Zeugen habe, die mich angesprochen haben ...
Sein Kollege meinte auch dass Rechtsfahrgebot sei nicht für die mittlere Spur, da man ja links vorbei kann. Und der Hammer: Er hat einen Tipp wie ich meine Frau straffrei umbringen kann, muss nur vorher getrunken haben ... Ich glaube die sind teilweise echt fertig und enttäuscht...
Und dann: eine Poliuistin zu einem Schaden: halb so schlimm wenn alles original repariert wurde gilt der Wagen als unfallfrei, sie macht das auch immer so.
Das sind so meine Erfahrungen über die Jahre.
Und dann wollten Leute wissen ob ich, d.h. der Wagen, aufgezeichnet hat wie es zu einem Parkunfall gekommen sei. Oder ein Zivielpolizist wollte wissen ob ich zufällig über die Parkraumüberwachung aufgenommen hab wieviele Randalierer etc. da rumrandaliert haben.
Ist schon ein Riesenthema. Überwachung gibt es mehr als uns bewusst ist. Das kommt erst raus wenn es mal wichtig wird....