Dashcam mit Ra***warner sinnvoll ?

Hallo Gemeinde,

ich wollte mir eine Dashcam zulegen, eine mit eingebautem Radarwarner soll es evtl. werden.
Da ich noch nie einen Radarwarner im Auto in Betrieb hatte, wollte ich gern wissen, ob dieser überhaupt etwas bringt ?
Die rechtlichen Zusammenhänge möchte ich hier nicht erläutert haben, mich interessiert lediglich, ob so ein Teil zuverlässig in Deutschland arbeitet.

Danke für jeden Tipp oder Erfahrungsberichte,

Grüße

Beste Antwort im Thema

Und jetzt bist du richtig stolz darauf, im Ort absichtlich zu schnell gefahren zu sein? Warst sicher auch der wildeste Hund im Waldorfkindergarten.

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Zitat:

@MvM schrieb am 6. Februar 2016 um 19:44:36 Uhr:



Zitat:

@CV626 schrieb am 6. Februar 2016 um 16:54:20 Uhr:


Ich könnte mir außerdem vorstellen, dass das Vorhandensein eines Radarwaners als Indiz dafür gewertet werden kann, dass der Fahrer ein notorischer Raser ist. Wer also trotz Radarwarner erheblich zu schnell erwischt wird, könnte insofern schneller eine MPU verordnet bekommen als das sonst der Fall wäre.
Dem ist nicht so. Dazu müsste man beweisen, seit wann der Radarwarner genutzt wird. Dazu müsste man schon mehrmals mit Radarwarner erwischt werden.
Das Tolle an der Sache ist nur, das man auch ohne Radarwarner schneller an eine MPU kommt, wenn man häufiger beim rasen erwischt wird. 😉

Muss für die Anordnung der MPU was bewiesen werden? Es handelt sich ja nicht um eine Strafe, sondern um eine Maßnahme, um die Eignung des VT zum Führen eines Kfzs zu überprüfen. Da gilt kein in dubio pro reo wie im Stafprozess, ein begründeter Verdacht reicht. Und ein Radarwarner begründet schon ein Stück weit den Verdacht, dass der VT vom Einhalten von Verkehrsregeln nicht viel hält...

In einem Test 2013 von aktiven Radarwarnern hat der GENEVO Assist Plus am besten abgeschnitten. Er scheint alle in Europa gängigen Geschwindigkeitsmessysteme zu detektieren bzw. zu stören. Kostet je nach Ausstattung 2000 - 3500€ + Einbau. Ob er auch vor der immer häufiger eingesetzten Videoüberwachung (Abstand und/oder Geschwindigkeit) warnt ist zu bezweifeln.
In einigen Ländern wird das Fahrzeug mitsamt fest eingebautem Radarwarner beschlagnahmt - zudem drohen Haftstrafen, wenn man erwischt wird.

Die Android und iPhone App von Blitzer.de als passive Gefahrstellenwarnung mit dem Smartphone soll sehr zuverlässig sein. Ist zwar auch verboten (nicht in allen Ländern), aber praktisch nicht zu entdecken.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Februar 2016 um 20:09:55 Uhr:


@kerberos
Die Beifahrerin darf es dafür benutzen, wofür es gedacht ist, auch und solange das Gerät nur vor der Messtelle warnt. Wenn es die Beifahrerin benutzt, dann sind beide insoweit sauber raus (... wie ich dich kenne meinst Du ja was anderes ... mit deinen schmutzigen Gedanken ... ). Und jetzt denk dir, was Du willst 😁

Die Beifahrerin darf das auch nicht. Das betriebsbereite Mitführen eines Radarwarners im Auto ist in D ausdrücklich verboten. Das gilt nicht nur für den Fahrer.

Zitat:

@CV626 schrieb am 7. Februar 2016 um 00:28:40 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Februar 2016 um 20:09:55 Uhr:


@kerberos
Die Beifahrerin darf es dafür benutzen, wofür es gedacht ist, auch und solange das Gerät nur vor der Messtelle warnt. Wenn es die Beifahrerin benutzt, dann sind beide insoweit sauber raus (... wie ich dich kenne meinst Du ja was anderes ... mit deinen schmutzigen Gedanken ... ). Und jetzt denk dir, was Du willst 😁
Die Beifahrerin darf das auch nicht. Das betriebsbereite Mitführen eines Radarwarners im Auto ist in D ausdrücklich verboten. Das gilt nicht nur für den Fahrer.

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). (Quelle: § 23 Abs. 1b StVO)

"Die Straßenverkehrsordnung verbietet nur dem Fahrer, ein Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen", verweist ADAC-Jurist Markus Schäpe auf den Gesetzestext. "Folglich kann ein Beifahrer nicht bestraft werden, wenn er sein eigenes Navigationsgerät mit aktiviertem Blitzerwarner oder ein Smartphone mit entsprechender App im Auto anbringt."

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So kenne ich das auch.

Navigationsgerät oder Handy OK - aber bei einem speziellen Radarwarngerät wäre ich mir nicht so sicher. Der Beifahrer mag keine Strafe bekommen - aber eine Beschlagnahme des Gerätes, das ja keinen anderen Zweck hat als ungestraften StVO-Verstößen zu ermöglichen, wäre möglich und der Erfolg einer Klage gegen die Beschlagnahme zweifelhaft.

Um es beim Beifahrer zu beschlagnahmen, bräuchte es einen Rechtsverstoß desselben als Grundlage dafür. Der Besitz der Geräte ist ja nicht verboten. Die Benutzung ist nur dem Fahrer untersagt. Wer also schon mit sowas rumgurkt, sollte immer eine(n) BeifahrerIn dabei haben. Wird auch das Fahrwerk gleichmäßiger belastet 😁

Es ist dem Beifahrer aber auch verboten, den Fahrer auf einen Blitzer hinzuweisen, sonst ist wiederum doch der Fahrer dran … Das heißt, sobald der Beifahrer ein Gerät an der Scheibe anbringt, hat der Fahrer davon Kenntnis, und damit hat der Fahrer das Gerät genauso in Betrieb genommen.
http://www.welt.de/.../...zerwarner-im-Auto-doch-benutzen-koennen.html

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Februar 2016 um 09:01:27 Uhr:


Es ist dem Beifahrer aber auch verboten, den Fahrer auf einen Blitzer hinzuweisen, sonst ist wiederum doch der Fahrer dran … Das heißt, sobald der Beifahrer ein Gerät an der Scheibe anbringt, hat der Fahrer davon Kenntnis, und damit hat der Fahrer das Gerät genauso in Betrieb genommen.
http://www.welt.de/.../...zerwarner-im-Auto-doch-benutzen-koennen.html

Das steht aber so nicht in dem verlinkten Beitrag drin !

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Februar 2016 um 09:01:27 Uhr:


Es ist dem Beifahrer aber auch verboten, den Fahrer auf einen Blitzer hinzuweisen, sonst ist wiederum doch der Fahrer dran …

Na, das halte ich aber mal ganz stark für ein Gerücht. Wenn dem so wäre, wäre es in meinem Auto deutlich ruhiger. Meine Frau kommentiert jedes Gerät mit "Achtung, da ist ein Blitzer!", auch wenn ich es schon längst selbst gesehen habe.

Sie darf eben dazu nur keine Hilfsmittel wie z.b. diesen Radarwarner benutzen.

Und zu sagen, das gerät hat nur einen silent alarm, den nur der Beifahrer sieht, dieser es aber dann an den Fahrer weitergibt ist eine recht interessante Vorgehensweise, die vermutlich bei der Rennleitung kaum Bestand haben wird.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Februar 2016 um 10:28:16 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Februar 2016 um 09:01:27 Uhr:


Es ist dem Beifahrer aber auch verboten, den Fahrer auf einen Blitzer hinzuweisen, sonst ist wiederum doch der Fahrer dran … Das heißt, sobald der Beifahrer ein Gerät an der Scheibe anbringt, hat der Fahrer davon Kenntnis, und damit hat der Fahrer das Gerät genauso in Betrieb genommen.
http://www.welt.de/.../...zerwarner-im-Auto-doch-benutzen-koennen.html
Das steht aber so nicht in dem verlinkten Beitrag drin !

Schau, das steht dort geschrieben: "

Ein Fest für die Freunde juristischer Spitzfindigkeiten: Der Beifahrer darf dem Fahrer auf keinen Fall sagen, dass nun gleich eine Tempokontrolle kommt. Aber er kann ihn ganz allgemein darum bitten, etwas langsamer zu fahren.

"

Zitat:

@kerberos schrieb am 7. Februar 2016 um 12:05:07 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Februar 2016 um 09:01:27 Uhr:


Es ist dem Beifahrer aber auch verboten, den Fahrer auf einen Blitzer hinzuweisen, sonst ist wiederum doch der Fahrer dran …
… Sie darf eben dazu nur keine Hilfsmittel wie z.b. diesen Radarwarner benutzen. …

Richtig, genau um dieses Hilfsmittel geht es in diesem thread 🙂

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Februar 2016 um 16:26:43 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Februar 2016 um 10:28:16 Uhr:


Das steht aber so nicht in dem verlinkten Beitrag drin !

Schau, das steht dort geschrieben: "Ein Fest für die Freunde juristischer Spitzfindigkeiten: Der Beifahrer darf dem Fahrer auf keinen Fall sagen, dass nun gleich eine Tempokontrolle kommt. Aber er kann ihn ganz allgemein darum bitten, etwas langsamer zu fahren."

Das wäre doch nur relevant wenn auf dem Rücksitz ein Polizist sitzen würde und mithört, und wer hat den immer dabei.

Ansonsten ist die 1. Urteils-Bestätigung durch ein OLG in Sachen Blitzer-App zu beachten. Das Urteil und die Begründung halte ich für richtig, da es sinngemäß so im § 23 Abs. 1b StVO steht.

Gericht / Entscheidungsdatum: OLG Celle, Beschl. v. 03.11.2015 - 2 Ss (OWi) 313/15

Leitsatz: 1. Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mitsichführt, auf dem eine sog. Blitzer-App“ installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist.
2. Blitzer-Apps“ dienen dazu, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen und vor mobilen und/oder stationären Geschwindigkeitsmessungen zu warnen. Wenn der Fahrzeugführer eine solche App während der Fahrt aufgerufen hat, ist auch sein Smartphone dazu bestimmt, Geschwindigkeitsmessungen anzuzeigen.

Es führt aber nicht der Fahrzeugführer sondern der Beifahrer das Smartphone nebst app mit, daher ist das irrelevant. Relevant wird’s wenn der Beifahrer das Handy so an der Windschutzscheibe befestigt, dass der Fahrer es sieht, weil dann nicht klar ist, wer es letztlich mitführt.

Interessant wird es, wenn diese Trickserei eine weitere Eskalationsstufe des Gesetzgebers auslöst. Genau das wird aber passieren, wenn die Autofahrer auch jetzt den Hals noch nicht voll genug bekommen.

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