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Dashcam mit Ra***warner sinnvoll ?

Themenstarteram 6. Februar 2016 um 8:45

Hallo Gemeinde,

ich wollte mir eine Dashcam zulegen, eine mit eingebautem Radarwarner soll es evtl. werden.

Da ich noch nie einen Radarwarner im Auto in Betrieb hatte, wollte ich gern wissen, ob dieser überhaupt etwas bringt ?

Die rechtlichen Zusammenhänge möchte ich hier nicht erläutert haben, mich interessiert lediglich, ob so ein Teil zuverlässig in Deutschland arbeitet.

Danke für jeden Tipp oder Erfahrungsberichte,

Grüße

Beste Antwort im Thema

Und jetzt bist du richtig stolz darauf, im Ort absichtlich zu schnell gefahren zu sein? Warst sicher auch der wildeste Hund im Waldorfkindergarten.

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Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 6. Februar 2016 um 16:32:48 Uhr:

Kombi Geräte können halt (besonders im Ausland) den Nachteil haben, dass die DashCam gleich mit weg ist, wenn der Radarwarner beschlagnahmt oder vernichtet wird.

Den Nachteil haben sie aber in Deutschland ganz genauso.

Anderswo kann dann halt noch eine Geldstrafe im hohen vierstelligen Bereich oder auch eine Haftstrafe dazukommen.

Zitat:

@CV626 schrieb am 6. Februar 2016 um 16:37:36 Uhr:

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 6. Februar 2016 um 16:32:48 Uhr:

Kombi Geräte können halt (besonders im Ausland) den Nachteil haben, dass die DashCam gleich mit weg ist, wenn der Radarwarner beschlagnahmt oder vernichtet wird.

Den Nachteil haben sie aber in Deutschland ganz genauso.

Ich formulierte vorsichtig, weil ich nicht sicher war, ob die Beschlagnahmung in Deutschland generell Usus ist. Deshalb habe ich -da musst du genau lesen- auch nicht geschrieben, dass dies in Deurtschland nicht so wäre.

Ich habe schon richtig verstanden, dass du Deutschland nicht ausgenommen hattest, mein Beitrag war lediglich eine Ergänzung.

In D gibt es übrigens: 75 Euro, 1 Punkt, Beschlagnahmung des Geräts.

Außerdem wird ein Kaufvertrag über ein solches Gerät meist als sittenwidrig bewertet. Dadurch kann es schwierig werden, den Rechtsweg zu beschreiten, falls man irgendwelchen Ärger mit dem Verkäufer hat oder dieser sich weigert, einen Gewährleistungsfall zu regulieren.

Ok. Thx

Ich könnte mir außerdem vorstellen, dass das Vorhandensein eines Radarwaners als Indiz dafür gewertet werden kann, dass der Fahrer ein notorischer Raser ist. Wer also trotz Radarwarner erheblich zu schnell erwischt wird, könnte insofern schneller eine MPU verordnet bekommen als das sonst der Fall wäre.

Zitat:

@CV626 schrieb am 6. Februar 2016 um 16:54:20 Uhr:

Ich könnte mir außerdem vorstellen, dass das Vorhandensein eines Radarwaners als Indiz dafür gewertet werden kann, dass der Fahrer ein notorischer Raser ist. Wer also trotz Radarwarner erheblich zu schnell erwischt wird, könnte insofern schneller eine MPU verordnet bekommen als das sonst der Fall wäre.

Dem ist nicht so. Dazu müsste man beweisen, seit wann der Radarwarner genutzt wird. Dazu müsste man schon mehrmals mit Radarwarner erwischt werden.

Das Tolle an der Sache ist nur, das man auch ohne Radarwarner schneller an eine MPU kommt, wenn man häufiger beim rasen erwischt wird. ;)

Ach, es kann aus einem Radarwarner durchaus Vorsatz beim Geschwindigkeitsverstoß abgeleitet werden …

Eben. Dazu muß der Radarwarner lediglich betriebsbereit im Fahrzeug mitgeführt werden.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 6. Februar 2016 um 19:53:56 Uhr:

Eben. Dazu muß der Radarwarner lediglich betriebsbereit im Fahrzeug mitgeführt werden.

Wer führt auch schon einen nicht betriebsbereiten Warner mit. Wäre irgendwie ziemlich sinnfrei.

Oder kommt dann die Ausrede: "Ich habe den nur für meinen Bruder zu seinem Auto transportiert" :D

Cleverer wäre es, wenn der Beifahrer das Ding benutzt ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Februar 2016 um 19:58:18 Uhr:

Cleverer wäre es, wenn der Beifahrer das Ding benutzt ;)

als was? :D

Zitat:

@kerberos schrieb am 6. Februar 2016 um 19:57:13 Uhr:

Wer führt auch schon einen nicht betriebsbereiten Warner mit. Wäre irgendwie ziemlich sinnfrei.

Das wäre zwar sinnfrei (abhängig vom Standpunkt des Betrachters), dafür aber legal (unabhängig vom Standpunkt des Betrachters).

@kerberos

Die Beifahrerin darf es dafür benutzen, wofür es gedacht ist, auch und solange das Gerät nur vor der Messtelle warnt. Wenn es die Beifahrerin benutzt, dann sind beide insoweit sauber raus (... wie ich dich kenne meinst Du ja was anderes ... mit deinen schmutzigen Gedanken ... ). Und jetzt denk dir, was Du willst :D

Wer? Ich? Schmutzige Gedanken? Ich bin entsetzt...... :D

Zitat:

@Drahkke schrieb am 6. Februar 2016 um 20:02:57 Uhr:

Zitat:

@kerberos schrieb am 6. Februar 2016 um 19:57:13 Uhr:

Wer führt auch schon einen nicht betriebsbereiten Warner mit. Wäre irgendwie ziemlich sinnfrei.

Das wäre zwar sinnfrei (abhängig vom Standpunkt des Betrachters), dafür aber legal (unabhängig vom Standpunkt des Betrachters).

Klar, ich kann ja auch ne ganze Kiste Jack Daniels mitführen, nur alles leertrinken und fahren darf ich dann halt nicht.

Ich sehe schon die nächste Bild-Schlagzeile: LKW mit Ladung Radarwarner auf Autobahn gestoppt......

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