Das wars dann wohl mit LPG ab 2017.

Ich zitiere mal einen Umrüster.

Zitat:

Hallo liebe User.....

:-) Ich weiß der Titel des Threads klingt wie ein abgedroschener Werbeslogen.

Ihr könnt aber sicher sein, das es das nicht ist!

Es ist traurig aber wahr, das die 2007 herausgebrachte ECE R115 Regelung ab 2017 jetzt vollständig in Kraft tritt.

Was bedeutet das?

Im Grunde ist dann das "Wilde" Umrüsten, wie es zzt. zu 99% passiert und für den Kunden sowie auch für den Umrüster sehr angenehm ist vorbei.

Es werden somit von den technischen Diensten keine Einzelabgasbestätigungen mehr ausgestellt für Fahrzeuge mit einer EG Typgenemigung. In diese Fahrzeuge muss dann ein System verbaut werden, welche eine vollständige ECE R115 Zertifikat und Dokumentation hat.

ca. 70-80% der Gasanlagenhersteller haben das versäumt und sehr viele Fahrzeuge..... naja sagen wir mal "Mittleren alters" sind somit nicht mehr umrüstbar.

Also fast alle Fahrzeuge ab bj. 1998-heute Es sei denn ein Gasanlagenhersteller hat genau für dieses Fahrzeug eine R115 gemacht.

Man kann sich jetzt vorstellen, das es sich für keinen Gasanlagen Hersteller lohnt, für z.b. Fahrzeuge Euro2-Euro4 als grob gesagt Fahrzeuge aus dem Baujahr 1998-2009 noch R115 Zertifikate erstellen zu lassen.

Diese Fahrzeuge gelten dann zwar als Umrüstbar aus technischer Sicht, aber als nicht abnahmefähig mit der §21 StvzO Weil es keine Einzelabgasbestätigungen mehr gibt und auch keine R115 Zertifikate.

Als grobes Datum für die Einstellung der Erstellung von Einzelabgasbestätungen wurde mir Mitte des Jahres 2017 genannt.

Also! Jetzt umrüsten, bevor dein Auto auch mit zu den nicht abnehmbaren Nischenfahrzeuge gehört.

Für uns als Umrüster gestaltet sich die Sache natürlich traurig, denn in der Praxis bedeutet das:

1. Es sind nur sehr neue Fahrzeuge umrüstbar bzw. abnahmefähig für die ein Hersteller eines Systems eine R115 Zertifikat hat.

2. Oder Fahrzeuge die sehr alt sind mit einer Schadstoffklasse unter Euro2 oder ohne OBD oder Fahrzeuge die keine EG Typengenehmigung besitzen. (z.b. Re-Importe Typ Schl. 0000) Denn nur für diese werden in der Ausnahme Abgasbestätigung ausgestellt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 5. Januar 2017 um 07:53:37 Uhr:


Vielleicht äußert sich ja mal ein erfahrener aktiver Gasumrüster hier zu dem Thema. Zu den bisher zitierten Quellen lpgforum und BfG habe ich nur beschränktes Vertrauen.

Habe mich gestern mal bei allen Prüforganisationen darüber informiert, es ist wahr, daß der Herr Peter Z... dahintersteckt und der die Empöhrungen des VW Abgasskandal ausnutzte und als Grundlage seiner stetigen Zerstörungsstrategie diente, ich hatte mal ein persönliches Gespräch mit demjenigen (er rief mich vor 9 Jahren an und riet mir das generell illegale Umrüsten unbedingt sein zu lassen, ich mache mich damit strafbar und und und (( war etwas irritiert, da dieser Herr ja unweigerlich an dem Ast sägt, auf dem er sitzt und möge sich hier jeder sein Bild über diesen Herren machen...., mir erschien er jedenfalls päpstlicher als der Papst und so kommt er sich auch vor)), ich bekam auch Mailinformation, die ich hier nicht einstellen möchte, da sie vertraulich ist, aber nur soviel, daß es weiterhin so läuft wie bisher und auch die Dekra weiterhin 67er Abgasgutachten ausstellt. Es wird zwar irgendwann nur noch 115er Anlagen geben, aber mit gewissen und menschenmöglichen Übergangsfristen und die werden hier warscheinlich Jahre zuvor angekündigt! Keine Panik leute, irgendwann sterben zwar alle fosilen Brennstoffe als mobiler Energieträger aus aber das dauert noch (meine Meinung dazu lautet, daß es der derzeitige technische Stand und auch der bis 2030 nicht zulassen wird, komplett auf Strom umzuswitchen, diese Herausforderung wird sich noch hinziehen, denn allein die damit ausfallende Mineralölsteuer, mit der die Renten ja bekanntlich finanziert wird, muss umgelegt werden und dieser politische Akt beansprucht mehr Zeit als die Bereitstellung der dafür nötigen el. Energie....!

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Zitat:

@ICOMworker [url=https://www.motor-talk.de/.../...ohl-mit-lpg-ab-2017-t5906138.html?...]
Wenn also ein Mercedes der mit einer 115er Anlage mit einem vorgegebenem Tank, einen größeren oder Anderen Tank bekam (Statt Radmulde einen Zylindertank), weichte er von der 115er ab , musste der trotz 115 eh über den TÜV und eine Abnahme nach U19/2 haben.

Das stimmt so nicht , denn die Tankgröße ist nicht zwingend im 115er Gutachten erfasst. Dafür gibts die Anlage für die Zulassungsstelle, die den entsprechenden Tank dann separat einträgt und er auf dem mitgeliefertem Typenschild eingetragen wird. Schließlich sind nicht immer alle Tanks von allen Herstellern in allen Größen lieferbar. Scheinbar hatte da mal ein Beamter nen lichten Moment :-)
Das Gutachten beschränkt sich eigentlich nur auf den Motorkit - selbst Füllanschluss ist egal.

Könnte man die Abgasgutachten auch nur einigermaßen erstnehmen, müssten sie auch für unterschiedliche Gasqualitäten erstellt werden. Bei "LPG" benötigt 95%iges Propan ein signifikant anderes LUft-Gas-Gemisch als 35% Propan mit 65% Butan. Bei Erdgasanlagen müsste ebenfalls der Wasserstoff- Metthan- und Ethananteil, sowie die Innertgase berücksichtigt werden.

Mal sehen, wann die nächsten Infos aus anderen Bundesländern kommen. Hessen war ja schon seit ein paar Jahren etwas "speziell" bei Autogas. 😉

Man möchte eben lieber Batterien für E-Autos bauen, die bei der Herstellung so viel CO2 hinterlassen, wie ein vergleichbarer Verbrenner bei 8 Jahren Durchschnittsbetrieb. Und da ist die Stromerzeugung nicht mit eingerechent, denn Wind- Solar- und Atomanalagen sind ja CO2-neutral (duck)

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Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 14. August 2017 um 00:20:47 Uhr:



Zitat:

@ICOMworker [url=https://www.motor-talk.de/.../...ohl-mit-lpg-ab-2017-t5906138.html?...]
Wenn also ein Mercedes der mit einer 115er Anlage mit einem vorgegebenem Tank, einen größeren oder Anderen Tank bekam (Statt Radmulde einen Zylindertank), weichte er von der 115er ab , musste der trotz 115 eh über den TÜV und eine Abnahme nach U19/2 haben.

Das stimmt so nicht , denn die Tankgröße ist nicht zwingend im 115er Gutachten erfasst. Dafür gibts die Anlage für die Zulassungsstelle, die den entsprechenden Tank dann separat einträgt und er auf dem mitgeliefertem Typenschild eingetragen wird. Schließlich sind nicht immer alle Tanks von allen Herstellern in allen Größen lieferbar. Scheinbar hatte da mal ein Beamter nen lichten Moment :-)
Das Gutachten beschränkt sich eigentlich nur auf den Motorkit - selbst Füllanschluss ist egal.

Mit Lieferung hat das gar nichts zu tun... Gibst dem Baby auch kein Whisky, wenn die Brust nix her gibt...

Nö, andersrum...
§19/2 nach R67-10 ist Frei...
Nach ECE 115 ist die Tankgröße fest in der KBA dokumentiert...

Aus KBA

Bild 1
1 =Bestellnummer fahrzeugspezifisch
2 = Nummer in Liste Tank

Bild 2
Nummer liste Tank und die Spezifikationen...

Heißt:
Eine Fahrzeugspezifizierte 115er Anlage mit einem anderen als vorgegebenem Tank muss nach §19/2 abgenommen werden.
Dazu braucht's ein AGG und die fällt ab 1.Oktober weg...
Ergo, vergessen....

Der Auskenner 😁

2017-08-14-121325
2017-08-14-121601

Sorry, Doppelpost

Also kann ich es vergessen meinen 87er Omega A mit Euro2 umzurüsten? Zumindest nächstes Jahr...

Wenn ich es richtig verstanden habe, muss nur das Abgasgutachten noch vor dem Termin erstellt sein...

Zitat:

@ICOMworker [url=https://www.motor-talk.de/.../...ohl-mit-lpg-ab-2017-t5906138.html?...]
Der Auskenner 😁

Was machst, wenn im Gutachten kein spezifischer Tank vorgegeben ist - oder eine größere Auswahl?
Kunde wegschicken weil deinem Kenntnisstand nach nicht umrüstbar?

Tellerrand....war damals mit der Erdscheibe auch schon so :-)
Erstaunlicherweise sind heutzutage auch die Steuergeräte der 115er Anlagen idR "offen" was auch nicht sein dürfte -so wie du es wohl mal gelernt hast :-)
Wenn du ein ECE115 Gutachten beantragst (die gelten normal auch immer für eine komplette Fahrzeugfamile incl der Motorenvarianten) gibst den gewünschten Tank an, und bekommst das Gutachten entsprechend fahrzeugbezogen mit der Anlage -bei vernünftigen Herstellern :-)
KA wo da das Problem wäre.....
Auf Stako Tanks basierende Gutachten könntest heute sowieso zum tapezieren verwenden, wer auf Irene gebaut hatte ebenso :-)

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 14. August 2017 um 18:50:01 Uhr:



Zitat:

@ICOMworker [url=https://www.motor-talk.de/.../...ohl-mit-lpg-ab-2017-t5906138.html?...]
Der Auskenner 😁

Was machst, wenn im Gutachten kein spezifischer Tank vorgegeben ist - oder eine größere Auswahl?
Kunde wegschicken weil deinem Kenntnisstand nach nicht umrüstbar?

Tellerrand....war damals mit der Erdscheibe auch schon so :-)
Erstaunlicherweise sind heutzutage auch die Steuergeräte der 115er Anlagen idR "offen" was auch nicht sein dürfte -so wie du es wohl mal gelernt hast :-)
Wenn du ein ECE115 Gutachten beantragst (die gelten normal auch immer für eine komplette Fahrzeugfamile incl der Motorenvarianten) gibst den gewünschten Tank an, und bekommst das Gutachten entsprechend fahrzeugbezogen mit der Anlage -bei vernünftigen Herstellern :-)
KA wo da das Problem wäre.....
Auf Stako Tanks basierende Gutachten könntest heute sowieso zum tapezieren verwenden, wer auf Irene gebaut hatte ebenso :-)

KBA ist eben kein Gutachten und AGG eben keine KBA 😉....
Gutachten ist Frei, sagte ich schon....Da gibts eine Liste aller Tanks, soll ich Dir die jetzt auch kopieren , oder geht es so....
ECE 115 geht nur über KBA mit vorgegebenen Motorkits, dazu gehört der zugeordnete Tank , mit dem die KBA erstellt wurde......
KBA ist unverrückbar.... AGG wird beantragt und ist je nach Bauteilen variabel....
AGG fällt weg.

Bleib einfach sachlich....

Hier mal ne KBA für z.B. Mercedes...

Danke, sehr interessant.
Aber leider sind da nur 4 Zylinder und 6 Zylinder in der Liste. Für V8 gibt es scheinbar kein Gutachten.

Zitat:

@saverserver schrieb am 14. August 2017 um 21:59:44 Uhr:


Danke, sehr interessant.
Aber leider sind da nur 4 Zylinder und 6 Zylinder in der Liste. Für V8 gibt es scheinbar kein Gutachten.

Richtig, das sind dann die geringen Stückzahlen wo nicht jeder Hersteller investiert.
War ja auch bisher kein Problem und Notwendigkeit vorhanden, für 8,10 und 12 Zylinder.
Das geht ja bis zum 1. Oktober 17 mit AGG.

Hier mal 2 12 Zylinder und ein 8 Zylinder, die nicht mit ECE 115 und nur über AGG (Einzel-Gutachten )zu machen waren...

2017-08-14-223320

Zitat:

@ICOMworker [url=https://www.motor-talk.de/.../...ohl-mit-lpg-ab-2017-t5906138.html?...]
Bleib einfach sachlich....

Ja
Was interessiert einen Prins Kunden ein allegm. KBA Gutachten von Vialle? Wenn die darin nur Stako Tanks vorgesehen haben, bzw den Kunden nur solche anbieten können...OK, deren Ding.
Wird er bei der Zulassungsstelle vorstellig, braucht er ein (für sein) Fahrzeug bezogenes ECE115 Gutachten (nicht die ursprüngliche KBA Zulassung des Kits), und darin wird der (bei ihm) verbaute Tank aufgeführt...bei anderen Herstellern ist das kein Problem.
Bestell ich bei Zavoli einen Kit bekomm ich da automatisch die Mitteilung: Das Ding ist 115 tauglich, Gutachten wird erstellt - was für ein Tank wird verbaut?
Schon seit Jahren nix ungewöhnliches, und seit vermehrt DIs anstehen sowieso.
Das war vor Jahrzehnten zu Öcoteczeiten schon nicht anders.
Wieso du da nun wieder den Begriff AGG mit einstreust.....der entfällt bei dieser Art der Abnahme. Umrüster erstellt die GSP, vermerkt darauf das in einer Anlage die nicht aufgeführte Bauteile (zB Tank) die zusätzlich eingetragen werden müssen, aufgeführt sind - fertig.

Also bitte mal dran denken, das es auch (wesentlich mehr) andere Marken gibt :-)

Jetzt wirds alber albern...
Ist doch gar nicht so schwer...
In D werden keine Anlagen von der Stange mehr vertrieben, die keine ECE 115 haben.

Für was brauchen wir das überhaupt in D.
Nach Einbau der Gasanlage erlicht die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Ergo, die Betriebserlaubnis muss wieder hergestellt werden.
Mit der ECE 115, sind alle Einzelkomponenten die nach R67-10 bereits geprüft sind zusammengefasst und in der KBA dokumentiert....

Weicht ein Bauteil von dieser Zusammenfassung ab, ist es keine reine ECE 115er Anlage mehr.
Es ist dann eine ECE115 Anlage mit Einschränkung und bedarf einer erneuten Zusammenfassung der verwendeten Bauteile und wird nach §19/2, womit die Betriebserlaubnis wieder hergestellt wird, sofern das auch auf der Zulassungsstelle eingetragen wurde...
Die Abnahme macht dann der TÜV nach § 19/2 nach Vorlage eines AGG, das die Behörde ausstellt (nicht Anlagenhersteller, der beantragt und auf behördlichen Prüfständen Emission prüfen lasst und ein Familiengutachten bekommt... AGG sind immer fahrzeugspezifisch mit FG -Nummer)

Also, eine Bauteile unveränderte Anlage nach ECE 115 hat die KBA..
Dann kann der Umrüster, sofern er die GSP machen darf, seinen Mist selbst abnehmen ( EU-Recht) und erst beim nächsten TÜV fällt er auf, falls da nicht auch zum Nachteil des Kunden gepennt wird...

Wird da also ein anderes Bauteil verwendet und eine Abnahme und Eintrag erfolgt nach 115 mittels KBA, fahrt der Kunde ohne Betriebserlaubnis seines Fahrzeuges...
Fahrzeug hätte nach §19/2 abgenommen werden müssen und dazu brauchts das AGG...

Klar, beim Tank ist Blödsinn... Ist aber so..

Nein, mit Vialle hat das nix zu tun....

Ich will jetzt auch nicht Umrüsters Kunden aufhetzen, mal nachzuschauen was ihnen verkauft wurde und ob sie noch eine Betriebserlaubnis für Ihr dann unverkäufliches Fahrzeug besitzen... 😉

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