Das wars dann wohl mit LPG ab 2017.
Ich zitiere mal einen Umrüster.
Zitat:
Hallo liebe User.....
:-) Ich weiß der Titel des Threads klingt wie ein abgedroschener Werbeslogen.
Ihr könnt aber sicher sein, das es das nicht ist!
Es ist traurig aber wahr, das die 2007 herausgebrachte ECE R115 Regelung ab 2017 jetzt vollständig in Kraft tritt.
Was bedeutet das?
Im Grunde ist dann das "Wilde" Umrüsten, wie es zzt. zu 99% passiert und für den Kunden sowie auch für den Umrüster sehr angenehm ist vorbei.
Es werden somit von den technischen Diensten keine Einzelabgasbestätigungen mehr ausgestellt für Fahrzeuge mit einer EG Typgenemigung. In diese Fahrzeuge muss dann ein System verbaut werden, welche eine vollständige ECE R115 Zertifikat und Dokumentation hat.
ca. 70-80% der Gasanlagenhersteller haben das versäumt und sehr viele Fahrzeuge..... naja sagen wir mal "Mittleren alters" sind somit nicht mehr umrüstbar.
Also fast alle Fahrzeuge ab bj. 1998-heute Es sei denn ein Gasanlagenhersteller hat genau für dieses Fahrzeug eine R115 gemacht.
Man kann sich jetzt vorstellen, das es sich für keinen Gasanlagen Hersteller lohnt, für z.b. Fahrzeuge Euro2-Euro4 als grob gesagt Fahrzeuge aus dem Baujahr 1998-2009 noch R115 Zertifikate erstellen zu lassen.
Diese Fahrzeuge gelten dann zwar als Umrüstbar aus technischer Sicht, aber als nicht abnahmefähig mit der §21 StvzO Weil es keine Einzelabgasbestätigungen mehr gibt und auch keine R115 Zertifikate.
Als grobes Datum für die Einstellung der Erstellung von Einzelabgasbestätungen wurde mir Mitte des Jahres 2017 genannt.
Also! Jetzt umrüsten, bevor dein Auto auch mit zu den nicht abnehmbaren Nischenfahrzeuge gehört.
Für uns als Umrüster gestaltet sich die Sache natürlich traurig, denn in der Praxis bedeutet das:
1. Es sind nur sehr neue Fahrzeuge umrüstbar bzw. abnahmefähig für die ein Hersteller eines Systems eine R115 Zertifikat hat.
2. Oder Fahrzeuge die sehr alt sind mit einer Schadstoffklasse unter Euro2 oder ohne OBD oder Fahrzeuge die keine EG Typengenehmigung besitzen. (z.b. Re-Importe Typ Schl. 0000) Denn nur für diese werden in der Ausnahme Abgasbestätigung ausgestellt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Käfer1500 schrieb am 5. Januar 2017 um 07:53:37 Uhr:
Vielleicht äußert sich ja mal ein erfahrener aktiver Gasumrüster hier zu dem Thema. Zu den bisher zitierten Quellen lpgforum und BfG habe ich nur beschränktes Vertrauen.
Habe mich gestern mal bei allen Prüforganisationen darüber informiert, es ist wahr, daß der Herr Peter Z... dahintersteckt und der die Empöhrungen des VW Abgasskandal ausnutzte und als Grundlage seiner stetigen Zerstörungsstrategie diente, ich hatte mal ein persönliches Gespräch mit demjenigen (er rief mich vor 9 Jahren an und riet mir das generell illegale Umrüsten unbedingt sein zu lassen, ich mache mich damit strafbar und und und (( war etwas irritiert, da dieser Herr ja unweigerlich an dem Ast sägt, auf dem er sitzt und möge sich hier jeder sein Bild über diesen Herren machen...., mir erschien er jedenfalls päpstlicher als der Papst und so kommt er sich auch vor)), ich bekam auch Mailinformation, die ich hier nicht einstellen möchte, da sie vertraulich ist, aber nur soviel, daß es weiterhin so läuft wie bisher und auch die Dekra weiterhin 67er Abgasgutachten ausstellt. Es wird zwar irgendwann nur noch 115er Anlagen geben, aber mit gewissen und menschenmöglichen Übergangsfristen und die werden hier warscheinlich Jahre zuvor angekündigt! Keine Panik leute, irgendwann sterben zwar alle fosilen Brennstoffe als mobiler Energieträger aus aber das dauert noch (meine Meinung dazu lautet, daß es der derzeitige technische Stand und auch der bis 2030 nicht zulassen wird, komplett auf Strom umzuswitchen, diese Herausforderung wird sich noch hinziehen, denn allein die damit ausfallende Mineralölsteuer, mit der die Renten ja bekanntlich finanziert wird, muss umgelegt werden und dieser politische Akt beansprucht mehr Zeit als die Bereitstellung der dafür nötigen el. Energie....!
452 Antworten
Querlesen ist nicht einfach, wenn so leuchten wie du, dem thema fremde beiträge verfassen.
Es interessiert keinen welche scheiß karre dein frau fahren will.
Ich habe um eine zusammenfassung dieses 20 seiten thema gebeten. Wenn du dazu nichts beitragen kannst, dann einfach mal zurückhalten.
Boah Alter was´n mit dir nicht lose ¿ Wenn du zu faul bist um dich in ein Thema einzulesen, dann lass es komplett sein und fang hier nicht an User anzumachen...
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Fang mal mit dem ersten Beitrag an mein Bester. Kannst auch mal ein paar Beiträge zurück gehen. Kriegst du schon hin...
Zitat:
@rantanplansugar schrieb am 9. November 2017 um 00:26:09 Uhr:
Querlesen ist nicht einfach, wenn so leuchten wie du, dem thema fremde beiträge verfassen.
Es interessiert keinen welche scheiß karre dein frau fahren will.
Ich habe um eine zusammenfassung dieses 20 seiten thema gebeten. Wenn du dazu nichts beitragen kannst, dann einfach mal zurückhalten.
Ist Mama nicht zugegen um es Dir vorzulesen? Hält keiner dabei dein Händchen? Werd erstmal erwachsen und lerne Dich zu benehmen, Jungchen!
Sorry, das musste sein!
Menno hier ist ja ein ganzes nest, gut zu wissen das ihr hier konzentriert anwesend seid und nicht wo anders.
Aus aktuellem anlass, nicht so viel gas schnüffeln, macht weich in der birne .... obwohl, ist schon egal bei euch
Friedlich Leute.
Kurzfassung: Der TÜV möchte (erstaunlicherweise) von den R67 Umbauten mit Gutachten runter und ECE115 Anlagen (quasi mit ABE) sehen. Nix genaues steht noch nicht wirklich fest. Wie ich auf dem "kleinen Dienstweg" hörte arbeiten die (großen) Hersteller daran Ihre Anlagen als ECE115 zuzulassen.
Was offen ist: Wenns für ein fahrzeug zwar R67, aber keine 115 gibt - was dann? Gehts dann nicht mehr oder darf man dann auf 67 zurückgreifen? Weil die R67 ganz sicher NICHT verboten ist. Also Füße stillhalten, wir können sowieso nur zuschauen was diesmal verzapft wird.
Vorteil an 115er Anlagen: Auch der bestechlichste TÜV Gutachter kann keinen Mist aus reiner Gefälligkeit mehr eintragen. Soll "vorgekommen sein". Gefälschte Abgasgutachten sind dann auch kein Geschäftsmodell mehr.
Nachteil an 115 Anlagen: Bei Scheissumbauten guckt nicht mal der TÜV mehr drüber, da schließlich eine ABE vorliegt.
Zitat:
@Provaider schrieb am 9. November 2017 um 13:12:19 Uhr:
Ne GAP müsste man auf jeden fall machen lassen zum eintragen.
*GSP*, eine GSP ist dann nötig, die der Umrüster aber "nur für selbst umgerütete Autos" ausstellen darf, nicht für Fremdeinbauten, dann ist nämlich wieder der TÜV gefragt und es wird eine §21er Abnahme nötig, auf Basis des 115 er Gutachtens!
Aber selbst die Legislative ist sich z.Zt. noch unschlüssig, wie es präzise gehandhabt werden soll!
Typisch deutsch eben, erst einmal beschließen, dann schaun wir mal wie es weiter geht!
Ob die 115 ne ABE ist - irgendwas ja, aber das ist hoffentlich abnahme- und damit eintragsungspflichtig. Siehe Tieferlegungsfedern. Es gibt eine Art Gutachten, aber ob die Vorgaben des Gutachtens umgesetzt wurden prüft dann der "Sachverständige" und bescheinigt das. Ich würds jedenfalls begrüßen, wenn außer dem Umrüster noch jemand drüberschaut.