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das müßen alle Fahrzeuge abkönnen!!

Themenstarteram 7. Juli 2004 um 18:47

Mal ein Thema, das zwar nicht umbedingt mit TT's zutun hat, aber trotzdem hierher gehört, da ein TT in der Storry vorkommt.

Also,...schnief, letztes Jahr bin ich mit meinem kleinen SporTTler durch die Hamburger City rerollt.

Regen, Pfützen (Bodenwellen mit Wasser vollgelaufen) usw....

Ich fahre so circa 50 km/h, da die Strasse nicht sooo prall war, da knallt es plötzlich...

Flapp flapp flapp...

Angehalten, ausgestiegen und dann sowas.

Felgen + Reifen auf der rechten Seite im Ar...!! :-(

Eine Pfütze war mit Wasser gefüllt, dass ich nicht sehen konnte, dass dort ein 20cm tiefes Loch war.

Also an der Tanke Räder gewechselt und rumgedocktert, als mich der Tankwart darüber informiert, dass DIESES Loch mit einem Warnschild von einer Baustelle gekennzeichnet WAR, und irgendjemand dieses Schild wohl weggenommen hätte?!?!?!?

Plötzlich kommen die GRÜNEN angefahren. Die also auch durchs Loch gefahren. Ich schnell auf die Strasse gehüpft um die Cherrifs anzuhalten. Die haben dann alles aufgenommen und gesagt, dass das Problem offensichtlich sei, und dass der Schaden von dem Strassenverkehrsamt übernommen werden muss.

Habe das Strassenverkehrsamt verklagt. Leider verloren! Musste den ganzen Schaden selbst blechen.

Deren Aussage:

Solche "normalen" Strassenunebenheiten müssen alle Fahrzeuge ohne Schäden überstehen! Punkt!

PS: Es war kein Schild für Strassenschäden oder ähnliches aufgestellt. Max Km/H 50 waren erlaubt.

Was sagt Ihr zu dem Beschi...??

MfG

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9 Antworten
Themenstarteram 7. Juli 2004 um 18:51

noch ein bild

Themenstarteram 7. Juli 2004 um 18:53

das loch

Hi,

ist mir irgendwie schleierhaft warum du das Verfahren verloren hast. Schliesslich müssen Beschädigungen dieser Art ausgeschildert sein, bzw. ein Loch dieser Grösse muss man ja fast schon mit pylonen umstellen!

Ich war eigentlich der Meinung es gibt eine Art Richtlinie, in der definiert ist, wie gross Strassenschäden sein dürfen, bzw. ab wann welche Massnahmen zu erfolgen haben!?

Wie sieht´s mit Berufung aus? Rechtsschutzversichert?

Gruß Jürgen

Themenstarteram 7. Juli 2004 um 19:57

Ich wollte ja Berufung einlegen, aber mein Anwalt riet mit davon ab. Die Kosten würden zu hoch, falls ich verloren hätte.

War ja schon teuer genug:

2 x Felgen

2 x Reifen

1 x Spur vermessen

1 x Anwaltskosten

Und das alles nur, weil die Stadt zu %&fu?"($§$ ist, um so ein lappriges Loch dicht zu schütten!

Und mit den Bildern konnte ich nicht wirklich Eindruck schinden. Es sei ja nichts darauf zu erkennen!!

Sowas soll man sich mal vorstellen!!

Haben die Filzbrillen auf oderwas??

Leider hatte ich keine ordentliche CAM mit.

am 7. Juli 2004 um 20:16

Ist mir auch schleierhaft. Also wenn kein Schild aufgestellt ist muss die Stadt den Schaden übernehmen. Hatte dieses Problem auch schon (rechte Felgen und Reifen vorne und hinten kaputt). Bin dann zur Polizei, habe die Stadt angezeigt und natürlich die Beweise (kein Schild, Loch vermessen...) bildlich festgehalten. Die Stadt wollte zuerst auch nicht bezahlen aber als es dann auf den Gerichtstermin zuging hat die Stadt "kalte Füße" bekommen, eingelenkt und außergerichtlich alles übernommen. Vielleicht solltest du nochmal einen anderen Anwalt konsultieren.

Themenstarteram 8. Juli 2004 um 6:41

Ist ja nun schon über ein Jahr her.

Also wird eswohl keinen Sinn machen. Außerdem habe ich auch keine Lust dazu, nochmal den ganzen Kram durchzukauen.

Hatte mal einen Bericht in der Autobild darüber gelesen. Dort hatte jemand in der gleichen Situation den Streit auch verloren. Also alles eine sehr kippelige Voraussetzung.

Mal sehen, ob ich irgendwo einen Gesetzestext finde.

Danke nochmal für Info mit dem Loch ausmessen.

am 8. Juli 2004 um 8:09

Nach dem Motto geteiltes Leid mal hier meine Erfahrung:

Hatte auf meinem 320d auch 17 Zoll RH Felgen (schön teuer) mit flammneuen Good Year F1 !

Seit ca nem Jahr wird der Kölner Autobahnring ausgebaut (u.a. wegen der WM), am Heumarer Dreieck wurde folglich ne Baustelle installiert mit 60 km/h (3 Spuren) - der Grünstreifen wurde provisorisch geteert um die linke Spur dort haarscharf an der Mittelleitplanke entlang zu führen..

Mein Problem war - neben mir auf 2 Spuren (rechte und mittlere !) 2 LKWs vor mir der neu geteerte Streifen, wo leider die Kanaldeckel derart versenkt waren, dass am Übergang eine cm-hohe scharfe Kante war. Obwohl ich mit dem GoodYear so eine Felgenhornschutz hatte, hat mir die Einlassung des Kanaldeckls ein Loch in die Flanke gerissen und ein Ei in die Felge gehauen. Ausweichen konnte ich wegen den LKW auch nicht.

Auch ich hab versucht die Autobahnmeisterei haftbar zu machen - abgelehnt mit dem Kommentar "Verkehrssicherungspflicht war erfüllt" ! Komischweise wurden genau die Kanaldeckel 2 Wochen später neu eingesetzt (höher). Naja auf meinen Kosten in ich natürlich auch sitzengeblieben !

Themenstarteram 8. Juli 2004 um 9:07

Ja ganz toll. Dann kannst Du das alles ja gut nachvollziehen. Ich glaube man muß bei den heutigen Strßenverhöltnissen Geländewagen mit 10 Zoll Rädern fahren und dann müssen da Reifen drauf mit den Abmessungen 205 / 95 ZR 10.

Damit man auch bei 150 Km/H noch über 40 cm Hubbel fahren kann.

am 8. Juli 2004 um 10:35

Schaden an Felge/Reifen durch Loch im Straßenbelag

 

Hallo alludin,

tur mir leid mit Deinem Reifen, aber so ist das nun mal mit der sogenannten "Verkehrssicherungspflicht". Hat die Gemeinde als Inhaber dieser Pflicht ein Schild hingestellt, welches auf die Gefahrenlage hinweist, oder eine Warnbake errichtet oder sogar eine Absperrung dieses Straßenstückes vorgenommen, hat Sie bis zur (baldigen)Reparatur das erforderliche getan. Nimmt nun irgend jemand das Schild weg - wie wohl in Deinem Fall - kannst Du dieses Eingreifen eines Dritten nicht der Gemeinde zurechnen. Hierzu gibt es zahlreiche Urteile, die dies immer wieder bestätigen. Allerdings muß die Gemeinde regelmäßig überprüfen, ob die Sicherungsmaßnahme , d.h. Schild o.ä. noch tatsächlich da ist. Tut sie das nicht, hat sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt - Folge Haftung für dieses pflichtwidrige Tun.

Zudem gilt das Sichtfahrgebot, wonach der Autofahrer sich auf die Straße und die Verkehrsbedingungen entsprechend einzustellen hat und demgemäß auch zu fahren hat.

Deshalb dürfte es sicher richtig gewesen sein, nicht in die Berufung zu gehen - es sei denn der Zeuge könnte bestätigen, daß das Schild schon wochenlang gefehlt hätte. Dann läge wieder eine schuldhafte Pflichtverletzung der Gemeinde vor. Voraussetung wäre aber dann auch, daß das Loch tatsächlich 20 cm tief gewesen ist, wie Du das beschreibst. Dann käme es auch darauf an, ob die gesamte Straße im schlechten Zustand gewesen ist und Du dich als vorausschauender Autofahrer nicht hättest darauf einstellen, damit rechnen müsasen und insgesamt langsamer fahren müssen, um solche "Traps", Reifenschlucker und Felgenzerbrösler rechtzeitig erkennen zu können. Also wie Du siehst - viele wenn und aber!

Tip (nicht ernstgemeint) Reifen im mit 70er oder 60er Querschnitt aus der guten alten Zeit waren da nicht ganz so empfindlich! Bei meinem 912er habe ich noch keinen Reifenschaden gehabt - beim TT schon 2 !! Man kann daraus Schlüsse ziehen! Also rauf mit den fetten Schluppen - runter mit den platten,dünnen Gummiwürsten!i

Gruß Driver 1234

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