Das ewige problem mit dem Stoßstangenlack...
Ich meld mich hier auch mal mit einem Update zu dem Thema Lack an der vorderen Stoßstange. Einige hier haben ja nach der ersten Reparatur Ruhe, anderen geht es ähnlich wie mir. Würde mich freuen wenn ihr eure Erfahrung mit dem Problem posten könnt, denn ich hab ein anstehendes Gespräch mit dem Volvo Außendienstler und würde mich freuen wenn ich noch ein paar weitere Beispiele nennen könnte. Wäre auch nett wenn ihr ein paar Bilder vom Spaltmaß am vorderen Scheinwerfer teilen könntet, Erklärung warum folgt weiter unten.
Jetzt zu meiner Geschichte:
Vor ca. 9 Monaten hatte ich, wie viele MJ13 Fahrer, das Problem mit dem abplatzenden Lack an front und Heckstoßstange zum ersten mal. Ich hatte auch noch "Glück" und habe beide Stoßstangen getauscht bekommen, denn kurz darauf hat Volvo nur noch eine Nachlackierung spendiert. Knapp 6 Monate Später kam vorne auf beiden Seite das schwarze Plastik wieder durch und es war wieder Zeit für einen Besuch in der Werkstatt. Wie erwartet und nach recht langer Wartezeit, gab Volvo vor dass die stellen nur beilackiert (also mit dem Lackstift zugeschmiert) werden dürfen und mein Autohaus hat noch versucht die Stoßstange zu unterfüttern um Kontakt mir dem Scheinwerfer zu vermeiden.
Die aufgelegte Lack hat knappe 1000km gehalten und war dann wieder weg, so dass eine neue Lösung her musste. Meine Werkstatt hat von Volvo noch mal die Freigabe für eine neue Stoßstange bekommen und sollte dann auch noch die Scheinwerferposition verändern. Der Gedanke ist ja an sich nicht so schlecht, mehr Abstand bedeutet ja auch weniger Reibung zwischen Scheinwerfer und Stoßstange, nur die Umsetzung sagt mir so überhaupt nicht zu.
Es sieht so aus als hätte ich einen Frontschaden gehabt und die Scheinwerfer passen nicht mehr richtig ans auto... siehe Bilder. Ich würde das gerne mal vergleichen, hab aber kein (aussagekräftiges) Bild wie es vorher aussah. Das erste Bild zeigt den ursprünglichen Zustand vor der "Reparatur"
77 Antworten
Kotflügel oder Stoßstange? Kannst mal Bilder posten? Meine nachlackierten Stellen an den Stoßstangen blättern nach 3 Wochen bereits wieder ab.
Beste Grüße,
Torsten
Hier ein Bild. Hoffe man kann es erkennen.
Ich hoffe es hält länger als 3 Wochen. Gibt es auf solche Garantiegeschichten eigentlich Gewährleistung?
Das ist ja das Problem, meine Garantie ist seit Januar abgelaufen 🙁
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Berichte mal zwecks Kulanz- ich bin gespannt.
Allgemein:
Auf eine bereits während der Garantie reparierte Stoßstange hat man ja wieder 12 Monate Garantie oder?
Na klar. Habe nächste Woche Urlaub und werde auf jeden Fall in die Werkstatt fahren.
Ja, zuvor war es aber am Heck, jetzt allerdings an der Front.
Das ist hier die Frage! Juristen anwesend? Ich tippe eher auf Gewährleistung.
Weder Garantie noch Gewährleistung - Er hatte das Problem vorher hinten gehabt und es wurde seiner zeit auf Garantie gehoben aber nun tritt es hinten auf und seine Garantie ist seit Januar abgelaufen - also 2 paar schuhe. Somit könnte es Volvo erst einmal ablehnen da keine Garantie mehr besteht. Bleibt also zu hoffen, dass es über eine Kulanz abgewickelt wird Ohne das Kosten entstehen da das Problem ja hinlänglich bei Volvo bekannt ist ( dies wäre dann aber Freiwillig von Volvo ) . Aber rein rechtlich hast da nach ablauf der Herstellergarantie/Gewährleistung kein offizellen anspruch mehr das dies gehoben wird auf kosten von Volvo.
Hat Volvo eine Seperate Lackgarantie? VW hat zb. eine 3 Jährige Lackgarantie die somit über die 2 Jahre des Fahrzeuges im allgemeinen hinausgeht. Müsste man also mal in den Garantieangaben bei Volvo nachsehen ob Volvo auch auf den Lack länger Garantie gibt wie die üblichen 24 Monate auf das Gesamte Fahrzeug.
Zitat:
@Kai-1981 schrieb am 1. September 2015 um 20:00:22 Uhr:
Müsste man also mal in den Garantieangaben bei Volvo nachsehen ob Volvo auch auf den Lack länger Garantie gibt wie die üblichen 24 Monate auf das Gesamte Fahrzeug.
Es gibt keine "übliche 24 Monate (Garantie) auf das gesamte Fahrzeug". Garantie und Gewährleistung sind 2 total verschiedene Sachen.
Die Gewährleistung bezieht sich nur auf Mängel, welche auf die Produktion zurück zu führen sind. Per Gesetz gilt hier immer mindestens 24 Monate. Die Garantie hingegen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird vom Lieferant gegeben. Die Garantie bezieht sich nicht auf Produktionsmängel, sondern auf die Produktqualität auf die Dauer der Nutzung.
Anders gesagt bezieht sich die Gewährleistung auf Mängel bei der Produktion (=Zeitpunkt) und die Garantie auf die Nutzungsdauer (=Zeitspanne oder Verbrauchshäufigkeit).
Dies ist auch der Grund, weshalb die Garantie nicht gesetzlich verankert werden kann. Sonst müsste man per Gesetz bestimmen, wie lange z.B. ein Akku halten muss oder wie lange die Karosserie nicht rosten darf. Oder wie viel km man mit einem Auto fahren kann. Diese Angaben sind so individuell wie es Anbieter und Produkte gibt. Deshalb werden Garantien immer nur vom Lieferant/Hersteller für ein bestimmtes Produkt oder Produktteile definiert, oft noch unterschiedlich pro Land/Gebiet. Meistens mit Angaben in Dauer (Anzahl Jahre Lackgarantie) oder Verbrauch wie Laufleistung beim Auto (Anzahl km) oder Anzahl Ladezyklen bei Batterien.
Beispiel Garantiefall Akku: Der Hersteller gibt 1 Jahr Garantie auf einen Akku. Nun fällt der Akku nach 10 Monaten aus. Das ist ein klarer Garantiefall. Fällt der gleiche Akku nach 18 Monaten aus, gilt keine Garantie mehr. Auch die 24-Monate-Gewährleistung zieht hier nicht, da der Akku keine Mängel aufweist, welche auf den Produktionszeitpunkt zurück zu führen wären.
Somit kann bei einem Lackproblem nur die Garantie gelten (oder eine freiwillige Kulanz). Besteht keine explizite Lackgarantie müsste man sich auf die Gewährleistung beziehen - jedoch müsste man beweisen können, dass ein Produktionsfehler die Ursache des Mangels ist! Wenn ich mich nicht täusche schreibt das Gesetz vor, bis wann der Lieferant den Gegenbeweis erbringen muss und ab wann der Kunde den Beweis herbeiführen muss.
Volvo gibt aber 2 Jahre GARANTIE auf das Fahrzeug - Garantie ist eine Freiwillige Leistung des Herstellers das ist mir bewusst. Aber auch wo es die Gesetzlichen 24 Monate Gewährleistung waren haben es die meisten Hersteller auf die Beweisumkehr nicht drauf ankommen lassen sondern die fälle wie bei einer Garantie ohne zu murren behoben.
PS. Habe gerade nachgesehen - Volvo gibt auf den Lack explizit keine eigene Garantie. Somit kann er jetzt nur noch auf eine Kulanz von Volvo hoffen.
Wo gibt Volvo 2 Jahre Garantie? Die ist sicher benennt als Gewährleistung oder explizit definiert (z.B. "Mobilitätsgarantie" oder "Vollgarantie"😉. Natürlich immer mit Vorbehalt von wegen Ausschluss bei Rennbeteiligungen etc.. Auch typisch für Garantien sind solche Ausschlusskriterien wie auch Verbrauchsmaterial (Pneu, Lampen, Flüssigkeiten, etc.).
Edit:
Hier eine letztjährige Übersicht von Garantien der Hersteller: Link
http://www.volvocars.com/.../garantie
Klar sind bestimmte Sachen ausgeschlossen wie Reifen , Betriebsflüssigkeiten , Bremsbeläge / Scheiben
Zitat:
@BananaJoe schrieb am 1. September 2015 um 19:39:19 Uhr:
Auf eine bereits während der Garantie reparierte Stoßstange hat man ja wieder 12 Monate Garantie oder?
Nein,
eine Garantie- oder auch Gewährleistungsarbeit ist ausschließlich die Wiederherstellung des ursprünglichen ("eigentlich mängelfreien"😉 Zustands. Für diesen ursprüngliche Zustand endete Garantie und Gewährleistung, wie sie ursprünglich endet.
Die gesetzliche Gewährleistung (korrekt Sachmangelhaftung) basiert auf dem Kauf- oder Reparaturvertrag, Ansprechpartner für Forderungen aus der Sachmangelhaftung ist ausschließlich der Verkäufer bzw. Reparaturbetrieb. (Also nicht Volvo oder ein anderer Volvo-Partner als der Betrieb auf dem Vertrag)
Bei der Sachmangelhaftung bei Kaufverträgen besteht in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr: Der Verkäufer muss nachweisen, dass es sich nicht um einen Sachmangel handelt, um die Leistung abzulehnen.
Bei der Sachmangelhaftung bei Reparaturverträgen (Werkvertrag) besteht keine Beweislastumkehr: Hier ist der Auftraggeber (Fahrer, Halter, ...) ab der widerspruchlosen Abnahme der Leistung bei einem Mangel in der Beweispflicht, dass es sich um einen Sachmangel handelt, den der Reparaturbetrieb kostenlos zu beseitigen hat.
Bei der gesetzlichen Sachmangelhaftung sind sogenannte "Verschleißteile" inkludiert, genauer: den Begriff "Verschleißteil" gibt es dort überhaupt nicht.
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Garantiegebers (klassischer Vertrag in der Sonderform eines Versprechens), was dort aufgeführt ist, gilt. Inkl. der Bedingungen an den Garantienehmer, und was nicht drin steht, existiert auch nicht.
Der Ausschluss von "Verschleißteilen" ist bei Garantien immer kritisch, hier müssen immer Bauteile einzeln aufgeführt werden, um bei einer Bewertung abzugrenzen zu können, was im Mängelfall als Verschleißteil gilt und was nicht mehr.
Naja.. was mich eigentlich interessierte, ob nach der Reparatur der Stoßfänger im z.B. 23. Monat (Garantieleistung) eine Frist läuft (Gewährleistung z.B.)? Für den Fall, dass die Herstellergarantie wegen Ablauf wesentlich kürzer läuft und sich die Reparatur als erfolglos bzw. fehlerhaft herausstellt. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird lediglich der ursprüngliche Zustand hergestellt und die Garantie endet einfach nach 24 Monaten. Wenn der Lack im 25. Monat erneut blättert, dann wäre es Pech bzw. Kulanz weil auf die Lackierung im 23. Monat keine Gewährleistung gegeben wird.
Die Beweislast dürfte im speziellen Fall, zumindest solange man sich in den entsprechenden Fristen der 1-2jährigen Gewährleistung befindet, nicht das Problem darstellen. Allein in diesem Forum ist hinlänglich genau dokumentiert, dass es sich um Herstellungsfehler handelt, die bereits bei Fahrzeugübergabe vorhanden waren. Dies dürfte dann auch auf mögliche Folgefehler einer Lackierung zutreffen, die zumindest im kausalen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Herstellungsfehler steht. Ob man sich einen möglichen Rechtsstreit ans Bein binden möchte ist allerdings eine ganz andere Frage.
Im Übrigen wirbt Volvo mit einer 24monatigen Lackgarantie.
Zitat:
@KelleOne schrieb am 1. September 2015 um 23:02:25 Uhr:
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird lediglich der ursprüngliche Zustand hergestellt und die Garantie endet einfach nach 24 Monaten.
Richtig, da ausschließlich der ursprüngliche, "richtige" Zustand hergestellt wurde, existiert auch nur die ursprüngliche Garantie/Gewährleistung.
Für eine neue, genauer eigenständige Gewährleistung oder auch Garantie müsste auch ein neuer Kauf- oder Reparaturvertrag existieren.
Zitat:
Die Beweislast dürfte im speziellen Fall, zumindest solange man sich in den entsprechenden Fristen der 1-2jährigen Gewährleistung befindet, nicht das Problem darstellen.
Schon ein erhebliches Problem, denn nach 6 Monaten (Kaufvertrag) bzw. nach 1 Sekunde (Reparaturvertrag) ist der Kunde in der Beweislast.
Zitat:
Allein in diesem Forum ist hinlänglich genau dokumentiert, dass es sich um Herstellungsfehler handelt, die bereits bei Fahrzeugübergabe vorhanden waren.
Richtig und im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung/Sachmangelhaftung haftet der Verkäufer 2 Jahre, aber keine Minute länger (Haftung nicht mit Beweispflicht verwechseln). Ausschließlich der Verkäufer, denn nur mit dem hat man einen Vertrag, nicht der Hersteller und auch kein anderer Partnerbetrieb (Vertragshändler, ...) dieses Herstellers.
Im Rahmen einer Garantie so weit, wie es in der Garantie zugesichert wird, in dem Fall dann auch 2 Jahre und keine Minute mehr.
Zitat:
Dies dürfte dann auch auf mögliche Folgefehler einer Lackierung zutreffen, die zumindest im kausalen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Herstellungsfehler steht.
Ja, für 2 Jahre.
Wie will man einen Anspruch stellen, der man nicht hat?
Auch wenn es sich nur um Minuten handelt, ist es das Selbe: heute einen Anspruch stellen, der gestern durch Fristablauf erloschen ist. Eine Forderungsstellung ohne einen Anspruch zu haben.
Wenn man den korrekten Fachausdruck "Verjährung" benutzt und nicht das eigene Auto, sondern ein Bußgeldbescheid ist, weiß doch auch jeder, wie das funktioniert. 😉
Zitat:
Ob man sich einen möglichen Rechtsstreit ans Bein binden möchte ist allerdings eine ganz andere Frage.
Für einen Rechtsstreit gibt es nach 2 Jahren (gesetzliche Gewährleistung), bzw. mit Ablauf einer freiwilligen Garantie keine rechtliche Grundlage mehr.
Einzige Chance würde dann bestehen, wenn es sich um Mängel gehandelt hat, den man bereits innerhalb der Fristen gemeldet hat und noch nicht beseitigt wurde (zB. Mängelmeldung einen Tag vor Fristablauf) oder in der Mängelbeseitigung fehlerhaft war.
Wobei hier die Beweislast uneingeschränkt bei Forderungssteller liegt und für den Bereich "Mängelbeseitigung fehlerhaft" nicht ganz einfach ist:
Gerade weil es sich um einen "Serienfehler" handelt, kann einem das auf die Füße fallen. Mängelbeseitigung ist die Herstellung des ursprünglichen Zustands gem. Herstellervorgabe, und wenn der ursprüngliche Zustand eine nicht ganz so tolle Grundierung oder Haftvermittler ist, dann ist das so.
Einziges Türchen ist üblicherweise die Hoffnung auf eine Kulanz, die ist aber ohne jeden Rechtsanspruch eine rein freiwillige Leistung, zB. als Maßnahme zur Kundenbindung. Wer hier von sich aus auf eine Kundenbindung schon im Vorfeld verzichtet hat, zB. weil er für Inspektionen keine Vertragswerkstatt genutzt hat, der sollte keine unrealistische Hoffnung haben.