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Das erste mal nach Österreich

Themenstarteram 7. August 2011 um 23:10

Hallo Leute ich fahe in drei Wochen das erste mal nach Österreich in den Urlaub. Daher meine Frage was muss ich beachten? Welche besonderen regeln gelten für Österreich? Was ist denn der Unterschied zur Vignette und Maut?

Fahre von Esslingen nach 6541 Tösens / Ried

Falls Interessant zwei Erwachsene ein BABY (1 Jahr alt)

Wenn ich über Google Maps navigiere zeigt er mir zwei Strecken an Zeitliche Differenz 10 Minuten aber in Kilometer waren es glaube ich fast 50 km. Welche Strecke würdet ihr empfehlen?

Ist es sinvoll Mautstraßen zu Umfahren oder eher nicht???

ich will auch nach Samnaun ist 30 km von meinem Zielort Entfernt liegt an der Grenze zur Scheiz und Östereeich. dort ist Steuerfreier Einkauf möglich. Brauche ich dann auch eine Vignette für die Schweiz?

ist der Ort empfehlenswert?

Danke fü eure hoffentlich hilfreiche Antworten, Erfahrungsberichte und TIPPS.

Beste Antwort im Thema

Das ist schon ein lustiges Forum hier: Da fragt jemand ganz neutral, worauf denn beim Autofahren in Österreich geachtet werden muß oder sollte, und nach einigen nützlichen Tips (z.B. Vignette, Warnweste) beschäftigt man sich wieder mit Problematiken der Geschwindigkeitsmessung bzw. deren möglicher Anfechtung.

 

@ TE: Halte Dich doch ganz einfach an die Beschilderungen und freue Dich auf Österreich, ein schönes Land mit netten und (zumeist) sehr höflichen Leuten :).

 

Ich bin immer gerne dort und habe noch nie irgendwelche Schwierigkeiten gehabt.

 

Um Dir evtl. noch weitere touristische Tips geben zu können, müsstest Du ewas mehr über die geplante Route bzw. Deine Interessen verraten

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Da stimm ich dir zu.

So piefkefeindlich wie die österreichischen Kapperlständer dargestellt werden ist es gar nicht - hab ich bisher immer nur postitiv erlebt.

OK, wenn man sich natürlich beim VW Treffen am Wörthersee zu den ganzen Hornochsen stellt, ist es kein Wunder, dass die Exekutive sich nur so verhält, wie es auch angemessen ist. ;)

am 10. August 2011 um 15:34

Zitat:

Original geschrieben von BrainRunner

Da stimm ich dir zu.

So piefkefeindlich wie die österreichischen Kapperlständer dargestellt werden ist es gar nicht - hab ich bisher immer nur postitiv erlebt.

OK, wenn man sich natürlich beim VW Treffen am Wörthersee zu den ganzen Hornochsen stellt, ist es kein Wunder, dass die Exekutive sich nur so verhält, wie es auch angemessen ist. ;)

oiefkefeindlich ist das garnicht ich versteh ja das es so ist das vl nur deutsche straßen bei den kivaras stehn sehn aber sind jetzt mehr dt kennzeichen im umlauf als Ö! und ich wurde auch schon oft genug zur kasse gebeten!

aber es geht auch anders:

http://www.kleinezeitung.at/kaernten/1833208/index.do

http://www.krone.at/.../...n_Italien_teuer-Runter_vom_Gas-Story-278235

LG

Audithebest

Eben, in Italien kann einem das ganze Fahrzeug beschlagnahmt und gepfändet werden.. ;)

Also, um zum Topic zurückzukehren: Halte dich an die Regeln - wie man es eigentlich überall machen sollte - und du kannst den Urlaub problemlos genießen.

Btw, soll jetzt am Alpenrand und in den Alpen endlich Sommer geben - angeblich.

am 10. August 2011 um 15:40

Zitat:

Original geschrieben von BrainRunner

Eben, in Italien kann einem das ganze Fahrzeug beschlagnahmt und gepfändet werden.. ;)

Also, um zum Topic zurückzukehren: Halte dich an die Regeln - wie man es eigentlich überall machen sollte - und du kannst den Urlaub problemlos genießen.

Btw, soll jetzt am Alpenrand und in den Alpen endlich Sommer geben - angeblich.

wahre worte! aber bitte nehmt es doch locker, wir sind ja keine monster die autofahrer fressen... am besten normal fahren, und sich dem verkehr anpassen da kann dan nichts passieren!

Die "Geschwindigkeitsbegrenzungsregelung" bei uns in Ö ist kein Bestandteile der STVO sondern eine höchstgerichtliche Festlegung aus 1974 die 1989 bestätigt wurde. Vorschriftszeichen haben eine höhere Priorität als Ortstafeln.

 

Entscheidungstexte

11 Os 118/89

Entscheidungstext OGH 14.11.1989 11 Os 118/89

Beisatz: Durch Ortstafeln wird, ohne daß zwischen den Hinweiszeichen "Ortstafel" (§ 53 Z 17 a StVO) und "Ortsende" (§ 53 Z 17 b StVO) zu differenzieren ist, eine kraft Vorschriftszeichen nach dem § 52 lit a Z 10 a StVO getroffene Geschwindigkeitsregelung nicht aufgehoben. (T1) Veröff: SSt 60/74

 

In der STVO sehr wohl geregelt ist aber Folgendes:

 

(4) Verordnungen, die sich durch ein Vorschriftszeichen ausdrücken lassen und für ein ganzes Ortsgebiet oder für Straßen mit bestimmten Merkmalen innerhalb eines Ortsgebietes gelten, werden mit den entsprechenden Vorschriftszeichen und der etwa erforderlichen Zusatztafel in unmittelbarer Verbindung mit dem Hinweiszeichen “Ortstafel” gehörig kundgemacht. Der Zeitpunkt der erfolgten Anbringung dieser Zeichen ist in einem Aktenvermerk (§ 16 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1950) festzuhalten. Solche Verordnungen sind im Ortsgebiet überdies ortsüblich zu verlautbaren.

 

Das heißt 30km/h Begrenzung an einer Ortstafel angebracht gilt nur innerhalb des Ortes.

 

XX-Ghost: Und nie im Ort überholen, auch nicht, wenn einer schon halb am Abbiegen ist. In D ist Überholen innerorts erlaubt, in Ö stehen sie hinter dem Ortsausgang, wo die Straße bergauf geht, mit einem Fernglas und halten dich dann dort an (habe bezahlen dürfen, obwohl der vor mir schon halb in seiner Einfahrt war).

 

Daß man aber im Ortsgebiet nicht überholen darf ist mir allerdings neu, wenn man keine Überholverbote wie z.B. Fußgängerübergang, Sperrlinien, Geschwindigkeit oder Gegenverkehr mißachtet, ist Überholen im Ortsgebiet zulässig.

 

Gruß GM-Fan06

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von GM-Fan06

Das heißt 30km/h Begrenzung an einer Ortstafel angebracht gilt nur innerhalb des Ortes.

Dann habe ich mit dem Mrd umsonst bezahlen müssen. Deswegen glaube ich das auch nicht. Die Begrenzung gilt weiterhin.

Ich bin kein Jurist, aber aus deinen fetten Zitaten geht das m. E. auch nicht hervor. Im ersten Text (118/89) steht es auch ganz klar. Im zweiten Text steht doch nur verklausuliert, dass Schilder anzubringen sind. Oder?

Zitat:

Original geschrieben von GM-Fan06

Daß man aber im Ortsgebiet nicht überholen darf ist mir allerdings neu, wenn man keine Überholverbote wie z.B. Fußgängerübergang, Sperrlinien, Geschwindigkeit oder Gegenverkehr mißachtet, ist Überholen im Ortsgebiet zulässig.

Dann habe ich mit dem Auto umsonst bezahlen müssen. Die Aussage hieß eindeutig, dass man im Ort nicht überholen darf. Entspr. Schilder standen dort auch keine.

Viele glauben sogar, dass man das in D nicht darf. In Ö darf man es (laut Strafzettel) wirklich nicht.

Das waren aber die einzigen beiden Male, bei denen ich bezahlen musste. Seitdem versuche ich, Ö zu meiden. Außer im Sommer mit dem Mrd, aber da bin ich vorsichtig. ;)

am 10. August 2011 um 16:22

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost

Zitat:

Original geschrieben von GM-Fan06

Das heißt 30km/h Begrenzung an einer Ortstafel angebracht gilt nur innerhalb des Ortes.

Dann habe ich mit dem Mrd umsonst bezahlen müssen. Deswegen glaube ich das auch nicht. Die Begrenzung gilt weiterhin.

Ich bin kein Jurist, aber aus deinen fetten Zitaten geht das m. E. auch nicht hervor. Im ersten Text (118/89) steht es auch ganz klar. Im zweiten Text steht doch nur verklausuliert, dass Schilder anzubringen sind. Oder?

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost

Zitat:

Original geschrieben von GM-Fan06

Daß man aber im Ortsgebiet nicht überholen darf ist mir allerdings neu, wenn man keine Überholverbote wie z.B. Fußgängerübergang, Sperrlinien, Geschwindigkeit oder Gegenverkehr mißachtet, ist Überholen im Ortsgebiet zulässig.

Dann habe ich mit dem Auto umsonst bezahlen müssen. Die Aussage hieß eindeutig, dass man im Ort nicht überholen darf. Entspr. Schilder standen dort auch keine.

Viele glauben sogar, dass man das in D nicht darf. In Ö darf man es (laut Strafzettel) wirklich nicht.

Das waren aber die einzigen beiden Male, bei denen ich bezahlen musste. Seitdem versuche ich, Ö zu meiden. Außer im Sommer mit dem Mrd, aber da bin ich vorsichtig. ;)

kann ich mir nicht vorstellen, da musst du etwas anders getan haben damit du fürs überholen bestraft wurdest! aber wie geschrieben normalerweise darf man im ortsgebiet überholen! in welchem bundesland sind denn solche kranken polizisten unterwegs!?

@XX-Ghost,

 

Ich weiß ziemlich kompliziert bei uns, ich habs in der Fahrschule auch noch anders gelernt:confused:.

Es sind zwei Punkte §44(4) regelt Begrenzungen, die für ein Ortsgebiet oder Teile des Ortsgebietes(Zusatztafel) gelten. In Wien findest Du an jeder "Ortsbeginntafel" ein Hupverbot um anzuzeigen, daß in ganz Wien Hupverbot gilt, sobald Du Wien verläßt, ist das Hupverbot aufgehoben.

 

Die "alte" Regelung STVO 1960 sah vor: Wenn eine durch Tafel ausgewiesene Geschwindigkeitsbegrenzung z.B. 70km/h (aber nicht in Verbindung mit "Ortsbeginn"! -> §44(4)) aufgestellt war und anschließend ein "Ortsbeginn" kam, durfte man nur 50 im Ort fahren, nach "Ortsende" galten wieder die 70 bis zu deren Aufhebung. Gleichzeitig durfte auf einer AB im Ortsgebiet kein "Ortsbeginn" aufgestellt werden, damit man die Geschwindigkeit nicht verringern mußte.

Es galt damals Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung hat Priorität über angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung.

 

Als man im Herbst 1973 auch eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Freilandstraßen(100) und Autobahn(130) einführte, kam man allerdings in ein rechtliches Dilemma. Da eine Schnellstraße nicht als AB gilt, hätte man auf Selbiger trotz aufgestellter Tafel 130 nur 100 fahren dürfen. So hat dann der VWGH 1974 festgelegt, daß eine angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung Priorität über eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung erlangt. Somit hat der "Ortsbeginn", "Ortsende" seine Wirkung verloren....

 

Falls Du tatsächlich Strafe für "Überholen im Ortsgebiet" bezahlt hast und keinerlei geltende Rechtsvorschriften verletzt hast, möchte ich Dir mein Bedauern aussprechen, weil das war dann "Abzocke". Ich war bis 1990 Zusteller in Wien und habe dabei 1.8 Mio km zurückgelegt, und auf Straßen wo 70 oder 80 erlaubt waren sogar Funkstreifen, die langsamer gefahren sind, überholt -> die haben nicht einmal "ein Ohrwaschl gerührt".

 

Bedauernden Gruß GM-Fan06

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Zitat:

Original geschrieben von diezge

 

Hallo,

wieso zwei Warnwesten?

Natürlich reicht in Österreich eine Warnweste pro Fahrzeug, falls man in eine Kontrolle kommt. Anlegen muss man sie nur auf Autobahnen und Autostraßen. Auf Landstraßen nur zum Aufstellen des Warndreiecks.

Allerdings: Im Pannenfall darf dann natürlich auch nur eine Person das Fahrzeug verlassen. Also, wenn die zweite Person beim Räderwechsel helfen soll oder an der Leitplanke lehnend ein Zigarettchen raucht, geht das nur mit Warnweste.

 

Gruß,

diezge

Und was macht man im pannenfall?

Auto verlassen und hinter die Schutzplanke.

Also brauchts soviele Westen, wie Personen im Fahrzeug sitzen, die auch in die Weste passen.

Hallo,

nichts anderes habe ich doch geschrieben, oder?

Aber ich wiederhole mich gerne nochmals:

Es ist eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben, das reicht für eine Kontrolle.

Im Pannenfall dürfen aber nur die Personen das Fahrzeug verlassen, die eine Weste haben, weshalb es sinnvoll wäre mehrere dabei zu haben.

 

Gruß,

diezge

Themenstarteram 10. August 2011 um 17:10

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Das ist schon ein lustiges Forum hier: Da fragt jemand ganz neutral, worauf denn beim Autofahren in Österreich geachtet werden muß oder sollte, und nach einigen nützlichen Tips (z.B. Vignette, Warnweste) beschäftigt man sich wieder mit Problematiken der Geschwindigkeitsmessung bzw. deren möglicher Anfechtung.

@ TE: Halte Dich doch ganz einfach an die Beschilderungen und freue Dich auf Österreich, ein schönes Land mit netten und (zumeist) sehr höflichen Leuten :).

Ich bin immer gerne dort und habe noch nie irgendwelche Schwierigkeiten gehabt.

Um Dir evtl. noch weitere touristische Tips geben zu können, müsstest Du ewas mehr über die geplante Route bzw. Deine Interessen verraten

Also genauea zu

Meiner Route ich muss von 73728 Esslingen nach 6541. Tösens.

Wir wollen gemütlich Wandern mit Kinderwagen. Bissle Fahrradfahren hoffe kann dort günstig was mieten.

Fahre das ganze Jahr in Österreich :D

> Stvo im großen und ganzen wie in DE

>Vignette sauber auf WSS kleben, falls man braucht

>Mautstraßen kann man umfahren, spart Geld, nehme dafür auch die Mehrkilometer und Zeit in anspruch

einfach schöne Route aussuchen :)

>wirklich ans Tempolimit halten !!! Polizei kann's einen schwer machen muß aber nicht !!!

>Tempo bis 150kmh auf der Autobahn wird fast stillschweigend akzeptiert :o ;) gebe aber keine Garantie

> 50 / 100 / 130 kmh beschränkung

>1 Warnweste für Fahrer, Grüne Versicherungskarte für gute gefühl, habs auch manchmal nicht mitgenommen bei Auslandsbesuche ;)

>Benzin is billiger wie in DE

vg

Zitat:

Original geschrieben von daimlerbenz23

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

...

Um Dir evtl. noch weitere touristische Tips geben zu können, müsstest Du ewas mehr über die geplante Route bzw. Deine Interessen verraten

Also genauea zu

Meiner Route ich muss von 73728 Esslingen nach 6541. Tösens.

 

Wir wollen gemütlich Wandern mit Kinderwagen. Bissle Fahrradfahren hoffe kann dort günstig was mieten.

Auf der Route kann ich die Umgebung von Reutte in Tirol (gleich hinter der deutschen Grenze) empfehlen, dort eigentlich den Stuiben-Wasserfall und Umgebung:

 

www.reutte.com/xxl/de/931570/_id/949216/index.html

 

Aber "gemütlich wandern mit Kinderwagen" ? In den Alpen :rolleyes:?

Vielleicht besser Kind im Tragegestell auf dem Rücken ?

Zitat:

Original geschrieben von NOIRc14nz

>Tempo bis 150kmh auf der Autobahn wird fast stillschweigend akzeptiert :o ;) gebe aber keine Garantie

Nun ja, bei einer Zivil- bzw. Streifenkontrolle vor Ort mag das stimmen, aber es gibt einige Radarmessungen, z.B. 3-spuriger Überkopfradarmesser auf A1 bei Linz/Ansfelden, 100 km/h, da bekommst man bereits einen netten Brief nach Hause gesendet, wenn man 110 oder 115 fährt.

Also so locker ist das mit den Tempolimits nicht mehr überall, gerade Oberösterreich ist das sehr streng, liegt vermutlich daran, dass der dort zuständige Straßenverkehrsamt in politisch grüner Hand ist. Von denen kommt nichts gutes!

Hi,

solltest Du keine Vignette kaufen, Obacht in Landeck.

Der Tunnel Richtung Reschenpass ist mautpflichtig.

Man kann von der B171 Richtung B180 Reschen da problemlos einbiegen und als Ö-unkundiger erkennt man ggf. auch schlecht, dass man sich in die Fänge der ASFINAG begibt.

bye

am 12. August 2011 um 16:25

Zum Thema Vignette, Maut und alles was mit den Autobahnen in Österreich zu tun hat empfehle ich die Seiten der ASFINAG.

Guggst Du:

http://www.asfinag.at/

Dort gibt es u. a. einen Mautrechner, Tests von Raststationen, Stauinfos, Webcams etc.

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