Das Blinklicht als Standlicht was sagt der TÜV dazu???

Opel Corsa B

Hallo TÜVer bzw. TÜV-erfahrene,

Ich hab vor aus meinem Blinklicht zusätzlich noch ein Standlicht zu machen. Das würde ja zum Beispiel durch einen entsprechenden Widerstand und eine Sperrdiode ganz einfach funktionieren, indem ich einfach ein Brücke vom Standlicht zum Blinklicht lege und über diese Brücke mein Blinklicht durch einen entsprechenden Widerstand sagen wir mal auf 5-10 Watt abdunkle (kann man sich ja ausrechnen). Mit der Diode verhindere ich, dass das Blinklicht zum Standlicht geht. Die eigentliche Funktion des Blinklichtes wäre doch immer noch gegeben und im grunde ist doch die Funktionstüchtigkeit meines Kfz dadurch immer noch gewährleistet?!

Wisst Ihr, ob ich das machen darf oder nicht, oder muß ich da dann was überprüfen lassen uws.???

Gruß an alle!!!

47 Antworten

@Ricky2000

Ich kann mich nicht erinnern, das daß KBA überhaupt irgendwleche Vorgaben dafür hat, das ist doch das Problem !?!
🙄

Dann wäre es alles viel einfacher, zumal man dann eine Richtlinie hat was man beachten muss.

Also bitte...

@ Hapabla

selbstverständlich gibt es eine Richtlinie mein Guter.

Nämlich die ECE-Regelung Nr48. Rev.2 , übernommen in die StVZO durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im Oktober 2003.

Die Fa. Brabus z.B. hat Einzelabnahmen nach dieser Regelung aus dem einfachen Grunde, weil der Kunde mal eben 3.000 Oecken für die Leuchten incl. ordentlicher Abnahme auf den Tisch legt.

Deine Dekra-Eintragung kannst Du Dir in die Haare schmieren. In einer ordentlichen Straßenverkehrskontrolle wird Dein Auto mal eben kurz sichergestellt - vorgeführt und stillgelegt,

Die Eintragung ist widerrechtlich erfolgt.

Zitat:

Auszug aus einem Schreiben vom KBA:

Unterbodenlicht ist in den Vorschriften nicht enthalten und somit

Gemäß § 49a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen nur die
vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
Einrichtungen an Kraftfahrzeugen verwendet werden.

Zu Einstiegsleuchten existieren Aussagen des Verordnungsgebers. Diese sind
dann zulässig, wenn sie zur Beleuchtung des Einstiegs und des Fußraumes
dienen und in der Innenverkleichung der Tür angeordnet sind.

Ergänzende Bedingungen wurden auch auf einer Sitzung des Fachausschusses für
Kraftfahrzeugwesen (FKT) im Sonderausschuß (SA) Licht ( I/98 vom
21/22.01.199 empfohlen.
Danach ist die Ausleuchtung des Einstiegs der Innenbeleuchtung zuzuordnen
und derartige Leuchten im Prinzip auch dann zulässig, wenn sie nicht in der
Fahrzeugtür untergebracht sind.

So hat das Kraftfahrt-Bundesamt der Firma Hella eine Anbringung der Leuchte
in Verbindung mit einer Schwellerleiste außen am Fahrzeug genehmigt.
Die Einrichtung wurde unter folgenden Bedingungen (Empfehlungen des FKT SA
-Licht) genehmigt:
Es darf kein direktes Licht nach außen hin sichtbar sein (In einem
Abstand von einem Meter darf die Beleuchtungsstarke 0,7 Lux nicht
überschreiten).
Die Leuchte darf nur im Stillstand und nur bei eingeschalteter
Innenbeleuchtung einschaltbar sein

Die Einhaltung der lichttechnischen Richtlinien sind m.W. z.Zt nur beim TÜV Rheinland zu erhalten.

Jede andere Eintragung - zumal wenn es sich nicht wie o.a. um eine Innenraumbeleuchtung handelt ist ungültig.

Somit fährst Du z.Zt. ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz durch die Gegend.

Gruss

Wieder da

...also ist alles nur eine Frage des Geldes, wer die Kohle hat kanns und darfs haben, wer sie nicht hat, scheißt aufs Brett.

Also kann sich das KBA seine Richtlinien getrost in die Haare schmieren, wenn man sich mit dem nötigen Kleingeld sowieso darüber hinwegsetzten kann.

...ist zwar zum kotzen für den, der das Geld nicht hat, aber naja, Vetterwirtschaft gibts ja schon seit je her.

Ich erfreue mich jedenfalls weiterhin meines Als-Standlicht-lechtenden-Blinkers an meinem Sierra mit dem (D) hinterm Ford unter Ziffer 2 😉

Norbert

@ 3rd-gen-bird

Das siehst Du aber ein bißchen zu eigensinnig.

Die lichttechnische Prüfung - ob Abstrahlwinkel eingehalten werden, die Lichtstärken nicht überschritten werden, usw kostet nun mal über 600 Oecken.

Insofern hast Du recht - wer die Kohle nicht hat kanns legal nicht machen.

.... aber wer die Kohle fürn Porsche nicht hat - kann keinen fahren.

..... wer die Kohle nicht hat jeden Tag essen zu gehen - muss eben zu Hause kochen.

Das hat mit Vetternwirtschaft überhaupt nichts zu tun.

Gruß

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@Chaotix

Auch nun zur dir mein "Guter", es war im Anno 2003 im März, da gab es so etwas noch nicht.....

Aber nun gut, 1. ist es nicht mein Wagen und 2. fahre ich keinen Golf, sondern nen Vectra, vermessen von dir zu glauben, ich spreche von mir, oder ?

Und mein Kollege der das Gutachten mit Eintragung der Dekra hat, und du willst mir klar machen das es keinen "Penny" wert ist, ich drücke mich da im Gegensatz zu dir milder aus.

Die sehen dann meine blauen Leuchten der Scheibenwischanlage und fragen mich dann, ob ich bei der Polizei wäre, Kabel durch und gut ist.
Stillegen, ja ne is klar.

Genau wie mein letzter Eintrag mit den NSW ( Posis und Standlicht erlaubt in Verbindung mit NSW ), also es gibt meistens eine Möglichkeit oder einen TÜV, und glaub mal, einen findet man immer.

Guten Abend.

Hi Hapabla,

kannst Du so sagen, dass die Eintragung keinen "Cent" wert ist.

In Berlin und Brandenburg wird es zur Zeit so gehandhabt:

Kommst in eine Kontrolle mit einer UBB - Seitenschneider, Kabel durch Mängelbericht - und gut ist.

Kommst in eine Kontrolle mit einer eingetragenen UBB, Anzeige, Sicherstellung, Überprüfung, Stilllegung.

Auch eine Eintragung von Dekra oder TÜV ist kein Freifahrtschein - und macht eingetragene illegale Anbauten längst nicht legal.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


@Chaotix

Auch nun zur dir mein "Guter", es war im Anno 2003 im März, da gab es so etwas noch nicht.....

Aber nun gut, 1. ist es nicht mein Wagen und 2. fahre ich keinen Golf, sondern nen Vectra, vermessen von dir zu glauben, ich spreche von mir, oder ?

Und mein Kollege der das Gutachten mit Eintragung der Dekra hat, und du willst mir klar machen das es keinen "Penny" wert ist, ich drücke mich da im Gegensatz zu dir milder aus.

Die sehen dann meine blauen Leuchten der Scheibenwischanlage und fragen mich dann, ob ich bei der Polizei wäre, Kabel durch und gut ist.
Stillegen, ja ne is klar.

Genau wie mein letzter Eintrag mit den NSW ( Posis und Standlicht erlaubt in Verbindung mit NSW ), also es gibt meistens eine Möglichkeit oder einen TÜV, und glaub mal, einen findet man immer.

Guten Abend.

Es ist ganz egal, wann das eingetragen wurde!

Es ist JETZT nicht erlaubt, deswegen muss heute jede Leuchte diese Vorgaben erfüllen.

Leuchtstoffröhren unter dem Auto sind in keiner Form erlaubt, weil sie die Vorgaben für Ausnahmefälle (siehe Chaotix) nicht einhalten, jede Eintragung als was auch immer ist wirkungslos.

Früher mussten Autos z.B. auch keine Nebelschlussleuchte oder Leuchtweitenregulierung haben, na und? Heute ist das Pflicht. Bestimmungen ändern sich.

Natürlich findet man immer jemanden, der einem alles einträgt. Trotzdem sind diese Eintragungen nicht rechtskräftig und vollkommen wertlos! Die Teile bleiben trotz Eintragung verboten!

Das Kraftfahrtbundesamt macht die Bestimmungen, nicht der TÜV. Der hält nur ein Auge drauf und macht auch öfters mal Fehler. Deswegen werden hin und wieder halt auch verbotene Teile eingetragen.

Aber der Halter ist für die Ordnungsmäßigkeit seines Fahrzeugs verantwortlich, nicht der TÜV!

So ne Alibieintragung rettet einen vielleicht bei ner Routinekontrolle, aber bei einer richtigen Kontrolle oder wenn's mal scheppert hat man ein Problem.

ich finde es einfach lustig das ihr einfach darauf anspringt was andere machen, meint ihr etwa, die Paragraphen hindern denjenigen daran, es nicht zu machen ?

Es mag durchaus sein, das es bei euch in Berlin und Umgebung so gehandhabt wird, aber hier im Ruhgrbebiet ist es nicht wirklich so, zumal wir hier wir von keiner "UBB" sprechen sondern von einer Einstiegsleuchte, Thema verfehlt.

Ich fahre diese Woche mal nach Brabus, mal sehen was die meinen, ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber Paragraphen sind, naja, wie soll man sagen, von jedem anders zu interpretieren, siehe nur die Handlungsweise der Polizei, kommt drauf an wen man trifft.

Wisst ihr, es gibt andere Sachen worüber man sich aufregen sollte, zum Beispiel schnelles fahren in einer 30 Zone etc. pp. und nicht über eine Ein/Ausstiegsleuchte die nur dann eingeschaltet ist, wenn ich den Wagen verlasse bzw. einsteigen will.

Das war mein letzter Post zu diesem Thema, ich glaube, man könnte die Diskussion unendlich weiterführen, und trotzdem würde keiner den andere verstehen.

War aber mal nicht schlecht.....nichts für Ungut.

PS : die Schreibfehler korrigiere ich nun nicht.. 🙂
Guten Morgen

Du checkst es einfach nicht. Der Mist in in ganz Deutschland verboten und jeder Dorfsheriff kann dir den Hobel stilllegen.
Und wenn du nen Unfall baust, zahlt deine Versicherung keinen müden Cent.
Dann wird dir das Lachen vergangen sein.
So long!
😁

Zitat:

Original geschrieben von Corsa.XL


gibt es nicht schon mittlerweile scheinwerfer für zb opel wo das dauerstandlicht (blinker) schon mit eingebaut ist?meine hätte sowas schon in der flash zu kaufen gesehn-völlig legal.werde die tage mal rumschaun

Hab ich schon weiter oben geschrieben!! Kosten ca 20-30 Eur

Was wollt Ihr andauernd mit Euer UBB?

@ chaotix, Hapabla, Ricky2000

Ich verstehe nicht wirklich warum Ihr hier andauernd von Eurer bescheuerten Unterboden- bzw. "Einstiegsbeleuchtung" schreibt? Paragraphen hin und her, hier gehts eigentlich ums Standlicht und das damit verbundene Blinklicht (ja genau so wie's die Ami's haben...), der ganze Individualisierungsschwachsinn usw...
Zu dem ganzen hätt ich aber noch eine Anmerkung. Bitte woher soll ich denn wissen, wann irgendeine Richtlinie oder Verordnung oder wie auch immer ihr Paragraphenreiter es nennen wollt erhoben wurde, die zu der Zeit einer Eintragung irgendeines Schnickschnacks an meinem Kfz noch nicht existierte, auf einmal existiert? Soll ich jeden Tag beim TÜV oder KBA anrufen und fragen, ob meine Felge inzwischen schon illegal an meinem Auto drangeschraubt ist? Und wozu ist bitte dann der TÜV da, wenn der eh nix zu sagen hat, warum blech ich bei ihm ein Haufen Kohle, damit ich mein Kfz überhaupt bewegen darf?
Und außerdem, wenn mir der TÜV unberechtigterweise etwas genehmigt hat (nagut wir machen alle mal Fehler) und ich daraufhin ein Haufen Kohle bei irgendjemand anderem viel kompetenteren bezahlen darf, weil mein Kfz ja eigentlich gar nicht mehr rollen kann (weil ich meine Betriebserlaubnis erloschen ist), dann ist es doch erstens nicht meine Schuld (weil mir ein Kfz-Sachverständiger eine Betriebserlaubnis gegeben hat) und zweitens hab ich doch dann wohl das Recht dieses Geld vom TÜV zahlen zu lassen (weil der es mir genehmigt hat, wozu hab ich ne Rechtsschutzversicherung...)

So und vielleicht fällt jetzt noch jemandem etwas zum Stand-(Blink-)licht ein...

Gruß an alle

Nein, jeder Halter ist selbst für den ordnungsgemäßen Zustand seinen Fahrzeuges zuständig.
Der TÜV, der das unrechtmäßig eingetragen hat, hat auch ein großes Problem, aber darauf verlassen, dass du von dem das Geld erstattet bekommst, kannst du dich nicht.

Viele Grüße

mal ehrlich...

Wer blickt denn da noch durch? Es kommt im Falle eines Falles wahrscheinlich auch noch darauf an, wie gut Dein Anwalt die Gesetze auslegt, also wie er argumentiert.

Ich (und nicht nur ich) als Ottonormalverbraucher weiß doch gar nicht wann sich wo was ändert. Ich rede mal jetzt nicht von selbstgebalstelten Heckspoilern oder anderen Teilen mit denem man nichtmal beim TÜV durchkommt. Ich rede von bereits erfolgreich erfolgten Eintragungen.

Heute lass ich's eintragen und alles ist in Ordnung. Ich habe meine Pflicht doch dann getan und bin vom ordnungsgemäßen Zustand von meinem Kfz überzeugt. Morgen wird dann eine Verordnung gegen dieses Teil erlassen. Ich kriege davon aber nichts mit, weil es still und heimlich irgendjemand beschließt und mich keiner informiert hat (zum Beispiel der TÜ-Verein, sagen wir mal). Ich wähne mich aber natürlich noch in Sicherheit, weil ich ja "weiß" mein Auto ist I.O., werde angehalten und schon krieg ich einen drüber...

Das ist doch zum verrückt werden...

Also ich behaupte mal, dass sich fast jeder in Sicherheit wähnt, wenn der TÜV ihm sein OK gibt. Von arm bis reich, von jung bis alt also fast jeder, bis auf einige wenige erleuchtete, weiß doch dann nicht, das der TÜV nix zu sagen hat. Aber das liegt bestimmt nicht daran, dass die Leute alle blöd sind, es liegt daran, dass sie nicht informiert werden. Das heißt doch, dass da erstmal für Aufklärung gesorgt werden sollte.

Wer sieht da noch durch???

Gruß An Alle!!!

@DiMario
Recht hast du

@All
Aber man hat immer alles pauschalisert, es ging weder um eine UBB noch NSW, lediglich eine Einstiegsleuchte, aber das versteht noch lange nicht jeder.
Hauptsache man weiss auf welcher Page sich die ganzen Paragraphen befinden, dann bin ich glücklich, hat nix mit Checkung zu tun 🙄.

Trotzdem find ich nen Standlicht im Blinker gut, fällt wieder aus der Masse aus, ansonsten würdest du es doch nicht machen wollen, oder ?

Einen schönen Abend noch.

@DiMario so würde ich das auch lieber sehen, aber Unwissenheit schütz ja bekanntlich nicht vor Strafe. Einen Kumpel von mir haben sie auch das Auto still gelegt weil die ABE vom Fahrwerk durch neue Gesetzänderungen nicht mehr gülitig war. Ist einfach ein Problem das keiner sich die ganze Zeit informieren will. Ist ja mit der STVO genau so, kannst auch zahlen müssen wenns beim Einfahren des Kreisverkehrs blinkst, obwohl das die meisten so gelernt haben. Ist mal so hilft ja nicht.

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