Das Blinklicht als Standlicht was sagt der TÜV dazu???

Opel Corsa B

Hallo TÜVer bzw. TÜV-erfahrene,

Ich hab vor aus meinem Blinklicht zusätzlich noch ein Standlicht zu machen. Das würde ja zum Beispiel durch einen entsprechenden Widerstand und eine Sperrdiode ganz einfach funktionieren, indem ich einfach ein Brücke vom Standlicht zum Blinklicht lege und über diese Brücke mein Blinklicht durch einen entsprechenden Widerstand sagen wir mal auf 5-10 Watt abdunkle (kann man sich ja ausrechnen). Mit der Diode verhindere ich, dass das Blinklicht zum Standlicht geht. Die eigentliche Funktion des Blinklichtes wäre doch immer noch gegeben und im grunde ist doch die Funktionstüchtigkeit meines Kfz dadurch immer noch gewährleistet?!

Wisst Ihr, ob ich das machen darf oder nicht, oder muß ich da dann was überprüfen lassen uws.???

Gruß an alle!!!

47 Antworten

Dann geh mal in diesem Thread 9 Postings höher - da steht der Gesetztestext.

Bundesdeutsche Gerichte gehen in Grundsatzentscheidung von einer Sichtweite von ca. 100m aus. (Außer das bayerische OLG - die meinen mal wieder was besonderes zu sein und beschränken das auf 75m)

Aber das ist ja für Bayern normal - eine Straße die in NRW feucht ist ist in Bayern nass.

Gruss

TO CHAOTIX:

Du hast ja recht, ich kenn die Hintergründe auch was ABE fürs Auto betrifft. Wenn die Polizei es zu genau nimmt, könnten sie mir die Kiste auch stilllegen.. Du weißt aber auch wie viele Sonderregelungen es gibt, und da fast keiner mehr durchsieht. ..das sollte man sich doch zu Nutze machen 😉
Beispiel: Ein Bekannter von mir hat ´nen Polo, und ist damit mit roten Blinkern hinten unterwegs, klar daß ihn die Polizei mal anhalten musste... Er meinte sein Fzg sei ein Sondermodell, welches nur in diesem (seinem) Baujahr mit roten Blinkern ausgeliefert wurde 😁 Man muss mit Ausreden nur kreativ sein..

MfG, Norbert

In einer "allgemeinen Straßenverkehrskontrolle" mag man damit durchkommen - weil es ja auch Polizisten gibt - die keinen Plan haben.

In ordentlichen Sonderkontrollen ( in Berlin und Brandenburg - und demnächst im Ruhrgebiet ) ist die Polizei in der Lage selbst die Nummern von E-Prüfzeichen online beim KBA zu checken.

Da momentan bei Ebay z.B. Klarglasrückleuchten mit selbst gehäkelten E-Prüfzeichen den Markt überfluten, muss die Polizei auch in dieser Sache aktiv werden.
Abschreckend geht es dann dahin - nicht mit einer Mängelkarte zum zu fuchteln - sondern Fahrzeuge mit gefälschten Anbauteilen und/oder falschen Eintragungen nach §19 und/oder §21 StVZO rigeros sicherzustellen und stillzulegen.

Da der Halter und Fahrer für ein Fahrzeug stets die alleinige Verantwortung für den gesetzeskonformen Zustandes tragen, hagelt es minimum 50 Euro und 3 Punkte - im Extremfall 400 Euro und 6 Punkte.

Das ist mir "das indivudelle Erscheinungsbild" meines Autos nicht wert, zumal man immer ohne Versicherungsschutz rumfährt.

Wenn man dann einem Daimler oder BMW in die Seite kachelt sind mal schnell 20.000 Euro oder mehr in den Sand gesetzt.

Gruss

Du kannst einem das Leben richtig ungemütlich machen 😉
Mal Spaß beiseite, ich denke aber, daß es auch immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit ist. Unser Beispiel mit dem Standlicht, solange man sich im Rahmen bewegt, ist auch keine Gefährdung da. Bei bspw amerikanischen Fabrikaten ist es ja auch o.k... Nehme ich natürlich 20W/21W-Birnen *extremübertreib* ist das schon gefährlich..
Ich persönlich finde halt daß die StVZO ganz schon verbürokratisiert ist, und man an manchen Stellen echt ein bisschen lockerer sein sollte.

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Zitat:

Original geschrieben von chaotix


Hinzu kommt das veränderte Signalbild des Fahzeuges. Ein entgegenkommender Nebelscheinwerfer-Fahrer zieht erstmal die Aufmerksamkeit auf sich. Die Blicke richten sich immer wieder gezielt auf dieses Fahrzeug - um zu ergründen warum der nun ein anderes Signalbild hat.
Dieses geschieht automatisch wie ein Reflex ( überprüft mal Euer Verhalten, wenn Euch so ein Auto entgegenkommt ) um den Grund für das andere Signalbild zu erkennen.

Na also, das ist doch jetzt aber echt quatsch, oder... Ein Speedster zieht meine Blicke auch auf sich, in dem Moment gucke ich nicht auf die Strasse - Unfall. Naja, das aufsehenerregende Bild des Speedsters war schuld.

Also, ich verhalte mich nicht wie ein Insekt und fühle mich zu jeder größeren Lichtquelle hingezogen. 😁

Glaube aber, dass wir hier gewaltig vom Thema abkommen, wie jedesmal wenn die NSW's angesprochen werden.
Fakt ist halt, dass man nicht mal so eben aus seinen Blinkern Standlicht basteln darf.

Einige wollens offensichtlich echt nicht kapieren. Ich bin wahrlich auch kein Engel im Straßenverkehr, einige Sachen wie die Beleuchtung des Autos nach eigenem Gutdünken regeln find ich leider nicht mehr lustig. Die Regeln wurden nicht zum Vergnügen aufgestellt, sondern haben ihren Sinn.

Thema "man sieht die Fahrbahn besser": das stimmt nur in so weit, als das der Bereich direkt vor dem Auto besser und weiter zur Seite ausgeleuchtet wird. Wenn man aber schneller als 50km/h fährt guckt man - so hoffe ich zumindest doch - nicht mehr direkt vor das Auto sondern weiter nach vorne und entsprechend auch "höher" was den Winkel der Blickrichtung angeht. Von daher bringen die NSW effektiv rein gar nichts, außer, dass sie den entgegenkommenden Verkehr blenden.

Deshalb dürfen die Dinger auch nur bei Sichtweiten unter bzw. bis 100 Meter eingeschaltet werden.

Und deshalb ist Standlicht + NSW eben nicht das selbe wie Abblendlicht - es leutet lange nicht so weit und entsprechend wird man erst viel später gesehen. Vor allem auf der Autobahn ist das Selbstgefährdung (wobei mir es egal ist, wenn einer von denen am nächsten Brückenpfeiler klebt) und - das interessiert mich dann schon - Fremdgefährdung.

Und mit Argumenten "aber andere fahren ja auch schneller, deshalb brauch ich mich in anderen Punkten nicht an die StVO zu halten" sind wohl kindisch - da können wir auch gleich die Anarchie ausrufen.

Aber ich vermute, eine Diskussion ist hier sinnlos, weil es nix mehr mit Vernunft zu tun hat und es rein um das Ego äh, ich meine Auto und die "Individualisierung" geht.

Ich glaub ich werd mir demnächst meinen Laserpointer ins Auto basteln und euch - rein aus Individualisierungsgründen, ja nee, iss klar - ein wenig ins Auto leuchten. Und ihr müsst ja nicht rein gucken - genauso wenig wie in meine Xenons. Wenn der Strahl halt doch das Auge treffen sollte auch egal - wozu gibt es den Lidreflex und nach vielleicht 5-10 Sekunden (? - habs noch nicht ausprobiert) dürftet ihr wieder was sehen (die grünen Laserpointer wirken aber auch verdammt grell)...

🙄

Nabend...

Hier ein Auszug aus dem Gesetzestext

}Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten{

Das beudetet also, Standlicht an, Posis an und Nebler dazu.....nur also Info, hab ich das richtig verstanden ?

Aktuell auf der A40 ist hinter mir jemand ( 23.15 ) mit seinen Neblern hinterhergefahren, und ?? kann 1. den Spiegel ablenden und 2. mich juckt es nicht, gibt nur wieder Stress.
Ist doch mittlerweile irgendwie >Mode< geworden oder nicht ?!

Dieses Phänomen betrifft nicht nur die Generation <30 sondern eher die darüber.

Versteht mich nicht falsch, aber ich versuche auch meinen Wagen ein bisschen zu gestalten, aber so das ich keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährde, und jetzt zu behaupten, nur weil ich "Weiße" LED´s als Standlichter habe würde ich andere in die "Irre" führen, halte ich für ziemlich weit hergeholt.

Ich bin nicht einer von der Sorte die meinen, Standlich und Nebler einzuschalten, aber habt ihr mal das Gespräch mit den Personen gesucht, Uneinsichtig bis in den letzten Winkel des Gehrin´s, aber solche Menschen gibt es und werden immer wieder am Verkehr teilnehmen.

Ich greife mal kurz das Thema ( als Beispiel ) Unterbodenbeleuchtung auf.

Ein Benz der von Brabus getunt wurde und über eine solche Beleuchtung verfügt, bekommt eine Betriebserlaubniss dafür (Röhren befinden sich an der Unterkante der Türe ), ein Golf IV wird nicht mal angesehen wenn man dem Prüfer sagt, man möchte es eingetragen haben.

Soviel zur Bürokratie. 😕

Gute Nacht !

Aber irgendwie...

...geht´s ja nicht um Nebelscheinwerfer, hmm...
Zum Glück hab ich so ´ne Dinger gar nicht erst.

So, ziehe mich jetzt zurück.

Man liest sich 🙂 Norbert

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Ein Benz der von Brabus getunt wurde und über eine solche Beleuchtung verfügt, bekommt eine Betriebserlaubniss dafür (Röhren befinden sich an der Unterkante der Türe ), ein Golf IV wird nicht mal angesehen wenn man dem Prüfer sagt, man möchte es eingetragen haben.

Soviel zur Bürokratie. 😕

Gute Nacht !

Bekommst auch für andere Autos eingetragen, als Einstiegsbeleuchtung, brauchst aber Einzelabnahme Materiealgutachten usw, ist aber nicht gerade billig. Auch gibts Schweller mit eingebauten leuchten die erlaubt sind.

@ Catbert

Zitat:

Original geschrieben von Catbert


Wenn Dein Blinker wegen diesem Mist dunkler wird, ist er nicht mehr so gut zu sehen - sehr sinnvoll.

Aber ich vermute, eine Diskussion ist hier sinnlos, weil es nix mehr mit Vernunft zu tun hat und es rein um das Ego äh, ich meine Auto und die "Individualisierung" geht.

Ich glaub ich werd mir demnächst meinen Laserpointer ins Auto basteln und euch - rein aus Individualisierungsgründen, ja nee, iss klar - ein wenig ins Auto leuchten. Und ihr müsst ja nicht rein gucken - genauso wenig wie in meine Xenons. Wenn der Strahl halt doch das Auge treffen sollte auch egal - wozu gibt es den Lidreflex und nach vielleicht 5-10 Sekunden (? - habs noch nicht ausprobiert) dürftet ihr wieder was sehen (die grünen Laserpointer wirken aber auch verdammt grell)...

Das Blinklicht wird dadurch nicht dunkler. Lies den Text richtig bevor du argumentierst.

Wenn man sich Deine Texte durchliest wikst Du gar nicht so erwachsen, wie Du vorgibst zu sein.

Hast übrigens auch wie viele andere das Thema verfehlt!

@ all

Danke für die Infos, aber ich glaube ich werde mich mal direkt beim TÜV erkundigen.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Ich greife mal kurz das Thema ( als Beispiel ) Unterbodenbeleuchtung auf.

Ein Benz der von Brabus getunt wurde und über eine solche Beleuchtung verfügt, bekommt eine Betriebserlaubniss dafür (Röhren befinden sich an der Unterkante der Türe ), ein Golf IV wird nicht mal angesehen wenn man dem Prüfer sagt, man möchte es eingetragen haben.

Soviel zur Bürokratie. 😕

Gute Nacht !

Das kann man ganz schnell erklären:

Brabus ist ein Betrieb, der über die Ingenieurskompetenz und die Mittel verfügt, eine

echte

Einstiegsleuchte zu entwickeln, die sich an den Vorgaben orientiert (Abstrahlwinkel, Leuchtstärke, Verschaltung...) und kann das auch mit teuren Gutachten, Tests etc... nachweisen.

Neonröhren bei Ebay geschossen und mit Kabelbindern unter die Karre getackert ist was anderes.

@Rickiy2000

Also laut deinem letzten Eintrag setzt du also vorraus, das es eine Kathodenstrahl Röhre von Ebay ist und mit Kabelbindern festgemacht wurde ??

Hab ich das irgendwo geschrieben ?

Wir haben mit speziellem Karosserie Werkzeug die Röhre eingepasst, mit Kleber versehen und einem extra Hacken, und es sieht sieht kein bisschen schlechter aus.

Verschaltung, naja, ist nicht viel dran, oder ?

Auf nun gut.........die Dekra hat es eingetragen, auch ohne Ingenieurskunst.

Auf Wiedersehn.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


@Rickiy2000

Also laut deinem letzten Eintrag setzt du also vorraus, das es eine Kathodenstrahl Röhre von Ebay ist und mit Kabelbindern festgemacht wurde ??

Hab ich das irgendwo geschrieben ?

Wir haben mit speziellem Karosserie Werkzeug die Röhre eingepasst, mit Kleber versehen und einem extra Hacken, und es sieht sieht kein bisschen schlechter aus.

Verschaltung, naja, ist nicht viel dran, oder ?

Auf nun gut.........die Dekra hat es eingetragen, auch ohne Ingenieurskunst.

Auf Wiedersehn.

Wenn es nicht die Vorgaben des KBA erfüllt, dann kann es 10mal eingetragen sein -> nicht erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von chaotix


...bei jeder Veränderung an einem baumustergeprüften Fahrzeugteil verliert dieses seine Zulassung - und das Auto damit die Betriebserlaubnis.

Was die meisten Bastler scheinbar nicht wissen oder ignorieren; bis es mal im Zusammenhang mit einem Unfall (der damit überhaupt nicht im Zusammenhang stehen muß) herauskommt und sie richtig löhnen müssen....

gibt es nicht schon mittlerweile scheinwerfer für zb opel wo das dauerstandlicht (blinker) schon mit eingebaut ist?meine hätte sowas schon in der flash zu kaufen gesehn-völlig legal.werde die tage mal rumschaun

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