Darf man mit einer Smartwatch während der Fahrt SMS schreiben?

Darf man mit einer Smartwatch während der Fahrt SMS schreiben?

Macht es einen Unterschied, ob die Uhr ein eigenes GSM-Teil enthält und man mit ihr telefonieren kann? Gilt sie dann als Handy? Und gilt das tragen am Handgelenk als "aufnehmen"?

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Solche Fragen zeigen überdeutlich, daß Eigenverantwortung sowohl im Straßenverkehr wie auch in vielen anderen Teilbereichen des gesellschaftlichen Miteinanders nicht funktioniert.

Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Google Glass-Nutzer sich gegenseitig eliminieren, weil sie beim autofahren nebenbei noch einen Film gucken oder WoW zocken... 🙄

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Zitat:

Eben. Eigenverantwortung funktioniert nicht, nicht ein bisschen

Da hat er aber Recht. Finde es auch immer komisch wie aus dem Auto heraus die Blitzer fotografiert werden können während der Fahrt.

Zitat:

Original geschrieben von warnkb



Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer


Meinst nicht, dass sich hier was beisst ?
Eben. Eigenverantwortung funktioniert nicht, nicht ein bisschen.
Wenn man mal drauf achtet, wie viele Leute mit Handy am Ohr rumfahren, oder gar während der Fahrt Whatsapp schreiben, es ist zum kotzen.
Sobald das Smartfone bimmelt, ist es vorbei mit der Eigenverantwortung. Dann wird geglotzt, getippt, gelabert, wie ein Pawlowscher Reflex.
(...)
Komm mir nicht mit Eigenverantwortung, mach mal die Augen auf...

Da verstehst du aber was falsch. Es geht darum, dass man bspw telefonieren, smsen, whatsappen, Facebook, ein Ei pellen, ein Tablett ohne Simcard benutzen, das Navi programmieren... was auch immer, in der StVO nicht gesondert aufzuzählen hat. Das ist zum Scheitern verurteilt und suggeriert den Menschen ja offensichtlich auch, daß alles, was nicht ausdrücklich als verboten erwähnt wird, deshalb automatisch erlaubt sei.

Vielmehr muss klar sein, dass die etwaigen Regeln eben ganz bewusst allgemein alles betreffen, was Ablenkung bedeutet. Dies unterliegt der Eigenverantwortung des Fahrzeuglenkers und ist auch heute schon so. Wie man das konkret schärfer aber eindeutig umsetzen / formulieren würde, das steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

Original geschrieben von FredMM


Fakt ist, wenn sie dich erwischen beim Texten und das Nachweisbar ist, dann zahlst das Ticket.

Fakt ist auch, wenn du deswegen einen Unfall hast und man kann es dir nachweisen, bleibst auf dem Schaden sitzen und wirst auch noch mit Vorsatz verknackt.

Auf was man auch immer SMS schreibt...

Nichts auf der Welt ist so wichtig, das es nicht 5 Minuten warten kann und um ne Ecke zu finden wo ich ranfahren kann.

Hab ihr denn noch niemand gesehen, der von zu Hause zur der Stadt in der er studiert fährt und die kompletten 3 langweiligen Stunden im Auto texted oder whatsapped?

Von wegen 5 min warten und rechts ranfahren.

Zitat:

Original geschrieben von kiaora


alle elektronischen Geräte, ausgenommen jene die zur Fahrzeugbedienung gehören, haben ausgeschaltet zu sein, bzw. dürfen vom Lenker nicht in Betrieb genommen werden.

Auch die Armbanduhr muss dann vor der Fahrt abgelegt werden? Oder sind nur noch mechanische Uhren ohne Elektronik erlaubt?

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kannst du deine Uhr ausschalten?

Ich habe gar keine Uhr.

Zitat:

Original geschrieben von Spacemarine


Ich habe gar keine Uhr.

Ich hab gar kein Auto

Zitat:

Original geschrieben von FredMM


Ich hab gar kein Auto

Das macht nichts, darfst hier trotzdem mit diskutieren.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf



Darf ich das? 😁 Ne alte Singer haette ich auch noch. Da koennt ich auf langen Strecken naehen lernen. Ich ruf mal die Polizei an. Mal sehen was die meinen. Eventuell kann ich ja noch vom Gespraech berichten😉

Sicher darfst Du das, aber nur, wenn Du Dir die Schreibmachine ans Handgelenk schnallst.

Zitat:

Original geschrieben von FredMM



Zitat:

Original geschrieben von Spacemarine


Ich habe gar keine Uhr.
Ich hab gar kein Auto

Das war kein Geheimnis.

Ich denke es kommt wie schonmal gesagt darauf an wie der Richter sich fühlt...

Fühlt er mehr Richtung Technik (und erlaubt DECT und WalkieTalkie) wird er es wohl durchgehen lassen.

Fühlt er mehr Richtung Meinung/Glauben was der Gesetzgeber sich vermutlich gewünscht hat dann lässt er Walkie Talkie nicht durchgehen und findet schon das Andrücken von Freisprecheinrichtungen ans Ohr grenzwertig... (Glaube, daß der Gesetzgeber freie Hände wollte).

Müßte man ausprobieren - genau wie den "Hörer eines Mobiltelefons" - diese Retro Telefonhörer. Bluetooth oder per Kabel.

Es ist kein Mobiltelefon das aufgenommen wird.

Es ist auch kein Hörer eines Autotelefons.

Theoretisch könnte es eine Freisprecheinrichtung sein? 😁

Was man theoretisch sonst noch alles im Auto machen kann hab ich auf Seite 2 ne kleine Satire stehen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ich denke es kommt wie schonmal gesagt darauf an wie der Richter sich fühlt...

So weit sollte es erst gar nicht kommen.

und wie willst du das vermeiden?

Der Polizist hat wenn er annimmt das wäre ein Handy bei einem Verstoß der kein Verwarngeld ist kaum eine Möglichkeit das nicht zu verfolgen.
Die Bußgeldbehörde wird wenn sie glaubt, daß es sich um ein Handy handelt kaum einstellen.

Und dann bist du beim Richter.
Da gibts dann die Entscheidung.

Und ob der technisch oder gedanklich auslegt - wer will das wissen? Das weißt du erst wenn du das Urteil in der Hand hast.

Und der nächste kann anders entscheiden. 😉

Die bisherigen Spezialfallurteile
(DECT, Walkie Talkie, andrücken) sind auch eher durchwachsen pro und contra.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Und ob der technisch oder gedanklich auslegt - wer will das wissen?

Jeder, der sich halbwegs professionell mit Jura auseinandergesetzt hat.

Ein Richter hat sich immer noch nach den Gesetzen zu orientieren und ein "im Sinne des Gesetzgebers" ist ausschließlich nur dann möglich, wenn der Gesetzgeber dafür die Lücke gelassen hat und entschieden werden muss - die hat er hier aber nicht.

§23 Abs. 1a StVO ist klar abgegrenzt, entweder es handelt sich um das "Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten" oder nicht. Was kein Mobiltelefon oder dessen Hörer ist oder zu dessen Nutzung nicht aufgenommen oder gehalten werden muss, ist "frei" - auch wenn es nach aktuell auf dem Markt verfügbaren Gerätschaften völlig lächerlich ist.

Es ist nach 23.1a straffrei, mit einem Nicht-Mobiltelefon, zB. Fotoapparat, 7"-Tablett, ..., in der Hand an das Ohr zu halten und zu telefonieren. Mag sein, dass es "nicht im Sinne des Gesetzgebers" ist, aber darum geht es erst, wenn der Text keine klaren Grenzen gesetzt hat.

Der Gesetzgeber hätte ein "und technisch gleichzusetzende Geräte mit vergleichbarer Fahrerbeeinträchtgung" o.ä. dazu schreiben brauchen, um eine Lücke zu bekommen, in der dann Richter einen Interpretationsspielraum hätten. So wie es jetzt formuliert ist, haben die keinen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


und wie willst du das vermeiden?

Ganz einfach, mit etwas Selbstdisziplin und Eigenverantwortung ............ gesunder Menschenverstand😉

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