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Anhörungsbogen / Stellungname schreiben?

Themenstarteram 8. Mai 2013 um 16:33

Hallo zusammen,

heute habe ich einen Anhörungsbogen bekommen.

Mir wird vorgeworfen den Abstand nicht eingehalten zu haben.

Statt 42m habe ich nur 19m eingehalten.

Mit dabei sind auch Bilder. Seltsamerweise hält der PKW hinter mir viel weniger Abstand auf mich als ich zu meinem Vordermann.

Ich kann mich an die Situation erinnern, dass der PKW vor mir zum Überholen von der rechten Spur auf die Linke wechselte und in dem Moment mein Abstand gering war.

Der PKW vor mir fuhr auch nicht gerade zügig wie man es auf einer Autobahn tun sollte.

Auf einem weiteren Foto sieht man, dass zwei Sekunder später mein Abstand wieder wesentlich größer war. Ob groß genug kann ich nicht beurteilen.

Nur am Rande, der PKW hinter mir hängt mir permanent am Ar... Aber das tut wahrscheinlich eh nix zur Sache.

Meine Frage daher, macht es Sinn sich in dem Anhörungsbögen mit gewählter Wortwahl zu äußern wie es zu diesem Vorfall gekommen ist?

Oder schießt man sich letztendlich nur ein Eigentor mit einer Aussage?

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Viele Grüße

P.S. Da ich keine Rechtsschutz habe werde ich wegen 125€ keinen Anwalt aufsuchen, aber vielleicht kommt man ja mit einer sinnvollen Begründung um das Bußgeld herum.

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2013 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von Heitzer185

Der PKW vor mir fuhr auch nicht gerade zügig wie man es auf einer Autobahn tun sollte.

Das musst du unbedingt mit reinschreiben. Ich vermute, dass du dir dann über den Abstandsverstoss keine großen Gedanken mehr machen musst.

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Zitat:

Original geschrieben von Heitzer185

Oder schießt man sich letztendlich nur ein Eigentor mit einer Aussage?

Das hängt von der Formulierung der Stellungnahme ab.

Was hinter deinem Fahrzeug ablief, tut hier aber nichts zur Sache. Der Nachfolgende bekommt gesonderte Post.

Schreib doch einfach ohne Emotionen:

Der Abstand ( Bild 1) ist so gering, da ein anderer Verkehrsteilnehmer auf meine Fahrspur wechselte.

Ich konnte nur den Fuß vom Gas nehmen den Abstand zu vergrößern ( siehe Bild 2), weil eine bremsung meinen Hintermann gefährdet hätte.

 

Und dann gemütlich auf Antwort warten.

am 8. Mai 2013 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von Heitzer185

Der PKW vor mir fuhr auch nicht gerade zügig wie man es auf einer Autobahn tun sollte.

Das musst du unbedingt mit reinschreiben. Ich vermute, dass du dir dann über den Abstandsverstoss keine großen Gedanken mehr machen musst.

Legst du Widerspruch ein, geht das ganze zum Gericht. Die Bußgeldstelle selbst wird das Verfahren nicht einstellen. Vor Gericht kann dann auch das Videomaterial gesichtet werden. Dort sieht man dann, wie lange du einen zu geringen Abstand hattest. Zieht dir jemand in den Sicherheitsabstand rein, musst du sofort den Abstand wieder vergrößern. Passiert das nicht, darfst du zahlen. Kenne so einen Fall aus dem Bekanntenkreis, da war es genau so gewesen. Er hat nicht gebremst (unter anderem auch weil er sauer auf den anderen Autofahrer war) und musste letzten Endes zahlen.

Themenstarteram 8. Mai 2013 um 16:47

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von Heitzer185

Der PKW vor mir fuhr auch nicht gerade zügig wie man es auf einer Autobahn tun sollte.

Das musst du unbedingt mit reinschreiben. Ich vermute, dass du dir dann über den Abstandsverstoss keine großen Gedanken mehr machen musst.

Ist mir schon klar, dass ich das nicht rein schreibe!

Das war nur zur Info für euch!

Zitat:

Original geschrieben von Heitzer185

Mit dabei sind auch Bilder. Seltsamerweise hält der PKW hinter mir viel weniger Abstand auf mich als ich zu meinem Vordermann.

interesiert keine sau. der wird ggf anderweitig belangt. die "der war aber viel näher/schneller/böser" ausrede kannst stecken.

Zitat:

Ich kann mich an die Situation erinnern, dass der PKW vor mir zum Überholen von der rechten Spur auf die Linke wechselte und in dem Moment mein Abstand gering war.

Der PKW vor mir fuhr auch nicht gerade zügig wie man es auf einer Autobahn tun sollte.

Auf einem weiteren Foto sieht man, dass zwei Sekunder später mein Abstand wieder wesentlich größer war. Ob groß genug kann ich nicht beurteilen.

und genau sowas bekommen die leute jeden tag zu höhren. aus dem grund gibts ja mehrere bilde. die mess strecke ist auch nicht wie bei einem blitzer an einer stelle sondern erstreckt sich auf gefühlte 100m. sprich auf eine entfernung wo man locker runterbremsen KÖNNTE wen jemand vor einem rauszieht. daran ändert auch der drängler hinten nix.

Zitat:

Nur am Rande, der PKW hinter mir hängt mir permanent am Ar... Aber das tut wahrscheinlich eh nix zur Sache.

richtig. siehe oben. das du diesen überhaupt erwähnst ist mir schon schleierhaft.

Zitat:

Meine Frage daher, macht es Sinn sich in dem Anhörungsbögen mit gewählter Wortwahl zu äußern wie es zu diesem Vorfall gekommen ist?

nein. macht meiner meinung nach keinen sinn. den die einzige "ausrede" währe "der ist mir vor den wagen gezogen" und genau um DAS zu vermeiden gibts mehrere (auch mehr als nur 2) bilder, bzw sogar ein video aus dem die bilder stammen. damit man die gesamte situation sieht. wen du tief in dich gehest und dir vielleicht das ganze nochmals überlegst wie es den wirklich war und du dann immernoch zu der erkentniss kommst das der einfach rausgezogen hat dann leg widerspruch mit eben genau dieser begründung ein.

Zitat:

Oder schießt man sich letztendlich nur ein Eigentor mit einer Aussage?

in der regel schon. das eigentor wird mit bearbeitungsgebühren und einem gerichtsverfahren dann eben "geringfühgig" teurer.

sei mir net böse, das is nix persönliches. aber dein beitrag ist schon aufgrund der tatsache das du 2 mal erwähnen musstest das jemand hinter dir war (was genausoviel zur sache beiträgt wie der brüchtigte sack reis in china) zeugt schon von einem gewissen "wie kann ich das ganze abwälzen". wiegesagt is nix persönliches nur meine meinung.

Zitat:

P.S. Da ich keine Rechtsschutz habe werde ich wegen 125€ keinen Anwalt aufsuchen, aber vielleicht kommt man ja mit einer sinnvollen Begründung um das Bußgeld herum.

siehe oben. ein einspruch kann entweder wen berechtigt zum einstellen des verfahrens führen oder eben dir eine weitere summe x aufbrummen. es liegt an dir.

mein persönlicher tip:

zahls und gut! den 19m is ne ganze ecke. da kannst einem nicht erzählen das der mal eben so rausgezogen hat. im übrigen kann man sehr schön anhand des fahrzeuges wie es eintaucht feststellen ob man nun es "ausrollen lassen hat" oder ob man auf der bremse stand.

Themenstarteram 8. Mai 2013 um 17:39

Danke für die Antworten!

Auch wenn ich nicht verstehe weshalb manche User da gleich etwas gereizt reagieren.

Ich bekomme nun nicht jeden Tag so einen Bogen und wollte einfach mal in Erfahrung bringen wie man am besten reagiert.

warum gereizt? du hast total nebensächliche geschichten mit angehängt die auch noch wiederholt wurden. plus eine ausrede am start die jeder parat hat.

wiegesagt sollte es wirklich so gewesen sein dann leg einspruch ein. dann wird das filmchen oder die bildchen gesichtet und dann heists eben abgelehnt, bitte vorne 400€ nachmünzen (als fixe zahl) oder bankirtum zu deinen gunsten.

am 8. Mai 2013 um 17:44

Es geht nicht gleich vor Gericht.

Auch die Bußgeldstelle hat einen Ermessensspielraum.

Nur sind die gehässig und merken, wenn du denen persönlich schreibst, dass du keine Rechtsschutz hadtz, geben es deswegen gleich ans Gericht weiter, weil sie wissen, dass es sich dann finanziell nicht lohnt für dich....

Themenstarteram 8. Mai 2013 um 17:50

Diese Nebensächliche Geschichte habe ich erwähnt weil es mich wundert, dass ich belangt werde und die Priorität nicht auf dem hinter mir fahrenden lag.

Wahrscheinlich weil man sein Nummerschild aufm Bild nicht sieht. Macht Sinn.

Ich gehe davon aus, dass du immer den halben Tacho Abstand hältst und noch nie nen Knöllchen bekommen hast.

Daher kommt deine Antwort etwas gereizt rüber. Hilfreich wars trotzdem. Danke

Zitat:

Original geschrieben von Heitzer185

Diese Nebensächliche Geschichte habe ich erwähnt weil es mich wundert, dass ich belangt werde und die Priorität nicht auf dem hinter mir fahrenden lag.

Wie schon erwähnt, hat der Hintermann eine eigene Priorität und ist mit deinem Abstandsverstoß juristisch nicht in Verbindung zu bringen.

Zitat:

Original geschrieben von Heitzer185

Diese Nebensächliche Geschichte habe ich erwähnt weil es mich wundert, dass ich belangt werde und die Priorität nicht auf dem hinter mir fahrenden lag.

Wahrscheinlich weil man sein Nummerschild aufm Bild nicht sieht. Macht Sinn.

sorry aber dir fehlt schonmal das grundlegende verständniss. wen du mit 100 durch nen blitzer ballerst und dein hintermann mit 120. macht das dann dein vergehen weg weil einer ja noch schneller war? währe ja blödsinning.

und genau das ist eben fast immer die ausrede nummer 1: "der war aber viel böser". und das interesiert keinen. wen du beim klauen erwischt wirst kannst auch net sagen "ich klau hier nur ne schachtel kippen und uli hönes klaut millionen". spielt auch keine rolle? merkst was?

dein hintermann bekommt auch post und eben noch dickere finger als du. tut aber deinem fehlverhalten keinen abstrich.

Zitat:

Original geschrieben von Heitzer185

Wahrscheinlich weil man sein Nummerschild aufm Bild nicht sieht. Macht Sinn.

Für den Hintermann wird ein eigener Fotosatz erstellt.

Themenstarteram 8. Mai 2013 um 18:04

Ich verstehe schon wie ihr das meint.

Danke und nen schönen Männertag!

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