DARF MAN IM WINTER MIT

Audi A4 B7/8E

hallo

hab mal ne kleine frage
ich will aber net hören bist du doof oder reifen ist das einsigste kontakt zwishen auto und boden u.s.w.
nur eine klare antwort auf meine frage

darf man im winter mit geschwindigkeitsindex <210 H fahren
mein auto 2.5TDI 180PS normal darf mans ja nicht weil mein auto mehr als 210fährt
ich fahre eee nie so schnell dann im winter erst recht nicht
wie sieht das aus fals man einen unfall hat mit dem H reifen ?

Beste Antwort im Thema

Wenn ich richtig informiert bin, dann kannst du das so machen, aber du muss einen Aufkleber im Cockpit anbringen, auf welchem steht bis zu welcher der Geschwindigkeit der Reifen vom Hersteller zugelassen ist.

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Zitat:

Original geschrieben von funktioniertnet


hier wird ja viel über vorschriften philosophiert. ich hätte hier gern mal den entsprechenden gesetzestext gelesen - dann muss ich die aussagen hier nicht mehr als "stammtischparolen" werten...

Statt unsere Aussagen zu werten, solltest du lieber aktiv zur Klärung beitragen: Warum googlest du nicht mal für uns alle nach den Fakten?

wenn du mal lesen würdest, hättest du gesehen dass ich den entsprechenden passus der StVZO bereits gepostet habe. sonst waren hier noch keine fakten außer mutmaßungen 😉

Sorry, hatte nicht auf dem Schirm, dass DU das geschrieben hast. Was anderes sage ich ja auch nicht. Zuletzt ging es allerdings um die Frage der Geschwindigkeitsindizes bei Audi und die "Begrenzung" bei Sommerreifen.

Ich denke, wir sind da zusammen auf Kurs... Ich hatte deinen Beitrag auf andere Aussagen bezogen, wo z.b. jemand der Meinung ist, man brauche bei V-Reifen gar keinen Aufkleber.

na siehste, alles im grünen bereich 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Sorry, hatte nicht auf dem Schirm, dass DU das geschrieben hast. Was anderes sage ich ja auch nicht. Zuletzt ging es allerdings um die Frage der Geschwindigkeitsindizes bei Audi und die "Begrenzung" bei Sommerreifen.

Ich denke, wir sind da zusammen auf Kurs... Ich hatte deinen Beitrag auf andere Aussagen bezogen, wo z.b. jemand der Meinung ist, man brauche bei V-Reifen gar keinen Aufkleber.

Ich schrieb das ICH bei MEINEM Fahrzeug V Reifen drauf habe und daher keinen Aufkleber brauche. Eingetragene Höchstgeschwindigkeit 216 Km/h. Mein Audi wurde mir vom Werk mit den besagten V-Winterreifen ausgeliefert ohne das dort ein Aufkleber angebracht wurde.

Deiner Aussage nach müsste ich also auch mit einem Auto was eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 216 Km/h hat Y Reifen fahren da diese in meiner EWG-Übereinstimmungserklärung stehen.
Nur wundert es mich dann das mir Audi das Auto auf 235/45 R17 Winterreifen mit dem Index V ausliefert und kein Aufkleber angebracht wurde.

Und theoretisch hätte mir dann Mercedes damals auch keine W Reifen aufziehen dürfen für den Sommer weil auch Y in den Papieren Stand. Nur komisch das es die besagten Reifen mit dem MO (Mercedes Ausführung) nur mit dem W Index gab.

Da es mittlerweile aber auch Winterreifen mit einem Geschwindigkeitsindex von W gibt wären die für ein Auto das mit 238 Km/h eingetragen ist doch passend da diese für Autos bis 257 km/h laut Zulassung zugelassen sind. Und man könnte sich den Aufkleber auch wieder Sparen.

Mfg
Marcel

genauso hab ichs auch gemacht. winterpellen mit index W gekauft und fertig is die laube. papp mir doch nich son häßlichen aufkleber auf mein birkemaserholzfurnier 😁

und wenn son schlumpf von der rennleitung meint mir deswegen dennoch 20 euro abnehmen zu müssen, dann isses halt so. dann darf er sich dazu noch n passenden spruch anhören und fertig. das is mir das geld wert.

Zitat:

Original geschrieben von Ma-St-Er-83



Ich schrieb das ICH bei MEINEM Fahrzeug V Reifen drauf habe und daher keinen Aufkleber brauche. Eingetragene Höchstgeschwindigkeit 216 Km/h. Mein Audi wurde mir vom Werk mit den besagten V-Winterreifen ausgeliefert ohne das dort ein Aufkleber angebracht wurde.

Deiner Aussage nach müsste ich also auch mit einem Auto was eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 216 Km/h hat Y Reifen fahren da diese in meiner EWG-Übereinstimmungserklärung stehen.
Nur wundert es mich dann das mir Audi das Auto auf 235/45 R17 Winterreifen mit dem Index V ausliefert und kein Aufkleber angebracht wurde.

Du hast wirklich 235 45 17 in V von Audi bekommen, obwohl Y vorgeschrieben ist??? Oder waren das nur 205er-Winterpellen? Was fährst du im Sommer? Da würden dann ja auch V-Reifen reichen (falls es die in der Dim. überhaupt gibt...)

Wenn du wirklich V auf den 235ern hast, dann widerspricht das meiner bzw. der Aussage des KBA-Mitarbeiters. Oder hat dein Händler die Reifen draufgemacht? Das sagte ich ja, dass kaum ein Reifenhändler das beachtet, sondern nur nach eingetragenen Vmax schaut...

Wer weiß es denn nun genau?

Hi,
ich habe meine BE gerade nicht zur Hand und im Kfz-Schein steht es ja nicht mehr drin. Aber steht nicht unter 33: Bemerkungen nicht für M+S-Reifen eine andere Geschwindigkeitsangabe? Oben bei Reifengröße steht ja nur eine Größe drin und unten sind dann die anderen (ab Werk) zulässigen Dimensionen eingetragen. Bei M+S steht da oft was anderes drin als für Sommerreifen und deren verschiedene Dimensionen.
Gruß
Rainer

Hier ein wie ich finde recht interessanter Link zum Thema Reifen, Vorschriften, usw.

http://www1.adac.de/.../default.asp

Am interessantesten ist der Abschnitt ziemlich am Ende, in dem erörtert wird, in welchen Fällen auch andere/niedrigere Geschwindigkeitsindexe als in den Fzg.-Papieren angegeben gefahren werden dürfen, inkl. benötigter Formel.

Hier dürften so ziemlich alle Fragen zum Thema Reifen beantwortet werden 🙂

Doggy's Link - ... und der Passus um den es hier geht:

Neuerung seit Ende 2004 ¹):

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuch­staben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h fahren kann). Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6) nach folgender Formel:

Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit.

Beispiel: Skoda schreibt für einen Superb Classic 1,9 TDI Reifen mit dem Speed-Index W (bis 270 km/h) bzw. Y (bis 300 km/h) vor. Diese Reifen sind bei einer Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein von 189 km/h deutlich überdi­mensioniert. Mittels der oben genannten Formel reichen Reifen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Vmin = 197 km/h. Damit reichen Reifen mit dem Speed-Index H (bis 210 km/h) aus.

Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt 2e und 2f.

Um Zweifel auszuschließen sollte das Fachpersonal des Reifenhandels zu der richtigen Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen und Fahrzeugpapiere bereithalten.

¹) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG

Winter-/Ganzjahresreifen (nur mit M+S - Kennzeichnung)

Der Geschwindigkeitsindex darf für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fahr­zeugpapieren für Sommerreifen eingetragen. In diesen Fällen muss ein Aufkleber mit der für den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Beispiel: Fz.-Schein 195/65 R 14 89 H (Sommerreifen), zulässig sind auch Autoreifen mit Aufschrift: 195/65 R 14 89 Q M+S. In diesem Fall ist aber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die des Reifen entsprechend begrenzt und unbedingt einzuhalten. Werden in den Fahrzeugpapieren Reifendimensionen mit einem "M+S" angegeben (siehe auch Bild 1), so sind diese Angaben als Empfehlungen zu verstehen. M+S-Reifen mit dieser Dimension dürfen auch mit einem anderen z.B. auch niedrigeren Speed-Index verwendet werden. Dabei sind ggf. die Ausführungen zu Load- und Speed-Index zu beachten. Einschränkungen wie "nur Sommerreifen" oder "nur Winterreifen" haben grundsätzlich nur den Charakter von Empfehlungen. Bei Autoreifen-Di­mensionen, die nur als Sommerreifen gedacht sind, müssen ggf. Freigängigkeitsprob­leme bei der Schneekettenmontage berücksichtigt werden.

Also ich hab mein Audi so als Aneuwagen vom Werk abgeholt und da ich das im Dezember gemacht habe waren die zusätzlich georderten Winterräder in der Größe 235/45 R17 94V auf 7,5x17 ET45 direkt ab Werk montiert.

Meine Sommerreifen sind 235/40 R18 91Y. Nächsten Sommer werd ich nach neuen ausschau halten müssen. Allerdings die in meiner engeren Auswahl liegenden Reifen haben bei der größe alle den Y Index. Aber theoretisch sollte es vor allem nach dem Inhalt in Doggys link für mein Fahrzeug ausreichen V Reifen zu verbauen. Da meine Vmin laut der rechnung 225 beträgt.

Mfg
Marcel

Zitat:

Original geschrieben von Ma-St-Er-83


Aber theoretisch sollte es vor allem nach dem Inhalt in Doggys link für mein Fahrzeug ausreichen V Reifen zu verbauen. Da meine Vmin laut der rechnung 225 beträgt.

Mfg
Marcel

Müsstest aber dann trotzdem den Aufkleber "240" reinpappen oder wie? Hab gerad nur noch 50% Hirn, und das nur auf Standby, aber ich glaube, das kann man aus Doggys Link so herauslesen?!

(Freue mich aber zumindest, dass ich mich richtig erinnerte, das eingetragene VMax nicht allein ausreicht, um Geschwindigkeitsindex zu bestimmen. Ich glaube, dass bei mir mit 238km/h V halt zu wenig ist und W wegen zu geringer Loadindizes ausfällt, daher ist bei mir Y Pflicht.)

Ne so wie ich das verstehe muss der Aufklaber bei mir dann nicht eingeklebt werden. Da meine Höchstgeschwindigkeit ja laut der Formel nur bei 225 liegt und der Reifen bis 240 geeignet ist.

Daher klebe ich den auch nicht rein. Bisher wurde ich bei einer kontrolle noch nie danach gefragt.

Mfg
Marcel

Ich vermute dennoch, dass der Aufkleber rein muss, sobald man einen niedrigeren V-Index fährt, als in den Papieren steht, auch wenn es (rechnerisch) nicht sein muss.

Dass das zu 99,99999999999% nie ein Problem bei einer Kontrolle wird, ist wohl klar... Aber dennoch interessant bzw amüsant, welch Raffinesse in deutschen Regelungen steckt 🙄

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