DARF MAN IM WINTER MIT
hallo
hab mal ne kleine frage
ich will aber net hören bist du doof oder reifen ist das einsigste kontakt zwishen auto und boden u.s.w.
nur eine klare antwort auf meine frage
darf man im winter mit geschwindigkeitsindex <210 H fahren
mein auto 2.5TDI 180PS normal darf mans ja nicht weil mein auto mehr als 210fährt
ich fahre eee nie so schnell dann im winter erst recht nicht
wie sieht das aus fals man einen unfall hat mit dem H reifen ?
Beste Antwort im Thema
Wenn ich richtig informiert bin, dann kannst du das so machen, aber du muss einen Aufkleber im Cockpit anbringen, auf welchem steht bis zu welcher der Geschwindigkeit der Reifen vom Hersteller zugelassen ist.
43 Antworten
Hier was zu lesen, bezüglich des Klebers:
Dass man von der Polizei angehalten wird, die den Aufkleber kontrollieren möchte, ist mehr als unwahrscheinlich. Doch wer in eine allgemeine Verkehrskontrolle mit einem schlecht gelaunten Schutzmann kommt, kann selbst wegen eines fehlenden Aufklebers ein Bußgeld von 20 Euro aufgebrummt bekommen. Besser man sorgt vor und hat einen entsprechenden Aufkleber bei sich. Den gibt es im Reifenhandel und bei Autoteile-Discountern – meist sogar umsonst. Lässt man die Reifen aufziehen, bekommt man ohnehin einen – geklebt.
Quelle: http://www.focus.de/.../...rreifen-aufkleber-muss-sein_aid_336394.html
Noch was:
Bei gesundem Menschenverstand hast Du sicher recht. Ich denke, der Casus Cnactus liegt hier jedoch mal wieder in den Feinheiten des Amtsdeutschs:
"die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit..."
Die bloße Angabe einer limitierten Höchstgeschwindigkeit reicht nicht aus; der Grund (= M+S-Reifen) hierfür, muß jedem Fahrer gleichermaßen ersichtlich sein. Die im Display erscheinende Warnschwelle könnte ja rein willkürlich gewählt sein und muß daher einen fremden, uneingeweihten Fahrer nicht zwingend tangieren.
Quelle: http://www.motor-talk.de/.../...hwelle-programmieren-t2438867.html?...
Zitat:
Original geschrieben von bmw-driver43
ich will aber net hören bist du doof oder reifen ist das einsigste kontakt zwishen auto und boden u.s.w.
Bist du nicht. Hast halt in der Fahrschule absolut nicht aufgepasst und hattest bisher wenig Interesse für das, was du wohl jeden Tag machst: nämlich mit dem Auto fahren.
tjo bei meinem benz steht dann übrigens da: winterreifen limit erreicht xy km/h und man kann dann auch nicht weiter beschleunigen 🙂
Hallo,
man darf eins dabei nicht außer acht lassen. Der Aufkleber sagt eindeutig "mit M+S-Reifen" und dafür ist der Aufkleber auch da. Ein anderer Fahrer weiß vielleicht gar nicht, dass M+S montiert sind und die V-Warnung im KI kann man ja leicht abstellen, ist vielleicht sogar nach nem Batteriewechsel aus. Der Aufkleber aber bleibt.
Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass man bei einer eingetragenen V-max von 238 Y-Reifen fahren MUSS. Z-Reifen sind z.b. auch bis 270 zugelassen. Der Buchstabe ist ausschließlich zur Anzeige der zulässigen V-max des Reifens da. Für den Loadindex, also das Gewicht, sind die Zahlen hinter dem Buchstaben da. Deswegen müssen die Avants mit größerem Motor auch ../... .. 95 fahren, und die Limos kommen auch mit .../.. .. 91 aus, vielleicht sogar noch niedriger.
Wenn das mit dem Y wegen Gewicht stimmen würde, müsste es ja auch einen Aufkleber für Sommerreifen geben, dass man in obigem Beispiel nur 240 fahren darf. Den gibts aber nicht, denn diese Sonderregelung für niedrigeren Geschwindigkeitsindex gilt nur für M+S-Reifen.
Gruß
Rainer
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Zitat:
Original geschrieben von funktioniertnet
tjo bei meinem benz steht dann übrigens da: winterreifen limit erreicht xy km/h und man kann dann auch nicht weiter beschleunigen 🙂
Tja, wir sind aber hier im 8E&8H Forum, und bei diesen Fahrzeugen kann man trotz eingestelltem Speedwarner weiterbeschleunigen, .....
🙂
Daran hindert einen aber auch kein Aufkleber und auch der Limiter ist sooooo schnell deaktiviert 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Jason_V.
Daran hindert einen aber auch kein Aufkleber und auch der Limiter ist sooooo schnell deaktiviert 🙂
richtig, aber es geht ums Prinzip, und darum, das einen die Grünen Männchen geldtechnisch verwarnen können, wenn der Aufkleber fehlt!!
Zitat:
Original geschrieben von funktioniertnet
tjo bei meinem benz steht dann übrigens da: winterreifen limit erreicht xy km/h und man kann dann auch nicht weiter beschleunigen 🙂
ist doch doof 😁
Zitat:
Original geschrieben von bmw-driver43
ist doch doof 😁Zitat:
Original geschrieben von funktioniertnet
tjo bei meinem benz steht dann übrigens da: winterreifen limit erreicht xy km/h und man kann dann auch nicht weiter beschleunigen 🙂
Bei Mercedes gibt's das bei Bestellung eines Automatik-Getriebes. Beinhaltet sind dann Tempomat und die variable Geschwindigkeitsbegrenzung SPEEDTRONIC - ein großer Name, naja. Das "Vergnügen" mit der Speedtronic hatte ich schon mehrfach, aber meine Begeisterung hält sich in Grenzen (nicht das MB nicht auch Autos bauen kann!).
Zum anderen finde ich den M+S-Aufkleber häßlich, aber sinnvoll und gut zu sehen.
Zitat:
Original geschrieben von Rowdy_ffm
Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass man bei einer eingetragenen V-max von 238 Y-Reifen fahren MUSS. Z-Reifen sind z.b. auch bis 270 zugelassen. Der Buchstabe ist ausschließlich zur Anzeige der zulässigen V-max des Reifens da. Für den Loadindex, also das Gewicht, sind die Zahlen hinter dem Buchstaben da. Deswegen müssen die Avants mit größerem Motor auch ../... .. 95 fahren, und die Limos kommen auch mit .../.. .. 91 aus, vielleicht sogar noch niedriger.
Wenn das mit dem Y wegen Gewicht stimmen würde, müsste es ja auch einen Aufkleber für Sommerreifen geben, dass man in obigem Beispiel nur 240 fahren darf. Den gibts aber nicht, denn diese Sonderregelung für niedrigeren Geschwindigkeitsindex gilt nur für M+S-Reifen.
Gruß
Rainer
Ich hatte das genauso gesehen, dass Y doch eigentlich nicht vorgeschrieben sein muss. Ich habe damals mit jemandem beim KBA telefoniert, der die Audi-Serienfreigaben macht. Und Audi hätte doch wohl kein Interesse daran, Y vorzuschreiben, wenns nicht nötig ist, oder?
Bei mir steht bei 235/45 17 eindeutig Y (zusätzlich natürlich der LoadIndex). Glaube nicht, dass sich hier jemand nix bei gedacht hat. Irgendwas hatte der genannt, was eben nicht allein über den zusätzlichen LoadIndex geregelt werden kann.
Dass man den Aufkleber bei Winterreifen nicht braucht, ist mE eine Gesetzeslücke bzw. wird es vorgeschrieben sein, die Angaben zu Reifen im Schein einzuhalten (also richtigen Geschwindigkeitsindex). Es wird so sein, dass man wenn überhaupt NUR bei Winterrreifen niedrigere Gesdchwindigkeitsindizes fahren DARF (dann eben mit Aufkleber). Wäre das bei Sommerreifen auch erlaubt, bräuchte man da sicher auch den Kleber. Da das aber bei Sommerreifen grundsätzlich verboten ist, steht im Gesetz nur "M+S-Reifen bedürfen ggf. Aufkleber".
Zum Warner: Die Argumentation, der Warner können ausprogrammiert werden, ist Blödsinn! Den Aufkleber kann ich auch abknibbeln... In einer Kontrolle müsste man ja den Aufkleber ggf. zeigen können oder eben alternativ die Display-Warnung. Also wurscht!
Die Begrenzung wie bei Mercedes finde ich übrigens sehr schlecht: Manchmal muss man ja kurzfristig voll beschleunigen, um einen Unfall zu vermeiden. Das möchte ich mir nicht nehmen lassen! Finde Mercedes da sehr gefährlich!
Zum Abschluss: Ich habe einen Aufkleber im Auto, aber unsichtbar an der Beifahrerseite und nicht zum ernsten Zweck, sondern um dem Beifahrer beim Einsteigen klar zu machen, worauf er sich einlässt.... 😁 😛
(Wusste gar nicht, dass es so einen Aufkleber gibt.... Ist original Audi....)
Hallo,
ich hab ja die Original Winterräder von Audi geordert. Da sind Reifen mit dem V Index drauf also darf ich damit 240 fahren. Daher spar ich mir den Aufkleber.
Nach V kommt aber immer noch der W Reifen der bis 270 zugelassen ist da brauchst du sicher keinen Y Reifen der bis 300 Zulässig ist bei nem Auto mit einer eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 238.
Hier mal ne Seite wo die Reifengeschwindigkeiten laut Zulassung zu dem Geschwindigkeitsindex steht.
http://www.serve.com/jb/mas/mas_ges.htm
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Die Begrenzung wie bei Mercedes finde ich übrigens sehr schlecht: Manchmal muss man ja kurzfristig voll beschleunigen, um einen Unfall zu vermeiden. Das möchte ich mir nicht nehmen lassen! Finde Mercedes da sehr gefährlich!
Wo willst du den bei ner abregelung bei 210 oder 240 noch großartig hin beschleunigen um einen Unfall zu vermeiden? Bei dem Tempo wäre es dann sicherer zu Bremsen.
Mfg
Marcel
Lieber Marcel!
Ob du V-Reifen im Winter ohne Aufkleber fahren darfst, regelt nicht die eingetragene Vmax, sondern der in den Papieren eingetragene Geschwindigkeitsindex! Den Fehler, nach "Tacho" zu gehen, machen zwar alle, es bleibt aber falsch: Der Reifen MUSS gem. Papieren sein, ansonsten MUSS der Aufkleber rein, ob sinnig oder nicht. Ich habe mich damit befasst, weil ich ungern die (vorgeschriebenen) teureren Reifen kaufen wollte, zumal ich den Sinn auch nicht einsehen konnte. Aber ich hab bis "ganz oben" telefoniert; Aussagen der Reifenhändler sind nicht rechtsverbindlich...
Wie ich schon sagte, wenn da wirklich kein Grund für da wäre, warum schreibt Audi dann Y vor? Die Eintragung in den Papieren berücksichtigt in erster Linie die Vmax, aber es gehören weitere Aspekte dazu. Z.B. die Streuung: Eingetragene 238km/h bedeuten ja nicht, dass das Auto nicht evtl. doch über 240 fahren kann. Da MUSS allein schon aus der Toleranz heraus mehr als V vorgeschrieben werden. Die W-Reifen haben - so weit ich mich erinnere, ich kann mich irren - einen besonderen Status (besondere Mischung? weicher?). Jedenfalls meine ich mich zu erinnern, dass das KBA - wenn V nicht ausreicht - immer auf Y geht bzw. gehen muss; W fiel aus irgendeinem Grund aus.
Wens interessiert: KBA anrufen. Ich weiß die Details nicht mehr; nur, dass Y bei mir korrekt vorgeschrieben ist.
Zum Mercedes: Wenn einer von hinten nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, dann hilft es herzlich wenig, den Unfall zu vermeiden, indem man selbst bremst... 🙄
hier wird ja viel über vorschriften philosophiert. ich hätte hier gern mal den entsprechenden gesetzestext gelesen - dann muss ich die aussagen hier nicht mehr als "stammtischparolen" werten...
Wenn ich den Text von 3dition richtig aufgefasst habe, so steht das folgende wohl nur dort:
...steht im Gesetz nur "M+S-Reifen bedürfen ggf. Aufkleber".
Ich habe auch nur kartomatics Aussage aus dem Post oben auf dieser Seite übernommen. ich denke aber, das es richtig ist. Außer bei Winterreifen ist mir der Aufkleber noch nie untergekommen.
Falls man tatsächlich "langsamere" Sommerreifen fahren wollte, dann müsste eine Änderung in den Papieren erfolgen, was sicher nur ginge, wenn man das Fzg. in der Höchstgeschwindigkeit drosselte, was ich mir für einen PKW nicht vorstellen kann.
Daher: Ja, es wird gesetzlich so geregelt sein und daher nicht nur Stammtischgelaber sein... 🙄