Darf man Auto aus Holland mit Kurzkennzeichen nach Deutschland überführen ?
Hat vielleicht hier jemand Erfahrung, ich möchte ein Fahrzeug aus Rotterdam abholen, sind deutsche Kurzkennzeichen da ok, die Versicherungsdeckung ist laut Versicherung gegeben.
Beste Antwort im Thema
Hey driver.
Wohne im Raum Aachen, gleich an der Holländischen Grenze.
Habe Bekannte die dir das Auto auf einem Anhänger von Rotterdam nach Deutschland ( Aachen ) holen können.
Du müsstest dann nach Aachen kommen, mit nach Rotterdam fahren, das Auto abholen, ( auslösen, bezahlen ) und dann zurück nach Aachen.
Von Deutschland aus kommst du ja weiter.
Wenn du Interesse hast, schreibe mir eine P.N.
Gruß Harry.
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Steven4880
Schöne Kiste! 😰Gratuliere...! Nimm doch nen Hänger!
Grüsse
Da muß ich mir Zugfahrzeug und Hänger leihen, das ist nicht so einfach -🙁
Für 300km hin und 300 zurück
Die Karre sieht in natura nicht ganz so gut aus wie auf Bildern, etwas abgerockt, allerdings mit Potenzial und wirklich rostfrei .
Hey driver.
Wohne im Raum Aachen, gleich an der Holländischen Grenze.
Habe Bekannte die dir das Auto auf einem Anhänger von Rotterdam nach Deutschland ( Aachen ) holen können.
Du müsstest dann nach Aachen kommen, mit nach Rotterdam fahren, das Auto abholen, ( auslösen, bezahlen ) und dann zurück nach Aachen.
Von Deutschland aus kommst du ja weiter.
Wenn du Interesse hast, schreibe mir eine P.N.
Gruß Harry.
Jedes deutsche amtliche Kennzeichen wird im Ausland akzeptiert. Das steht in der IntVO drin.
Wenn Du den Wagen in Deutschland zulässt, kannst Du ihn mit der vorläufigen Zulassung überführen.
Wenn Dir einer was anderes sagt, soll er Dir die §§ zeigen. Wenn ein Verstoß vorliegen sollte, wäre es eh nur eine Steuergeschichte. Versichert ist er ja.
peso
DAS habe ich gerade gefunden:
<h1 style="margin-top: 2px; margin-bottom: 10px; margin-left: 9px; font-size: 1.2em; color: #990000; font-family: arial, helvetica, sans-serif; line-height: 15px; text-align: left; ">Hinweise zur Nutzung von Kurzzeitkennzeichen im Ausland</h1> <p style="margin-right: 5px; margin-bottom: 10px; margin-left: 10px; clear: both; color: #333344; font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 11px; line-height: 15px; text-align: left; ">
<div class="text_bild_kombi" style="margin-right: 10px; margin-bottom: 5px; margin-left: 10px; padding-bottom: 10px; color: #333344; font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 11px; line-height: 15px; text-align: left; "> <h2 style="margin-top: 2px; margin-bottom: 2px; font-size: 1em; color: #990000; ">Allgemein</h2> Die Zulassungsbehörden werden oftmals mit der Frage konfrontiert, ob eine Nutzung der Kurzzeitkennzeichen im Ausland zu Problemen führen kann.
Grundsätzlich gilt: Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt und kann daher nur für Fahrzeuge gelten, die sich zum Zeitpunkt der Zuteilung in Deutschland befanden. Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig!
Akzeptanz der deutschen Kurzzeitkennzeichen im Ausland:
Die nationalen Zulassungsdokumente werden durch die Teilnehmerstaaten des Internationalen Abkommens über den Straßenverkehr gegenseitig anerkannt. Allerdings sind Kurzzeitkennzeichen und der entsprechende Fahrzeugschein genaugenommen keine offiziellen Zulassungsdokumente, da damit eine Nutzung von Fahrzeugen außerhalb des Zulassungsverfahren gestattet wird, die in dieser Form nicht unter das Straßenverkehrsübereinkommen fällt. Deshalb müssen Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht ohne weiteres akzeptiert werden.
Dennoch ist die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen unter bestimmten Vorraussetzungen möglich: <ul id="kaplist" style="list-style-type: none; ">
Tolerieren der Kurzzeitkennzeichen durch einige Staaten
</ul> <p style="margin-right: 5px; margin-bottom: 10px; margin-left: 10px; clear: right; ">
</div>
<div class="text_bild_kombi" style="margin-right: 10px; margin-bottom: 5px; margin-left: 10px; padding-bottom: 10px; color: #333344; font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 11px; line-height: 15px; text-align: left; "> <h2 style="margin-top: 2px; margin-bottom: 2px; font-size: 1em; color: #990000; ">Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten</h2> Die Europäische Kommission hat in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen wie z. B. dem Händler- oder Kurzzeitkennzeichen die Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die „Anerkennung“ derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen.
(Aus einer Erklärung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Schreiben rechts unter Downloads)
Bitte beachten Sie, dass sich diese neue Norm erst bei den einzelnen Staaten "rumsprechen" muss. Es kann daher durchaus noch zu Problemen kommen.
Bilalaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung bestanden zuvor bereits mit Italien und Österreich. Toleriert wurden deutsche Kurzzeitkennzeichen in Schweden, Irland, Niederlande und Bulgarien.
(Diese Angaben ohne Rechtsanspruch!) <p style="margin-right: 5px; margin-bottom: 10px; margin-left: 10px; clear: right; ">
</div>
<div class="text_bild_kombi" style="margin-right: 10px; margin-bottom: 5px; margin-left: 10px; padding-bottom: 10px; color: #333344; font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 11px; line-height: 15px; text-align: left; "> <h2 style="margin-top: 2px; margin-bottom: 2px; font-size: 1em; color: #990000; ">Tolerierung des deutschen Kurzzeitkennzeichens</h2> Positive Erfahrungen sind aus folgenden Ländern außerhalb der EU bekannt (ohne Rechtsanspruch): <ul id="kaplist" style="list-style-type: none; ">
Also das copy und paste üben wir nochmal... 🙄