Darf im NEFZ bei Schaltgetrieben nach Schaltempfehlung gefahren werden oder nicht?

Hallo!

Darf im NEFZ bei Schaltgetrieben nach Schaltempfehlung gefahren werden oder nicht?

Kann diese konkrete Frage jemand beantworten und mit der dazugehörigen gesetzlichen Quelle (EU bzw. D) und Textstelle belegen?

VG myinfo

Beste Antwort im Thema

Hallo in die Runde,

das Rätsel ist gelöst!

Zitat:

Original geschrieben von Rael_Imperial


Viel interessanter finde ich, dass zwar ein prozentualer Minderverbrauch berechnet wird, aber nicht deutlich wird, wo der sich niederschlägt.

Im Flottenverbrauch!

Zitat:

Ich lese nämlich nicht, dass ab jetzt der Abgas-/Verbrauchstest im NEFZ mit den Gangwechseln gemäß Anzeige gefahren wird.

Richtig, dies ist im NEFZ nicht vorgesehen und wird auch nicht gemacht.

Weshalb? Politisches Geschacher 😉 oder konkret geantwortet, wegen dem Flottenverbrauch.

Auszüge aus den VDI Nachrichten vom 16.01.2009, EU zieht Daumenschrauben für Pkw-Hersteller fest an von PETER TRECHOW/WOP:

Zitat:

"Allen Herstellern steht es offen, bis zu 7 g CO2/km ihres spezifischen Zielwertes über "Ökoinnovationen" zu erreichen. Etwa mit Solardächern, Abwärme-Rückgewinnung oder ähnlichen Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß zwar senken, in den standardisierten Verbrauchsmessungen des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) aber nicht zu Buche schlagen.

Um der EU die konkreten Emissionsvorteile der Ökoinnovationen in den jeweiligen Modellen nachzuweisen, werden die Autohersteller voraussichtlich unabhängige Gutachten einholen müssen, die Brüssel in eigenen Gutachten wird überprüfen müssen."

Wie steht in der Verordnung, welche ich

oben gepostet

habe.

Und damit man das Ganze besser versteht, ein weiterer Auszug aus obigem Artikel:

Zitat:

"Während sich der Verband der Automobilindustrie (VDA), Frankfurt, grundsätzlich freut, dass die Verordnung Ökoinnovationen fördert, kritisiert er die Obergrenze von 7 g CO2/km.

"Es ist nicht nachvollziehbar, dass Innovationen, die nachweislich Emissionen senken, begrenzt werden sollen", so ein Verbandsexperte. Allerdings geht die Regelung nicht auf die Eu, sondern auf einen industriepolitischen Zwist unter den Herstellern zurück. Gerade die Südeuropäer konnten sich nicht für Ökoinnovationen erwärmen, die zunächst wohl nur in der Oberklasse bezahlbar sein werden.

Dagegen stößt es bei allen Herstellern auf Zustimmung, dass nur 130 g CO2/km des eigentlichen Ziels von 120 g CO2/km über Motortechnik erreichen müssen. Der Rest soll jeweils zur Hälfte über höhere Quoten nachhaltiger Biokraftstoffe sowie den Einsatz von Leichtlaufreifen, effizienten Klimaanlagen, Schaltpunktanzeigen und Reifendruck-Kontrollsystemen erreicht werden."

Die Schaltpunktanzeige geht in den Flottenverbrauch eines PKW-Herstellers und nicht in den NEFZ-Verbrauch eines Fahrzeugs ein!

Dies ist möglich, da die Schaltpunktanzeige bei der Verbrauchsermittlung eines Fahrzeugs im NEFZ nicht beachtet wird und somit nicht doppelt in die Berechnung eingeht.

Für KFZ-Steuerzahler ist dieses Vorgehen ärgerlich, für PKW-Hersteller und Staat natürlich nicht.

Zum Schluß die Artikelzusammenfassung des VDIs:

Zitat:

"EU-Verordnung zum CO2-Flottenausstoß auf einen Blick

Ab 2012 gelten 120 g CO2/km als Zielwert für die Durchschnittsemission aller EU-weit neu zugelassen Pkw: 130 g CO2/km müssen auf der Antriebsseite erfüllt werden, 5 g CO2/km durch erhöhte Biokraftstoffquoten und weitere 5 g CO2/km über Leichtlaufreifen, Schaltpunktanzeige, Reifendruckkontrolle und effiziente Klimaanlagen.

Die Regelung tritt stufenweise in Kraft. Im ersten Jahr (2012) gilt das Flottenziel für 65 % der verkauften Pkw eines Herstellers, im zweiten für 75 %, im dritten für 80 % und ab 2015 für alle.

Bis zu 7 g CO2/km können Hersteller durch Ökoinnovationen (Solardächer, Wärmerückgewinnung etc.) wettmachen. Zudem zählen Fahrzeuge, die weniger als 50 g CO2/km ausstoßen, mehrfach (3,5-fach in 2012/3, 2,5-fach in 2014 und 1,5-fach in 2015).

Hersteller, die ihr Flottenziel nicht erreichen, müssen empfindliche Strafen an Brüssel zahlen. Ab dem 4. Gramm werden je verkauftem Fahrzeug 95 €/g fällig, davor steigt die Strafe von 5 €/g für 1 g Mehraustrag auf 20 € (2 g), 45 € (3 g) und 140 € (4 g) je neu zugelassenem Pkw.

Für 2020 gibt die EU 95 g CO2/km als Ziel für die Neuwagenflotte aus. Vergleich: Aktuell stoßen Neuwagen im Schnitt um die 160 g CO2/km aus.

Die EU behält sich vor, die Ziele und Strafen nach einer Revision im Jahr 2013 zu korrigieren."

Dennoch lohnt es, den ganzen Artikel zu lesen.

Und in welcher EU Verordnung steht dies?

Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO 2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 442/2009 als HTML oder PDF Version

Diese Infos finden sich auch beim Umweltbundesamt: Emissionsmindernde Anforderungen im Verkehr.

VG myinfo

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Ergänzung:
Ich habe mir die Verordnung gerade noch mal genauer angesehen. Tatsächlich ist es so, dass sie bezgl. der Gangwechselanzeige für neue Typzulassungen seit fünf Tagen (1.11.2012) gilt. Z. B. fällt der Golf 7 damit noch nicht unter diese Regelung (da die Typzulassung ja bereits erfolgt ist).

Aber ab dem 1.11.2014 müssen alle neu zugelassenen Autos (also die, die beim Händler gekauft und angemeldet werden) der Verordnung entsprechen.

Was immer noch nicht heißt, dass der Fahrzyklus nach dieser dann auch gefahren wird.
Ist denn keiner so Wiki erfahren, dass jmd. im dortigen Artikel den falschen Beitrag unter "kritik" ändern kann...

Hallo in die Runde,

das Rätsel ist gelöst!

Zitat:

Original geschrieben von Rael_Imperial


Viel interessanter finde ich, dass zwar ein prozentualer Minderverbrauch berechnet wird, aber nicht deutlich wird, wo der sich niederschlägt.

Im Flottenverbrauch!

Zitat:

Ich lese nämlich nicht, dass ab jetzt der Abgas-/Verbrauchstest im NEFZ mit den Gangwechseln gemäß Anzeige gefahren wird.

Richtig, dies ist im NEFZ nicht vorgesehen und wird auch nicht gemacht.

Weshalb? Politisches Geschacher 😉 oder konkret geantwortet, wegen dem Flottenverbrauch.

Auszüge aus den VDI Nachrichten vom 16.01.2009, EU zieht Daumenschrauben für Pkw-Hersteller fest an von PETER TRECHOW/WOP:

Zitat:

"Allen Herstellern steht es offen, bis zu 7 g CO2/km ihres spezifischen Zielwertes über "Ökoinnovationen" zu erreichen. Etwa mit Solardächern, Abwärme-Rückgewinnung oder ähnlichen Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß zwar senken, in den standardisierten Verbrauchsmessungen des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) aber nicht zu Buche schlagen.

Um der EU die konkreten Emissionsvorteile der Ökoinnovationen in den jeweiligen Modellen nachzuweisen, werden die Autohersteller voraussichtlich unabhängige Gutachten einholen müssen, die Brüssel in eigenen Gutachten wird überprüfen müssen."

Wie steht in der Verordnung, welche ich

oben gepostet

habe.

Und damit man das Ganze besser versteht, ein weiterer Auszug aus obigem Artikel:

Zitat:

"Während sich der Verband der Automobilindustrie (VDA), Frankfurt, grundsätzlich freut, dass die Verordnung Ökoinnovationen fördert, kritisiert er die Obergrenze von 7 g CO2/km.

"Es ist nicht nachvollziehbar, dass Innovationen, die nachweislich Emissionen senken, begrenzt werden sollen", so ein Verbandsexperte. Allerdings geht die Regelung nicht auf die Eu, sondern auf einen industriepolitischen Zwist unter den Herstellern zurück. Gerade die Südeuropäer konnten sich nicht für Ökoinnovationen erwärmen, die zunächst wohl nur in der Oberklasse bezahlbar sein werden.

Dagegen stößt es bei allen Herstellern auf Zustimmung, dass nur 130 g CO2/km des eigentlichen Ziels von 120 g CO2/km über Motortechnik erreichen müssen. Der Rest soll jeweils zur Hälfte über höhere Quoten nachhaltiger Biokraftstoffe sowie den Einsatz von Leichtlaufreifen, effizienten Klimaanlagen, Schaltpunktanzeigen und Reifendruck-Kontrollsystemen erreicht werden."

Die Schaltpunktanzeige geht in den Flottenverbrauch eines PKW-Herstellers und nicht in den NEFZ-Verbrauch eines Fahrzeugs ein!

Dies ist möglich, da die Schaltpunktanzeige bei der Verbrauchsermittlung eines Fahrzeugs im NEFZ nicht beachtet wird und somit nicht doppelt in die Berechnung eingeht.

Für KFZ-Steuerzahler ist dieses Vorgehen ärgerlich, für PKW-Hersteller und Staat natürlich nicht.

Zum Schluß die Artikelzusammenfassung des VDIs:

Zitat:

"EU-Verordnung zum CO2-Flottenausstoß auf einen Blick

Ab 2012 gelten 120 g CO2/km als Zielwert für die Durchschnittsemission aller EU-weit neu zugelassen Pkw: 130 g CO2/km müssen auf der Antriebsseite erfüllt werden, 5 g CO2/km durch erhöhte Biokraftstoffquoten und weitere 5 g CO2/km über Leichtlaufreifen, Schaltpunktanzeige, Reifendruckkontrolle und effiziente Klimaanlagen.

Die Regelung tritt stufenweise in Kraft. Im ersten Jahr (2012) gilt das Flottenziel für 65 % der verkauften Pkw eines Herstellers, im zweiten für 75 %, im dritten für 80 % und ab 2015 für alle.

Bis zu 7 g CO2/km können Hersteller durch Ökoinnovationen (Solardächer, Wärmerückgewinnung etc.) wettmachen. Zudem zählen Fahrzeuge, die weniger als 50 g CO2/km ausstoßen, mehrfach (3,5-fach in 2012/3, 2,5-fach in 2014 und 1,5-fach in 2015).

Hersteller, die ihr Flottenziel nicht erreichen, müssen empfindliche Strafen an Brüssel zahlen. Ab dem 4. Gramm werden je verkauftem Fahrzeug 95 €/g fällig, davor steigt die Strafe von 5 €/g für 1 g Mehraustrag auf 20 € (2 g), 45 € (3 g) und 140 € (4 g) je neu zugelassenem Pkw.

Für 2020 gibt die EU 95 g CO2/km als Ziel für die Neuwagenflotte aus. Vergleich: Aktuell stoßen Neuwagen im Schnitt um die 160 g CO2/km aus.

Die EU behält sich vor, die Ziele und Strafen nach einer Revision im Jahr 2013 zu korrigieren."

Dennoch lohnt es, den ganzen Artikel zu lesen.

Und in welcher EU Verordnung steht dies?

Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO 2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 442/2009 als HTML oder PDF Version

Diese Infos finden sich auch beim Umweltbundesamt: Emissionsmindernde Anforderungen im Verkehr.

VG myinfo

Ähm, und wo sehe ich, wieviel sparsamer die Flottenverbrauchsmessung ist um einen besseren Vergleich zu Automatikvarianten zu haben? 😉

Ähnliche Themen

Danke das du an den Thema so dran geblieben bist, jetzt kannst ja bei Wiki stunk machen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Ähm, und wo sehe ich, wieviel sparsamer die Flottenverbrauchsmessung ist um einen besseren Vergleich zu Automatikvarianten zu haben? 😉

Hallo Diabolomk!

Den besseren Vergleich hast Du erst, wenn der neue, reformierte "NEFZ" in Kraft tritt und die Schaltpunktanzeige beachtet. 😉

Obige Übergangsregelung zur Absenkung des Flottenverbrauchs nutzt nur eine aktuelle Schwachstelle des NEFZs aus. Da dieser die Schaltpunktanzeige nicht beachtet, kann diese momentan zur Absenkung des Flottenverbrauchs verwendet werden. Wie sich dieser auf ein einzelnes, konkretes Fahrzeug auswirkt, wird nirgends zu finden sein.

VG myinfo

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Ähm, und wo sehe ich, wieviel sparsamer die Flottenverbrauchsmessung ist um einen besseren Vergleich zu Automatikvarianten zu haben? 😉

Der Verbrauch wird wenig nützen.

Dazu muss man wissen, ob man gewillt ist, in der Stadt ständig "verbrauchsoptimal" zu rühren.

Auf der Autobahn / Landstaraße ist ein Automat im letzten Gang oft länger Übersetzt, als der Schalter. Damit kann er DORT sogar sparsamer sein.

Das persönliche Ergebnis hängt also extrem vom Einzelfall Auto / Streckenprofil / Fahrer ab.

Zitat:

Original geschrieben von Provaider


Danke das du an den Thema so dran geblieben bist, jetzt kannst ja bei Wiki stunk machen 😉
Done!

😁😉

VG myinfo

Zitat:

Original geschrieben von FrankmitBoxer



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Ähm, und wo sehe ich, wieviel sparsamer die Flottenverbrauchsmessung ist um einen besseren Vergleich zu Automatikvarianten zu haben? 😉
Der Verbrauch wird wenig nützen.
Dazu muss man wissen, ob man gewillt ist, in der Stadt ständig "verbrauchsoptimal" zu rühren.
Auf der Autobahn / Landstaraße ist ein Automat im letzten Gang oft länger Übersetzt, als der Schalter. Damit kann er DORT sogar sparsamer sein.
Das persönliche Ergebnis hängt also extrem vom Einzelfall Auto / Streckenprofil / Fahrer ab.

Weiß ich.

Und die längere Übersetzung ist auch nicht immer gegeben, zudem diese wiederrum vom geringeren Wirkungsgrad aufgefressen wird.

Im Endeffekt sind es immer Einzelfälle.

mal sehen was sich bei Wiki tut...

Zitat:

Original geschrieben von myinfo


Hallo in die Runde,

das Rätsel ist gelöst!

Vielen Dank und Respekt!

Erst hast Du eine wirklich gute Frage gestellt (die ich mir beim Fahren von Abgastests auch schon erfolglos gestellt hatte - damals hätte ich fast aus Neugierde einfach mal einen Test nach Schaltpunktanzeige gefahren, habe es aber leider nicht getan - jetzt bereue ich es) und hast Dich anschließend so ins Thema vertieft, dass Du die Antwort selbst gefunden hast. Und das nicht nach Hörensagen, sondern mit belastbaren Quellen.

Super, so macht MT Spaß (im traurigen Gegensatz zu vielen anderen Threads hier)!

🙂

P.S.: Wieso hast Du dafür bisher nur zwei Danke erhalten?? Das dritte ist von mir 😉

Der Überschwang in allen Ehren..aber einmal Nachlesen in der EU Verordnung reicht doch aus 😕.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Amen


Der Überschwang in allen Ehren..aber einmal Nachlesen in der EU Verordnung reicht doch aus 😕.

Amen

Und?

Hast Du nach einmal Nachlesen die Lösung gepostet?

Zitat:

Original geschrieben von Rael_Imperial


Und?
Hast Du nach einmal Nachlesen die Lösung gepostet?

Ja.

http://www.motor-talk.de/.../...en-werden-oder-nicht-t3962811.html?...

Und nicht nur in diesem Forum. Abgesehen davon hilft das alles nichts. Irgendwo wird wieder jemand das Märchen aufkochen und auf irgendwelche dubiosen Quellen wie Wikipedia verweisen. Im Internet werden Meinungen ruck-zuck zu Wissen und wird Wissen ebensoschnell zu einer Meinung deklariert.

Amen

Moin!

Zuerst DANKE! an alle, die sich beteiligt haben.

@ Amen

Zitat:

Original geschrieben von Amen


..aber einmal Nachlesen in der EU Verordnung reicht doch aus 😕.

Ich wusste nur nicht wo. 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Amen


Also erstmal zur Feststellung:

Die EU-Richtlinie legt die Gänge fest und für Schaltgetriebe gibt es keine Ausnahmen. Nach dem Text der RL DARF NICHT nach Schaltempfehlung gefahren werden.

Genau so ist es und die Frage blieb für mich, in welcher EU-RL steht dies?

Zitat:

Die Autohersteller legen zwar die RL kreativ aus, werden sich aber sicher nicht über so klare Regeln hinwegsetzen. Oder doch 😕?

Und durch die Nachfrage, oder doch?, gewann ich den Eindruck, dass du dir auch nicht sicher bist. 😉

Jetzt weiß ich, dass dies wie bei allen Gesetzestexten ist. "Was nicht dort steht, gibt es nicht." Und in der EU-RL für den NEFZ steht nichts von einer Schaltempfehlung, d.h. für den NEFZ ist sie nicht existent, d.h. sie wird nicht beachtet.

Als ich dann per Zufall auf die Diskussion mit dem Flottenverbrauch gestoßen bin und entdeckte, dass zur Absenkung dessen die Verbrauchsersparnis durch eine Schaltpunktanzeige genutzt werden kann, da dieses Mittel beim NEFZ noch nicht beachtet wird und es somit zu keiner doppelten Berücksichtigung kommt, war ich mir sicher, dass die Schaltpunktanzeige im NEFZ nicht beachtet wird.

Somit ist die Regelung für mich jetzt klar.

VG myinfo

Zitat:

Original geschrieben von myinfo



Zitat:

Original geschrieben von Amen


Also erstmal zur Feststellung:

Die EU-Richtlinie legt die Gänge fest und für Schaltgetriebe gibt es keine Ausnahmen. Nach dem Text der RL DARF NICHT nach Schaltempfehlung gefahren werden.

Genau so ist es und die Frage blieb für mich, in welcher EU-RL steht dies?

Richtig. Und genau 20 Tage vor dem Herrn Amen hatte ich bereits geschrieben, dass es in der Richtlinie zur Verbrauchsmessung im NEFZ nicht drin steht. So weit waren wir also bereits. Der Nachweis fehlte, und den hat Amen auch nicht erbracht.

Zitat:

Original geschrieben von myinfo



Zitat:

Die Autohersteller legen zwar die RL kreativ aus, werden sich aber sicher nicht über so klare Regeln hinwegsetzen. Oder doch 😕?

Und durch die Nachfrage, oder doch?, gewann ich den Eindruck, dass du dir auch nicht sicher bist. 😉

Und exakt diesen Eindruck hatte ich dadurch auch gewonnen. Vermutung, nicht Wissen! myinfo (und ich) suchten aber nach belastbaren Quellen (dass Wikipedia keine ist, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben).

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