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Darf im NEFZ bei Schaltgetrieben nach Schaltempfehlung gefahren werden oder nicht?

Themenstarteram 8. Juni 2012 um 17:05

Hallo!

Darf im NEFZ bei Schaltgetrieben nach Schaltempfehlung gefahren werden oder nicht?

Kann diese konkrete Frage jemand beantworten und mit der dazugehörigen gesetzlichen Quelle (EU bzw. D) und Textstelle belegen?

VG myinfo

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. November 2012 um 0:15

Hallo in die Runde,

das Rätsel ist gelöst!

Zitat:

Original geschrieben von Rael_Imperial

Viel interessanter finde ich, dass zwar ein prozentualer Minderverbrauch berechnet wird, aber nicht deutlich wird, wo der sich niederschlägt.

Im Flottenverbrauch!

Zitat:

Ich lese nämlich nicht, dass ab jetzt der Abgas-/Verbrauchstest im NEFZ mit den Gangwechseln gemäß Anzeige gefahren wird.

Richtig, dies ist im NEFZ nicht vorgesehen und wird auch nicht gemacht.

Weshalb? Politisches Geschacher ;) oder konkret geantwortet, wegen dem Flottenverbrauch.

Auszüge aus den VDI Nachrichten vom 16.01.2009, EU zieht Daumenschrauben für Pkw-Hersteller fest an von PETER TRECHOW/WOP:

Zitat:

"Allen Herstellern steht es offen, bis zu 7 g CO2/km ihres spezifischen Zielwertes über "Ökoinnovationen" zu erreichen. Etwa mit Solardächern, Abwärme-Rückgewinnung oder ähnlichen Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß zwar senken, in den standardisierten Verbrauchsmessungen des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) aber nicht zu Buche schlagen.

Um der EU die konkreten Emissionsvorteile der Ökoinnovationen in den jeweiligen Modellen nachzuweisen, werden die Autohersteller voraussichtlich unabhängige Gutachten einholen müssen, die Brüssel in eigenen Gutachten wird überprüfen müssen."

Wie steht in der Verordnung, welche ich oben gepostet habe.

Und damit man das Ganze besser versteht, ein weiterer Auszug aus obigem Artikel:

Zitat:

"Während sich der Verband der Automobilindustrie (VDA), Frankfurt, grundsätzlich freut, dass die Verordnung Ökoinnovationen fördert, kritisiert er die Obergrenze von 7 g CO2/km.

"Es ist nicht nachvollziehbar, dass Innovationen, die nachweislich Emissionen senken, begrenzt werden sollen", so ein Verbandsexperte. Allerdings geht die Regelung nicht auf die Eu, sondern auf einen industriepolitischen Zwist unter den Herstellern zurück. Gerade die Südeuropäer konnten sich nicht für Ökoinnovationen erwärmen, die zunächst wohl nur in der Oberklasse bezahlbar sein werden.

Dagegen stößt es bei allen Herstellern auf Zustimmung, dass nur 130 g CO2/km des eigentlichen Ziels von 120 g CO2/km über Motortechnik erreichen müssen. Der Rest soll jeweils zur Hälfte über höhere Quoten nachhaltiger Biokraftstoffe sowie den Einsatz von Leichtlaufreifen, effizienten Klimaanlagen, Schaltpunktanzeigen und Reifendruck-Kontrollsystemen erreicht werden."

Die Schaltpunktanzeige geht in den Flottenverbrauch eines PKW-Herstellers und nicht in den NEFZ-Verbrauch eines Fahrzeugs ein!

Dies ist möglich, da die Schaltpunktanzeige bei der Verbrauchsermittlung eines Fahrzeugs im NEFZ nicht beachtet wird und somit nicht doppelt in die Berechnung eingeht.

Für KFZ-Steuerzahler ist dieses Vorgehen ärgerlich, für PKW-Hersteller und Staat natürlich nicht.

 

Zum Schluß die Artikelzusammenfassung des VDIs:

 

Zitat:

"EU-Verordnung zum CO2-Flottenausstoß auf einen Blick

Ab 2012 gelten 120 g CO2/km als Zielwert für die Durchschnittsemission aller EU-weit neu zugelassen Pkw: 130 g CO2/km müssen auf der Antriebsseite erfüllt werden, 5 g CO2/km durch erhöhte Biokraftstoffquoten und weitere 5 g CO2/km über Leichtlaufreifen, Schaltpunktanzeige, Reifendruckkontrolle und effiziente Klimaanlagen.

Die Regelung tritt stufenweise in Kraft. Im ersten Jahr (2012) gilt das Flottenziel für 65 % der verkauften Pkw eines Herstellers, im zweiten für 75 %, im dritten für 80 % und ab 2015 für alle.

Bis zu 7 g CO2/km können Hersteller durch Ökoinnovationen (Solardächer, Wärmerückgewinnung etc.) wettmachen. Zudem zählen Fahrzeuge, die weniger als 50 g CO2/km ausstoßen, mehrfach (3,5-fach in 2012/3, 2,5-fach in 2014 und 1,5-fach in 2015).

Hersteller, die ihr Flottenziel nicht erreichen, müssen empfindliche Strafen an Brüssel zahlen. Ab dem 4. Gramm werden je verkauftem Fahrzeug 95 €/g fällig, davor steigt die Strafe von 5 €/g für 1 g Mehraustrag auf 20 € (2 g), 45 € (3 g) und 140 € (4 g) je neu zugelassenem Pkw.

Für 2020 gibt die EU 95 g CO2/km als Ziel für die Neuwagenflotte aus. Vergleich: Aktuell stoßen Neuwagen im Schnitt um die 160 g CO2/km aus.

Die EU behält sich vor, die Ziele und Strafen nach einer Revision im Jahr 2013 zu korrigieren."

Dennoch lohnt es, den ganzen Artikel zu lesen.

 

Und in welcher EU Verordnung steht dies?

Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO 2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 442/2009 als HTML oder PDF Version

Diese Infos finden sich auch beim Umweltbundesamt: Emissionsmindernde Anforderungen im Verkehr.

 

VG myinfo

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Vor ca. zwei Jahren bin ich bei einem deutschen Hersteller mehrere zig oder hundert Abgastests gefahren. Obwohl die Fahrzeuge eine Schaltpunktanzeige hatten, wurden stur die Vorgaben der Richtlinie verwendet (z. B. 50 km/h im 3. Gang). Ich hatte mich zwar auch darüber gewundert, denke aber mal, dass der Hersteller nicht aus Spaß auf den Verbrauchsvorteil durch früheres Hochschalten verzichtet hat. Einen entsprechenden Passus im Gesetzestext konnte ich nicht finden.

am 8. Juni 2012 um 21:49

Moin,

 

ich versteh das ganze nicht :confused:

 

geht es um die Haltbarkeit des Getriebes oder uns Spritsparen :o

 

Ein Auto soll Spaß machen, unabhängig von Fahrplänen des öpnv.

 

Wer ein Auto kauft, und keine Freude daran hat,

weil die Spritpreise immer mehr steigen,

- sollte mit der Bahn fahren -

 

Gruß

<tbody><tr><td>

Zitat:

Original geschrieben von testmal

Moin,

ich versteh das ganze nicht :confused:

geht es um die Haltbarkeit des Getriebes oder uns Spritsparen :o

Ein Auto soll Spaß machen, unabhängig von Fahrplänen des öpnv.

Wer ein Auto kauft, und keine Freude daran hat,

weil die Spritpreise immer mehr steigen,

- sollte mit der Bahn fahren -

Gruß

</td></tr></tbody>

Und ich verstehe Deinen Beitrag nicht. Was hat der mit dem Thema zu tun???

Themenstarteram 8. Juni 2012 um 22:01

Zitat:

Original geschrieben von Rael_Imperial

Vor ca. zwei Jahren bin ich bei einem deutschen Hersteller mehrere zig oder hundert Abgastests gefahren. Obwohl die Fahrzeuge eine Schaltpunktanzeige hatten, wurden stur die Vorgaben der Richtlinie verwendet (z. B. 50 km/h im 3. Gang). Ich hatte mich zwar auch darüber gewundert, denke aber mal, dass der Hersteller nicht aus Spaß auf den Verbrauchsvorteil durch früheres Hochschalten verzichtet hat. Einen entsprechenden Passus im Gesetzestext konnte ich nicht finden.

Hallo Rael_Imperial,

dankeschön!

VG myinfo

am 8. Juni 2012 um 22:01

Zitat:

Original geschrieben von Rael_Imperial

<tbody><tr><td>

Zitat:

Original geschrieben von Rael_Imperial

Zitat:

Original geschrieben von testmal

Moin,

 

ich versteh das ganze nicht :confused:

 

geht es um die Haltbarkeit des Getriebes oder uns Spritsparen :o

 

Ein Auto soll Spaß machen, unabhängig von Fahrplänen des öpnv.

 

Wer ein Auto kauft, und keine Freude daran hat,

weil die Spritpreise immer mehr steigen,

- sollte mit der Bahn fahren -

 

Gruß

</td></tr></tbody>

Und ich verstehe Deinen Beitrag nicht. Was hat der mit dem Thema zu tun???

Moin,

 

und ich versteh das Thema nicht!

Erkläre es mir mal, damit ich auch durchblicke.

 

Gruß

Themenstarteram 8. Juni 2012 um 22:08

Hallo testmal,

ich habe diesen Thread erstellt, da ich nicht klären konnte, ob die Fahrzeughersteller bei der Verbrauchsermittlung gemäß "NEFZ" die Schaltempfehlung bei einem normalen Handschaltgetriebe nutzen dürfen oder nicht.

Nur darum soll es hier gehen. ;)

VG myinfo

am 8. Juni 2012 um 22:08

Zitat:

Original geschrieben von Rael_Imperial

Vor ca. zwei Jahren bin ich bei einem deutschen Hersteller mehrere zig oder hundert Abgastests gefahren. Obwohl die Fahrzeuge eine Schaltpunktanzeige hatten, wurden stur die Vorgaben der Richtlinie verwendet (z. B. 50 km/h im 3. Gang). Ich hatte mich zwar auch darüber gewundert, denke aber mal, dass der Hersteller nicht aus Spaß auf den Verbrauchsvorteil durch früheres Hochschalten verzichtet hat. Einen entsprechenden Passus im Gesetzestext konnte ich nicht finden.

Kann man die Richtlinie, in der das drinsteht (50 km/h im 3. Gang), irgendwo im Internet ansehen?

Themenstarteram 8. Juni 2012 um 22:23

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Zitat:

Original geschrieben von Rael_Imperial

Vor ca. zwei Jahren bin ich bei einem deutschen Hersteller mehrere zig oder hundert Abgastests gefahren. Obwohl die Fahrzeuge eine Schaltpunktanzeige hatten, wurden stur die Vorgaben der Richtlinie verwendet (z. B. 50 km/h im 3. Gang). Ich hatte mich zwar auch darüber gewundert, denke aber mal, dass der Hersteller nicht aus Spaß auf den Verbrauchsvorteil durch früheres Hochschalten verzichtet hat. Einen entsprechenden Passus im Gesetzestext konnte ich nicht finden.

Kann man die Richtlinie, in der das drinsteht (50 km/h im 3. Gang), irgendwo im Internet ansehen?

Hallo fruchtzwerg!

Ja, klar, jede EU RL kannst du dort als HTML-Text oder PDF betrachten.

Suche EU RL allgemein

Suche EU RL nach Dokumentennummer

EU nach Dokumentennummer RL 220/70/EWG als HTML- oder PDF-Version (ca. 1,4 MB)

In dieser RL ist der NEFZ definiert.

Damit du nicht lange suchen musst, hänge ich screenshots vom NEFZ inner- und außerorts an.

VG myinfo

Fahrzyklus ausserorts Text
Fahrzyklus ausserorts
Fahrzyklus innerorts Text
+2

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Welchen Sinn werden die Schaltpfeile wohl haben? Im Alltag gibts so viele Umstände das man eh kaum danach gehen kann, ausserdem müßte man ständig auf die Anzeige schauen und den Verkehr aus dem Blick verlieren.

Der Zweck der Pfeile ist ein niedriger Normverbrauch, zumindest bei Meinem erlöscht der Pfeil sofort wenn man minimal flotter als eine Schnecke beschleunigen will.

Das Problem ist wohl auch, je nach Hersteller funktioniert die Schaltempfehlung anders, beim Golf VI ist diese zb definitiv Lastabhängig und berücksichtigt die Gaspedalstellung. Beim Focus MK3 scheint dies nicht so, eine reine Gangempfehlung nach Drehzahl für ebene Konstantfahrt(las ich so heraus).

Zum Thema, eigentlich ist klar, SE interessiert beim NEFZ nicht, bis es wirklich widerlegt wird(was wohl kaum möglich ist), man sollte schleunigst den Wiki Artikel korrigieren, sogar am besten mit Hinweis auf die Fehlinfo, geistert ja doch ganz schön im Internet rum...

Ich war bisher auch der festen Überzeugung, dass nach Schaltempfehlung gefahren werden darf. In 70/220/EWG (Aufpassen, dass man am besten die konsolidierte Fassung vom 1.1.2007 erwischt) konnte ich keinen Hinweis finden, dass bei einer manuellen Schaltung Abweichungen von den Gangvorgaben zulässig sind.

 

Einzige Ausnahme ist der außerstädtische Zyklus. Dort ist an manchen Stellen an denen der 5. Gang vorgeschrieben ist der Hinweis ergänzt, dass bei Fahrzeugen mit mehr als 5 Gängen die weiteren nach Herstellerempfehlung verwendet werden dürfen.

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 11:13

Hallo @all!

VW Golf VI Verbrauch

Bei der Beurteilung der Modelle stehe ich exakt vor diesem Problem:

Wurden die Werte der Handschalter mit oder ohne Schaltempfehlung (SE) ermittelt?

 

Schaut euch die NEFZ-Werte für Verbrauch innerorts an:

Fahrzeugbezeichnung NEFZ innerorts (l/100km) NEFZ außerorts (l/100km) NEFZ kombiniert (l/100km)
1.4 TSI 90 kW HS 8,2 5,1 6,2
1.4 TSI 90 kW DSG 7,7 5,0 6,0
1.4 TSI 118 kW HS 8,1 5,2 6,3
1.4 TSI 118 kW DSG 7,5 5,2 6,0
1.2 TSI 77 kW HS 7,1 4,9 5,7
1.2 TSI 77 kW DSG 7,3 4,9 5,8

 

-> Unterschied HS vs DSG innerorts:

1.4 TSI 90 kW: DSG verbraucht 0,5 Liter weniger

1.4 TSI 118 kW: DSG verbraucht 0,6 Liter weniger

1.2 TSI 77 kW: DSG verbraucht 0,2 Liter mehr - Was? :confused:

Wie kommt es zu diesem Unterschied?

Wieso ist das 7G-DSG bei den 1.4 TSI ca. 0,5 Liter sparsamer und beim 1.2 TSI braucht es 0,2 Liter mehr?

 

Als der Golf VI Ende 2008 auf den Markt kam, hatten beide 1.4 TSI keine Schaltempfehlung.

=> der Verbrauch beider 1.4 TSI Handschalter wurde ohne eine SE ermittelt!

Beide Modelle bekamen später per Softwareupdate eine SE. Die offiziellen NEFZ-Verbrauchswerte blieben jedoch unverändert.

 

Als der Golf 1.2 TSI 77 kW 2010 eingeführt wurde, hatte dieser eine Schaltempfehlung! Nur kam sie zum Einsatz?

 

Vergleich Verbrauch innerorts DSG:

1.4 TSI 90 kW: 7,7

1.4 TSI 118 kW: 7,5

1.2 TSI 77 kW: 7,3

7G-DSG

- es ist bei allen identisch übersetzt

- die Schaltstrategie ist identisch

- im NEFZ innerorts wird sehr wenig Leistung verlangt, die Schaltpunkte sollten nahezu gleich sein

- der Wirkungsgrad sollte auch gleich sein, es ist ja das identische Getriebe

=> Das 7G-DSG ist definitiv identisch.

=> Der Motor macht den Unterschied, der unterschiedliche spezifische Verbrauch in den jeweiligen Betriebspunkten.

=> Der Verbrauch des 1.2 TSI Motors ist im NEFZ innerorts 0,2 bis 0,4 Liter tiefer als bei den 1.4 TSI-Motoren.

 

Vergleich Verbrauch innerorts 6G-Handschaltung:

1.4 TSI 90 kW: 8,2

1.4 TSI 118 kW: 8,1

1.2 TSI 77 kW: 7,1

6G-HS

- die Übersetzung ist anders

- der Wirkungsgrad sollte jedoch fast gleich sein

=> Wie erklärt man die Abweichung von 1 Liter? :confused:

=> Ungefähr 0,2 bis 0,4 Liter gehen auf den 1.2 TSI-Motor, verbleiben etwa 0,6 bis 0,8 Liter.

=> Und dafür soll das gleiche Getriebe, leicht anders übersetzt, verantwortlich sein?

=> Der Unterschied deutet viel eher auf andere Betriebspunkte hin.

=> VERMUTUNG: Die 1.4 TSI sind nach Vorschrift und der 1.2 TSI ist nach SE gefahren.

 

Welche Erklärung habt ihr?

 

VG myinfo

am 28. Juni 2012 um 10:28

Also erstmal zur Feststellung:

Die EU-Richtlinie legt die Gänge fest und für Schaltgetriebe gibt es keine Ausnahmen. Nach dem Text der RL DARF NICHT nach Schaltempfehlung gefahren werden. Wikipedia irrt an der Stelle.

Die Autohersteller legen zwar die RL kreativ aus, werden sich aber sicher nicht über so klare Regeln hinwegsetzen. Oder doch :confused:?

Amen

Themenstarteram 1. November 2012 um 17:31

Hallo @all!

Nachfolgend der momentane Stand der Dikussion zur Schalt- oder Gangempfehlung im NEFZ auf wiki. ;)

VG myinfo

 

http://de.wikipedia.org/.../Diskussion:Fahrzyklus?...

"Fahrzyklus -> Kritik, Gangwahl nach Schaltempfehlung.

Beim Punkt Kritik steht, der Fahrzyklus wird, nach Gangempfehlung gefahren, falls vorhanden. Bis heute wurde dafür aber keine Quelle gefunden. Kennt diese jmd. bzw. sollte man solange nicht diesen Punkt löschen? (nicht signierter Beitrag von 80.140.236.190 (Diskussion) 09:58, 1. Okt. 2012 (CEST))

Ich würde den Abschnitt *Bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und einer Schaltanzeige wird nach dieser geschaltet, wodurch mit deutlich geringerer Drehzahl gefahren wird und somit der Verbrauch geringer ausfällt.* eher so lesen, dass dieser bedeutet, dass der Faher in der Praxis eher nach der Schaltempfehlung fährt, und deshalb nicht so hochtourig fährt wie im NEFZ vorgesehen. Das müsste dann aber auch besser formuliert werden. Gruß --DerGraueWolf (Diskussion) 19:21, 1. Okt. 2012 (CEST)

Diese Lesart kann ich weder in dem fraglichen Satz noch in dessen Kontext wiederfinden. Für mich steht da (in umgekehrter Reihenfolge, aber so ist m.E. klarer):

Automatikgetriebe schalten beim NEFZ "wie sie wollen".

Schaltgetriebe mit Empfehlung: NEFZ beachtet die Empfehlung.

Schaltgetriebe ohne Empfehlung: NEFZ gibt den Gang vor.

--Boobarkee (Diskussion) 01:05, 2. Okt. 2012 (CEST)

"Schaltgetriebe mit Empfehlung: NEFZ beachtet die Empfehlung." genau, so verstehe ich das auch, und wird so in mancher Autoforendiskussion so wiedergegeben, wie gesagt, eine Quelle gibt es nicht, also sollte man entweder eine Quelle dafür einfügen, oder solange diese Passage streichen (nicht signierter Beitrag von 80.140.240.62 (Diskussion) 10:22, 4. Okt. 2012 (CEST))

"Bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und einer Schaltanzeige wird nach dieser geschaltet, ..." In welcher EU-RL soll dies stehen? Bitte die Quelle genau angeben. Falls keine Quelle bzw. Rechtsgrundlage existiert, und danach sieht es aus, bitte den kompletten Satz löschen, da diese Aussage offenbar eine urban legend ist. (nicht signierter Beitrag von 46.223.110.43 (Diskussion) 18:59, 16. Okt. 2012 (CEST))

Schade, warum tut sich hier nix. Am liebsten würde ich ja den Satz gleich entfernen, aber also Wiki Noob lasse ich das lieber."

Themenstarteram 5. November 2012 um 20:27

Hallo!

 

"VERORDNUNG (EG) Nr. 661/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 13. Juli 2009

über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit [...]

KAPITEL I GEGENSTAND, GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Artikel 1 Gegenstand

Diese Verordnung legt Anforderungen fest [...]

2. für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit Reifendrucküberwachungssystemen hinsichtlich ihrer Sicherheit, Kraftstoffeffizienz und CO 2 -Emissionen sowie im Zusammenhang mit Gangwechselanzeigern hinsichtlich ihrer Kraftstoffeffizienz und CO 2 -Emissionen und [...]

Artikel 11 Gangwechselanzeiger

Fahrzeuge der Klasse M 1 mit einer Bezugsmasse von bis zu 2 610 kg und Fahrzeuge, deren Typgenehmigung gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 erweitert wird und die mit einem Handschaltgetriebe ausgerüstet sind, müssen mit Gangwechselanzeigern ausgerüstet werden, die den Vorschriften dieser Verordnung und ihrer Durchführungsmaßnahmen entsprechen. ..."

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 661/2009 als HTML oder PDF Version

 

=>

VERORDNUNG (EU) Nr. 65/2012 DER KOMMISSION

vom 24. Januar 2012

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Gangwechselanzeiger und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Quelle: Verordnung (EU) Nr. 65/2012 als HTML oder PDF Version

 

So langsam lichtet sich der Nebel. ;)

VG myinfo

Erstmal vielen Dank für die Fleißarbeit des Raussuchens!

 

Wieder mal ein typisches EU-Dokument, da haben sich ein paar Beamte so richtig ausgetobt (man beachte nur die Geschwindigkeitsangaben mit zwei (!!!) Nachkommatsellen). :mad:

 

Neu war für mich tatsächlich, dass die Gangwechselanzeige jetzt vorgeschrieben ist. Aber da die Verordnung ziemlich neu ist, dürften alle Fahrzeuge, die heute beim Händler stehen, noch nicht davon betroffen sein.

 

Viel interessanter finde ich, dass zwar ein prozentualer Minderverbrauch berechnet wird, aber nicht deutlich wird, wo der sich niederschlägt. Ich lese nämlich nicht, dass ab jetzt der Abgas-/Verbrauchstest im NEFZ mit den Gangwechseln gemäß Anzeige gefahren wird. Dafür hätte die entsprechende Richtlinie ebenfalls angepasst werden müssen. Oder gibt's da auch etwas Neues?

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