Darf ich schleppen oder nicht?
Moin, Sagt mal ich baue mir ja ein stockcar zusammen (siehe Link). Ich mache mir langsam Gedanken wie ich die Kiste zum ort des geschehens hinbekomme. Nun dachte ich mir das ich ihn auf den trailer lade (wie auch sonst^^) und als Zugfahrzeug Passat Bj 98 mit 1,6L 101PS nehme! Dernn der Wagen gehört meinen Eltern und was anderes lässt sich nicht organisieren.... Im Fahrzeugschein steht drin: anhängelast mit Bremse: 1250KG (bin mir nicht sicher ob die 50 am ende jetzt stimmen aber darauf kommt es wohl nicht an) und ohne bremse 680KG. Frage nen Trailer hat doch immer ne Auflaufbremse oder? reicht das? Das stockcar (ford sierra kombi) hat ein leergewicht laut fzg. von 1090KG aber er ist ja total leergeräumt. Kann man das machen? Ich weiß der Passat hat wenig Leistung aber darum geht es nicht, kann man es machen ja oder nein?
17 Antworten
Der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs muss einen für dieses Fahrzeug gültigen Führerschein besitzen. Im gezogenen Fahrzeug muss eine Person sitzen, die in der Lage ist, das Fahrzeug zu lenken und das Bremspedal zu bedienen.
Ein Fahrzeug, das noch aus eigener Kraft fahren kann, darf nicht abgeschleppt werden.
Wenn man ein Fahrzeug zum Zweck des Anstartens schleppt, so spricht man meist von Anschleppen.
Fahrzeuge, die nicht eigenständig abgebremst werden können, müssen durch einen Abschleppwagen (Pannendienst) aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden. Es gilt dabei immer der Nothilfegedanke beim Abschleppen. Das Fehlen einer funktionierenden Bremse ist ein schwerwiegender Mangel, genauso wie eine defekte Lenkung. Fahrzeuge, die nicht über eine eigene, funktionierende Bremse oder funktionierende Lenkung verfügen, dürfen in Deutschland nicht am Straßenverkehr teilnehmen und demzufolge auch nicht abgeschleppt werden - weder mit Abschleppseil noch mit Abschleppstange.
Quelle wikwpedia--->http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen