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Darf ich nach Schadensregulierung meinen PKW verkaufen?

Themenstarteram 15. März 2010 um 13:48

Hallo

Kurz zum Hergang.

Mir ist ein Anderer hinten drauf gefahren. Der Schaden wurde durch einen Gutachter mit 50% über den tatsächlichen Wert meines PKW ermittelt. Die Schuldfrage konnte zweifelsfrei festgestellt werden und das Gutachten wurde von der Versicherung des Auffahrers akzeptiert.

Heute kam die Bestätigung der Versicherung über die Abwicklung als Totalschaden. Es wird ein Wiederbeschaffungswert minus dem jetzigem Wert ausgezahlt, da eine Rep. nicht in Frage kommt. Soweit so gut.

Nun zum eigentlichen Problem.

Ich hatte/habe vor mir ein neues Auto zu kaufen und wollte mein Altes bestmöglich verkaufen um damit die Anzahlung zu decken. Jetzt mit dem Schaden sieht es damit natürlich schlecht aus, zumal mir der Sachverständige auch gleich mitteilte, dass ich bei einem finanziellen Ausgleich durch die Versicherung mein Fahrzeug mindestens weitere 6 Monaten fahren müsste bzw. nicht veräußern durfte.

Heute nach dem ich das Schreiben der Versicherung erhalten habe, rief ich dort an um mich hier etwas genauer zu informieren.

Die Sachbearbeiterin der Versicherung, gab mir folgende Auskunft.

Da mein PKW als Totalschaden abgerechnet wurde, würde die Bestimmung bezüglich der 6 Monaten nicht greifen. Ich könne also mein Fahrzeug jeder Zeit und zu jedem Preis verkaufen. Da dies das ganze Gegenteil von dem ist was mir der Sachverständiger (Gutachter) mitteilte, habe ich jetzt überhaubt keinen Plan mehr was ich nun darf uns was nicht.

Kann einer der User hier mir mit einer möglichst genauen Antwort weiterhelfen?

Besten Gruß

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von futria

 

 

schade das nach mir nur möchtegern klugscheißer geantwortet haben....

 

futria, der hofft das frank bei keiner versicherung arbeitet, sondern nur gefährliches halbwissen verbreiten will

Sag mal, was bist du denn für ein Angeber.........:eek:

 

Du hast keine Ahnung von der Materie, schreibst hier nur völlig dummes und vor allen Dingen falsches Zeug.

 

Und du willst hier Leuten unterstellen, das sie gefährliches Halbwissen haben!!

 

Wennn du hier weiterhin mit so einer Inbrunst solchen Blödsinn verbreitet werde ich mich mal an den Mod wenden.

 

Hier gibt es nämlich User die Rat und Hilfe suchen und unter Umständen den Schrott glauben, den du hier reinmalst..........:mad:

 

Das ist ja echt nicht zu fassen so etwas.

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Dann kaufste dir ein Auto für 2001,00 € und die Rechnung stimmt wieder ;)

Stimmt so ja eig. auch nicht, denn ein reparierter Wagen ist ja immer etwas weniger Wert als vor dem Schaden (=Wertverlust), von daher kann man sehr wohl nach einem Unfall mit mehr dastehen, auch wenn es sich im Endeffekt ausgleicht...

am 16. März 2010 um 13:46

Zitat:

Original geschrieben von futria

fallbeispiel (ohne sb):

wiederbeschaffung vom auto ist 2000€

durch unfall ist der restwert auf 300 geschrumpft (wirt. totalschaden)

sprich, man bekommt entweder 2000€ oder 1700€+auto.

Wie willst du denn von der Versicherung 2.000€ bekommen???

Du bekommst immer die WBK - Restwert vom Auto!

Zitat:

verkaufste das auto nun für 301€ haste dich ja durch die versicherung bereichert, was ja verboten ist, da man nach einem unfall ja nicht mit mehr da stehen darf.

Wieso sollte es denn verboten sein, sein Auto zu einem guten Preis zu verkaufen?

Im Gutachten schätz schreibt (danke Meik) ein Sachverständiger den Restwert auf 300€. Du findest aber einen Dummen, der dir 400€ zahlt. Dann hast du Glück und der Sachverständige hat nicht mit der Dummheit des Käufers gerechnet!

Das ganze ist keine Bereicherung sondern Marktwirtschaft (Angebot und Nachfrage!).

Restwerte werden üblicherweise nicht geschätzt ;)

Im Gutachten bzw. von der Versicherung wird angegeben wer die 440€ geboten hat, der verpflichtet sich das Auto zu dem Preis zu kaufen. Daher kriegt man schon einfach die 2000€, 1560€ von der Verischerung direkt und einen Anruf später die 440€ von dem Restwertbieter.

Ist die Schadenregulierung abgeschlossen darf m.W. das Auto mit "Gewinn" verkauft werden. Das Bereicherungsverbot greift m.W. nur wenn man vor Ablauf der Regulierung ein höheres Gebot verschweigt. Letztlich hat man Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert, egal wie sich die Summe zusammensetzt. Je höher das Restwertgebot desto geringer die Versicherungsleistung.

Gruß Meik

am 16. März 2010 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Restwerte werden üblicherweise nicht geschätzt ;)

Daher kriegt man schon einfach die 2000€, 1560€ von der Verischerung direkt und einen Anruf später die 440€ von dem Restwertbieter.

...

Gruß Meik

Danke für Teil 1, war ein kleiner Fehler von mir!

Das mit der Versicherung schreib ich doch: er bekommt keine 2.000€ direkt von der Versicherung!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Das mit der Versicherung schreib ich doch: er bekommt keine 2.000€ direkt von der Versicherung!

Naja, indirekt über ein verbindliches Restwertgebot schon. Worauf ich hinaus wollte ist der Punkt dass die Summe nicht vom Himmel fällt oder geschätzt wird und der Halter zusehen kann wie und wo er die Summe für sein kaputtes Auto bekommt.

Gruß Meik

Themenstarteram 16. März 2010 um 14:21

Hallo

Sehr interessante Diskussion habe ich da entfacht. Habe mich heute mal mit meinem Versicherungsonkel kurz geschlossen.

Folgende Antwort.

Wiederbeschaffungswert = 2000

Auszahlung der VS = 1600

Restwert mit Schaden = 400

Händlergebot durch VS = 440 kann ich muss aber nicht

Wenn ich das Auto verkaufe bevor das Geld der VS überwiesen und gebucht ist, kann es sein das alles was über 440 Euro liegt mit der Auszahlung verrechnet wird. Verkaufe ich aber erst wenn die Auszahlung gebucht ist, kann ich egal zu welchem Preis verkaufen.

Würde ich also einen Käufer finden der es für z.B. 1000 kauft, hätte ich 560 Euro Reingewinn und völlig legal.

Ich denke mit dieser Rechnung kann ich ganz gut leben und hoffe damit auch Anderen in ähnlicher Situation etwas etwas geholfen zu haben.

Beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von PikUp

Hallo

Sehr interessante Diskussion habe ich da entfacht. Habe mich heute mal mit meinem Versicherungsonkel kurz geschlossen.

Folgende Antwort.

 

Wiederbeschaffungswert = 2000

Auszahlung der VS = 1600

Restwert mit Schaden = 400

Händlergebot durch VS = 440 kann ich muss aber nicht

 

Wenn ich das Auto verkaufe bevor das Geld der VS überwiesen und gebucht ist, kann es sein das alles was über 440 Euro liegt mit der Auszahlung verrechnet wird. Verkaufe ich aber erst wenn die Auszahlung gebucht ist, kann ich egal zu welchem Preis verkaufen.

 

Beste Grüße

Wieder so ein Versicherungsonkel, der von rechtlichen Dingen keine Ahnung hat.

Nach seiner Auffassung ist eine Entscheidung der Versicherung erst verbuindlich, wenn das Geld auf dem Konto ist!!

Frage mal, wo das geschrieben steht.

 

Wieder ein Negativbeispiel zur Frage der Pros und Cons eines Versicherungsabschlusses über einen Vertreter.

 

O.

am 16. März 2010 um 15:22

Zitat:

Original geschrieben von thomas463

Stimmt so ja eig. auch nicht, denn ein reparierter Wagen ist ja immer etwas weniger Wert als vor dem Schaden (=Wertverlust), von daher kann man sehr wohl nach einem Unfall mit mehr dastehen, auch wenn es sich im Endeffekt ausgleicht...

merkantile wertmindung wird doch nur bei neuwagen (max 1 jahr) mit ausgeglichen....

zu meinem fall:

mir ist schon klar das ich keine 2000€ DIREKT von der versicherung bekomme. allerdings bekommt man die 2000€ von der versicherung und die holen sich dann das geld vom händler. ein auto nach einem wirt. totalschaden, der auch der kasko gemeldet wird, gehört auto. der versicherung ! du hast aber ein vorkaufsrecht, sprich in meinem fall 300€. willste das auto nicht haben, verkauft die versicherung das auto für 300€, welches vorher ein händler auf dem markt geboten hat. (schade das nur händler an diesem markt bieten können)

laienhaft geschrieben: ich hatte vorher ein auto im wert von 2000€ und nach dem unfall 2001€ in der hand, für mich klare bereicherung.

das einzige was vllt dagegen sprechen würde, ist das man die eigenleistung abzieht ( anzeige geschrieben, zeitanspruch für eventueller käufer).

bei oldtimer sieht es ja ähnlich aus. zb ein golf 1 der zb nur noch einen restwert von 50€ hat kann ja in 20 jahren wieder einen wert von 500€ haben, wäre ja auch eine bereichung...

hab zuviel zeit heute....

Zitat:

Original geschrieben von futria

hab zuviel zeit heute....

und zu wenig a.....ch lassen wir das besser.

mittlerweile stellen sich mir schon von selber die nackenhaare auf wenn ich deinen nick lese :D

nichts fuer ungut...

Harry

 

Zitat:

Original geschrieben von futria

zu meinem fall:

mir ist schon klar das ich keine 2000€ DIREKT von der versicherung bekomme. allerdings bekommt man die 2000€ von der versicherung und die holen sich dann das geld vom händler. ein auto nach einem wirt. totalschaden, der auch der kasko gemeldet wird, gehört auto. der versicherung ! du hast aber ein vorkaufsrecht, sprich in meinem fall 300€. willste das auto nicht haben, verkauft die versicherung das auto für 300€, welches vorher ein händler auf dem markt geboten hat. (schade das nur händler an diesem markt bieten können)

 

Blödsinn !

 

das Auto gehört weiterhin dir. Du bist und bleibst der Eigentümer. Der Restwert wird dir lediglich vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, nur du kannst das Auto verkaufen und nicht die Versicherung. Die Versicherung kein Schrotthändler. 

 

hab zuviel zeit heute....

 

das glaube ich auch.........:rolleyes:

Gruß

 

Delle

am 16. März 2010 um 15:43

Dann haben die Versicherungen also gar nicht die riesigen Parkplätze, auf denen sie "Ihre" Unfallfahrzeuge abstellen?

Ich dachte immer die sind neben Hafis Gebrauchtreifencenter. :D

Gruß

Frank, der hofft das futria demnächst wieder weniger Zeit hat. ;)

am 16. März 2010 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Dann haben die Versicherungen also gar nicht die riesigen Parkplätze, auf denen sie "Ihre" Unfallfahrzeuge abstellen?

Ich dachte immer die sind neben Hafis Gebrauchtreifencenter. :D

Gruß

Frank, der hofft das futria demnächst wieder weniger Zeit hat. ;)

der händler holt das fahrzeug von der werkstatt ab. hoffe ihr versteht dies satz....

schade das nach mir nur möchtegern klugscheißer geantwortet haben....

futria, der hofft das frank bei keiner versicherung arbeitet, sondern nur gefährliches halbwissen verbreiten will

Zitat:

Original geschrieben von futria

 

 

schade das nach mir nur möchtegern klugscheißer geantwortet haben....

 

futria, der hofft das frank bei keiner versicherung arbeitet, sondern nur gefährliches halbwissen verbreiten will

Sag mal, was bist du denn für ein Angeber.........:eek:

 

Du hast keine Ahnung von der Materie, schreibst hier nur völlig dummes und vor allen Dingen falsches Zeug.

 

Und du willst hier Leuten unterstellen, das sie gefährliches Halbwissen haben!!

 

Wennn du hier weiterhin mit so einer Inbrunst solchen Blödsinn verbreitet werde ich mich mal an den Mod wenden.

 

Hier gibt es nämlich User die Rat und Hilfe suchen und unter Umständen den Schrott glauben, den du hier reinmalst..........:mad:

 

Das ist ja echt nicht zu fassen so etwas.

am 16. März 2010 um 17:55

@futuria

Ich empfehle dir mal die 1. Zeile meiner Signatur zu lesen. Genau die grüne. :D

Und über mein Wissen mach dir mal keine Gedanken.

Gruß

Frank, der dir viel Erfolg bei deiner Ausbildung wünscht. Dann weist du hoffentlich auch wie das mit dem Rabattgrundjahr funktioniert. ;)

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