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Darf ich nach Schadensregulierung meinen PKW verkaufen?

Themenstarteram 15. März 2010 um 13:48

Hallo

Kurz zum Hergang.

Mir ist ein Anderer hinten drauf gefahren. Der Schaden wurde durch einen Gutachter mit 50% über den tatsächlichen Wert meines PKW ermittelt. Die Schuldfrage konnte zweifelsfrei festgestellt werden und das Gutachten wurde von der Versicherung des Auffahrers akzeptiert.

Heute kam die Bestätigung der Versicherung über die Abwicklung als Totalschaden. Es wird ein Wiederbeschaffungswert minus dem jetzigem Wert ausgezahlt, da eine Rep. nicht in Frage kommt. Soweit so gut.

Nun zum eigentlichen Problem.

Ich hatte/habe vor mir ein neues Auto zu kaufen und wollte mein Altes bestmöglich verkaufen um damit die Anzahlung zu decken. Jetzt mit dem Schaden sieht es damit natürlich schlecht aus, zumal mir der Sachverständige auch gleich mitteilte, dass ich bei einem finanziellen Ausgleich durch die Versicherung mein Fahrzeug mindestens weitere 6 Monaten fahren müsste bzw. nicht veräußern durfte.

Heute nach dem ich das Schreiben der Versicherung erhalten habe, rief ich dort an um mich hier etwas genauer zu informieren.

Die Sachbearbeiterin der Versicherung, gab mir folgende Auskunft.

Da mein PKW als Totalschaden abgerechnet wurde, würde die Bestimmung bezüglich der 6 Monaten nicht greifen. Ich könne also mein Fahrzeug jeder Zeit und zu jedem Preis verkaufen. Da dies das ganze Gegenteil von dem ist was mir der Sachverständiger (Gutachter) mitteilte, habe ich jetzt überhaubt keinen Plan mehr was ich nun darf uns was nicht.

Kann einer der User hier mir mit einer möglichst genauen Antwort weiterhelfen?

Besten Gruß

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von futria

 

 

schade das nach mir nur möchtegern klugscheißer geantwortet haben....

 

futria, der hofft das frank bei keiner versicherung arbeitet, sondern nur gefährliches halbwissen verbreiten will

Sag mal, was bist du denn für ein Angeber.........:eek:

 

Du hast keine Ahnung von der Materie, schreibst hier nur völlig dummes und vor allen Dingen falsches Zeug.

 

Und du willst hier Leuten unterstellen, das sie gefährliches Halbwissen haben!!

 

Wennn du hier weiterhin mit so einer Inbrunst solchen Blödsinn verbreitet werde ich mich mal an den Mod wenden.

 

Hier gibt es nämlich User die Rat und Hilfe suchen und unter Umständen den Schrott glauben, den du hier reinmalst..........:mad:

 

Das ist ja echt nicht zu fassen so etwas.

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Und damit die User hier nicht eine falsche Auffassung bekommen, bezüglich der Grundfalschen "Ausführungen" des Auszubildenden zum Versicherungskaufmann (oder was futria auch sonst immer gerade so lernt) hier noch mal zur Klarstellung: 

 

Sowohl in KH (Kraftfahrt- Haftpflichtschaden) als auch im Kaskoschaden ist und bleibt das beschädigte Fahrzeug immer im Bestitz des Fahrzeughalter ( hier dem Geschädigten oder dem Versicherungsnehmer) 

 

Es geht nie in das Eigentum der oder einer Versicherung über. Im Schadensfall wird ein Restwert ermittelt und dieser wird dann vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

 

Der Geschädigte / Versicherungsnehmer entscheidet dann autark, ob er das Fahrzeug zum Restwert veräußert oder ob er es behält.

 

Die Versicherung kann nicht fremdes Eigentum veräußern.

 

So und nicht anders war es und wird es auch immer bleiben.

 

Auch wenn futria mal ausgelernt hat und irgendwann in weiter Ferne einmal einen Schaden regulieren darf............:)

 

Gruß

 

Delle

 

 

am 17. März 2010 um 11:32

Zitat:

Original geschrieben von futria

...

allerdings bekommt man die 2000€ von der versicherung und die holen sich dann das geld vom händler. ein auto nach einem wirt. totalschaden, der auch der kasko gemeldet wird, gehört auto. der versicherung ! ...

laienhaft geschrieben: ich hatte vorher ein auto im wert von 2000€ und nach dem unfall 2001€ in der hand, für mich klare bereicherung.

das einzige was vllt dagegen sprechen würde, ist das man die eigenleistung abzieht ( anzeige geschrieben, zeitanspruch für eventueller käufer).

...

Stimmt du schreibst nicht nur laienhaft, du scheinst auch einer zu sein (mit leider zu vieeeeellllll Zeit)!

Laut deiner Auffassung werden Autobesitzer also nach einem Unfall erstmal zwangenteignet und können sich dann ihr Auto zum Restwert von der Versicherung zurück kaufen:confused::confused::confused::confused::confused:

Denk nochmal nach, oder besser schreib in nem anderen Thema wo du Ahnung hast und nicht nur glaubst Ahnung zu haben!

hugaar, der jetzt OHNE Ironie geschrieben hat

(Frank, die Nachsätze gefallen mir langsam auch:D)

Zitat:

Original geschrieben von futria

 

....., gehört auto. der versicherung ! du hast aber ein vorkaufsrecht, ...

 

hab zuviel zeit heute....

Das hat @futuria wahrscheinlich mit der TK verwechselt. Ablauf der Monatsfrist nach Totalentwendung und der bis dahin nicht erfolgten Wiederauffindung des entwendeten Autos.

 

...habe heute auch Zeit ....aber nur zum Biken ;) :)

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

 

Das hat @futuria wahrscheinlich mit der TK verwechselt. Ablauf der Monatsfrist nach Totalentwendung und der bis dahin nicht erfolgten Wiederauffindung des entwendeten Autos.

 

...habe heute auch Zeit ....aber nur zum Biken ;) :)

Auch dann wäre dieser Beitrag von unserem Azubi schlicht und ergreifend:

 

einfach nur falsch.

 

Nach Ablauf der Monatsfrist, geht das Fahrzeug tatsächlich in das Eigentum der Versicherung über.

 

Diese verkauft aber nur an gewerbliche Händler um die Gewährleistung auschließen zu können.

 

Da die Versicherung "Gewerblich" ist und der ehemalige Besitzer "Privat" könnte sie diese 6 Monate Gewährleistung eben nicht auschließen.

 

Und daher verkauft die Versicherung immer nur an einen gewerblichen Händler.

 

Ja, wenn man will kann man bei MT auch etwas lernen. Ich hab hier auch schon viel gelernt, von Fachleuchten im Versicherungsform.............:)

 

Gruß von eimem der schon einige Lehrlinge ausgebildet hat.........:cool:

 

Delle :D

 

Was mich etwas wundert ist, dass noch niemand diese Weisheit des Praktikanten der Haustechnikfirma einer Versicherung bemerkt zu haben scheint (es muss sich bei diesem Schreiber um einen Praktikanten der Haustechnik handeln - Azubis einer Versicherung lernen das anders - und zwar im ersten Lehrjahr, erster Ausbildungsmonat, erster Tag der Ausbildung in der Schadenabteilung):

 

Zitat:

Original geschrieben von futria

 

merkantile wertmindung wird doch nur bei neuwagen (max 1 jahr) mit ausgeglichen....

Soll man hierzu wirklich noch etwas sagen?

 

Neeee...ich habe leider nicht zuviel Zeit, deshalb lasse ich das auch besser........

 

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Was mich etwas wundert ist, dass noch niemand diese Weisheit des Praktikanten der Haustechnikfirma einer Versicherung bemerkt zu haben scheint (es muss sich bei diesem Schreiber um einen Praktikanten der Haustechnik handeln - Azubis einer Versicherung lernen das anders - und zwar im ersten Lehrjahr, erster Ausbildungsmonat, erster Tag der Ausbildung in der Schadenabteilung):

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von futria

 

merkantile wertmindung wird doch nur bei neuwagen (max 1 jahr) mit ausgeglichen....

Soll man hierzu wirklich noch etwas sagen?

 

 

Neeee...ich habe leider nicht zuviel Zeit, deshalb lasse ich das auch besser........

Oha............:eek:

 

Na, man gut, dass ich das überlesen habe, sonst hätte ich mich hier wieder aufgeregt und mit meinem gefährlichen Halbwissen geprahlt...........:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

am 17. März 2010 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Oha............:eek:

Na, man gut, dass ich das überlesen habe, sonst hätte ich mich hier wieder aufgeregt und mit meinem gefährlichen Halbwissen geprahlt...........:rolleyes:

Gruß

Delle

Haaalloooo,

für gefährliches Halbwissen bin ich, lt. eines MT-Users, zuständig. :D

Gruß

Frank, der nicht Nachtragend ist, aber auch nichts vergißt. ;)

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