Darf ich hier überholen???

Hi.

Heute, auf unserer Urlaubsrückfahrt, faltete mich am Rastplatz ein LKW Fahrer zusammen weil ich ihn überholt habe. Er folgte mir extra auf den Rastplatz und wartete bis ich vom pullern kam. Seiner Meinung nach durfte ich ihn da mit Pkw und Wohnwagen nicht überholen.
Ich habe das Schild ehrlich gesagt nicht gesehen (oder sehen wollen 😁)

Also, hätte ich mit dem Urlaubsgespann überholen dürfen oder hat er mich zurecht angemacht?
Meiner Meinung nach hat er Unrecht, bin mir jetzt aber auch nicht sicher wie es sich mit Wohnwagen verhält.

Screenshot_20180823-202001.jpg
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Irgendwie kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Der Ausspruch "Es gibt keine blöden Fragen" galt wohl nur früher.

Das Schild bedeutet Überholverbot für LKWs und PKW-Gespanne.

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Zitat:

@eddiotos schrieb am 23. August 2018 um 20:31:01 Uhr:


Das stilisierte Symbol steht sowohl für Wohnmobile als auch Anhänger. Damit hatte er recht.

Das sollte jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein. Ein Verbot für Anhänger und kein Verbot für Wohnwagen würde überhaupt keinen Sinn ergeben.

Er schrieb aber nicht Wohnwagen, sondern Wohnmobile.

Als auf Seite 2 der übliche Bullshit begann, bin ich zu 6 gesprungen. Ich hoffe das Schild gilt immer noch für alle PKW, unabhängig vom Gewicht mit Anhänger und für alles ab 3,5 t.

Welches Schild? Das im Eröffnungsbeitrag?

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Ja das

Mit dem gezeigten Zusatzzeichen gilt es nur für "LKW"* und PKW mit Anhänger. PKW ohne Anhänger dürfen überholen.

*Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

...womit wir wieder auf Seite 1 wären. 😁

Zitat:

@Florian333 schrieb am 24. August 2018 um 22:38:49 Uhr:


Er schrieb aber nicht Wohnwagen, sondern Wohnmobile.

Also im Posting des TE steht eindeutig "Wohnwagen" und "Urlaubsgespann".

Die Lösung ist doch ganz einfach. Vorne links hat eine rote Limousine zu fahren. Rechts daneben eine schwarze. Dann mittig auf beiden Spuren ein zweiachsiger Lkw mit Kofferaufbau und dahinter ein Auto mit Fließheck und Kastenanhänger. Alle andere dürfen garnicht fahren, müssen ihr Fahrzeug verschrotten und im Lkw-Koffer oder auf dem Anhänger mitfahren. Die die fahren dürfen müssen sich abstimmen, damit sie in der richtigen Reihenfolge hintereinander fahren. Man kann sich aber auch anstellen. 😎

Zitat:

@Mija2605 schrieb am 23. August 2018 um 20:21:21 Uhr:


Hi.

Heute, auf unserer Urlaubsrückfahrt, faltete mich am Rastplatz ein LKW Fahrer zusammen weil ich ihn überholt habe. Er folgte mir extra auf den Rastplatz und wartete bis ich vom pullern kam. Seiner Meinung nach durfte ich ihn da mit Pkw und Wohnwagen nicht überholen.
Ich habe das Schild ehrlich gesagt nicht gesehen (oder sehen wollen 😁)

Also, hätte ich mit dem Urlaubsgespann überholen dürfen oder hat er mich zurecht angemacht?
Meiner Meinung nach hat er Unrecht, bin mir jetzt aber auch nicht sicher wie es sich mit Wohnwagen verhält.

Selbst wenn der LKW-Fahrer hier Recht hatte weil Du mit dem Wohnwagen überholt hast, hätte Ich ihn darauf aufmerksam gemacht sich als LKW-Fahrer auch mal an die eigene Nase zu fassen, weil Sie sich selber alle wie Rotz am Ärmel benehmen.

...wennst an den Falschen gerätst haut der dir erstmal eins in die Fresse - aus den Ländern, wo ein großer Teil der ausländischen Fahrer herkommt herrschen andere Gepflogenheiten Missverständnisse & Meinungsverschiedenheiten zu klären.

Nicht, dass ich das gutheiße aber das ist nun mal so und soviel Toleranz sollte man Ausländern schon entgegenbringen - die kennens halt nicht anders...

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. August 2018 um 10:29:42 Uhr:


...wennst an den Falschen gerätst haut der dir erstmal eins in die Fresse - aus den Ländern, wo ein großer Teil der ausländischen Fahrer herkommt herrschen andere Gepflogenheiten Missverständnisse & Meinungsverschiedenheiten zu klären.

Nicht, dass ich das gutheiße aber das ist nun mal so und soviel Toleranz sollte man Ausländern schon entgegenbringen - die kennens halt nicht anders...

Gut, das kann Er ruhig versuchen.
Eins ist aber gewiss... den Kürzeren wird Er ziehen.

Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 25. August 2018 um 07:05:25 Uhr:


Als auf Seite 2 der übliche Bullshit begann, bin ich zu 6 gesprungen. Ich hoffe das Schild gilt immer noch für alle PKW, unabhängig vom Gewicht mit Anhänger und für alles ab 3,5 t.

Tja, da wärst du mal besser nicht direkt zur Seite 6 gesprungen. Das Schild gilt eben nicht für alles ab 3,5 t.

Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 25. August 2018 um 08:06:02 Uhr:



Zitat:

@Florian333 schrieb am 24. August 2018 um 22:38:49 Uhr:


Er schrieb aber nicht Wohnwagen, sondern Wohnmobile.

Also im Posting des TE steht eindeutig "Wohnwagen" und "Urlaubsgespann".

Du hast aber etwas anderes zitiert. Und da war von Wohnmobilen die Rede.

Ein LKW ist ein Fahrzeug, das mehr als 3,5t wiegt. Was soll es da sonst noch geben? Ein Flugzeug?
Ich habe das jetzt noch mal auf verschiedenen Webseiten gegengecheckt. Das LKW-Zusatzzeichen steht für > 3,5t.

Die Erklärung und die Korrektur deiner falschen Annahme steht schon hier im Thread. Es wäre doch jetzt nicht sinnvoll, das alles noch mal zu erklären, nur weil du direkt auf Seite 6 des Threads springst.

http://www.strassenschilder.de/.../
http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/...szeichen_zusatzzeichen3.html

Meine Interpretation: das LKW-Zeichen gilt für alle KFZ über 3,5 t (egal, in welcher Kombination dieses Gewicht zu Stande kommt) ausgenommen sind PKW jeglichen Gewichtes und Kraftomnibusse.

Hier habt so viel Müll geschrieben, daß die wichtigen Informationen untergegangen sind. Irgendwo wurde sogar 1/2 Seite über den Imperativ diskutiert.

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