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Darf ich hier überholen???

Hi.

Heute, auf unserer Urlaubsrückfahrt, faltete mich am Rastplatz ein LKW Fahrer zusammen weil ich ihn überholt habe. Er folgte mir extra auf den Rastplatz und wartete bis ich vom pullern kam. Seiner Meinung nach durfte ich ihn da mit Pkw und Wohnwagen nicht überholen.
Ich habe das Schild ehrlich gesagt nicht gesehen (oder sehen wollen 😁)

Also, hätte ich mit dem Urlaubsgespann überholen dürfen oder hat er mich zurecht angemacht?
Meiner Meinung nach hat er Unrecht, bin mir jetzt aber auch nicht sicher wie es sich mit Wohnwagen verhält.

Screenshot_20180823-202001.jpg
Beste Antwort im Thema

Irgendwie kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Der Ausspruch "Es gibt keine blöden Fragen" galt wohl nur früher.

Das Schild bedeutet Überholverbot für LKWs und PKW-Gespanne.

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Da sieht man wieder, Schilderwald DE, ein weiträumiges und undurchdringliches Gebiet.

3 Seiten, und 3 Seiten verschiedene Meinungen.
Für viele ist es zwar klar, eben aber auch für viele nicht.

Die meisten Schilder sind noch von annodazumal, mit Bildern und Zeichen von FZ aus den 50ern. Ein PKW mit Fummelbunker hinten dranne zählt sich nicht zu denen, die einen 750er Einachser haben. Ein Vergleich mit so einem "Gespann" ist für die wohl eher ein Witz. Ein 750er ist doch wohl nicht ernsthaft ein Anhänger...

Oftmals stehen 6 Schilder im Abstand von 100m, kein Wunder, dass keiner mehr beim 6. Schild weiß, was auf dem ersten stand...

Gruß Jörg.

Zitat:

@Mija2605 schrieb am 23. August 2018 um 20:21:21 Uhr:


...
Meiner Meinung nach hat er Unrecht, bin mir jetzt aber auch nicht sicher wie es sich mit Wohnwagen verhält.

Wohnwagen sind von der StVO ausgenommen! Zumindest ist das der Eindruck, den ich täglich gewinne.
OpenAirFan

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. August 2018 um 10:24:15 Uhr:


@Bytemaster man will Gespannen und LKWs das überholen verbieten. Das ist doch völlig korrekt ausgeschildert.
Die Kombination mit 277 macht doch überhaupt keinen Sinn (LKW-Überholverbot eingeschränkt auf LKWs und Gespanne --> Gespanne dürften überholen, da sie ja kein LKW sind und damit Zeichen 277 für sie nicht gilt).

Dann gehört da aber doch eigentlich ein Zeichen 277 mit Zusatzzeichen für Gespanne hin, oder nicht?

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 24. August 2018 um 09:43:16 Uhr:


Ähm, Verkehrszeichen 276 gilt niemalsnie für PKW? 😉

Ich meinte natürlich 277. Ich habe es oben editiert.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 24. August 2018 um 10:05:20 Uhr:


bei dem Überholverbotsschild im Ausgangsposting ist ja ein Zusatzschild für LKW und PKW mit Anhänger drunter. Ich frage mich aber gerade, WIESO?? Das Zusatzschild brauchts doch eigentlich garnicht, das Zeichen 276 gilt doch eh für Kraftfahrzeuge jeglicher Art.

Es soll ja gerade nicht allen Kraftfahrzeugen das Überholen verboten werden, sondern nur den "Langsamen". Das kann man mit Zeichen 277 nicht erreichen, denn dort dürften Pkw mit Anhänger überholen. Weil dort im Text Pkw ausdrücklich ausgenommen sind, wäre es auch widersinnig, wenn man versuchen würde, sie per Zusatzzeichen ins Boot zu holen. Anders ist beim Zeichen 276 mit dem abgebildeten Zusatzzeichen. Das ist widerspruchsfrei und eindeutig.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 24. August 2018 um 10:37:35 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. August 2018 um 10:24:15 Uhr:


@Bytemaster man will Gespannen und LKWs das überholen verbieten. Das ist doch völlig korrekt ausgeschildert.
Die Kombination mit 277 macht doch überhaupt keinen Sinn (LKW-Überholverbot eingeschränkt auf LKWs und Gespanne --> Gespanne dürften überholen, da sie ja kein LKW sind und damit Zeichen 277 für sie nicht gilt).

Dann gehört da aber doch eigentlich ein Zeichen 277 mit Zusatzzeichen für Gespanne hin, oder nicht?

Nein, warum???

Zeichen 277 zeigt ein Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5t (also LKW) an.

Ein Zusatzzeichen kann das Schild nur weiter einschränken, aber nicht erweitern.

Zeichen 277 mit Zusatzschild für Gespanne macht überhaupt keinen Sinn.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 24. August 2018 um 10:05:20 Uhr:


Jetzt muss ich doch mal nachfragen:

bei dem Überholverbotsschild im Ausgangsposting ist ja ein Zusatzschild für LKW und PKW mit Anhänger drunter. Ich frage mich aber gerade, WIESO?? Das Zusatzschild brauchts doch eigentlich garnicht, das Zeichen 276 gilt doch eh für Kraftfahrzeuge jeglicher Art.
Also entweder ist das Zusatzschild überflüssig oder da hat einer anstatt dem Z277 das Z276 montiert.

Und wieso ist das bisher noch niemand aufgefallen?

Was ist daran so schwer zu verstehen.
Bei dieser Kombination durfen nur Solo-Fahrzeuge bis max. 3,5t ZGW überholen.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 24. August 2018 um 10:05:20 Uhr:


Jetzt muss ich doch mal nachfragen:

bei dem Überholverbotsschild im Ausgangsposting ist ja ein Zusatzschild für LKW und PKW mit Anhänger drunter. Ich frage mich aber gerade, WIESO?? Das Zusatzschild brauchts doch eigentlich garnicht, das Zeichen 276 gilt doch eh für Kraftfahrzeuge jeglicher Art.

Also entweder ist das Zusatzschild überflüssig oder da hat einer anstatt dem Z277 das Z276 montiert.

Und wieso ist das bisher noch niemand aufgefallen?

Ich denke, dein Irrtum (und das vieler anderer auch) liegt darin begründet, dass Verbotsschilder durch Zusatzschilder nicht in ihrer Wirkung ERWEITERT sondern EINGESCHRÄNKT werden, also quasi aufgeweicht werden. "Bei Nässe" erweitert eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zusätzlich auch auf nasse Fahrbahnen, sondern gilt nur dann (anders wäre es ja ziemlich sinnbefreit).

Diese Aussage stand übrigens auch schon im von Manitoba Star verlinkten 2-seitigen Thread.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 24. August 2018 um 10:56:12 Uhr:


Bei dieser Kombination durfen nur Solo-Fahrzeuge bis max. 3,5t ZGW überholen.

Nicht ganz. Man könnte wieder Gegenbeispiele finden. Eine Solo-Zugmaschine mit 3 t zulässiger Gesamtmasse darf da nicht überholen. Ein Bus mit 12 t zulässiger Gesamtmasse darf überholen.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 24. August 2018 um 11:19:47 Uhr:


Eine Solo-Zugmaschine mit 3 t zulässiger Gesamtmasse darf da nicht überholen.

Wie kommst du darauf???

Ein LKW ist es erst ab 3,5t.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Florian333 schrieb am 24. August 2018 um 11:19:47 Uhr:



Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 24. August 2018 um 10:56:12 Uhr:


Bei dieser Kombination durfen nur Solo-Fahrzeuge bis max. 3,5t ZGW überholen.

Nicht ganz. Man könnte wieder Gegenbeispiele finden. Eine Solo-Zugmaschine mit 3 t zulässiger Gesamtmasse darf da nicht überholen. Ein Bus mit 12 t zulässiger Gesamtmasse darf überholen.

Gebe mal ganz schnell wieder deine Fahrerlaubnis ab. 😁

Wenn du einen Sattelzug fährst, bei dem die Zugmaschine ein ZGW von max. 7,5t hat, gelten solo für diese die selben Regeln, wie für nen LKW mit max. 7,5t ZGW.
Mit Sattelauflieger hinten drann, dann jene Regeln für Fahrzeuge mit mehr als 7,5t ZGW, genauso wie sie dann für den LKW bis max 7,5t ZGW gelten, wenn der nen Hänger hinten dran hat.

Deiner Logik zu folge, dürftes du dann ja bei nem PKW mit Hängerkupplung hinten dran, solo auch nicht überholen, weil der PKW-Hänger, sattelt ja mit einem Teil seines Gewichtes, auf dieser Kupplung auf.
Und der PKW, mit Anhängerkupplung, ist ja solo immer noch eine Zugmaschine.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 24. August 2018 um 10:34:42 Uhr:


Da sieht man wieder, Schilderwald DE, ein weiträumiges und undurchdringliches Gebiet.

Man nehme nur mal den "LKW" auf dem Zusatzzeichen, der hat, je nach Verkehrszeichen, drei Bedeutungen:

1. Sinnbild LKW allein: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

2. Sinnbild LKW mit Anhänger: Lastkraftwagen mit Anhänger (ohne die 3,5t-Definition), daher wie "PKW mit Anhänger"

3. Sinnbild LKW im Zeichen 266: Verbot für (alle) Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge

Insofern sind Fehleinschätzungen der Verkehrsteilnehmer vorprogrammiert, zumal die Behörden die Zeichen auch gerne falsch anwenden bzw. einsetzen. 😁

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 24. August 2018 um 11:16:49 Uhr:



Zitat:

@Bytemaster schrieb am 24. August 2018 um 10:05:20 Uhr:


Jetzt muss ich doch mal nachfragen:

bei dem Überholverbotsschild im Ausgangsposting ist ja ein Zusatzschild für LKW und PKW mit Anhänger drunter. Ich frage mich aber gerade, WIESO?? Das Zusatzschild brauchts doch eigentlich garnicht, das Zeichen 276 gilt doch eh für Kraftfahrzeuge jeglicher Art.

Also entweder ist das Zusatzschild überflüssig oder da hat einer anstatt dem Z277 das Z276 montiert.

Und wieso ist das bisher noch niemand aufgefallen?

Ich denke, dein Irrtum (und das vieler anderer auch) liegt darin begründet, dass Verbotsschilder durch Zusatzschilder nicht in ihrer Wirkung ERWEITERT sondern EINGESCHRÄNKT werden, also quasi aufgeweicht werden. "Bei Nässe" erweitert eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zusätzlich auch auf nasse Fahrbahnen, sondern gilt nur dann (anders wäre es ja ziemlich sinnbefreit).

Diese Aussage stand übrigens auch schon im von Manitoba Star verlinkten 2-seitigen Thread.

Ok, JETZT hab ichs auch kapiert. Das war tatsächlich mein Denkfehler.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. August 2018 um 10:49:46 Uhr:


Ein Zusatzzeichen kann das Schild nur weiter einschränken, aber nicht erweitern.

Doch kann es - siehe Anlage 2 Zeichen 277 lfd. Nr. 54.2 StVO (Zeichen 1060-32)

1060-32
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