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Darf ich hier überholen???

Hi.

Heute, auf unserer Urlaubsrückfahrt, faltete mich am Rastplatz ein LKW Fahrer zusammen weil ich ihn überholt habe. Er folgte mir extra auf den Rastplatz und wartete bis ich vom pullern kam. Seiner Meinung nach durfte ich ihn da mit Pkw und Wohnwagen nicht überholen.
Ich habe das Schild ehrlich gesagt nicht gesehen (oder sehen wollen 😁)

Also, hätte ich mit dem Urlaubsgespann überholen dürfen oder hat er mich zurecht angemacht?
Meiner Meinung nach hat er Unrecht, bin mir jetzt aber auch nicht sicher wie es sich mit Wohnwagen verhält.

Screenshot_20180823-202001.jpg
Beste Antwort im Thema

Irgendwie kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Der Ausspruch "Es gibt keine blöden Fragen" galt wohl nur früher.

Das Schild bedeutet Überholverbot für LKWs und PKW-Gespanne.

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Der hatte doch einen 2 Achser und der war nicht auf dem Bild. :-))

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 23. August 2018 um 22:42:25 Uhr:


Und PKW mit Anhänger müssen zusammen ein zulässiges (nicht tatsächliches) Gesamtgewicht von über 3,5 t haben, damit sie bei Überholverboten als Anhängergespann gelten.

Das ist nicht richtig, ganz egal, welches Zeichen du meinst. Das Piktogramm "Pkw mit Anhänger" hat genau die Bedeutung der amtlichen Bezeichnung, gilt also für jeden beliebigen Pkw mit jedem beliebigen Anhänger. Falls du das Hauptverkehrszeichen (277) meintest, dann gilt es für Pkw nie, auch nicht mit Anhänger, auch nicht, wenn der Zug mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse hat.

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 24. August 2018 um 07:17:13 Uhr:



Zitat:

@gast356 schrieb am 23. August 2018 um 21:10:30 Uhr:


... normalerweise ist es einem LKW- Fahrer vollkommen egal wer wo im Überholverbot überholt.
Aber überholen und anschließend mit 85 oder weniger km/h LKWs auszubremsen... ja, da ist es durchaus vorstellbar, dass man sich damit -mal vorsichtig ausgedrückt- keine Freunde macht.

LKW-Fahrer werden wie jeder andere auch sauer, wenn man sie bei ihrer Arbeit stört und dadurch womöglich irgendwelche Termine oder ihnen die Lenkzeiten vermasselt und dadurch z.B. auch das Wochenende zu Hause bei Frau und Familie gefährdet.

Bei dieser Scheiß-Aktion hier (klick) hatte ich z.B. durchaus den Gedanken etwas zu früh wieder einzuscheren um diesem A...loch einfach mal Bescheid zu stoßen.

Ok, überholen war blöd aber wenn jemand echte 85 fährt, hat der LKw Fahrer eben Pech, er hat auch nicht schneller zu fahren.

Ähm sorry !
Warum hat er Pech ?
Warum nicht schneller ??

Zitat:

Falls du das Hauptverkehrszeichen (276) meintest, dann gilt es für Pkw nie, auch nicht mit Anhänger, auch nicht, wenn der Zug mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse hat.

Ähm, Verkehrszeichen 276 gilt niemalsnie für PKW? 😉

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Jetzt muss ich doch mal nachfragen:

bei dem Überholverbotsschild im Ausgangsposting ist ja ein Zusatzschild für LKW und PKW mit Anhänger drunter. Ich frage mich aber gerade, WIESO?? Das Zusatzschild brauchts doch eigentlich garnicht, das Zeichen 276 gilt doch eh für Kraftfahrzeuge jeglicher Art.

Also entweder ist das Zusatzschild überflüssig oder da hat einer anstatt dem Z277 das Z276 montiert.

Und wieso ist das bisher noch niemand aufgefallen?

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 24. August 2018 um 10:05:20 Uhr:


Jetzt muss ich doch mal nachfragen:

bei dem Überholverbotsschild im Ausgangsposting ist ja ein Zusatzschild für LKW und PKW mit Anhänger drunter. Ich frage mich aber gerade, WIESO?? Das Zusatzschild brauchts doch eigentlich garnicht, das Zeichen 276 gilt doch eh für Kraftfahrzeuge jeglicher Art.

Also entweder ist das Zusatzschild überflüssig oder da hat einer anstatt dem Z277 das Z276 montiert.

Und wieso ist das bisher noch niemand aufgefallen?

Das war ja auch das was mich verwirrte.
Daher dachte ich fälschlicherweise das darunter montierte Schild bedeutet diese dürfen überholt werden.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 24. August 2018 um 10:05:20 Uhr:


Jetzt muss ich doch mal nachfragen:

bei dem Überholverbotsschild im Ausgangsposting ist ja ein Zusatzschild für LKW und PKW mit Anhänger drunter. Ich frage mich aber gerade, WIESO?? Das Zusatzschild brauchts doch eigentlich garnicht, das Zeichen 276 gilt doch eh für Kraftfahrzeuge jeglicher Art.

Also entweder ist das Zusatzschild überflüssig oder da hat einer anstatt dem Z277 das Z276 montiert.

Und wieso ist das bisher noch niemand aufgefallen?

Das Zusatzschild weist ja auf die betroffene Gruppe hin, bzw. weist sie aus, PKWs sind jetzt außen vor, PKWs dürfen überholen. Ohne Zusatzschild wäre es ja für alle.

Ein dreißiger Schild mit einem Zusatzschild 3,5 Tonnen, bedeutet ja auch, das es nur für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen gilt. alles was darunter wiegt ist ausgenommen und es gilt die zHG die vor diesem Abschnitt gegolten hat.

Seh ich anders. Dann müsste aber Zeichen 277 hin.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 24. August 2018 um 10:14:14 Uhr:


Seh ich anders. Dann müsste aber Zeichen 277 hin.

Nö, wieso???

Ein Gespann ist kein LKW.

Es gilt Überholverbot, beschränkt auf die darunter angegebenen Gruppen.

Das ist mal sowas von eindeutig, besser geht's nicht mehr.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 24. August 2018 um 10:14:14 Uhr:


Seh ich anders. Dann müsste aber Zeichen 277 hin.

Na das ist doch oben.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. August 2018 um 10:16:49 Uhr:



Zitat:

@Bytemaster schrieb am 24. August 2018 um 10:14:14 Uhr:


Seh ich anders. Dann müsste aber Zeichen 277 hin.

Na das ist doch oben.

Nö, das ist das LKW-Überholverbot-Zeichen (

277

), aber das ist ja nicht gemeint.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. August 2018 um 10:17:58 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. August 2018 um 10:16:49 Uhr:



Na das ist doch oben.

Nö, das ist das LKW-Überholverbot-Zeichen (277), aber das ist ja nicht gemeint.

Gruß Metalhead

..ja stimmt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. August 2018 um 10:16:49 Uhr:



Zitat:

@Bytemaster schrieb am 24. August 2018 um 10:14:14 Uhr:


Seh ich anders. Dann müsste aber Zeichen 277 hin.

Na das ist doch oben.

Eben nicht. Auf dem Bild im Ursprungspost ist ganz klar Zeichen 276 zu sehen.

@Bytemaster man will Gespannen und LKWs das überholen verbieten. Das ist doch völlig korrekt ausgeschildert.
Die Kombination mit 277 macht doch überhaupt keinen Sinn (LKW-Überholverbot eingeschränkt auf LKWs und Gespanne --> Gespanne dürften überholen, da sie ja kein LKW sind und damit Zeichen 277 für sie nicht gilt).

Gruß Metalhead

Was ist denn heute los, können manche nicht mal die einfachsten Verkehrszeichen deuten?

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