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Darf ich hier überholen???

Themenstarteram 23. August 2018 um 18:21

Hi.

 

Heute, auf unserer Urlaubsrückfahrt, faltete mich am Rastplatz ein LKW Fahrer zusammen weil ich ihn überholt habe. Er folgte mir extra auf den Rastplatz und wartete bis ich vom pullern kam. Seiner Meinung nach durfte ich ihn da mit Pkw und Wohnwagen nicht überholen.

Ich habe das Schild ehrlich gesagt nicht gesehen (oder sehen wollen :D)

 

Also, hätte ich mit dem Urlaubsgespann überholen dürfen oder hat er mich zurecht angemacht?

Meiner Meinung nach hat er Unrecht, bin mir jetzt aber auch nicht sicher wie es sich mit Wohnwagen verhält.

Screenshot_20180823-202001.jpg
Beste Antwort im Thema

Irgendwie kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

Der Ausspruch "Es gibt keine blöden Fragen" galt wohl nur früher.

Das Schild bedeutet Überholverbot für LKWs und PKW-Gespanne.

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Wenn man mit einem Wohnwagengespann unterwegs ist, sollte man wissen, welche zusätzlichen Beschränkungen gelten (können). Das sind einige. Und außerhalb Deutschlands, gerade in den beliebten Ferienländern (Du warst ja in Kroatien), kann das richtig teuer werden. Und im Ausland gibt es z.T. abweichende Bestimmungen.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 23. August 2018 um 20:34:17 Uhr:

Wie konnte er dir eigentlich folgen? Wenn ich überhole, bin ich anschließend weg, oder sehe ich da was falsch?

Wie schnell darfst du mit Wohnanhänger fahren? Sooo schnell bist du da nicht weg.

In Bochum ticken die Tachos scheinbar anders

am 23. August 2018 um 19:48

Kommt drauf an ob er darf oder nicht.

Kommt darauf an wie hoch die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges incl, Anhänger ist.

Früher waren es 2,8 Tonnen ,heute ist die Grenze 3,5 Tonnen.(EU Harmonisierung.

Soweit zur Fahrschule.

B 19

Zitat:

Ich habe das Schild ehrlich gesagt nicht gesehen (oder sehen wollen :D)

Reicht doch schon als Antwort, das du genau weißt (und es dir auch genauso bewusst, wie egal war), das du nicht überholen durftes.

es gibt offenbar doch blöde fragen ;)

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 23. August 2018 um 21:22:50 Uhr:

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 23. August 2018 um 20:34:17 Uhr:

Wie konnte er dir eigentlich folgen? Wenn ich überhole, bin ich anschließend weg, oder sehe ich da was falsch?

Wie schnell darfst du mit Wohnanhänger fahren? Sooo schnell bist du da nicht weg.

100km/h. Wenn ich nur 80 km/h schnell sein dürfte, würde ich keinen LKW überholen, bzw nur wenn er am Berg abkackt.

 

Im Prinzip überhole ich, wenn ich auf meinen langsameren Vordermann auflaufe und dann bin ich später auch weg. Und wenn ich in 1-2 km auf den nächsten Rastplatz will, bleibe ich auch dahinter. Ansonsten siehe was Gast356 geschrieben hat, überholen und dann langsamer werden schafft keine Freunde. Ging mir auf jeden Fall tierisch auf den Sack, gerade wenn man selbst das Überholverbot nicht missachten will. Das war der Hintergrund meiner Frage ohne jmd beschuldigen zu wollen.

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 23. August 2018 um 21:48:16 Uhr:

Kommt drauf an ob er darf oder nicht.

Wieso das? PKW mit Anhänger ist PKW mit Anhänger. :confused:

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 23. August 2018 um 22:27:24 Uhr:

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 23. August 2018 um 21:48:16 Uhr:

Kommt drauf an ob er darf oder nicht.

Wieso das? PKW mit Anhänger ist PKW mit Anhänger. :confused:

Hier hatten wir das ganze schon mal.

Und PKW mit Anhänger müssen zusammen ein zulässiges (nicht tatsächliches) Gesamtgewicht von über 3,5 t haben, damit sie bei Überholverboten als Anhängergespann gelten. Guckst Du hier.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 23. August 2018 um 22:42:25 Uhr:

PKW mit Anhänger müssen zusammen ein zulässiges (nicht tatsächliches) Gesamtgewicht von über 3,5 t haben, damit sie bei Überholverboten als Anhängergespann gelten.

Das steht im verlinkten Thread wo?

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 23. August 2018 um 22:48:04 Uhr:

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 23. August 2018 um 22:42:25 Uhr:

PKW mit Anhänger müssen zusammen ein zulässiges (nicht tatsächliches) Gesamtgewicht von über 3,5 t haben, damit sie bei Überholverboten als Anhängergespann gelten.

Das steht im verlinkten Thread wo?

Ich habe es oben nachgetragen.

Wo steht das im Link? Und wo in der StVO?

Ich stehe gerade auf dem Schlauch...

...wir reden aber vom Sinnbild "PKW mit Anhänger", oder?

Ich glaub, manitoba spricht vom Zeichen 277, mit einem sinnbildlichen roten Lkw links neben dem Pkw im runden roten Schild. Da güldet dann allerdings die 3,5t-Beschränkung (also Minimum) für Pkws nicht und ein Wohnwagengespann dürfte überholen. Daher ja auch die Schilderkombi im Eingangspost.

Zitat:

@gast356 schrieb am 23. August 2018 um 21:10:30 Uhr:

... normalerweise ist es einem LKW- Fahrer vollkommen egal wer wo im Überholverbot überholt.

Aber überholen und anschließend mit 85 oder weniger km/h LKWs auszubremsen... ja, da ist es durchaus vorstellbar, dass man sich damit -mal vorsichtig ausgedrückt- keine Freunde macht.

LKW-Fahrer werden wie jeder andere auch sauer, wenn man sie bei ihrer Arbeit stört und dadurch womöglich irgendwelche Termine oder ihnen die Lenkzeiten vermasselt und dadurch z.B. auch das Wochenende zu Hause bei Frau und Familie gefährdet.

Bei dieser Scheiß-Aktion hier (klick) hatte ich z.B. durchaus den Gedanken etwas zu früh wieder einzuscheren um diesem A...loch einfach mal Bescheid zu stoßen.

Ok, überholen war blöd aber wenn jemand echte 85 fährt, hat der LKw Fahrer eben Pech, er hat auch nicht schneller zu fahren.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 23. August 2018 um 22:42:25 Uhr:

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 23. August 2018 um 22:27:24 Uhr:

Wieso das? PKW mit Anhänger ist PKW mit Anhänger. :confused:

Hier hatten wir das ganze schon mal.

Und PKW mit Anhänger müssen zusammen ein zulässiges (nicht tatsächliches) Gesamtgewicht von über 3,5 t haben, damit sie bei Überholverboten als Anhängergespann gelten. Guckst Du hier.

Zum Schild: 1048-11 steht aber: nur Pkw mit Anhänger

beim 1048-12 steht was von über 3,5t: nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamt-

gewicht über 3,5t, einschließlich ihrer An hänger und

Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse

aber das ist das andere Schild.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 24. August 2018 um 07:25:56 Uhr:

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 23. August 2018 um 22:42:25 Uhr:

 

Hier hatten wir das ganze schon mal.

Und PKW mit Anhänger müssen zusammen ein zulässiges (nicht tatsächliches) Gesamtgewicht von über 3,5 t haben, damit sie bei Überholverboten als Anhängergespann gelten. Guckst Du hier.

Zum Schild: 1048-11 steht aber: nur Pkw mit Anhänger

beim 1048-12 steht was von über 3,5t: nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamt-

gewicht über 3,5t, einschließlich ihrer An hänger und

Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse

aber das ist das andere Schild.

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