Darf ich den Caddy fahren?
Hallo, ich bin neu hier bei dem Forum. Ich habe mir vor kurzer Zeit einen VW Caddy Maxi zugelegt mit einer LKW Zulassung. Das Problem ist ich weiß nicht ob ich das Gefährt fahren darf mit einem B Führerschein (3,5T). Der Sonderzusatz bei Punkt 22 Irritiert mich. Ich hoffe mir kann jemand helfen.
23 Antworten
Zitat:
@Meigrosoft schrieb am 10. Juni 2024 um 05:53:29 Uhr:
Darf er nicht mit Führerschein B eh nur einen Anhänger mit bis zu 750 Kg fahren? Dann hätte sich die zulässige Gesammtmasse eh erledigtAndersherum einen LKW in PKW ummelden ist schwierig, weil der LKW ja erheblich mehr Ladefläche hat als Fläche zur Personenbeförderung. Ihm bliebe die Ummeldung auf Wohnmobil, oder einfach so lassen.
Sollte mann den Buchhalter entscheiden lassen.
Das ist auch für den Weiterverkauf entscheidend.Gruß Uwe
Guten Morgen.
Nein mit Führerschein Klasse B darf man auch mehr als einen 750kg Anhänger fahren.
Die Zulässige Gesamtmasse vom PKW + zulässige Gesamtmasse des Anhängers dürfen nur die 3,5t nicht überschreiten.
Außerdem muss man die maximale Anhängelast des PKW noch beachten bzw. Nicht überschreiten.
Mfg Caddymaxitdi
Zitat:
@Meigrosoft schrieb am 10. Juni 2024 um 05:53:29 Uhr:
....
Andersherum einen LKW in PKW ummelden ist schwierig, weil der LKW ja erheblich mehr Ladefläche hat als Fläche zur Personenbeförderung. ....Gruß Uwe
Warum soll das schwierig sein? Wo gibt es dann ein Hindernis aus einem LKW einen PKW zu machen?
Was sich dann mit der Besteuerung ändert mal außen vor. Technisch sehe ich da erstmal keinen Grund das es nicht geht.
... der TE sollte am besten mit TÜV und Zulassungsstelle sprechen.
Zitat:
@protagonist schrieb am 10. Juni 2024 um 08:45:38 Uhr:
Warum soll das schwierig sein? Wo gibt es dann ein Hindernis aus einem LKW einen PKW zu machen?
Was sich dann mit der Besteuerung ändert mal außen vor. Technisch sehe ich da erstmal keinen Grund das es nicht geht.... der TE sollte am besten mit TÜV und Zulassungsstelle sprechen.
Werden nicht alle Caddy Cargo generell als LKW/Lieferwagen ausgeliefert? Klasse M ?
Ich denke auch, einen Caddy 2 Sitzer vom LKW zum PKW umzuschlüsseln dürfte schwierig werden.
Denn wie schon geschrieben bei PKW ..Ladefläche darf nicht größer sein als Personenbeförderung Fläche.
https://autokaufrecht.info/.../
mhh.. dann soll der TÜV ein WoMo daraus machen...
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Zitat:
@protagonist schrieb am 10. Juni 2024 um 09:41:53 Uhr:
mhh.. dann soll der TÜV ein WoMo daraus machen...
Ja, daß geht, wenn man entsprechend umbaut.
Hier kannst Du einen Versicherungsvergleich für Deinen "LKW" machen https://www.kfz-auskunft.de/kfz/lkw-versicherungsvergleich.html nutze ich schon seit Jahren.
Also ich habe heute mal ein bisschen rumtelefoniert ( TÜV und Zulassungsstelle). Die Auskunft die mir gegeben wurde war das ich erst zum TÜV fahren müsste und ein Gutachten erstellt werden muss. Dann müsste das Gutachten nach Fulda geschickt werden zur Abnahme. Zum Schluss dann zur Zulassungsstelle und es eintragen lassen. Die gute Frau hatte zu mir gemeint es könnte so zirka 6-8 Wochen dauern und währe sehr Kostspielig. Da ich das Fahrzeug bis jetzt noch nicht angemeldet ist habe ich auch keine Zeit so lange zu warten also bleibt mir wahrscheinlich nichts anderes übrig. Und das Thema Womo Zulassung fällt raus weil ich zum Beispiel eine Außen Steckdose montieren müsste was aber für mich keinen zweck hat und zum Weiterverkauf auch blöd ist.
Außensteckdose braucht man nicht.
Fest eingebaute Kochstelle Tisch und Bett
https://www.tuev-nord.de/.../
Ich verstehe nicht, warum du ihn nicht so fährst.
Das geht doch mit deinem Führerschein.
ja habe jetzt nochmal nachgeforscht. ich hätte eine Versicherung wo ich nur 130 alle 3 Monate bezahle. Aber danke nochmal an die viele hilfe.