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Darf ich als Fehlerfrei verkaufen?

Themenstarteram 1. Oktober 2021 um 9:08

Moin, will mein Megane verkaufen, weil ich nur noch Stress habe.

Der Motor ruckt vereinzelt. Ein Injektor wurde getauscht, Fehler war noch da. Danach war ich nochmal bei Renault die konten kein Fehler feststellen. Fehler tritt momentan nicht auf, war aber auch schon mal 7000km.

Darf ich als Fehlerfrei verkaufen?

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26 Antworten

Nein, bekannte Mängel sind anzugeben. Willst selber ja auch nicht beschi..en werden

am 1. Oktober 2021 um 9:13

Nein.

Du weißt das er nicht ordentlich läuft.

Woran es liegt spielt keine Rolle,

es ist dir bekannt das Mängel vorhanden

sind und diese must du Angeben.

Alles andere ist arglistige Täuschung.

Einfach schriftlich angeben, was Dir (als Laie) bekannt ist an "Problemen" und Du bist fein raus...

Andernfalls kannst Du recht böse (zu Recht!) auf die Schnauze fallen...!

Ich würde wahrheitsgemäß angeben, was gemacht wurde und wie der Stand der Dinge ist.

Also Auto ruckelt, Injektor getauscht, wieder geruckelt, Renault konnte keinen Fehler feststellen, Auto läuft jetzt seit x km problemlos.

Ob man irgendwas angeben muss, weiß ich nicht. Immerhin hast du das Auto in der Wrkstatt gehabt, es wurde kein Fehler festgestellt und es läuft jetzt auch. Wenn das schon zigtausend Kilometer her ist, würde ich sagen, das Auto ist in Ordnung.

ABer weil es korrekt ablaufen sollte, würd eich das angeben, was ich weiß. Dann kannst auch besser schlafen und dir kann keiner was, wenn die Kiste nach kurzer Zeit Ärger macht.

Was für ein Auto, Eckdaten? Wenn der Wagen jetzt läuft und die Werkstatt findet nichts? Warum sollte man jetzt was angeben? Das was gewechselt repariert wurde kannste ja sagen, oder die Rechnung dazu packen ...

Oder gleich nur an Export verkaufen ...

Gibt es nicht Einspritzsysteme, die nach einer Reparatur sich erst neu anlernen müssen, dort wär dann ein Ruckeln auf den ersten km normal...?

Ich wüde sowieso so wenig wie möglich sagen, im Zweifel wird das nur gegen dich verwendet ... Richtigen Kaufvertrag nutzen ... Ausschluss von Gewährleistung bei privatverkauf... fertig .. auf keinen fall anfangen dort Romane zu schreiben, was alles und was alles sein könnte ...

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 1. Oktober 2021 um 14:05:42 Uhr:

 

Ob man irgendwas angeben muss, weiß ich nicht. Immerhin hast du das Auto in der Wrkstatt gehabt, es wurde kein Fehler festgestellt und es läuft jetzt auch. Wenn das schon zigtausend Kilometer her ist, würde ich sagen, das Auto ist in Ordnung.

Autos haben nur sehr selten die Fähigkeit, zur wundersamen Spontanheilung.

Wenn ein Fehler vorhanden war, dann ist der nicht weg, weil die Werkstatt nichts gefunden hat. Einfach genau so beschreiben, wie der TE das hier getan hat.

Dann ist er moralisch und rechtlich fein raus, bekommt aber ein par Euro weniger für sein Auto.

Und falls du auf die Idee kommst, es doch zu verschweigen, so musst du zuerst bei Renault die Reparaturhistory löschen lassen.

Ich habe schon so einen Verkäufer überführt. War peinlich für ihn.

Selbstheilung vielleicht nicht, aber liegt denn noch ein Defekt vor, wenn das Auto mal ruckelt und dann zigtausend Kilometer ohne Ruckeln fährt?

Der Injektor wurde getauscht, Auto hat nochmal geruckelt. Renault guckt, findet aber nichts, Auto fährt seitdem normal. Also ein wirklicher Defekt liegt dann scheinbar auch nicht vor.

Das Motiv des Verkäufers zu erfragen, macht schon Sinn. Hier ist es der Stress mit dem Auto. Ich würde relativ nah bei der Wahrheit bleiben.

Erkennen viele Käufer sowieso, wenn was ist. Da muss man nichts vormachen. Es ist meistens auch nicht unklug, ein stressiges Auto zu verkaufen, wenn

es eben mal keinen Stress macht. Oder genau den Stress offen darlegen, wenn bekannt.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 1. Oktober 2021 um 21:52:21 Uhr:

Selbstheilung vielleicht nicht, aber liegt denn noch ein Defekt vor, wenn das Auto mal ruckelt und dann zigtausend Kilometer ohne Ruckeln fährt?

Der Injektor wurde getauscht, Auto hat nochmal geruckelt. Renault guckt, findet aber nichts, Auto fährt seitdem normal. Also ein wirklicher Defekt liegt dann scheinbar auch nicht vor.

Und was spricht dagegen, den Sachverhalt genau so dem Käufer mitzuteilen?

Der TE schreibt selbst:

Zitat:

@Kieler93 schrieb am 1. Oktober 2021 um 11:08:00 Uhr:

Moin, will mein Megane verkaufen, weil ich nur noch Stress habe.

. Fehler tritt momentan nicht auf, war aber auch schon mal 7000km.

Auch ein sporadisch auftretender Fehler ist ein Fehler. Der Injektortausch hat offenbar den Fehler nicht beseitigt, denn er ist danach wieder aufgetreten.

Also ist der Fehler mit hoher Wahrscheinlichkeit noch da. Und deshalb auch offenbarungspflichtig.

Warum will der TE es lieber nicht offenbaren? Weil es den Preis beeinflussen wird. Ergo: Es ist ein Umstand, von dem der TE Kenntnis hat und von dem er weis, dass es den Käufer interessiert - weil es den Zustand und den Wert des Autos betrifft.

Die Rechtsprechung ist da eindeutig.

Ob der TE damit aus Beweisgründen "durchkäme" ist eine andere Frage. Ich würde lieber auf 500 Euro beim Verkauf verzichten als nachher einen Käufer zu haben, der mir berechtigt Stress macht.

 

 

Meiner Erfahrung nach verunsichert sowas nur... und der Privatkäufer verliert eh das Interesse, oder man fängt sich eine Laberbacke ein, die 1000 nachfragen stellt und am liebesten eine beglaubigte Kopie wünscht, wo man garantiert das nur dies und das ...blabla ...

Persönlich würde ich so ein Auto nur an Gewerbliche oder export verkaufen ... Renault kaufen doch bestimmt schnell irgendwelche aus dem Ostblock, die zahlen eigentlich recht gut und nach dem Kauf hört man nie wieder was von denen .. so zumindest meine Erfahrungen..

Zitat:

@tartra schrieb am 4. Oktober 2021 um 09:28:12 Uhr:

Meiner Erfahrung nach verunsichert sowas nur... und der Privatkäufer verliert eh das Interesse, oder man fängt sich eine Laberbacke ein, die 1000 nachfragen stellt und am liebesten eine beglaubigte Kopie wünscht, wo man garantiert das nur dies und das ...blabla ...

Klar verunsichern Mängel den Käufer. Ebenso wie Unfallschäden oder die Tatsache, dass das Auto als Uranlager genutzt wurde.

Deswegen kann und darf man trotzdem nicht auf die Aufklärung verzichten. Denn erst dadurch kann ja der Käufer entscheiden, ob er diesen Wagen trotzdem kaufen will.

Will das keiner, dann wäre der Wagen so eben nicht am Privatmarkt handelbar.

Das Problem einfach an den nächsten Käufer abzugeben, ist wohl kaum in Ordnung.

Ist richtig ... es kommt auf das Auto drauf an ... dazu hab ich nichts gelesen ... wär es ein 15 jähriger Megane mit 350tkm würde ich nichts angeben, wenn es aktuell fehlerfrei läuft .. bei diesen Eckdaten wird wohl jedes Auto etliche Defekte gehabt haben ...

Ich hatte mal einen gut abgehangen Wagen, Eckdaten wie oben, der alle paar Monate / paar 1000 km in den Notlauf ging was sich durch ein Neustarten sofort beheben ließ ... nie einen Fehler gefunden ... keine Fehler bei der HU / Fehlerspeicher ... da ist wohl einfach nur das Steuergerät bei äußerst seltenden Bedingungen verwirrt gewesen?.. hab ich es beim Verkauf angegeben ... Nein ...

Zitat:

@tartra schrieb am 4. Oktober 2021 um 09:43:20 Uhr:

Ist richtig ... es kommt auf das Auto drauf an ... dazu hab ich nichts gelesen ... wär es ein 15 jähriger Megane mit 350tkm würde ich nichts angeben, wenn es aktuell fehlerfrei läuft .. bei diesen Eckdaten wird wohl jedes Auto etliche Defekte gehabt haben ...

Mal andersrum. Bei einem 15 jährigen Megane mit 350tkm würde auch keiner der potentiellen Kaufinteressenten ernsthaft zucken, wenn das Fahrzeug ab und zu ruckelt. Das kauft man mit. Deswegen ist es auch unschädlich darauf hinzuweisen und dürfte als vertrauensbildende Maßnahme eher dem Verkauf zuträglich sein.

Gerade Letztverbrauchskarren würde ich immer brutal ehrlich beschreiben. Denn kleinere Mängel haben hier auf den Preis kaum Einfluss und die meisten Käufer wissen eh, was sie da kaufen.

Es geht auch nicht um "einen Fehler gehabt haben". Wenn das Radlager hin war und ausgetauscht wurde, muss man auch nicht darüber aufklären. Wenn der Mangel nach dem Injektortausch nicht mehr aufgetreten wäre, müsste man auch nichts sagen. Jedenfalls dann, wenn man berechtigt davon ausgehen darf das die Werkstatt damit den Fehler beseitigt hat.

Wenn aber ein Fehler immer wieder aufgetreten ist und bislang keine erfolgreiche Reparatur erfolgt ist, dann schon.

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