Darf ich Airbag ausbauen und einbauen???
Hallo. Ich und mein Freund haben uns fast in den Haaren gehabt da wir unterschiedlicher Meinung sind.
Die Frage:
Darf ich (gelernter IT Systemelektroniker) in meiner Garage den Fahrerairbag demontieren und einen anderen montieren.
Das Fahrzeug würde im Anschluss wieder im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Desweiteren würde ich die Bremsen vorne und hinten tauschen.
Ist dies auch erlaubt?
Ich danke für eure Aufklärung!!
Gruß Darko
Beste Antwort im Thema
Hallo liebe Leute... Es stellt sich allein schon die Frage: "bin ich als IT Systemelektroniker überhaupt im Stande sowas zu tun". Klar, das Wechseln ist keine große Sache. ABER!!!
Wenn man sich mal vorstellt, dass man in diesem Auto sitzt in dem man/n selbst an den Airbags rungebastelt hat und mal die TOLLEN Airbags benötigt, wenn's soweit ist, dann sollte es doch JEDEM klar sein, dass man das NICHT selber macht, wenn man das nicht kann.
Wenn ich etwas kann mach ich es einfach und frag nicht wirklich! Seien es die Bremsen oder seien es die Airbags.
Wenn ich PERSÖNLICH nicht wüsste, dass Airbags leben retten können, weil ich schon einmal in einen "sanft" gefallen bin, würd ich sagen - mach es dir selbst.. Aber da ich weiss, dass es einfach viel zu wichtig ist würd ich, wenn ich nicht 100%ig sicher bin, die Finger davon lassen.
Bei Bremsen ist das kein Ding... mach dir ein Foto wie es vorher war - so sollte es nachher auch aussehen! Wer nicht total doof ist sollte das hinbekommen auch ohne Profi. Aber auch da - lieber Finger weg bei kompletter handwerklicher Inkompetenz...
Das mit dem Airbag ist wirklich ernst gemeint. Ich bin einmal reingefallen und weiss, dass mir das Ding ne Menge Schäden erspart hat.
Macht bloß keinen Blödsinn - egal, was das Gesetz oder Vorschriften sagen!!!
Tom
19 Antworten
Hallo,
wie bei allen Arbeiten am Fahrzeug kannst du für negative Auswirkungen deiner Arbeiten im Unglücksfall verantwortlich gemacht werden, so dir jemand nachweisen kann, dass du daran geschraubt hast. Beim "Airbagschein" geht es ja nicht vorrangig darum, die Funktion des Airbags zu gewährleisten, sondern eher darum eine ungewollte Auslösung (Explosion) beim Umgang mit dem Airbag zu verhindern. Wenn du also den Airbag vorschriftsmäßig ein- und ausbaust, sollte er auch danach wieder funktionsfähig sein - sonst Fehlermeldung. Hab auch schon in Reparaturhandbüchern (z.B. Etzhold) Anleitungen zu Arbeiten am Lenkrad mit Airbag bzw. Sitzen inkl. Gurtstraffern gelesen - also sollte nichts dagegen sprechen, dass du dich an diese Arbeit wagst.
Gruß Steffen
Zitat:
Original geschrieben von BMW Virus
Ich habe geschrieben,dass ich wusste dass Airbags mit sprengstoff aufgehen und nicht mit wasser.
Ich weiß nicht (immer noch nicht) ob ich die Arbeiten daran machen darf. Wenn ich dich nerve, dann schreib einfach nicht. Ich habe dir ja nicht gedroht oder dich gezwungen hier Antworten zu schreiben!Gruß
Hallo Darko
Was erwartest du von einem öffentlichen Forum? Dass Dir alle einen Persilschein ausstellen. Wenn einer schreibt Du darfst - und der andere schreibt Du darfst nicht - wieder ein anderer schreibt mach was Du willst aber bedenke die möglichen Kosnequenzen - und dir genügt dies nicht, ist dieses Forum wohl NICHT geeignet deine Unwissenheit zu beseitigen.
Grüße
Timmi
Zitat:
Original geschrieben von BMW Virus
Hallo Leute.Also erst mal vielen Dank für eure Mühe, doch leider kann man aus den Antworten nicht wirklich was entnehmen. Und bitte erspart mir folgende kommentare:
Der Airbag enthält Sprengstoff,
der Airbag ist gefährlich,
der Airbag kann einen sehr verletzen,
wenn man keine Ahnung hat sollte man das lieber einer Werkstatt uberlassen, etc.
das ist zwar nett gemeint, doch das weiß ich bereits.
Es geht nur darum ob ich es darf, machen würde ich es eh nicht.
Fazit:
Der eine meint man darf auf dem Grundstück machen was man will,
der andere sagt ich darf ihn nur ausbauen und nicht wieder einbauen
und ein weiterer meint ich darf gar nichts am Airbag machen.Frage: Hat jemand noch eine andere Version?
Danke
Ganz einfach, kurz und knapp: NEIN, darfst du nicht.
Hallo Timmi.
Ich denke du hast Recht.
Ich bin hier ins Forum gegangen, da ich mir gedacht hatte falls jemand mal direkt mit diesem Thema konfrontiert gewesen war, oder sogar nebenberuflich im Rechtsbereich tätig ist und die Antwort kennt, sie mir einfach belegt.
Ich bin nicht davon ausgegangen, dass hier die BMW freunde ihre Meinungen dazu mitteilen.
Ich weiß auch, dass hier keiner geantwortet hat und seine Zeit geopfert hat, um mir zu schaden oder mich noch unsicherer zu machen.
Ich werde bei Gelegenheit vielleicht ein Beratungsgespräch beim Anwalt einleiten, weil es mich nervt wenn ich etwas wissen möchte, es aber nicht herausbekomme.
Danke
Ende.