Darf die Polizei einem vorschreiben in welchem Gang man zu fahren hat?

Folgendes ich fahre einen Mazda RX8 mit Wankelmotor, um den Motor in Schuß zu halten muss man ihn ab und an frei blasen also konstant bei 9.000 U/min fahren.

Heute als ich wieder ein längeres Töurchen gemacht habe, wollte ich den Wagen mal wieder in den freien TL Zonen ausfahren. Aber wegen penetranten Mittelspur oder Linksspurschleichern bin ich nie über 230km/h gekommen. Vorallem die SUVs, die Bauklötzen welche mit 170km/h auf der linken Spur parken obwohl die Mittelspur frei ist haben mich fast zur Weißglut gebracht, trotz Lichthupe aus weiterer Entfernung zum ankündigen meiner Überholabsicht, war nix zu machen.

Ein paar mal war ich wirklich kurz davor einfach Rechts dran vorbei zu ziehen, aber im Gegensatz vieler anderer Verkehrsteilnehmer kenne ich die Regeln noch und habe es dabei belassen im ausreichenden Sicherheitsabstand hinter dem Linksblockierer zu bleiben bis der seine Ausfahrt gefunden hat.

Da ich also auf der Autobahn nicht zur Motorpflege gekommen bin, bin ich anschließend in der Stadt auf den Hauptstraßen im ersten Gang mit 59 km/h Richtung Heimat gefahren. Auf einer Hauptstraße wurde dann eine Geschwindigkeitskontrolle mittels Laser Messung durchgeführt und ich wurde rausgewunken. Ich war sehr verwundert weil 59km/h Tacho = 56km/h GPS = nach Abzug der Toleranz 3km/h zu schnell.
Ich dachte mir echt, hat die Stadt es wirklich schon wieder so nötig...
...doch statt 15€ für die wahnwitzige Tempo Überschreitung wollte man von mir 20€ wegen §30 StVO hat irgendwas von Lautstärke und Umweltschutz gefasselt. Da habe ich meine EC Karte direkt wieder eingesteckt und die Zahlung verweigert. Also soll ich demnächst Post bekommen.

Ich habe mir zwischenzeitlich auch mal §30 zu Gemüte geführt und weiß nicht gegen was ich verstoßen haben soll. Weder bin ich unsinnig hin und her gefahren, noch zieht das Lautstärke oder Umwelt Argument.
Mein Wagen ist keine gepimpte Tupperware-Schachtel mit dicken Auspuff sondern Serie, d.h. er entspricht den allen Bestimmungen und kann gar nicht zu laut sein. Außerdem habe ich eine Grüne Plakete und selbst wenn ich bei der Fahrweise 20L auf 100km verbrauche, belaste ich die Umwelt da weniger als die meisten 10-20 Jahre alten Mittelklasse Wagen die meistens auch mit gelb oder rot gekennzeichnet sind. Also was soll diese Willkür? Die Polizei kann mir doch nicht vorschreiben in welchem Gang ich zu fahren habe, oder sehe ich das falsch?

Falls tatsächlich Post deswegen kommt gehe ich direkt zum Anwalt, bin ja rechtsschutzversichert.

Beste Antwort im Thema

Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch Fälle, die man mit 100%iger Wahrscheinlichkeit verliert, weil man mal sowas von im Unrecht ist/war?

Falls nicht, würde ich die 20 Euro lieber bezahlen, denn du hast eindeutig gegen die StVO verstoßen, die unnötige Lärmbelästigung untersagt. Und 59 km/h im 1.Gang bzw. ein mit 9000 min-1 drehender Motor ist unnötige Lärmbelästigung par Excellence...

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Meinen Führschein habe mit 18 Jahren gemacht, geboren wurde ich erstens ohne h und zweistens hinterlasse ich im Netz keine persönlichen Daten.

Entschuldigung für das h in geboren, ich habe es vor Deiner Ermahnung schon entfernt.
Wenn Du keine persönlichen Daten im Netz hinterlassen willst schreibe lieber kein Geburtsdatum.

Ein und der selbe Satz von einen 25 jährigen geschrieben kann von einem 50 jährigen etwas ganz anderes bedeuten.

Ich werd mal drüber schlafen ob ich dir das abnehme das Du schon älter bist als 27.

Ich bin bei der Anmeldung davon ausgegangen das es zur Anmelde Prozedur gehört, außerdem hat es auch einen gewissen Unterhaltungswert wenn einem, diejengen die tatsächlich auf diese Profilangaben achten, wie einen dummen Jungen behandeln.

Ich werde jetzt auch drüber schlafen, dank morf ist hat sich ein Thesenpunkt erweitert und ich könnte mir gut vorstellen das überhaupt nix kommt. Wenn doch gehts hier in spätestens 6 oder 8 Wochen weiter 😛

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo



Zitat:

Original geschrieben von Verdinand


Du hast mehr Lärm erzeugt als nötig gewesen wäre.
Eben nicht, nötige Fahrzeugpflege sollte man schon unterscheiden vom nicht nötigen rumprollen, aber das erklär ich jetzt nicht nochmal.

Durch ständiges Wiederholen wird das auch nicht sinnvoller, was du von dir gibst.

Du warst gefrustet, weil du leider auf der Bahn nicht den Geschwindigkeitsrausch bekommen hast, den du dir erhofft hast. Wenn es darum gegangen wäre, den Motor "frei zu brennen", hättest du halt auf der Bahn bei 170 mal 2 Gänge zurück geschaltet, das hätte keinen gejuckt.

Verdinand hat genau geschrieben, weshalb du völlig zu Recht ein Knöllchen bekommen hast. Jetzt hör auf um dich zu treten. Wenn du es dem Forum nicht glaubst, geh halt deswegen vor Gericht.

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo



Ich bin bei der Anmeldung davon ausgegangen das es zur Anmelde Prozedur gehört, außerdem hat es auch einen gewissen Unterhaltungswert wenn einem, diejengen die tatsächlich auf diese Profilangaben achten, wie einen dummen Jungen behandeln.

I

Du schreibst Quatsch, kein normaler Mensch will hier einen jungen Menschen wie einen dummen Jungen behandln.

Aber Deine Vorlage war zu offensichtlich. Mit 27 kann man nun mal nicht schon 25 Jahre seinen Führerschein haben.

Ich schaue immer wenn ich mich auf eine Diskussion einlasse auf das Alter meines Gegenübers. Das hilft ungemein selbigen auch zu verstehen.

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Falls tatsächlich Post deswegen kommt gehe ich direkt zum Anwalt, bin ja rechtsschutzversichert.

Hallo Rotary-Timo,

falls es nicht schon beantwortet ist: nur im Rahmen des § 1 Abs. 2 StVO kann ggfs. eine Ermahnung erfolgen. Evtl. noch das Ein oder Andere, aber letztlich die Gangwahl vorschreiben? Nein.

Was das o.g. Zitat angeht: die Rechtsschutzversicherung deckt keine RA-Besuche ab, die wider besseren Wissens getätigt werden. Das wird Dir die RS-Versicherung dann aber sicherlich begründen.

Sorry für alle anderen, ich war einfach zu bequem, mir hier jetzt alles durchlesen zu müssen.

Gruß
Achim H.

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Um nochmal auf den Wankel zu kommen. Auch fuer den ist es Unsinn im ersten Gang bei voller Drehzahl zu fahren. Da dir dort wirklich die Kuehlung fuer Øl und Wasser fehlt. Sowas macht man wirklich nur auf der Bahn. Zum anderen gibt es fuer den RX8 auch ein Mittel welches das Reinigen des Motors auch uebernimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Ich bin gerade am googlen, da hier bislang niemand was zur Lautstärke Verordnung gesagt hat.
Das einzige was ich bislang gefunden habe ist §49 StVO und da heißt es unter anderem:

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo



Zitat:

Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.

Das heißt doch im Umkehrschluß - wenn ich zu laut gewesen wäre, hätte man eine Messung vornehmen müßen und diese ist nicht erfolgt.

Das kommt halt davon, wenn man juristischen Laien das Internet zumutet...deinen "gefundenen" Paragraphen kannst du eintüten, erstens handelt der §49 in der StVO von Ordnungswidrigkeiten, zweitens war vermutlich mal der §49 StV

Z

O gemeint, den es aber aufgrund der FZV so auch nicht mehr gibt und drittens gilt das für das Zulassungsverfahren von Fahrzeugen und nicht deren Betrieb im Straßenverkehr...

Mir ist schier unerklärlich, wie jemand nicht kapieren kann, dass ein Motor, ja AUCH der supi Wankelmotor, bei niedrigeren Drehzahlen ein geringeres Betriebsgeräusch verursacht. Was natürlich gleichbedeutend damit ist, dass es absolut vermeidbar war, im ersten Gang zu fahren, was mit einer vermeidbaren Lärmbelästigung einhergeht, da die Geräuschentwicklung eben de facto in einem niedrigeren Gang keinen Anlass zur Beanstandung gegeben hätte. Das müsste doch jemand kapieren, der angeblich schon so alt sein will. Ich kapiers nicht, wie jemand so ignorant sein kann...

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Ich bin gerade am googlen, da hier bislang niemand was zur Lautstärke Verordnung gesagt hat.

Du meinst sicherlich das GImSchG oder LImSchG (auf Länderebene).

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Das kommt halt davon, wenn man juristischen Laien das Internet zumutet...deinen "gefundenen" Paragraphen kannst du eintüten, erstens handelt der §49 in der StVO von Ordnungswidrigkeiten, zweitens war vermutlich mal der §49 StVZO gemeint, den es aber aufgrund der FZV so auch nicht mehr gibt und drittens gilt das für das Zulassungsverfahren von Fahrzeugen und nicht deren Betrieb im Straßenverkehr...

§ 49 StVO kann sehr wohl in Betracht kommen, und zwar als Bußgeldbewehrung für § 1 Abs. 2 StVO, jedoch nur mit § 24 StVG. Andere Verstöße sind allerdings nicht ausgeschlossen.

...im Prinzip ist der § völlig Latte. Der Kollege fährt im ersten Gang mit roundabout 6.000 Touren durch die City . Er pflegt dabei (aus Seiner Sicht) das Fahrzeug. Und wenn ich mit 100 durch den Ort fahre, "pflege" ich meinen sportlichen Fahrstil. 🙄 Dumm nur, dass der da nicht hingehört und es dafür zwar Punkte, aber keine im Sinne von positiven Boni gibt.
Es geht nicht darum, mal mit leicht erhöhter Drehzahl zu fahren. Kann auch technische Hintergründe haben - keine Frage. Es geht um Blödsinn machen. Und dafür gibts halt (zum Glück nur) ein Knöllchen. Feddich. Zahlen und gut 🙂
Wenn die Kiddies Käse machen ist das wieder was anderes..., Jugend ist Trunkenheit ohne Wein..., das muss man halt schlucken 😉

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Um nochmal auf den Wankel zu kommen. Auch fuer den ist es Unsinn im ersten Gang bei voller Drehzahl zu fahren.

Es geht nicht darum ob die Drehzahl gut oder schlecht für den Motor ist, sondern darum, dass ein Polizist ohne Lärmmessung behauptet, dass das Auto zu laut gewesen ist. Sonst setze ich mich morgen mal ans Fenster und schreibe jedes Kennzeichen auf, welches mir durch laute und hohe Drehzahl aufgefallen ist. Dank vierspuriger Straße direkt vor der Haustür gar kein Problem.

Und ob 'Heinz' nun im ersten, zweiten, dritten oder gar vierten Gang durch die Stadt fährt - dank Sportauspuff *ist es mir zu laut*. Wenn ihr versteht was ich sagen will*.

*Wenn nicht: Lautstärke wird von Person zu Person anders aufgefasst. Deswegen gibt es auch technische Geräte und keine "Hörprobe" bei der Abnahme einer neuen Auspuffanlage.

Einige Leute kapieren nach 5 Seiten immer noch nicht, um was es geht (oder sie wollen es nicht raffen) 🙄
Dem TE wird vorgeworfen, er habe eine vermeidbare Lärmbelästigung begangen... so weit auch richtig, wäre er normal gefahren, wäre sein Auto leiser gewesen. Ein Fahrzeug mit Sportauspuff (oder Sportwagen, wie der weiter vorne erwähnte Porsche) sind nun mal lauter und dürfen mit mehr dB fahren, so lange sie es nicht übertreiben. In dem Falle ist die Lärmbelästigung nicht zu vermeiden... außer man ist ein Erbsenzähler und sagt: "Ja, aber dann soll der keinen Spochtauspuff... !"
So ist es aber nun mal in Deutschland, wenn die Anlage zugelassen ist, oder eingetragen, dann kann man nichts machen. Wogegen mal einen RX8 durchaus leiser fahren kann, man muss ihn nicht im Begrenzer durch die Stadt jagen 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Folgendes ich fahre einen Mazda RX8 mit Wankelmotor, um den Motor in Schuß zu halten muss man ihn ab und an frei blasen also konstant bei 9.000 U/min fahren.

Heute als ich wieder ein längeres Töurchen gemacht habe, wollte ich den Wagen mal wieder in den freien TL Zonen ausfahren. Aber wegen penetranten Mittelspur oder Linksspurschleichern bin ich nie über 230km/h gekommen. Vorallem die SUVs, die Bauklötzen welche mit 170km/h auf der linken Spur parken obwohl die Mittelspur frei ist haben mich fast zur Weißglut gebracht, trotz Lichthupe aus weiterer Entfernung zum ankündigen meiner Überholabsicht, war nix zu machen.

Ein paar mal war ich wirklich kurz davor einfach Rechts dran vorbei zu ziehen, aber im Gegensatz vieler anderer Verkehrsteilnehmer kenne ich die Regeln noch und habe es dabei belassen im ausreichenden Sicherheitsabstand hinter dem Linksblockierer zu bleiben bis der seine Ausfahrt gefunden hat.

Da ich also auf der Autobahn nicht zur Motorpflege gekommen bin, bin ich anschließend in der Stadt auf den Hauptstraßen im ersten Gang mit 59 km/h Richtung Heimat gefahren. Auf einer Hauptstraße wurde dann eine Geschwindigkeitskontrolle mittels Laser Messung durchgeführt und ich wurde rausgewunken. Ich war sehr verwundert weil 59km/h Tacho = 56km/h GPS = nach Abzug der Toleranz 3km/h zu schnell.
Ich dachte mir echt, hat die Stadt es wirklich schon wieder so nötig...
...doch statt 15€ für die wahnwitzige Tempo Überschreitung wollte man von mir 20€ wegen §30 StVO hat irgendwas von Lautstärke und Umweltschutz gefasselt. Da habe ich meine EC Karte direkt wieder eingesteckt und die Zahlung verweigert. Also soll ich demnächst Post bekommen.

Ich habe mir zwischenzeitlich auch mal §30 zu Gemüte geführt und weiß nicht gegen was ich verstoßen haben soll. Weder bin ich unsinnig hin und her gefahren, noch zieht das Lautstärke oder Umwelt Argument.
Mein Wagen ist keine gepimpte Tupperware-Schachtel mit dicken Auspuff sondern Serie, d.h. er entspricht den allen Bestimmungen und kann gar nicht zu laut sein. Außerdem habe ich eine Grüne Plakete und selbst wenn ich bei der Fahrweise 20L auf 100km verbrauche, belaste ich die Umwelt da weniger als die meisten 10-20 Jahre alten Mittelklasse Wagen die meistens auch mit gelb oder rot gekennzeichnet sind. Also was soll diese Willkür? Die Polizei kann mir doch nicht vorschreiben in welchem Gang ich zu fahren habe, oder sehe ich das falsch?

Falls tatsächlich Post deswegen kommt gehe ich direkt zum Anwalt, bin ja rechtsschutzversichert.

Troll?

gestern angemeldet und dann richtig in die Vollen!

Hut ab kann dann mal wer zu?

Wenn kein Troll:
Antort JA die Polizei kann dir Vorschreiben wie du zu fahren hast!
Stammt aus der StVo
gegenseitige Rücksichtnahme
Unnötige Lärmbelästigung
....

Bei dir Hilft Entschleunigen - schleunigst!

Alex

zum thema sportauspuff.............

Zitat

Zitat:

"Ja, aber dann soll der keinen Spochtauspuff... !"
So ist es aber nun mal in Deutschland, wenn die Anlage zugelassen ist, oder eingetragen, dann kann man nichts machen.

eingetrage, "zu laute" ( definiert ja jeder anders, besonders der gesetztgeber ) auspuffanlagen schützen nicht vor der bevorstehenden strafe!

wenn eine geräuschpegelmessung durchgeführt wurde kannst du sehr wohl selbst mit der eingetragenen anlage probleme bekommen.

ich selbst vertrete die these: loud pipes save lifes
aber deine 9000U/min-durch-die-stadt-tour sieht dann eher wie gewollt und nicht gekonnt aus.

P.S.: ich weis wo ich lärm vermeide und wo ich auch mal drauf treten kann !

Wenn der TE sagt das er im 3 oder 4 Gang unterwegs war??? Es wurde ja auch keine Lautstärkemessung durchgeführt. 😕

Erstmal Guten Morgen liebe Mitdiskutanten!

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener


Hallo Rotary-Timo,

falls es nicht schon beantwortet ist: nur im Rahmen des § 1 Abs. 2 StVO kann ggfs. eine Ermahnung erfolgen. Evtl. noch das Ein oder Andere, aber letztlich die Gangwahl vorschreiben? Nein.

Was das o.g. Zitat angeht: die Rechtsschutzversicherung deckt keine RA-Besuche ab, die wider besseren Wissens getätigt werden. Das wird Dir die RS-Versicherung dann aber sicherlich begründen.

Hallo Achim,

ich wurde ausdrücklich wegen §30 StVO ermahnt, sollte nun im ein Schreiben folgen in dem ein anderer Paragraph heran gezogen wird, können sie es sich gleich in die Haare schmieren.

Was die Rechtsschutzversicherung angeht solltest du vielleicht mal überlegen zu wechseln, es gibt da eine Versicherung für die unser "Liebling Kreuzberg" geworben hat. Ich kann jedenfalls bis zu 4 mal im Jahr, bei einem Anwalt meiner Wahl ein Beratungsgespräch wahrnehmen, ohne das konkret ein Rechtschutzfall vorliegt.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Um nochmal auf den Wankel zu kommen. Auch fuer den ist es Unsinn im ersten Gang bei voller Drehzahl zu fahren.

Erinnert mich irgendwie an die Mazda Service Mitarbeiter, lauter Wankel Experten 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Ich kapiers nicht, wie jemand so ignorant sein kann...

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Einige Leute kapieren nach 5 Seiten immer noch nicht, um was es geht (oder sie wollen es nicht raffen) 🙄
Ein Fahrzeug mit Sportauspuff (oder Sportwagen) sind nun mal lauter und dürfen mit mehr dB fahren, so lange sie es nicht übertreiben. In dem Falle ist die Lärmbelästigung nicht zu vermeiden... außer man ist ein Erbsenzähler und sagt: "Ja, aber dann soll der keinen Spochtauspuff... !"
So ist es aber nun mal in Deutschland, wenn die Anlage zugelassen ist, oder eingetragen, dann kann man nichts machen. Wogegen mal einen RX8 durchaus leiser fahren kann, man muss ihn nicht im Begrenzer durch die Stadt jagen

Dazu fällt mir nur ein Spruch von Georges Clemenceau ein:

Wer mit 20 kein Marxist ist, hat kein Herz, wer mit 40 noch immer einer ist, hat keinen Verstand.

Später in abgewandelter Fassung auch von unserem Willy und noch später von unserem "Stromberg" Zu hören: Wer mit Mitte 20

nicht rebelliert hat, hat kein Herz, aber wer mit Mitte 40 nicht im mittleren Management sitzt, hat kein Hirn.

Ihr scheint alle (bis auf morf) so festgefahren in eurer Denkweise, daß ihr gar nicht euer Recht hinterfragt.

Der arme Kerl der sich seinen genehmigten Sportauspuff drunter schraubt, mit dem er immer und überall eine vermeidbare Lärmbelästigung darstellt, kann ja nix dafür....

Während der Kerl, der am hellen Tag, auf einer 2spurigen Hauptverkehrsstrafe ohne Anwohner, wo der Lärmpegel durch den allgemeinen Verkehr schon höher ist, als der eines einzelnen Fahrzeuges, natürlich zur Rechenschaft gezogen werden muss.

Für die Definition der Lärmbelästigung bedarf es meines erachtens 2 Punkte:

1 einen Richtwert iHv XXdb der klar definiert bis wohin der Geräuschpegel als normal erachtet werden kann und ab wo er den Punkt übersteigt und somit als Lärmbelästigung gilt.

2. Eine Belästigung setzt voraus das sich jemand belästigt fühlt. Da es dort keine Anwohner gibt, müßten es ja die Beamten sein die sich belästigt gefühlt haben. Aber diese Leben ja im Normalfall nicht obdachlos am Straßenrand.

Das wäre so als würde ich als Spaziergänger im Industriegebiet eine Anzeige wegen des Arbeitslärms erstatten. Vollkommener nonsens.

Im übrigen weise ich nochmal daraufhin das mir § 30 StVO wegen Lautstärke und Umweltschutz vorgeworfen wurde.

Ist schon seltsam, daß auf die Lautstärke jeder in seinem Spießbürgertum direkt anspringt (weil jeder es kennt, wenn man morgens um 4:00 Uhr von einem knatterden Mofa von der Bettkante geschmißen wird), während der Umweltfaktor einfach unter den Tisch gekehrt wird.

Aber laßt mich raten hier ist eure Argumentation ebenso einstimmig - der arme Porsche Cayenne Fahrer kann ja nichts dafür das er im Standgas 27Liter hinten raus bläst.

Hör doch einfach auf zu diskutieren, es ist ja furchtbar!

Du hast eine absolut unnötige Lärmbelästigung verursacht und Ende der Diskussion.
Im ersten Gang mit 60 durch den Ort zu fahren ist schlichtweg Lärmbelästigung. Dir würd ich als Anwohner was husten, wenn du vor meinem Haus deinen "Motor freiblasen" würdest..!!

Akzeptier es einfach, alles andere ist kindisch und vor allem albern.

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