Darf die Polizei einem vorschreiben in welchem Gang man zu fahren hat?
Folgendes ich fahre einen Mazda RX8 mit Wankelmotor, um den Motor in Schuß zu halten muss man ihn ab und an frei blasen also konstant bei 9.000 U/min fahren.
Heute als ich wieder ein längeres Töurchen gemacht habe, wollte ich den Wagen mal wieder in den freien TL Zonen ausfahren. Aber wegen penetranten Mittelspur oder Linksspurschleichern bin ich nie über 230km/h gekommen. Vorallem die SUVs, die Bauklötzen welche mit 170km/h auf der linken Spur parken obwohl die Mittelspur frei ist haben mich fast zur Weißglut gebracht, trotz Lichthupe aus weiterer Entfernung zum ankündigen meiner Überholabsicht, war nix zu machen.
Ein paar mal war ich wirklich kurz davor einfach Rechts dran vorbei zu ziehen, aber im Gegensatz vieler anderer Verkehrsteilnehmer kenne ich die Regeln noch und habe es dabei belassen im ausreichenden Sicherheitsabstand hinter dem Linksblockierer zu bleiben bis der seine Ausfahrt gefunden hat.
Da ich also auf der Autobahn nicht zur Motorpflege gekommen bin, bin ich anschließend in der Stadt auf den Hauptstraßen im ersten Gang mit 59 km/h Richtung Heimat gefahren. Auf einer Hauptstraße wurde dann eine Geschwindigkeitskontrolle mittels Laser Messung durchgeführt und ich wurde rausgewunken. Ich war sehr verwundert weil 59km/h Tacho = 56km/h GPS = nach Abzug der Toleranz 3km/h zu schnell.
Ich dachte mir echt, hat die Stadt es wirklich schon wieder so nötig...
...doch statt 15€ für die wahnwitzige Tempo Überschreitung wollte man von mir 20€ wegen §30 StVO hat irgendwas von Lautstärke und Umweltschutz gefasselt. Da habe ich meine EC Karte direkt wieder eingesteckt und die Zahlung verweigert. Also soll ich demnächst Post bekommen.
Ich habe mir zwischenzeitlich auch mal §30 zu Gemüte geführt und weiß nicht gegen was ich verstoßen haben soll. Weder bin ich unsinnig hin und her gefahren, noch zieht das Lautstärke oder Umwelt Argument.
Mein Wagen ist keine gepimpte Tupperware-Schachtel mit dicken Auspuff sondern Serie, d.h. er entspricht den allen Bestimmungen und kann gar nicht zu laut sein. Außerdem habe ich eine Grüne Plakete und selbst wenn ich bei der Fahrweise 20L auf 100km verbrauche, belaste ich die Umwelt da weniger als die meisten 10-20 Jahre alten Mittelklasse Wagen die meistens auch mit gelb oder rot gekennzeichnet sind. Also was soll diese Willkür? Die Polizei kann mir doch nicht vorschreiben in welchem Gang ich zu fahren habe, oder sehe ich das falsch?
Falls tatsächlich Post deswegen kommt gehe ich direkt zum Anwalt, bin ja rechtsschutzversichert.
Beste Antwort im Thema
Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch Fälle, die man mit 100%iger Wahrscheinlichkeit verliert, weil man mal sowas von im Unrecht ist/war?
Falls nicht, würde ich die 20 Euro lieber bezahlen, denn du hast eindeutig gegen die StVO verstoßen, die unnötige Lärmbelästigung untersagt. Und 59 km/h im 1.Gang bzw. ein mit 9000 min-1 drehender Motor ist unnötige Lärmbelästigung par Excellence...
235 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Hör doch einfach auf zu diskutieren, es ist ja furchtbar!Du hast eine absolut unnötige Lärmbelästigung verursacht und Ende der Diskussion.
Im ersten Gang mit 60 durch den Ort zu fahren ist schlichtweg Lärmbelästigung. Dir würd ich als Anwohner was husten, wenn du vor meinem Haus deinen "Motor freiblasen" würdest..!!Akzeptier es einfach, alles andere ist kindisch und vor allem albern.
Hast du überhaupt durchgelesen was er geschrieben hat?
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Da weist du halt etwas zu wenig 🙂Zitat:
Original geschrieben von micci1
@Dellenzaehler
Soweit ich weiß ist die Rechtschutzsversicherung gedacht um im Streitfall die Kosten zu übernehmen. Nicht mehr und nicht weniger.Die prüft nämlich auch, ob ein Prozess sinnvoll und zu gewinnen ist. Und diese Entscheidungen treffen Juristen, die etwas vom Thema verstehen und nicht Leute, die sich auf Teufel komm raus streiten wollen, wei Ihr Ego angekratzt ist.
Schuster, bleib bei deinen Dellen. 😉
Die folgende Regleung ist in allen Rechtsschutzversicherungsverträgen enthalten:
"Ist der Versicherer der Auffassung, daß die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, kann er seine Leistungspflicht verneinen. Dies hat er dem Versicherungsnehmer unter Angabe der Gründe unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wird dem Versicherungsnehmer die Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechtes vorgeworfen, prüft der Versicherer die Erfolgsaussichten der Verteidigung in den Tatsacheninstanzen nicht."
In der Praxis spielt die Prüfung der Erfolgsaussichten durch die Versicherung sowieso kaum eine Rolle, weil sie sich regelmäßig an die Rechtsauffassung des RA halten (müssen), denn:
"Hat der Versicherer seine Leistungspflicht gemäß Absatz 1 verneint und stimmt der Versicherungsnehmer der Auffassung des Versicherers nicht zu, kann der Versicherungsnehmer den für ihn tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers veranlassen, diesem gegenüber eine begründete Stellungnahme darüber abzugeben, daß die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Die Entscheidung des Rechtsanwaltes ist für beide Teile bindend, es sei denn, daß sie offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage erheblich abweicht."
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Ihr scheint alle (bis auf morf) so festgefahren in eurer Denkweise, daß ihr gar nicht euer Recht hinterfragt.
Nicht, wenn ich einfach nicht Recht habe. Du hast nicht Recht. Verstehst es aber einfach nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Der arme Kerl der sich seinen genehmigten Sportauspuff drunter schraubt, mit dem er immer und überall eine vermeidbare Lärmbelästigung darstellt, kann ja nix dafür....
Fährt dieser jemand im 1. Gang durch die Stadt anstatt im 4. Gang ist er ganz genauso dran, gleiches Argument wie im vorliegenden Fall. Eingetragene Anlage hin oder her. Vielleicht kapierst du es ja jetzt? 😕
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Für die Definition der Lärmbelästigung bedarf es meines erachtens 2 Punkte:
Bloß dass dein Erachten für den verwirklichten Tatbestand vollkommen irrelevant ist...
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
1 einen Richtwert iHv XXdb der klar definiert bis wohin der Geräuschpegel als normal erachtet werden kann und ab wo er den Punkt übersteigt und somit als Lärmbelästigung gilt.
Ok, ein letzter Versuch, dann bist du für mich einfach nur beratungsresistent. Es braucht KEINEN absolut definierten Wert. Dein Fahrzeug entwickelt abhängig von Gang und Drehzahl unterschiedliche Betriebsgeräusche. Verursachst du ein lauteres Geräusch (z.B. im 1. Gang fahren), welches aber vermeidbar gewesen wäre (z.B. im 4. Gang fahren), dann erfüllst du voll den Tatbestand. Es braucht keine absoluten Werte.
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Im übrigen weise ich nochmal daraufhin das mir § 30 StVO wegen Lautstärke und Umweltschutz vorgeworfen wurde.
Wir sind uns einig, dass 9.000 UPM mehr Schadstoffausstoß bewirken als 4.000 UPM?? Dann gilt genau die gleiche Argumentationskette wie beim Lärm, auch das wäre vermeidbar gewesen, wieder Tatbestand erfüllt.
Wenn du es immer noch nicht verstanden hast, bzw. besser gesagt nicht verstehen willst, dann ist dir auch nicht mehr zu helfen. In jedem anderen Fall bleibt dann wie schon erwähnt als Fazit einfach nur -> beratungsresistent.
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Zitat:
Original geschrieben von volker1165
Wau, 6 Seiten für 20 €uro :-)
stimmt!
eigentlich sollte er 2000 Blechen....
20 für den Lärm
20 für die Emmision
den Rest wegen Egoistischen Verhalten, gepaart mit uneinsichtiger Einbahnstraßendenken
Steht nicht irgendwo auch in der STVO das Umweltfreundlich zu fahren ist?
Ich habe zwar auf die schnelle keinen Passus gefunden, aber meine
mich aus Fahrschulzeit daran erinnern zu können.
Wenn dem so ist, könnte man ihn auch deswegen festnageln.
Ganz davon abgesehen:
So ein taramtamtam wegen 20Euro!
Zahlen, vergessen, gut sein lassen!
Hast du eigtl. mal bedacht das die RSV dich wegen solchen lapalien
ganz schnell aus dem Vertrag werfen kann?
Dank zentraler Melde Datei wirst du es dann extrem schwer haben wieder eine
RSV zu finden!
Ich erlebe das gerade im Freundeskreis!
Nur mal so als Denkanstoss....
MfG
Surfkiller20
Der RX-8 wird mit seinem turbinenartigen Sound (Wankelmotor!) doch gar nicht so laut. Was ist denn mit den brüllenden Motorrädern, die mit manipulierten Auspuffanlagen tagtäglich durch die Stadt jagen? Für die scheint sich die Polizei nicht zu interessieren. Dabei ist das echte Lärmbelästigung.
Ich würde das Verwarnungsgeld auch nicht akzeptieren. Diese Wischi-Waschi-Vorschrift des § 30 StVO genügt auch nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmheitsgebot. Wann ist Lärm "unnötig" und wann nicht? Ab welcher Dezibel-Zahl beginnt "Lärm"?
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Und wo sind dann die Zeugen die sich belästigt fühlen?
Die Beamten, welche dir das Ticket ausgestellt haben.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Beamten, welche dir das Ticket ausgestellt haben.Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Und wo sind dann die Zeugen die sich belästigt fühlen?
Mensch die zäheln doch nicht....
der TE dachte an
einen Pfarrer
eine Nonne
einen Unabhängigen (solche gibt es garnicht) Gutachter
an 2 eineiige 90jährige Zwillinge in Begleitung Ihrer Eltern
usw.....
Das sind Zeugen die der TE akzeptiert
Polizisten sind doch von vornherein Befangen und wollen nur Strafen aussprechen!!!
Zitat:
Original geschrieben von MPSDriver
Wann ist Lärm "unnötig" und wann nicht?
Der Lärm ist unnötig wenn man in der Stadt mit hochdrehendem Motor rumfährt um den Motor zu säubern.
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Zitat:
Original geschrieben von MPSDriver
Der RX-8 wird mit seinem turbinenartigen Sound (Wankelmotor!) doch gar nicht so laut. Was ist denn mit den brüllenden Motorrädern, die mit manipulierten Auspuffanlagen tagtäglich durch die Stadt jagen? Für die scheint sich die Polizei nicht zu interessieren. Dabei ist das echte Lärmbelästigung.Ich würde das Verwarnungsgeld auch nicht akzeptieren. Diese Wischi-Waschi-Vorschrift des § 30 StVO genügt auch nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmheitsgebot. Wann ist Lärm "unnötig" und wann nicht? Ab welcher Dezibel-Zahl beginnt "Lärm"?
Vergiss es, die meisten hier sind wahrscheinlich genervte Anwohner die zuhause einen 100 PS Diesel stehen haben. Deshalb macht das alles hier relativ wenig Sinn.
@Drahkke
Oje oje. Der arme Beamte der mit seinem Blitzergerät im Busch sitzt wurde belästigt. Ich habe richtig Mitleid mit ihm. 😁
Zitat:
Original geschrieben von MPSDriver
Der RX-8 wird mit seinem turbinenartigen Sound (Wankelmotor!) doch gar nicht so laut. Was ist denn mit den brüllenden Motorrädern, die mit manipulierten Auspuffanlagen tagtäglich durch die Stadt jagen? Für die scheint sich die Polizei nicht zu interessieren. Dabei ist das echte Lärmbelästigung.
Ich würde das Verwarnungsgeld auch nicht akzeptieren. Diese Wischi-Waschi-Vorschrift des § 30 StVO genügt auch nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmheitsgebot. Wann ist Lärm "unnötig" und wann nicht? Ab welcher Dezibel-Zahl beginnt "Lärm"?
Seit wann rechtfertigt denn das Fehlverhalten eines anderen das eigene....😕
Genau so gut könnte ich dann ja auch behaupten, dass wenn ich einer Omi die Handtasche klaue das nicht so schlimm ist, weil irgendwo in der Stadt rennen ja auch Übeltäter herum, die hätten die Omi dabei noch umbgebracht, von daher wiegt mein Verstoß ganz gering oder er ist nichtig.....🙄
Und das dieser Lärm hier unnötig war, das ist ja wohl nicht weiter zu Diskutieren, oder sieht du das wirklich anders?
Es ist auch -in diesem Fall- hier nicht wesentlich ab wann Lärm begint, es steht hier zu Debatte ob er vermeidbar war oder ist. Und genau so wird dies auch ein Richter sehen, weil ganz so Lebensfremd, das die sich nur hinter Paragraphen verstecken sind eie ja nun auch nicht 😉
Zitat:
Original geschrieben von micci1
Vergiss es, die meisten hier sind wahrscheinlich genervte Anwohner die zuhause einen 100 PS Diesel stehen haben. Deshalb macht das alles hier relativ wenig Sinn.
ähh, verstehe ich jetzt nicht, was sind hier für Antworten gewünscht ? Weichgespülte um die Seele das TE zu beruhigen, oder objektive im Sinne des Gesetzes.
Bitte dann mal in der Themeneröffnung den betreffenden Wunsch äußern.
Zitat:
Oje oje. Der arme Beamte der mit seinem Blitzergerät im Busch sitzt wurde belästigt. Ich habe richtig Mitleid mit ihm.
Nein der Beamte persönlich wurde nicht belästigt. Wenn er Dich mal, aus einer für Dich gefährlichen Situation raushaut, macht er es auch nicht weil er persönlich das Messer am Hals hat.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Nicht, wenn ich einfach nicht Recht habe. Du hast nicht Recht. Verstehst es aber einfach nicht.Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Ihr scheint alle (bis auf morf) so festgefahren in eurer Denkweise, daß ihr gar nicht euer Recht hinterfragt.
Bist du Anwalt im Verkehrsrecht? Wo das Recht liegt wird sich noch herausstellen, bis dahin kann ich sehr gut damit leben das ich in deinen Augen beratungsresitent bin!
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Ganz davon abgesehen:
So ein taramtamtam wegen 20Euro!
Zahlen, vergessen, gut sein lassen!
Hast du eigtl. mal bedacht das die RSV dich wegen solchen lapalien
ganz schnell aus dem Vertrag werfen kann?
Dank zentraler Melde Datei wirst du es dann extrem schwer haben wieder eine
RSV zu finden!
Die Höhe des Verwarngeldes ist vollkommen unerheblich, es geht ums Recht und vorallem um die darauf resultieren Konsequenzen bezügl. meiner zukünftigen Fahrweise!
Das man Temp 60 auch in anderen Gängen fahren kann, ist mir auch klar, aber eine Belästigung setzt voraus das jemand belästigt worden ist und ich fühle mich in meinen Rechten beschnitten wenn jeder laute Musik Hörer, Motorradfahrer oder Sportauspuff einen größeren Lärm verursacht, ich aber dafür blechen soll.
Und um meine RSV brauchst du dir keine Sorgen zu machen, in 7 von 8 Fällen konnte ich in den vergangenen Jahren mein Recht durchsetzen, teils wegen so Lappalien wie Geschwindigkeitsmessung durch nachfahren, angeblichen Parken im Halteverbot usw.
Hätte ich mich hier nicht zur Wehr gesetzt, hätte ich heutzutage auch kein sauberes Punktekonto!
Polizisten sind auch nur Menschen, die je nach Tageslaune und Unwissenheit manche Entscheidungen treffen, die unter Umständen nicht völlig korrekt sind. Wenn ihr diese Entscheidungen nicht hinterfragt, Bitteschön nicht mein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von MPSDriver
Diese Wischi-Waschi-Vorschrift des § 30 StVO genügt auch nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmheitsgebot. Wann ist Lärm "unnötig" und wann nicht? Ab welcher Dezibel-Zahl beginnt "Lärm"?
An das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot werden höhere Anforderungen gestellt. Im vorliegenden Fall kann der § 30 StVO hilfsweise durch den § 1 StVO ersetzt werden.