Darf die Polizei einem vorschreiben in welchem Gang man zu fahren hat?
Folgendes ich fahre einen Mazda RX8 mit Wankelmotor, um den Motor in Schuß zu halten muss man ihn ab und an frei blasen also konstant bei 9.000 U/min fahren.
Heute als ich wieder ein längeres Töurchen gemacht habe, wollte ich den Wagen mal wieder in den freien TL Zonen ausfahren. Aber wegen penetranten Mittelspur oder Linksspurschleichern bin ich nie über 230km/h gekommen. Vorallem die SUVs, die Bauklötzen welche mit 170km/h auf der linken Spur parken obwohl die Mittelspur frei ist haben mich fast zur Weißglut gebracht, trotz Lichthupe aus weiterer Entfernung zum ankündigen meiner Überholabsicht, war nix zu machen.
Ein paar mal war ich wirklich kurz davor einfach Rechts dran vorbei zu ziehen, aber im Gegensatz vieler anderer Verkehrsteilnehmer kenne ich die Regeln noch und habe es dabei belassen im ausreichenden Sicherheitsabstand hinter dem Linksblockierer zu bleiben bis der seine Ausfahrt gefunden hat.
Da ich also auf der Autobahn nicht zur Motorpflege gekommen bin, bin ich anschließend in der Stadt auf den Hauptstraßen im ersten Gang mit 59 km/h Richtung Heimat gefahren. Auf einer Hauptstraße wurde dann eine Geschwindigkeitskontrolle mittels Laser Messung durchgeführt und ich wurde rausgewunken. Ich war sehr verwundert weil 59km/h Tacho = 56km/h GPS = nach Abzug der Toleranz 3km/h zu schnell.
Ich dachte mir echt, hat die Stadt es wirklich schon wieder so nötig...
...doch statt 15€ für die wahnwitzige Tempo Überschreitung wollte man von mir 20€ wegen §30 StVO hat irgendwas von Lautstärke und Umweltschutz gefasselt. Da habe ich meine EC Karte direkt wieder eingesteckt und die Zahlung verweigert. Also soll ich demnächst Post bekommen.
Ich habe mir zwischenzeitlich auch mal §30 zu Gemüte geführt und weiß nicht gegen was ich verstoßen haben soll. Weder bin ich unsinnig hin und her gefahren, noch zieht das Lautstärke oder Umwelt Argument.
Mein Wagen ist keine gepimpte Tupperware-Schachtel mit dicken Auspuff sondern Serie, d.h. er entspricht den allen Bestimmungen und kann gar nicht zu laut sein. Außerdem habe ich eine Grüne Plakete und selbst wenn ich bei der Fahrweise 20L auf 100km verbrauche, belaste ich die Umwelt da weniger als die meisten 10-20 Jahre alten Mittelklasse Wagen die meistens auch mit gelb oder rot gekennzeichnet sind. Also was soll diese Willkür? Die Polizei kann mir doch nicht vorschreiben in welchem Gang ich zu fahren habe, oder sehe ich das falsch?
Falls tatsächlich Post deswegen kommt gehe ich direkt zum Anwalt, bin ja rechtsschutzversichert.
Beste Antwort im Thema
Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch Fälle, die man mit 100%iger Wahrscheinlichkeit verliert, weil man mal sowas von im Unrecht ist/war?
Falls nicht, würde ich die 20 Euro lieber bezahlen, denn du hast eindeutig gegen die StVO verstoßen, die unnötige Lärmbelästigung untersagt. Und 59 km/h im 1.Gang bzw. ein mit 9000 min-1 drehender Motor ist unnötige Lärmbelästigung par Excellence...
235 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Wenn du deinen Motor mit 9000 Umdrehungen drehen lassen möchtest, dann mach das außerorts,
Wenn du den Startpost gelesen hättest, wüßtest du das das mein ursprüngliches Vorhaben war!
Zitat:
Original geschrieben von morf
Ich kann mir die Szene bildlich vor Augen vorstellen.Samstag Nachmittag, 15 Uhr im örtlichen ATU-Laden. Ein 3er BMW fährt vor, der Fahrer (nennen wir ihn einfach mal 'Heinz'😉 steigt aus und kauft sich für 150€ eine "super tolle Sportauspuffanlage". Bevor er allerdings bezahlen darf, muss er eine Erklärung unterschreiben. Ab sofort darf er nicht mehr im dritten, sondern nur noch im vierten Gang durch die Stadt fahren. Neue Lärmschutzbestimmungen.
Jap und Motorräder werden dürfen generell nur bis 22:00 Uhr fahren 😁
Ich bin gerade am googlen, da hier bislang niemand was zur Lautstärke Verordnung gesagt hat.
Das einzige was ich bislang gefunden habe ist §49 StVO und da heißt es unter anderem:
Zitat:
Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.
Das heißt doch im Umkehrschluß - wenn ich zu laut gewesen wäre, hätte man eine Messung vornehmen müßen und diese ist nicht erfolgt.
Zitat:
Original geschrieben von morf
Ich kann mir die Szene bildlich vor Augen vorstellen.Samstag Nachmittag, 15 Uhr im örtlichen ATU-Laden. Ein 3er BMW fährt vor, der Fahrer (nennen wir ihn einfach mal 'Heinz'😉 steigt aus und kauft sich für 150€ eine "super tolle Sportauspuffanlage". Bevor er allerdings bezahlen darf, muss er eine Erklärung unterschreiben. Ab sofort darf er nicht mehr im dritten, sondern nur noch im vierten Gang durch die Stadt fahren. Neue Lärmschutzbestimmungen.
Naja, ein Sportauspuff bzw. eine Komplettanlage soll im Optimalfall eine kleine Leistungssteigerung bewirken und einen sportlich dumpfen Klang haben. Sound ist nicht gleich Krach. Und man muss ja nicht mehr Lärm machen, als notwändig.
Mein 2er GTI hat Doppelweber. Aber auch der lässt sich so bewegen, dass die Passanten das Auto zwar zwangsläufig hören, aber mir keiner einen Vogel zeigt. Im Gegenteil, man kommt eher her und stellt Fragen.
Reiss ich bei Tempo 40 die Drosselklappen im Ersten auf dann brüllt das Ding wie ein Ferrari..., daher glänze ich da eher mit dezenter Zurückhaltung und verstehe mich als Botschafter aller Young- und Oldtimerfahrer. Deren Autos haben eben wie meiner, auch ein erhöhtes Geräuschniveau schlicht aufgrund ihres Alters und der damaligen Vorschriften.
Und nochmal: Ein dumpfer Auspuffsound bzw. das normale Betriebsgeräusch ist nicht gleichzusetzen mit völlig deplatzierter Ausnutzung der Höchstdrehzahl, leergeräumten Auspuffanlagen und der damit einhergehenden Geräuschkulisse.
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Entweder man bringt mir einen eindeutige Regelung welche Lautstärke wo verboten ist oder ich gehe solange in Revision bis eine erstellt wurde.
Seit den 90er Jahren für Erstzulassungen 84 db(A) im 2ten Gang bei meines Wissens 3/4 der Nenndrehzahl.
Vllt sind es mittlerweile auch weniger db.
Ich habe vor 20 Jahren übrigens fast meinen Führerschein abgeben müssen wegen notorischer Uneinsichtigkeit beim Schalldämpferbau.
Hatte ein stetig gepflegtes 12-Punkte-Level in Flensburg.
Da nahm mich der Leiter des Ordnungsamtes, bei dem ich mal wieder einen Einspruch abgeben wollte, beiseite und riet mir, zwei Jahre die Umbauten still zu halten, sonst würde es sehr lange dauern, bis ich überhaupt wieder fahren dürfte. Uneinsichtigkeit ist im Gegensatz zu Alkoholismus nämlich keine Krankheit, sondern ein Charakterfehler.
Polizisten können auch in eigenem Ermessen entscheiden, daß ein Fahrzeug zu laut ist. Sei froh, denn eine Vorführung bei der Prüfstelle ist aufgrund deiner sicherlich besseren Reifen (als die COC-Prüfungs-Reifen) und einer gealterten Schalldämpferanlage nämlich fast immer ein Eigentor bei der freundlich anberaumten Fahrgeräuschmessung.
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Das heißt doch im Umkehrschluß - wenn ich zu laut gewesen wäre, hätte man eine Messung vornehmen müßen und diese ist nicht erfolgt.
Eine Messung ist nicht nötig.
Zitat §30 STVO: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare
Abgasbelästigungen verboten".
Das Fahren mit so hoher Drehzahl hat unnötigen Lärm verursacht, da die Lautstärke geringer gewesen wäre, wenn Du in einem höheren Gang gefahren wärst. Es kommt überhaupt nicht darauf an, wie hoch die absolute Lautstärke ist oder ob irgendein Grenzwert erreicht oder überschritten wird - Du hast mehr Lärm erzeugt als nötig gewesen wäre.
Viele Grüße
Verdinand.
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Zitat:
Original geschrieben von ladafahrer
Seit den 90er Jahren für Erstzulassungen 84 db(A) im 2ten Gang bei meines Wissens 3/4 der Nenndrehzahl.Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Entweder man bringt mir einen eindeutige Regelung welche Lautstärke wo verboten ist oder ich gehe solange in Revision bis eine erstellt wurde.
Vllt sind es mittlerweile auch weniger db.
Hast du hierfür auch zufällig eine Quellangabe?
Ich find bsilang nichts von db Werten, ich weiß nur das die Lautstärke auf der Nordschleife 92db nicht überschreiten darf (selbst da gibt es eine klare Regelung)
Zitat:
Original geschrieben von ladafahrer
Ich habe vor 20 Jahren übrigens fast meinen Führerschein abgeben müssen wegen notorischer Uneinsichtigkeit beim Schalldämpferbau.
Hatte ein stetig gepflegtes 12-Punkte-Level in Flensburg.
Ich fahr seit über 25 Jahren Punktefrei und nichts liegt mir ferner als Veränderungen an meinem Wagen vorzunehmen um die Lautstärke / Klang unnötig zu erhöhen.
StvZO Paragr. 49, hier zum Nachlesen 🙂
Auch wenn es OT ist: Wir krassen 3er-Fahrer kaufen bei ATU keine Schalldämpfer. Die sind nämlich zu leise 😁
Gruß
Heinz
Zitat:
Original geschrieben von Verdinand
Du hast mehr Lärm erzeugt als nötig gewesen wäre.Eben nicht, nötige Fahrzeugpflege sollte man schon unterscheiden vom nicht nötigen rumprollen, aber das erklär ich jetzt nicht nochmal.
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Ich fahr seit über 25 Jahren Punktefrei
In welchem zarten Alter hast Du Dein Führerschein gemacht wenn Du am 9. August 1984 geboren bist.
Mit 2 ???
Zitat:
Original geschrieben von ladafahrer
StvZO
Ein Link wäre schön gewesen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
In welchem zarten Alter hast Du Dein Führerschein gemacht wenn Du am 9. August 1984 gebohren bist.Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Ich fahr seit über 25 Jahren PunktefreiMit 2 ???
Meinen Führschein habe mit 18 Jahren gemacht, geboren wurde ich erstens ohne h und zweistens hinterlasse ich im Netz keine persönlichen Daten.
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Eben nicht, nötige Fahrzeugpflege sollte man schon unterscheiden vom nicht nötigen rumprollen, aber das erklär ich jetzt nicht nochmal.
Im ersten Gang mit hoher Drehzahl dauerhaft zu fahren ist keine Fahrzeugpflege, sondern Materialmord. Deine Öltemperatur steigt, Deine Wassertemperatur steigt, klar - kein Fahrtwind. Nochmal: völliger Käse.
Eine länger Autobahnfahrt mit wechselnden Drehzahlen ist völlig ausreichend. Und was spricht dagegen, den dritten dort halt öfter auszufahren. Wieder zurückfallen lassen und nochmal Gas usw.
war das hier vielleicht der Grund für die Strafe
http://www.ground-zero-audio.com/english/05_pw18spl.htm
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Ein Link wäre schön gewesen 😉Zitat:
Original geschrieben von ladafahrer
StvZO
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Meinen Führschein habe mit 18 Jahren gemacht, geboren wurde ich erstens ohne h und zweistens hinterlasse ich im Netz keine persönlichen Daten.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
In welchem zarten Alter hast Du Dein Führerschein gemacht wenn Du am 9. August 1984 gebohren bist.
Mit 2 ???
Entschuldigung für das h in geboren, ich habe es vor Deiner Ermahnung schon entfernt.
Wenn Du keine persönlichen Daten im Netz hinterlassen willst schreibe lieber kein Geburtsdatum.
Ein und der selbe Satz von einen 25 jährigen geschrieben kann von einem 50 jährigen etwas ganz anderes bedeuten.
Ich werd mal drüber schlafen ob ich dir das abnehme das Du schon älter bist als 27.
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
Und was spricht dagegen, den dritten dort halt öfter auszufahren. Wieder zurückfallen lassen und nochmal Gas usw.Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Eben nicht, nötige Fahrzeugpflege sollte man schon unterscheiden vom nicht nötigen rumprollen, aber das erklär ich jetzt nicht nochmal.
Ich bin nicht hier um dir einen Wankelmotor zu erklären, aber um verkokungen und riefenbildungen zu vermeiden braucht ein solcher Motor nunmal ab und an den konstanten obersten Drehzahlbereich. Wenn du Alterniv noch Fragen zu dem Thema hast wende dich bitte an
http://www.wankeltechnik.de/ansonsten wäre es nett wenn wir zum eigentlichen Thema zurück finden würden.
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
ansonsten wäre es nett wenn wir zum eigentlichen Thema zurück finden würden.
Was willst Du denn noch wissen ? Der mehrheitliche Tenor war doch nicht zu überhören.