Darf die Polizei einem vorschreiben in welchem Gang man zu fahren hat?
Folgendes ich fahre einen Mazda RX8 mit Wankelmotor, um den Motor in Schuß zu halten muss man ihn ab und an frei blasen also konstant bei 9.000 U/min fahren.
Heute als ich wieder ein längeres Töurchen gemacht habe, wollte ich den Wagen mal wieder in den freien TL Zonen ausfahren. Aber wegen penetranten Mittelspur oder Linksspurschleichern bin ich nie über 230km/h gekommen. Vorallem die SUVs, die Bauklötzen welche mit 170km/h auf der linken Spur parken obwohl die Mittelspur frei ist haben mich fast zur Weißglut gebracht, trotz Lichthupe aus weiterer Entfernung zum ankündigen meiner Überholabsicht, war nix zu machen.
Ein paar mal war ich wirklich kurz davor einfach Rechts dran vorbei zu ziehen, aber im Gegensatz vieler anderer Verkehrsteilnehmer kenne ich die Regeln noch und habe es dabei belassen im ausreichenden Sicherheitsabstand hinter dem Linksblockierer zu bleiben bis der seine Ausfahrt gefunden hat.
Da ich also auf der Autobahn nicht zur Motorpflege gekommen bin, bin ich anschließend in der Stadt auf den Hauptstraßen im ersten Gang mit 59 km/h Richtung Heimat gefahren. Auf einer Hauptstraße wurde dann eine Geschwindigkeitskontrolle mittels Laser Messung durchgeführt und ich wurde rausgewunken. Ich war sehr verwundert weil 59km/h Tacho = 56km/h GPS = nach Abzug der Toleranz 3km/h zu schnell.
Ich dachte mir echt, hat die Stadt es wirklich schon wieder so nötig...
...doch statt 15€ für die wahnwitzige Tempo Überschreitung wollte man von mir 20€ wegen §30 StVO hat irgendwas von Lautstärke und Umweltschutz gefasselt. Da habe ich meine EC Karte direkt wieder eingesteckt und die Zahlung verweigert. Also soll ich demnächst Post bekommen.
Ich habe mir zwischenzeitlich auch mal §30 zu Gemüte geführt und weiß nicht gegen was ich verstoßen haben soll. Weder bin ich unsinnig hin und her gefahren, noch zieht das Lautstärke oder Umwelt Argument.
Mein Wagen ist keine gepimpte Tupperware-Schachtel mit dicken Auspuff sondern Serie, d.h. er entspricht den allen Bestimmungen und kann gar nicht zu laut sein. Außerdem habe ich eine Grüne Plakete und selbst wenn ich bei der Fahrweise 20L auf 100km verbrauche, belaste ich die Umwelt da weniger als die meisten 10-20 Jahre alten Mittelklasse Wagen die meistens auch mit gelb oder rot gekennzeichnet sind. Also was soll diese Willkür? Die Polizei kann mir doch nicht vorschreiben in welchem Gang ich zu fahren habe, oder sehe ich das falsch?
Falls tatsächlich Post deswegen kommt gehe ich direkt zum Anwalt, bin ja rechtsschutzversichert.
Beste Antwort im Thema
Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch Fälle, die man mit 100%iger Wahrscheinlichkeit verliert, weil man mal sowas von im Unrecht ist/war?
Falls nicht, würde ich die 20 Euro lieber bezahlen, denn du hast eindeutig gegen die StVO verstoßen, die unnötige Lärmbelästigung untersagt. Und 59 km/h im 1.Gang bzw. ein mit 9000 min-1 drehender Motor ist unnötige Lärmbelästigung par Excellence...
235 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Vor allem trägt die Begründung des TE für die bemängelte Aktion nicht dazu bei, ihn zu entlasten. Von daher ist ein Einspruch, auch wenn dem TE das Recht dafür zusteht, nicht sinnvoll.
Doch als erzieherische Maßmahme bestimmt
Zitat:
Original geschrieben von abts3a5
Doch als erzieherische Maßmahme bestimmt
Womit wir wieder beim Punkt "Learning by doing" wären...😉
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
8000-9000 U/min sind keine normalen Betriebszustände. Sie können nicht vordern das man mit Leerlaufdrehzahl fährt, aber kurz vor dem Begrenzer ist vermeidbar und hat nichts mit normalem Fahren zu tun, Rennstrecke oder Autobahn ist da etwas anderes, aber eben nicht in der Stadt.Auch Fahrer die die Anlage mal Voll aufdrehn und durch die Stadt Cruisen sollten aufpassen das sie keine Strafe bekommen, genauso wie man vermeiden sollte mit Quietschenden Reifen um Kurven zu fliegen oder von der Ampel zu starten. Das sind alles vermeidbare Lärmquellen die durch gegenseitige Rücksichtnahme nicht entstehen und somit zahlt man eben bei einem Verstoß Strafe.
Genau darum gehts. Entweder ich verhalte mich "normal" und vermeide alle vermeidbaren Lärmbelästigungen und/oder mach die 9000upm-Sache dort wo es niemanden stört oder aber ich bin asozial (genau das ist Lärmbelästigung!) und bekomme meine gerechte Strafe.
Warum der TE da nicht bereits vor der Aktion selber draufkommt dass es vielleicht jemanden stören könnte... unverständlich.
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Mein Wagen ist keine gepimpte Tupperware-Schachtel mit dicken Auspuff sondern Serie, d.h. er entspricht den allen Bestimmungen...
Es wurde ja auch nicht das Fahrzeug bemängelt sondern deine Fahrweise. Aber ich glaube, daß dies auch dir auf den letzten 16 Seiten vermittelt werden konnte.
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es wurde ja auch nicht das Fahrzeug bemängelt sondern deine Fahrweise. Aber ich glaube, daß dies auch dir auf den letzten 16 Seiten vermittelt werden konnte.
... nicht wenn man beratungsresistent ist 😉
Btw: Gibt es zu dem "reinigen" auch was schriftliches? Selbst im RX8 Forum konnte ich nix finden, dass man im Begrenzer durch die Stadt jagen muss... Es gibt von Mazda einen Reiniger, den kippen manche mit in den Motor, andere wechseln nur regelmäßig Öl und Kerzen, fahren zudem öfter mal auf die BAB, bei ~200km/h und haben keinerlei Probleme mit dem Motor...
Ich denke mal, wenn das vom TE beschriebene Verfahren wirklich den gewünschten Effekt bringen würde, wäre es auf MT, welches ja bekanntermaßen das größte Motor-Forum im deutschsprachigen Raum ist, mit Sicherheit schon einmal thematisiert worden. Ich bin seit 2003 dabei, kann mich aber an einen solchen Thread nicht erinnern (und die Suchfunktion gibt hier auch nicht her).
Noch eine kleine Lektüre für den TE (evtl. auch gut für hinter die Sonnenblende, da Grundregel zur Teilnahme am Strassenverkehr, quasi Generalklausel und kann somit immer angewand werden wenn alles andere versagt), damit darf er sich spätestens vorm Richter auch befassen. Bitte §1, Abs. 2 verinnerlichen und schon mal argumentativ und mit Gutachter für Wankelmotoren vorbereiten um diese Vorschrift zu widerlegen.
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Warum der TE da nicht bereits vor der Aktion selber draufkommt dass es vielleicht jemanden stören könnte... unverständlich.
Das ist es mir auch. Aber wenn man sich jetzt hier alles durchliest ist mir noch unverstændlicher das er es hinterher immer noch nicht rallt. Ich bin bei weitem kein Mensch der anderen schlechtes Wuenscht. Ich hab auch kein Problem eine hitzige Diskusion zu fuehren und am Ende wenn ich nicht im Recht war dieses auch einzugestehen. Aber beim TE bin ich so langsam dem Wunsch nah das er ein richtiges Ekel als Richter bekommt😉
Der TE ist ja hier bei MT nicht der einzige der sein Vergehen nicht einsehen will.
Davon gibt es hier genug andere die es auch nicht wahr haben wollen. 😁
Ich denke mal, der TE wird schon ein Problem bekommen, wenn der Richter, vor den er den Fall ziehen möchte, bei der Urteilsfindung geltendes Recht konsequent anwendet.