Darf die Polizei einem vorschreiben in welchem Gang man zu fahren hat?

Folgendes ich fahre einen Mazda RX8 mit Wankelmotor, um den Motor in Schuß zu halten muss man ihn ab und an frei blasen also konstant bei 9.000 U/min fahren.

Heute als ich wieder ein längeres Töurchen gemacht habe, wollte ich den Wagen mal wieder in den freien TL Zonen ausfahren. Aber wegen penetranten Mittelspur oder Linksspurschleichern bin ich nie über 230km/h gekommen. Vorallem die SUVs, die Bauklötzen welche mit 170km/h auf der linken Spur parken obwohl die Mittelspur frei ist haben mich fast zur Weißglut gebracht, trotz Lichthupe aus weiterer Entfernung zum ankündigen meiner Überholabsicht, war nix zu machen.

Ein paar mal war ich wirklich kurz davor einfach Rechts dran vorbei zu ziehen, aber im Gegensatz vieler anderer Verkehrsteilnehmer kenne ich die Regeln noch und habe es dabei belassen im ausreichenden Sicherheitsabstand hinter dem Linksblockierer zu bleiben bis der seine Ausfahrt gefunden hat.

Da ich also auf der Autobahn nicht zur Motorpflege gekommen bin, bin ich anschließend in der Stadt auf den Hauptstraßen im ersten Gang mit 59 km/h Richtung Heimat gefahren. Auf einer Hauptstraße wurde dann eine Geschwindigkeitskontrolle mittels Laser Messung durchgeführt und ich wurde rausgewunken. Ich war sehr verwundert weil 59km/h Tacho = 56km/h GPS = nach Abzug der Toleranz 3km/h zu schnell.
Ich dachte mir echt, hat die Stadt es wirklich schon wieder so nötig...
...doch statt 15€ für die wahnwitzige Tempo Überschreitung wollte man von mir 20€ wegen §30 StVO hat irgendwas von Lautstärke und Umweltschutz gefasselt. Da habe ich meine EC Karte direkt wieder eingesteckt und die Zahlung verweigert. Also soll ich demnächst Post bekommen.

Ich habe mir zwischenzeitlich auch mal §30 zu Gemüte geführt und weiß nicht gegen was ich verstoßen haben soll. Weder bin ich unsinnig hin und her gefahren, noch zieht das Lautstärke oder Umwelt Argument.
Mein Wagen ist keine gepimpte Tupperware-Schachtel mit dicken Auspuff sondern Serie, d.h. er entspricht den allen Bestimmungen und kann gar nicht zu laut sein. Außerdem habe ich eine Grüne Plakete und selbst wenn ich bei der Fahrweise 20L auf 100km verbrauche, belaste ich die Umwelt da weniger als die meisten 10-20 Jahre alten Mittelklasse Wagen die meistens auch mit gelb oder rot gekennzeichnet sind. Also was soll diese Willkür? Die Polizei kann mir doch nicht vorschreiben in welchem Gang ich zu fahren habe, oder sehe ich das falsch?

Falls tatsächlich Post deswegen kommt gehe ich direkt zum Anwalt, bin ja rechtsschutzversichert.

Beste Antwort im Thema

Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch Fälle, die man mit 100%iger Wahrscheinlichkeit verliert, weil man mal sowas von im Unrecht ist/war?

Falls nicht, würde ich die 20 Euro lieber bezahlen, denn du hast eindeutig gegen die StVO verstoßen, die unnötige Lärmbelästigung untersagt. Und 59 km/h im 1.Gang bzw. ein mit 9000 min-1 drehender Motor ist unnötige Lärmbelästigung par Excellence...

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Motor frei blasen und dann noch in der Stadt. In welcher Zeit lebst Du denn 😕 Das bei neuen Dieselfahrzeugen ein Freibrennen stattfindet, kann man ja noch verstehen, aber bei einem Wankelmotor. 😁 Wobei, die Zeit mit "SPAß" auf der Autobahn sollte wohl, auf Grund der Verkehrsichtdichte, vorbei sein. Habe einen Bekannten der 12 Ferrari in seiner Fahrzeughalle stehen hat, der brennt die auch immer auf dem Nürburgring frei. 😉 Wer so ein Auto fährt, muß auch die entsprechende Kohl investieren.🙂 
MfG aus Bremen 

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo Wirklich traurig sind bislang nur deine unqualifizierten Kommentare in denen du Vermutungen über mein Alter und meine Bildung aufstellst. Ich habe schon öfters bei gesetzlichen Unklarheiten prozessiert und bis auf einen Fall* auch immer mein Recht erhalten.

ob meine Kommentare qualifiziert sind oder nicht, solltest ausgerechnet du hier unbedingt bewerten 🙂

Und ob du in diesem Fall Recht behältst respektive bekommst wird sich zeigen......

Aber du wirst hier mit Sicherheit nicht posten, wenn meine Aufassung einrifft 

Da bin ich mir sicher 😁

* und das würde der zweite werden, aber so weit ist ja noch nicht. Evtl. kommst du ja noch zur Vernunft  😛

Zitat:

Original geschrieben von morf


Hast du zugegeben dass du im ersten Gang gefahren bist? Hat der Polizist eine Lärmmessung durchgeführt?
Danke für den Hinweis - das ist ein sehr gutes Argument!

Nein es wurde keine Lärmmessung durchgeführt, das ich ersten Gang gefahren bin war ja hörbar, habe ja nicht mehr runtergeschaltet beim anhalten nur ausrollen lassen. Die fingen direkt mit dem Paragraphen an den sie selsbt nicht ganz zusammen bekamen und ich erwiderte auf die Umwelt nur" guck mal an die Scheibe" und zum Thema Lärm "artgerechte Haltung". Und als ich nicht zahlen wollte war der disput auch schnell mit "sie kriegen Post" erledigt.

Vom ersten Gang war keine Rede, wahrscheinlich weil es zu offensichtlich war.

Uns gehts doch gut, keine Probleme... und beschäftigt nur ob wir nun Motorpflege in Form von hohen Drehzahlen mit der Folge von vermeidbaren Lärm betreiben dürfen.😕

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Ging es Bergab? Stichwort Motorbremse usw. 😉

@Diedicke1300
Es geht einfach nur darum, ob ein zugelassenes Fahrzeug überhaupt "zu laut" sein kann. Was ist mit den ganzen gepimpten 3er BMWs die im dritten Gang mit 60/70 durch die Stadt fahren? Abgesehen von der Geschwindigkeitsüberschreitung, in der Fahrschule habe ich sogar noch gelernt im dritten Gang durch die Stadt zu fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Danke für den Hinweis - das ist ein sehr gutes Argument!

Nö, ist es nicht...

Den Polizisten wird der Richter durchaus zutrauen, zwischen Lärmbelästigung und angemessenem/unvermeidbarem Fahrgeräusch zu unterscheiden. Erst Recht wenn es sich um erfahrene/ältere Beamte handelt...

Im dritten Gang durch die Stadt? Wann soll das mal gelehrt worden sein? 1951?

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



ob meine Kommentare qualifiziert sind oder nicht, solltest ausgerechnet du hier unbedingt bewerten 🙂

Warum? Weil ich mich damit auf deine Stufe stelle und mir Urteile anmaße ohne Hintergründe zu kennen?!

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Und ob du in diesem Fall Recht behältst respektive bekommst wird sich zeigen......

Aber du wirst hier mit Sicherheit nicht posten, wenn meine Aufassung einrifft 

Das allein zeigt wie schlecht du mich einschätzt.

Wenn ich tatsächlich im Unrecht bin habe ich keine Probleme damit mich zu belehren lassen, meine Schuld einzusehen und die Strafe zu akzeptieren.

Aber ich wehre mich dort wo es für angebracht halte. Und wenn jede Diskokugel mit lauterstarker Musik scheppert oder die 3er BMW & Golf Fraktion mit ihren Tieftönern bereist bei 3.000U/min lautere Werte erzielen, als ich im ersten Gang bei 9.000U/min fühle ich mich ungerecht behandelt.

Zitat:

Original geschrieben von morf



@Diedicke1300
Es geht einfach nur darum, ob ein zugelassenes Fahrzeug überhaupt "zu laut" sein kann. Was ist mit den ganzen gepimpten 3er BMWs die im dritten Gang mit 60/70 durch die Stadt fahren? Abgesehen von der Geschwindigkeitsüberschreitung, in der Fahrschule habe ich sogar noch gelernt im dritten Gang durch die Stadt zu fahren.

Die Antwort lautet: Ja! Wenn man wie der TE im Ersten Gang mit 60 (Tacho) durch die Stadt fährt. Das ist was anderes als mit 60 dahinzurollen und vielleicht mal kurz Gas zu geben weil es die Situation erfordert. Mit 6000 Touren dauerhauft

im Ersten Gang

zu fahren ist schlicht und ergreifend

grober Unfug

. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn es dafür ein Knöllchen gibt, ähhm, ja, was sollste da noch sagen?

Zitat:

Original geschrieben von morf


Ging es Bergab? Stichwort Motorbremse usw. 😉

@Diedicke1300
Es geht einfach nur darum, ob ein zugelassenes Fahrzeug überhaupt "zu laut" sein kann. Was ist mit den ganzen gepimpten 3er BMWs die im dritten Gang mit 60/70 durch die Stadt fahren? Abgesehen von der Geschwindigkeitsüberschreitung, in der Fahrschule habe ich sogar noch gelernt im dritten Gang durch die Stadt zu fahren.

Ja wenn man ein zugelassenes Fahrzeug unsachgemäß bewegt kann es zu laut sein. Die Frage ist einfach zu beantworten.

In der Betriebsanleitung steht mit Sicherheit nicht das das Fahrzeug mit 9000 Umdrehungen im ersten Gang und 60 Kmh zu bewegen ist.
Selbst wenn es bergauf geht dürfte dort schon die maximale Leistung und das maximale Drehmoment lange überschritten sein.
Und Motorbremse bergab bei 9000 Umdrehungen ist auch nicht im Sinne des Erfinders.

Zitat:

Im dritten Gang durch die Stadt? Wann soll das mal gelehrt worden sein? 1951?

2001/2002.

Bei meinem Auto kann ich wunderbar im dritten Gang durch die Stadt fahren. Sind dann in etwa 2800u/min. Dank Serienauspuff ist das auch nicht wirklich laut. Der getunte 3er mit einer "Sportauspuffanlage" von ATU für 150€ ist aber sehr wohl lauter.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ja wenn man ein zugelassenes Fahrzeug unsachgemäß bewegt kann es zu laut sein. Die Frage ist einfach zu beantworten.

Es ist aber nicht unsachgemäß behandelt worden. Du kannst einen Wankelmotor nicht mit einem Hubkolbenmotor vergleichen.

Zitat:

Original geschrieben von morf


Der getunte 3er mit einer "Sportauspuffanlage" von ATU für 150€ ist aber sehr wohl lauter.

Eben und wenn dieser eingetragen ist und somit das Recht besitzt jederzeit mehr Krach zu verursachen kann ich das nicht hinnehmen wenn ich nur für die Langlebigkeit meines Fahrzeugs sorge.

Die Pflicht zur Vermeidung unnötiger Lärmbelästigung gilt auch für dich und deinen Wankelmotor. Und sie gilt auch für den Fall, dass du deinem Motor mit völlig blödsinnigem "Freibrennen" was Gutes tun zu glauben scheinst...

Wenn du deinen Motor mit 9000 Umdrehungen drehen lassen möchtest, dann mach das außerorts, weit ab von Ortschaften. Tust du es innerorts, gibts dafür ein Knöllchen. Fertig...

Ich kann mir die Szene bildlich vor Augen vorstellen.

Samstag Nachmittag, 15 Uhr im örtlichen ATU-Laden. Ein 3er BMW fährt vor, der Fahrer (nennen wir ihn einfach mal 'Heinz'😉 steigt aus und kauft sich für 150€ eine "super tolle Sportauspuffanlage". Bevor er allerdings bezahlen darf, muss er eine Erklärung unterschreiben. Ab sofort darf er nicht mehr im dritten, sondern nur noch im vierten Gang durch die Stadt fahren. Neue Lärmschutzbestimmungen.

Der Thread hier ist übrigens der beste Beweis dafür, dass es keinen Sinn macht einzig auf die Vernunft der Autofahrer zu setzen, was Gesetze bzw. Regeln angeht...

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ja wenn man ein zugelassenes Fahrzeug unsachgemäß bewegt kann es zu laut sein. Die Frage ist einfach zu beantworten.
Es ist aber nicht unsachgemäß behandelt worden. Du kannst einen Wankelmotor nicht mit einem Hubkolbenmotor vergleichen.

In der Stadt/Dorf mit diesen hohen Drehzahlen unterwegs zu sein ist eine unsachgemäße Benutzung des Fahrzeuges. Die Aussage des Herstellers den Motor mal bei 9000 Umdrehungen arbeiten zu lassen bezieht sich mit Sicherheit auf eine Fahrt mit hohen Geschwindigkeiten und dem Abrufen von hohen Leistungen.

Im ersten Gang mit 60 geradeaus zu fahren ist einfach nur Unfug, nützt dem Motor sicherlich überhaupt nix, eher das Gegenteil wird der Fall sein.

Aber um die technische Ebene ging es ja eh nicht. Aber ich finde es schon ok. das die Rennleitung Dich herausgezogen hat. Wenn Du den Jungs schon in einigen hundert Metern Entfernung mit dem Lärm Deiner Maschine auf den Geist gegangen bist kann ich mir vorstellen wie du geröhrt hast.

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