Darf die Polizei einem vorschreiben in welchem Gang man zu fahren hat?

Folgendes ich fahre einen Mazda RX8 mit Wankelmotor, um den Motor in Schuß zu halten muss man ihn ab und an frei blasen also konstant bei 9.000 U/min fahren.

Heute als ich wieder ein längeres Töurchen gemacht habe, wollte ich den Wagen mal wieder in den freien TL Zonen ausfahren. Aber wegen penetranten Mittelspur oder Linksspurschleichern bin ich nie über 230km/h gekommen. Vorallem die SUVs, die Bauklötzen welche mit 170km/h auf der linken Spur parken obwohl die Mittelspur frei ist haben mich fast zur Weißglut gebracht, trotz Lichthupe aus weiterer Entfernung zum ankündigen meiner Überholabsicht, war nix zu machen.

Ein paar mal war ich wirklich kurz davor einfach Rechts dran vorbei zu ziehen, aber im Gegensatz vieler anderer Verkehrsteilnehmer kenne ich die Regeln noch und habe es dabei belassen im ausreichenden Sicherheitsabstand hinter dem Linksblockierer zu bleiben bis der seine Ausfahrt gefunden hat.

Da ich also auf der Autobahn nicht zur Motorpflege gekommen bin, bin ich anschließend in der Stadt auf den Hauptstraßen im ersten Gang mit 59 km/h Richtung Heimat gefahren. Auf einer Hauptstraße wurde dann eine Geschwindigkeitskontrolle mittels Laser Messung durchgeführt und ich wurde rausgewunken. Ich war sehr verwundert weil 59km/h Tacho = 56km/h GPS = nach Abzug der Toleranz 3km/h zu schnell.
Ich dachte mir echt, hat die Stadt es wirklich schon wieder so nötig...
...doch statt 15€ für die wahnwitzige Tempo Überschreitung wollte man von mir 20€ wegen §30 StVO hat irgendwas von Lautstärke und Umweltschutz gefasselt. Da habe ich meine EC Karte direkt wieder eingesteckt und die Zahlung verweigert. Also soll ich demnächst Post bekommen.

Ich habe mir zwischenzeitlich auch mal §30 zu Gemüte geführt und weiß nicht gegen was ich verstoßen haben soll. Weder bin ich unsinnig hin und her gefahren, noch zieht das Lautstärke oder Umwelt Argument.
Mein Wagen ist keine gepimpte Tupperware-Schachtel mit dicken Auspuff sondern Serie, d.h. er entspricht den allen Bestimmungen und kann gar nicht zu laut sein. Außerdem habe ich eine Grüne Plakete und selbst wenn ich bei der Fahrweise 20L auf 100km verbrauche, belaste ich die Umwelt da weniger als die meisten 10-20 Jahre alten Mittelklasse Wagen die meistens auch mit gelb oder rot gekennzeichnet sind. Also was soll diese Willkür? Die Polizei kann mir doch nicht vorschreiben in welchem Gang ich zu fahren habe, oder sehe ich das falsch?

Falls tatsächlich Post deswegen kommt gehe ich direkt zum Anwalt, bin ja rechtsschutzversichert.

Beste Antwort im Thema

Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch Fälle, die man mit 100%iger Wahrscheinlichkeit verliert, weil man mal sowas von im Unrecht ist/war?

Falls nicht, würde ich die 20 Euro lieber bezahlen, denn du hast eindeutig gegen die StVO verstoßen, die unnötige Lärmbelästigung untersagt. Und 59 km/h im 1.Gang bzw. ein mit 9000 min-1 drehender Motor ist unnötige Lärmbelästigung par Excellence...

235 weitere Antworten
235 Antworten

Wirklich traurig, dass hier einige User den Sinn und Zweck einer Rechtsschutzversicherung nicht verstanden haben.
Liegt wohl unter anderem auch an mangelnder Lebenserfahrung.......🙄

@mattalf

Besser ja.... Aber rein gesetzlich wäre es auch außerorts verboten.

59? Im ersten Gang?

Wieviele Autos vebrrauchst du so pro Woche?

Zitat:

Original geschrieben von micci1


Hat sich ein Anwohner aufgeregt? Oder hatte der Polizist nur einen schlechten Tag langeweile?

Das hatte nix mit Anwohnern zu tun, es war ein ganz normale bzw. hinterfotzige (aber diese Stellen sind für unsere Hüter ja normal) Geschwindigkeitsmessung mit Laser, zweispurige Hauptstraße die durch ne Talsohle führt, so das die grünen direkt die aufwärts fahren die Raser einsacken können. Ich vermute mal die haben die hohe Drezahl gehört sich schon diebisch gefreut das da gleich einer mit hundert angeflogen kommt und dann war es nur ich mit Geschwindigkeit nach Vorschrift.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Wenn du vor Gericht ziehen möchtest, dann tu das. Du wirst verlieren, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche...

Entweder man bringt mir einen eindeutige Regelung welche Lautstärke wo verboten ist oder ich gehe solange in Revision bis eine erstellt wurde.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von micci1


@mattalf

Besser ja.... Aber rein gesetzlich wäre es auch außerorts verboten.

Ohne Frage. Aber dort aufzufallen ist nicht so leicht wie in der Stadt.

@Dellenzaehler

Soweit ich weiß ist die Rechtschutzsversicherung gedacht um im Streitfall die Kosten zu übernehmen. Nicht mehr und nicht weniger.

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Ich will ja auch ein bißchen Spaß haben und dazu gehört es für mich auch bei trockenen Wetter und guten Sichtverhältnissen mit 250 über die Bahn zu prügeln.

Warum gehst du nicht auf ne Rennstrecke? Ich find da wär dieses "heut dreh ich mal den Motor aus, heut will ich so richtig Spaß haben" eher angebracht.

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo Entweder man bringt mir einen eindeutige Regelung welche Lautstärke wo verboten ist oder ich gehe solange in Revision bis eine erstellt wurde.

Du

gehst

alleine

nirgendwo hin, dass wird dir deine "Rechtschutzversicherung" schon aufzeigen 😁

Zitat:

Original geschrieben von micci1


@hardcoreaudi
Im §30 StVO wird nicht spezifiziert wo unötiger Lärm verboten ist. Die Grünen könnten ihn genausogut auch bei der Autobahn rausziehen und ihn vorwerfen das er auch bei 3000 Schalten kann.

Hat sich ein Anwohner aufgeregt? Oder hatte der Polizist nur einen schlechten Tag oder langeweile?

Also ich persönlich würde mich mit einem Anwalt unterhalten und es evtl darauf ankommen lassen.

Edit. Vermeidbarer Lärm? Evtl war er nicht vermeidbar vielleicht war das Auto kaputt und er ist ihm im 2 und in allen anderen Gängen abgesoffen. 😕😁

Ich verweise da auf meinen Post ein wenig weiter oben....

Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm.
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat

So das Auto war kaputt und trotzdem wurde es im öffentlichen Verkehrsraum geführt? Ich würde keine was wäre wenn Kette starten, sondern einfach bei den Fakten bleiben.
Ob den Polizisten langweilig war, oder ob sie einen schlechten Tag hatten ist im Endeffekt egal. Sie haben von ihrem Opportunitätsprinzip gebrauch gemacht und nach pflichtgemäßem Ermessen ein Bußgeld verhängt.
Jetzt ist die Möglichkeit zu zahlen, oder den Anhörbogen einfach wieder zurückschicken und darauf warten, dass auf das Bußgeld noch Verwaltungsgebühren kommen, u.U. Gerichtskosten dann werden da schnell ein paar Euros noch draufgeschlagen.

Ich werd da jezt auch keine Diskussion führen über Lärm, ich war selber nicht dabei, hab das Auto nicht gehört und kann da nichts zu sagen. Die Rechtslage und die Möglichkeiten habe ich erläutert, somit viel Erfolg 🙂

Sommerferienzeit - Blödsinns Fred Zeit....😁

Zitat:

Original geschrieben von micci1


@Dellenzaehler
 
Soweit ich weiß ist die Rechtschutzsversicherung gedacht um im Streitfall die Kosten zu übernehmen. Nicht mehr und nicht weniger.

Da weist du halt etwas zu wenig 🙂

Die prüft nämlich auch, ob ein Prozess sinnvoll und zu gewinnen ist. Und diese Entscheidungen treffen Juristen, die etwas vom Thema verstehen und nicht Leute, die sich auf Teufel komm raus streiten wollen, wei Ihr Ego angekratzt ist. 

...nun, ich frag mich schon ob es sein muss, im ersten Gang mit geschätzten 6.000 Touren durch die City zu fahren 🙄. Mit Verlaub und bei allem Respekt, aber das ist völliger Käse. Bissi Rücksicht muss schon sein. Ich fahr mit meinem Golf auch zurückhaltend durch's Dorf. Wenn ich da schlagartig voll reinlatsche fällt der Opi vor mir vom Fahrrad. 😁 Geht halt nich...

Zitat:

Original geschrieben von shathh


59? Im ersten Gang?

Wieviele Autos vebrrauchst du so pro Woche?

Wankelmotoren leben von hoher Drehzahl!

Zitat:

Original geschrieben von anntike



Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Ich will ja auch ein bißchen Spaß haben und dazu gehört es für mich auch bei trockenen Wetter und guten Sichtverhältnissen mit 250 über die Bahn zu prügeln.
Warum gehst du nicht auf ne Rennstrecke? Ich find da wär dieses "heut dreh ich mal den Motor aus, heut will ich so richtig Spaß haben" eher angebracht.

Ich fahre sofern es meine Freizeit zuläßt auch gerne zum Ring (der nicht gerade vor meiner Haustür legt) um dort ein paar Runden zu drehen, aber es finden nicht jeden Tag Touristenfahrt statt und zum einem anderen kostet das auch eine ganze Menge Geld, da da ganz andere Teile verschleißen als bei einer normalen Hochgeschwindigkeitsfahrt.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Wirklich traurig, dass hier einige User den Sinn und Zweck einer Rechtsschutzversicherung nicht verstanden haben.
Liegt wohl unter anderem auch an mangelnder Lebenserfahrung.......🙄

Wirklich traurig sind bislang nur deine unqualifizierten Kommentare in denen du Vermutungen über mein Alter und meine Bildung aufstellst. Ich habe schon öfters bei gesetzlichen Unklarheiten prozessiert und bis auf einen Fall auch immer mein Recht erhalten.

was mich an dem Post hier ärgert ist

jemand kriegt eine Strafe weil sein Motor zu laut war

und in Zukunft müssen E Autos ein Motorrengeräusch simulieren

ich mein, in welcher Welt leben wir ich verstehs nicht.

Hast du zugegeben dass du im ersten Gang gefahren bist? Hat der Polizist eine Lärmmessung durchgeführt?

Ähnliche Themen