Darf der Gebr. der Verkauft ist nicht mehr viele KM neu dazu bekommen ?hallo,
hallo,
ich hab mal eine Frage...ich hab mir ein neues Auto bestellt...und muss mit einem jetzigen aber noch Fahren...und da ich ca. in der Woche 700 KM fahren muss...kommt jetzt mein FOH damit das ich jetzt möglichst nicht mehr drauf fahren darf...weil sonst müsste ich eine PreisReduzierung mit machen...
darf der das eigentlich ? obwohl ich es viele mal gesagt habe...das ich ca. in der woche 700 KM fahre...!
wie sieht die Rechtlage aus? was wäre eine Lösung ?
36 Antworten
so ich hab jetzt mit meinem Händler Telef....
also es sieht wie folgt aus...ich muss jetzt 300 € für 4000 KM bezahlen..angeblich ist das auto ende juni da...da bin ich mal gespannt...
geht das 300 € für 4000 KM...? mal abgesehn von allem
Na aber Hallo! Dem würde ich was husten! Was kannst Du denn dafür, dass Dein neuer Wagen nicht schnell genug geliefert werden kann? An der Überlastung in Rüsselsheim kanns ja nun wohl nicht liegen...
Ganz ehrlich, würde ich meine Rechtsschutz befragen ob ich nicht Chancen hätte vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Mit einer solchen Geschichte würde mich der Händler nicht wiedersehen.
btw. NOCH ist ja kein Geld geflossen, oder?
ne bis jetzt noch nicht...naja wir werden sehen wenn es soweit ist...
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Ich habe bei Fahrzeugkäufen auch schon meine gebrauchten in Zahlung gegeben, bei Neuwagenkauf hat' auch schon mal mehrere Wochen gedauert, bis das Fahrzeug da war. Es wurde immer ein Inzahlungsnahmepreis schriftlich festgehalten (am Tage der Begutachtung), aber es wurde nie ein Kilometerlimit festgelegt, noch nicht mal ansatzweise erwähnt........
Einmal ist mir sogar auf der Fahrt zur Abgabe und Neuwagenübernahme ein Defekt (Tachowelle) passiert und selbst das hat den Händler nicht gejuckt........
Nabend,
ist doch ganz einfach. Wenn Du Deinen neuen Wagen abholst, dann wird der Händler, da bin ich mir fast sicher, Werbung in irgendeiner Form an Deinem neuen Wagen angebracht haben. (Aufkleber und bzw. oder Nummernschildverstärker)
Sag Deinem Händler Händler einfach, dass ihr dafür im "Reinen" seid oder Du brechnest ihm ca. 400 Euro.
🙂
Viele Grüße
Torsten
wieso eigentlich warten? er hat doch gesagt das er die 400€ abziehen will, meinst er "vergißt" das zufällig am Übergabetag? 😉
JETZT kannst du noch reagieren, wenns soweit ist kannst nur zahlen oder evtl bleiben lassen. Tu dir selbst doch den gefallen und mach dich rechtlich schlau.
Zitat:
Original geschrieben von Signum19der2te
so ich hab jetzt mit meinem Händler Telef....
also es sieht wie folgt aus...ich muss jetzt 300 € für 4000 KM bezahlen..angeblich ist das auto ende juni da...da bin ich mal gespannt...
geht das 300 € für 4000 KM...? mal abgesehn von allem
Ich glaube der spinnt.
Ist es Deine Schuld, daß der Wagen nicht kommt ?
Richtig, ist es nicht.
Er kann Dir ja schlecht das Fahren verbieten.
Auch wenn es Dir schwer fällt, weil Du ja den Wagen haben möchtest, würde ich doch vom Kauf Abstand nehmen und mir einen anderen Händler suchen.
Aber Du mußt das eben selbst entscheiden. Ich kann das verstehen, wenn man auf etwas wartet. Da geht man manchmal Kompromisse ein, auch wenn es nicht rational vernünftig ist.
ja so sieht das leider aus....naja mal sehen..ich halt euch auf dem laufenden...mach dann auch mal ein paar Bilder von...damit auch mal einer drin ist...der die OPC Line hat...*g*
oder hat das auch jemand von euch...und hat mal Bilder...
Was sagt den eigentlich der Kaufvertrag?
Hier mal ein paar Klauseln, wie sie mein FOH im Kleingedruckten stehen hatte, als ich alt gegen neu getauscht habe:
- Verbindliche Bestellung zum unverbindlichen Liefertermin: wurde merkwürdigerweise NICHT ausgefüllt
- Mehrwertsteueränderungen oder Preiserhöhungen zu Lasten des Käufers (das habe ich gestrichen und er hat es akzeptiert)
- Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen
- Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung
- Der Käufer ist an die Bestellung gebunden
- Der Verkäufer ist an die Bestellung gebunden, wenn er nicht binnen vier Wochen ablehnt
- Eine Auftragsbestätigung oder Lieferung ist für beide Seiten bindend (also bestimmt er den Vertragsabschluß, siehe unten)
Und nun speziell zu den Lieferfristen:
- Verbindliche oder unverbindliche Liefertermine sind schriftlich zu vereinbaren (dumm nur, wenn nicht!!!)
- Fristen beginnen mit Vertragsabschluß (siehe oben!!!)
- Nachträgliche Vertragsänderungen bedingen erforderlichenfalls erneute Fristvereinbarung (Achtung!!!)
- Der Käufer kann sechs Wochen nach dem unverbindlichen Termin eine angemessene Frist setzen (und keinen Tag früher!!!)
- Er muß schriftlich hinweisen, daß er andernfalls die Annahme ablehnt (nicht vergessen!!!)
- Mit dem Zugang dieser Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug (also nochmal ein paar Tage!!!)
- Der Käufer kann Ersatz des durch Verzögerung entstandenen Schadens verlangen (nicht vergessen!!!)
- Dieser Anspruch beschränkt sich auf 5 % des Kaufpreises
- Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer schriftlich zurücktreten
- Er kann Schadensersatz für Nichterfüllung verlangen
- Dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf 10 %
- Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aufruhr führen nicht zu Verzug (und damit ist dann so ziemlich alles ausgeschlossen)
Im Falle eines Falles wünsche ich den beteiligten Rechtsanwälten viel Spaß.
Zum Glück hatte unser Händler nur einen Wunsch, den meine Frau ihm erfüllen konnte: der in Zahlung gegebene Polo möge doch bitte noch unter den magischen 100.000 km bleiben. Wir haben ihn dann mit 98.500 abgegeben, trotzdem stand er noch 6 Monate später auf dem Hof einer Filiale.
Mag sein, dass der Händler juristisch -mit den entsprechenden Vertragsklauseln "im Recht" ist.
Aber: Sieht so die Fortsetzung einervertrauensvollen Zusammenarbeit aus? Muss man das letztmögliche aus dem Kunden herausholen?
Ich würde dem Chef des Ladens freundlich. aber sehr bestimmt mitteilen, dass er mich bei Beibehaltungdieser Taktik bei der Abholung des Neuen um letzten mal gesehen hat.
Wenn er das nicht begreift, ist er nur zu bedauern...
Mein persönlicher Autoverkäufer sagt, dass der Verkauf des neuen und der Ankauf des alten Auto´s verschiedene Geschäfte sind. Sobald ein Ankaufvertrag unterschrieben wurde und der Übergabetermin erreicht ist, gehört das Auto dem Autohaus. Wenn zwischen der Lieferung des Neuwagens und der Abgabe des Gebrauchten ein gewisser Zeitraum liegt, wird normalerweise im Ankaufvertrag der Tag der Übernahme und der voraussichtliche Kilometerstand vermerkt. Kommt der Kunde zum vereinbarten Übernahmetermin mit seinem Gebrauchten zum Händler und der neue ist noch nicht da, wird entweder der alte trotzdem angenommen und der Kunde bekommt für die Zeit bis zur Lieferung einen Vorführwagen (das liegt aber im Ermessen des Autohauses) oder der Ankaufvertrag wird mit geänderten Daten neu geschrieben. Sollte sich die Laufleistung in der Zwischenzeit dramatisch erhöhen, wird sich dann der Inzahlungnahmepreis ändern.
Aber da heutzutage die Auto´s nicht wie warme Semmeln verkauft werden, sollte der Autoverkäufer schon kulant sein.
Da hier für die Kilometer eine Pauschale gezahlt werden soll, vermute ich, das der Gebrauchte aufgrund des Ankauf-Vertrages bereits in den Besitz des Autohauses übergegangen ist.
Wenn nicht, würde ich keinen Cent zahlen. Aus dem Kaufvertrag für den neuen kommt man, falls es eine Barzahlung ist, nicht mehr oder höchstens nach Zahlung einer Vertragsstrafe raus. Im Falle einer Finanzierung oder eines Leasings hat man 14 Tage Rücktrittsrecht.
LG
Claudi
LG
Claudi
Zitat:
Original geschrieben von stbufraba
.......Hier mal ein paar Klauseln, wie sie mein FOH im Kleingedruckten stehen hatte, als ich alt gegen neu getauscht habe:......Im Falle eines Falles wünsche ich den beteiligten Rechtsanwälten viel Spaß........
Im Falle des richtigen Falles wird der Anwalt damit viel Spaß haben, da auch Opel bei Privatpersonen nicht gegen geltendes Recht (siehe 286, 281, 323 BGB) verstoßen darf.
Das bedeutet :
1. Es gibt keinen unverbindlichen Liefertermine. Wenn ein Termin angegeben ist, ist dieser bindend.
2. Selbst wenn kein Liefertermin angegeben ist, darf der Kunde von einer "normalen" Lieferzeit ausgehen (ich denke bei Neuwagen ca. 4-6 Wochen)
3. Der Kunde hat nach Fälligkeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu fordern.
Also, wenn du Rechtschutz hast, solltest du evtl. mal deinem Anwalt nachfragen, was für Möglichkeiten du hast.
Gruß
V2
mal abgesehn von der ganzen rechtssache...mein Hänlder hat ja gewusst wieviel ich ca fahre...das ist ja der witz...meine Frau war auch dabei..ich hab das jedesmal gesagt...ich fahre ca. soviele KM noch...ist ja nicht so ...ach jetzt sind aber KM drauf..ich finde es irgendwie eine Frechheit...aber ich werde es so machen...neues Auto geholt...und tschüß...
wie sieht das eigentlich aus mit der Garantie aus ?
wenn ich jetzt insp. etc bei einem anderen OH mache...übernimmt der auch die Garantie?
Selbstverfreilich!!!!!
Da gibt es überhaupt nix zu beachten, außer dass der erste stempel im Service-heft sein sollte (Übergabe)! Jeder FOH, zu dem Du dann als Werkstattkunde gehst, müsste über diesen unverhofften Glücksfall auf die Knie fallen!! Leider scheint das Dein OH nicht zu verstehen.
Beim Neuwagenkauf macht er mit Dir - bei guter Verhandlung - vielleicht 2 - 3 T€ Gewinn (wenn überhaupt, hab da nicht so die Anhnung), aber wenn Du jedes Jahr zur Inspektion kommst und nach Ablauf der Garantie die Reps machen lässt, freut er sich doch ein Bein aus....
Viel Glück bei der Suche nach einem verständigen und fähigen FOH...