Darf der Gebr. der Verkauft ist nicht mehr viele KM neu dazu bekommen ?hallo,

Opel Vectra C

hallo,

ich hab mal eine Frage...ich hab mir ein neues Auto bestellt...und muss mit einem jetzigen aber noch Fahren...und da ich ca. in der Woche 700 KM fahren muss...kommt jetzt mein FOH damit das ich jetzt möglichst nicht mehr drauf fahren darf...weil sonst müsste ich eine PreisReduzierung mit machen...

darf der das eigentlich ? obwohl ich es viele mal gesagt habe...das ich ca. in der woche 700 KM fahre...!

wie sieht die Rechtlage aus? was wäre eine Lösung ?

36 Antworten

Jeder FOH übernimmt die Garantie! Er mus sie ja auch nicht bezahlen, geht ja übers Werk. Bei mir hat sich sogar, obwohl mein Omi vom Werksangehörigen ist, der grosse FOH in Bonn um die Kulanz gekümmert, obwohl ich mit dem Auto (es war damals auch noch für mich fast neu) noch nie bei ihm war.

Zum Thema: Von mir würde der keine müde Mark sehen. Sowas habe ich auch noch nie gehört, liefert die Karre nicht pünktlich und will dafür noch Moos. So zum Nachteil kann der Kaufvertrag zwischen Unternehmen und Kunden garnicht sein...

So würde ich das nicht stehen lassen. Überleg Dir mal was wäre wenn Dein Neuer zum Termin wieder nicht geliefert wird. Willst Du Dir dann nochmal 300 € abziehen lassen ?
Mach das Ganze wenigstens schriftlich und setz den F?OH unter Lieferverzug und mach deutlich dass Du vom Vertrag zurücktreten wirst wenn er wieder nicht liefern kann.
Eine Kopie des Schreibens würde ich dann an OPEL weiterleiten.
Und künftig um diesen F?OH einen großen Bogen machen.

kannst zu jeder Opel-Werkstatt fahren 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Signum19der2te


mal abgesehn von der ganzen rechtssache...mein Hänlder hat ja gewusst wieviel ich ca fahre...das ist ja der witz...meine Frau war auch dabei..ich hab das jedesmal gesagt...ich fahre ca. soviele KM noch...

Servus!

Hinterher ist man natürlich immer schlauer, aber: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?!..." Bittere Erfahrung für Dich, aber mit großem Lernpotential für alle: in Zukunft wirklich ALLES schriftlich vereinbaren. Am Besten einen realistischen Liefertermin sowie die bis dahin zu erwartende KM-Leistung des Gebrauchten mit Spielraum nach oben.

Wie ich aber Deinen bisherigen Reaktionen auf "unsere" Tipps und Meinungen entnehmen kann, wirst Du wahrscheinlich "einknicken" (nicht böse gemeint) und den Abschlag bei der Inzahlungnahme akzeptieren. Hängt das vielleicht damit zusammen, dass Du einen hohen Nachlass auf den Neuen bei gleichzeitig gutem Restwert des Gebrauchten herausgehandelt und deshalb ein schlechtes Gewissen hast? Kann ich dann natürlich verstehen, aber auf der anderen Seite ist es Dein Geld das weniger wird. Und Du hast den Händler ja sicher nicht dazu gezwungen Dir ein Auto zum vereinbarten Preis zu verkaufen, oder? 😉

Deshalb: entweder brauchst Du einen rechtsanwältlichen Rat zu dem von Dir unterschriebenen Kaufvertrag oder Mund abwischen, Nachlass akzeptieren und in Zukunft bei einem wirklichen FOH das Auto warten lassen. Beim nächsten Neukauf dann aber die bittere Erfahrung berücksichtigen und Dich entsprechend absichern.

Grüsse Andy

PS: Ich würde den Vorgang trotzdem an Opel weiterleiten!

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@Andy-Bundy

Applaus, klasse Beitrag!!!

Andy Bunny hat natürlich auch recht: Es hängt schon auch von den ausgehandelten Konditionen ab, ob man mit den 300€ noch leben kann :-)) Etwas seltsam fnde ich dieses Verhalten vom FOH allerdings schon.

Der FOH handelt nur nach seinem guten Recht, so viel wie möglich für sich aus dem Geschäft herauszuholen zu wollen.

Und wenn der Käufer , in diesem Fall "Signum19der2te", das mit sich machen läßt, darf er dem FOH auch nicht böse sein.

So ist es nun mal im echten Leben.

Gruß
V2

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