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Dachziegel auf mein Auto

Themenstarteram 13. Februar 2020 um 17:15

Hallo ihr lieben.

Ich brauche mal Hilfe von euch.

Am 09.02.2020 wo der Sturm war sind Dachziegeln auf mein auto gefallen.

Das ganze Dach ist eingedrückt sowie die Heckscheibe zersplittert.

Mein Fahrzeug stand Ordnungsgemäß auf dem Parkplatz von Nebenhaus sind die Ziegeln runtergekommen die Polizei hat mein Auto mitgenommen zum sicherstellen.,,,habe nur eine Haftpflichtversicherung kein Teil oder Vollkasko da es ein 1000 Euro Fahrzeug ist.

Wer zahlt den Schaden sowie die Abschleppenkosten??

 

ICH DANKE IM VORRAUS ???????

Beste Antwort im Thema

Moin!

Im Übrigen, die paar Ziegel, die auf dem Dach liegen, können nicht die Beule verursacht haben. (...) vielleicht hat aus dem Grund auch die Polizei das Fahrzeug mitgenommen?

G

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Zitat:

@Dieter47 schrieb am 13. Februar 2020 um 21:47:57 Uhr:

Mindestens (!) Windstärke 12? Was kommt denn danach noch? Versicherungsrelevant ist Windstärke 8 oder höher.

Quelle: https://www.fos.de/.../...he-Schaeden-haften-welche-Versicherungen.htm

2010 hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass sich von einem sorgfältig gewarteten Haus unterhalb der Windstärke 12 nach der Beaufortskala keine Teile ablösen sollten. Windstärke 12 entspricht einem Orkan mit Windgeschwindigkeiten ab 118 km/h. Andernfalls kann dem Hauseigentümer eine mangelhafte Instandhaltung seiner Immobilie vorgeworfen werden (AZ: 13 U 145/09).

ergo wird es ab windstärke 12 wohl kein geld geben..

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Februar 2020 um 08:19:52 Uhr:

 

Für die Versicherungen ist Windstärke 8 die Grenze.

Vielleicht hilft Paragraph 906 (2) BGB weiter. Wenn man den anwenden kann, haftet der Eigentümer des Hauses auch ohne eigenes Verschulden...

windstärke 8 ist vielleicht für die gebäude- oder teilkaskoversicherung relevant.. bei gebäudeteilen ist das völlig unerheblich. da haftest du auch bei windstärke 4, wenn sich da was löst.

bist du sicher, dass du § 906 bgb (zuführung unwägbarer stoffe) meinst?? der wäre hier gar nicht anwendbar.

ich wollte im ausgangspost letztlich nur mitteilen, dass bei dem sturmereignis aller voraussicht nach höhere gewalt vorliegt und man als geschädigter unter umständen keinen schadenersatz erhält. sofern sich die dachziegel jedoch unterhalb windstärke 12 gelöst haben, ist u. u. eine haftung gegeben. versuch macht klug.

Ich frag jetzt mal aus Sicht eines ahnungslosen Hausbesitzers:

Bis Windstärke 12 zahlt meine Gebäudeversicherung und drüber weg kann mir der Geschädigte auch zivilrechtlich nichts mehr und bleibt auf seinem Schaden sitzen?!

Dein haftpflicht zahlt, wenn sie muss, ob sie muss prüft sie für dich. Das ist Teil des versicherungsumfangs.

 

Ansonsten gilt. Wenn der Schaden bei aller Sorgfalt unvermeidbar wäre, haftest du nicht.

 

Sprich der Schaden hätte durch Instandshaltungsmasnahmen vermieden werden können.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 15. Februar 2020 um 09:46:07 Uhr:

Ich frag jetzt mal aus Sicht eines ahnungslosen Hausbesitzers:

Bis Windstärke 12 zahlt meine Gebäudeversicherung und drüber weg kann mir der Geschädigte auch zivilrechtlich nichts mehr und bleibt auf seinem Schaden sitzen?!

sofern es sich um gebäudeteile handelt, bist du ab windstärke 12 raus... der geschädigte bleibt also u.u. auf seinem schaden sitzen, sofern keine teilkaskoversicherung besteht.

wenn aber bspw. ein blumentopf vom fensterbrett runterfällt, bist du wieder dabei..

Zitat:

@onzlaught schrieb am 15. Februar 2020 um 09:46:07 Uhr:

Ich frag jetzt mal aus Sicht eines ahnungslosen Hausbesitzers:

Bis Windstärke 12 zahlt meine Gebäudeversicherung und drüber weg kann mir der Geschädigte auch zivilrechtlich nichts mehr und bleibt auf seinem Schaden sitzen?!

Die Gebäudeversicherung zahlt nur für Schäden am Gebäude und das im allgemeinen ab Windstärke 8.

Wenn die Ziegel vom Dach jemand anderen schädigen, zahlt eine Haftpflichtversicherung, wenn Du Deine Sorgfaltspflicht fahrlässig verletzt hast. Ab Windstärke 12 wird davon ausgegangen, dass Du nichts dafür konntest, dass die Ziegel weggeflogen sind und deswegen haftest du nicht.

Als Haftpflicht kommt bei einem selbst genutzten Gebäude die Privathaftpflicht zum Tragen. Bei einem vermieteten Objekt ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht erforderlich. Die PHP zahlt da nicht.

Und wenn nun bei Windstärke 9 der Hausbesitzer nachweisen kann, dass er Dach noch im letzen Herbst von einer Fachfirma hat überprüfen lassen?

Ich gehe mal davon aus dass du das eigentlich weisst.

Wie so oft im Leben ist nicht alles bis ins kleinste Detail und ohne Ermessensspielraum geregelt und solche Fälle werden mal so und mal anders entschieden.

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. Februar 2020 um 18:24:34 Uhr:

Und wenn nun bei Windstärke 9 der Hausbesitzer nachweisen kann, dass er Dach noch im letzen Herbst von einer Fachfirma hat überprüfen lassen?

dann kann er sich unter umständen dadurch entlasten und haftet ebenfalls nicht. man muss jedoch immer auf den einzelfall abstellen.

Ich war ja bisher der Meinung, bis Windstärke 8 spricht der Anschein für Wartungsmängel und der Hausbesitzer muss das Gegenteil beweisen (oder zahlen), über Windstärke 8 muss der Geschädigte die Wartungsmängel nachweisen, wenn er Geld vom Hausbesitzer haben will.

Das Urteil aus Hamm "bis Windstärke 12 darf nichts passieren" spricht aber irgendwie eine andere Sprache?!

der geschädigte muss bei ablösung von gebäudeteilen unterhalb von windstärke 12 erst mal gar nichts nachweisen. der grundstücksbesitzer haftet hier nach § 836 bgb aus vermutetem verschulden, er kann sich aber exkulpieren. ab windstärke 12 haftet er nicht mehr.

so ergibt es sich auch aus dem o.g. urteil des olg hamm. es gibt dazu auch noch weitere urteile von amtsgerichten bis hin zum bgh.

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. Februar 2020 um 21:17:02 Uhr:

Das Urteil aus Hamm "bis Windstärke 12 darf nichts passieren" spricht aber irgendwie eine andere Sprache?!

Jein. Es spricht selber von einer Einzelfallentscheidung und in der Urteilsbegründung über durch einen Sachverständigen festgestellte Mängel und eine altersbedingt erforderliche Überprüfung und ggf. Instandhaltung die nicht erfolgt ist.

Wenn man die Urteilsbegründungen liest, ist der Tenor schon der gleiche wie früher auch. Wenn das Haus ordnungsgemäß gebaut und instandgehalten wird und bei extremen Wetterereignissen was passiert ...

Nur geht man nach den Erfahrungen des letzten Jahrzehnts dann doch davon aus dass ein Orkan mit Windstärken bis an die 12 relativ "normal" ist in unseren Breiten. Und damit der Hausbesitzer nachweisen muss dass eine besonders heftige Böe die Dachpfannen vom Dach gerissen hat obwohl ordnungsgemäß befestigt.

Ist ja jetzt auch kein Jahrhundertereignis mehr so ein Orkan:

https://rp-online.de/.../...immsten-orkane-in-deutschland_aid-17631129

 

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