Dachschaden wegen falscher Durchfahrtshöhe in Tiefgarage
Hallo zusammen,
leider habe ich zu meinem Anliegen keinen anderen Beitrag gefunden, daher hier eine Frage an euch.
Ich bin mit einem VW T5 (Höhe 1,99m) in eine Tiefgarage eingefahren deren Durchfahrtshöhe mit 2m bei der Einfahrt ausgeschildert war. Beim Rückwärtseinparken in eine Parkbucht hat ein Stahlträger eines Lüftungsschachtes (etwa in Höhe 1,97) das Dach beschädigt. Der Lüftungsschacht war mit gelber Folie markiert, allerdings beim Rückwärtseinparken mit einem VW T5 nicht einsehbar.
Ich stehe vor der Frage, ob ich einen Rechtsstreit mit dem Parkgaragenbetreiber in Kauf nehmen sollte oder nicht.
Für unseren Fall spricht, dass sich laut einem Urteil des Landesgerichts Magdeburg der Parkgaragenbenutzer auf die ausgeschilderte Durchfahrtshöhe (2m) verlassen können muss. Zudem besagt die Hamburger Garagenverordnung, dass lichte Stellen in Großgaragen mind. 2m hoch sein müssen.
Gegen eine potenzielle rechtliche Auseinandersetzung spricht, dass wir keine Rechtsschutz haben. Zudem wird der Anwalt der Parkgarage ziemlich sicher auf Mitschuld plädieren.
Falls jemand von euch hier eine qualifizierte Meinung hat, wäre ich sehr dankbar.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von hamburger2014
Hallo zusammen,leider habe ich zu meinem Anliegen keinen anderen Beitrag gefunden, daher hier eine Frage an euch.
Ich bin mit einem VW T5 (Höhe 1,99m) in eine Tiefgarage eingefahren deren Durchfahrtshöhe mit 2m bei der Einfahrt ausgeschildert war. Beim Rückwärtseinparken in eine Parkbucht hat ein Stahlträger eines Lüftungsschachtes (etwa in Höhe 1,97) das Dach beschädigt. Der Lüftungsschacht war mit gelber Folie markiert, allerdings beim Rückwärtseinparken mit einem VW T5 nicht einsehbar.
Ich stehe vor der Frage, ob ich einen Rechtsstreit mit dem Parkgaragenbetreiber in Kauf nehmen sollte oder nicht.
Für unseren Fall spricht, dass sich laut einem Urteil des Landesgerichts Magdeburg der Parkgaragenbenutzer auf die ausgeschilderte Durchfahrtshöhe (2m) verlassen können muss. Zudem besagt die Hamburger Garagenverordnung, dass lichte Stellen in Großgaragen mind. 2m hoch sein müssen.
Gegen eine potenzielle rechtliche Auseinandersetzung spricht, dass wir keine Rechtsschutz haben. Zudem wird der Anwalt der Parkgarage ziemlich sicher auf Mitschuld plädieren.
Falls jemand von euch hier eine qualifizierte Meinung hat, wäre ich sehr dankbar.
Mann, da bist du eigentlich auf volles Risiko eingefahren: Bus 1,99 m, Durchfahrtshöhe 2,0 m. Da hätte aus der Decke nicht einmal eine 2 cm lange Schraube herauragen dürfen. Der gelb markierte Lüftungsschacht zeigt doch einen gewissen Gefahrenpunkt an. Und für das rückwärts Einparken den Betreiber haftbar zu machen? Ich würde sagen: Dumm gelaufen!
55 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
OHNE WORTE!!!! 😉
immer diese leeren versprechungen....ich geb einen aus, wenn das mal wirklich so kommt 😁
Zitat:
Original geschrieben von sasisoli
Das 2m-Schild heisst ja nicht, daß die Garage nur 2m hoch ist, sondern daß das Fahrzeug max 2m hoch sein darf. Egal ob 1,2 oder 1,9999999m!
MIT oder OHNE Fahrer und Beladung?
Es soll tatsächlich Fahrzeuge geben, die mit Fahrer/Beifahrer und/oder Beladung einige cm kleiner sind ... 😉
@ EUGAIN
Warum hälst du nicht an deinen eigenen Wunsch und unterlässt es solch sinnfreie Beiträge zu posten? Oder wolltest du etwas zum Thema beitragen? 😁
Ich verstehe diese Warnschilder so:
Warnung 2,00 Meter: Autos bis 1,99 Meter können schadfrei "normal" (anecken mit der Stoßstange gehört natürlich nicht dazu) bewegt werden.
Ich bin auch schon mit unserem 1,89 Meter hohen Terracan im Nova Eventis bei Leipzig in das Parkhaus gefahren, und da ist vorne ein Warnbalken mit 1,90 Meter Warnung.
Ich bin mit Schmackes drunter durch und der Warnbalken hat sich nicht mal bewegt. Und auch sonst passt das alles wunderbar.
Ich gehe also davon aus, dass ein nominell mit 1,99 Metern Höhe angegebenes Fahrzeug auch schadlos durch eine Tiefgarage kommt, die mit 2 Metern Durchfahrtshöhe angegeben ist.
Und normalerweise sind das ja auch Sicherheitsgrößen, wo noch Luft nach oben ist... d.h. oft kommt man mit glatt 2 Metern auch noch gut durch. Und die Schrägen sind berücksichtigt, wenn die Hinterachse noch auf dem Gefälle ist und die Vorderachse schon auf dem eigentlichen Parkdeck und sich daraus eventuell ein Höhenversatz ergibt.
Sonst braucht man ja auch gar kein Warnschild zu machen und jeder fährt auf gut Glück rein, wenn das wieder so eine Spitzfindigkeit ist (ätschibätsch, Durchfahrtshöhe ist keine allgemeingültige Höhe).
Dass man beim Rangieren aufpasst, ist klar...
cheerio
Moin.
Ich habe hier mal etwas zum Thema gefunden.
Gruss TAlFUN
p.s.
Danach sieht es für den TE mau aus 🙁
Ähnliche Themen
Oh, oh ... 🙁
@ Käpt'n
Du hast recht! Wären tatsächlich 2m Höhe da ... nun ja. Ist doch wie bei Brücken. Da steht die Höhe und es ist immer noch Luft nach oben, die man tunlichst aber nicht ausnutzen sollte.
Aber, duckst du dich auch instinktiv, wenn du ins Parkhaus fährst??? 😉
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Es soll tatsächlich Fahrzeuge geben, die mit Fahrer/Beifahrer und/oder Beladung einige cm kleiner sind ... 😉
Dann sollten Fahrer/Beifahrer vielleicht lieber bei Biggest Loser mitmachen 😛
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
MIT oder OHNE Fahrer und Beladung?Zitat:
Original geschrieben von sasisoli
Das 2m-Schild heisst ja nicht, daß die Garage nur 2m hoch ist, sondern daß das Fahrzeug max 2m hoch sein darf. Egal ob 1,2 oder 1,9999999m!
Es soll tatsächlich Fahrzeuge geben, die mit Fahrer/Beifahrer und/oder Beladung einige cm kleiner sind ... 😉@ EUGAIN
Warum hälst du nicht an deinen eigenen Wunsch und unterlässt es solch sinnfreie Beiträge zu posten? Oder wolltest du etwas zum Thema beitragen? 😁
Ich passe mich dir doch nur an !
Wenn mein Auto einen Zentimeter weniger hätte wie die angegebene Durchfahrthöhe würde ich erst gar nicht rein fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Oh, oh ... 🙁@ Käpt'n
Du hast recht! Wären tatsächlich 2m Höhe da ... nun ja. Ist doch wie bei Brücken. Da steht die Höhe und es ist immer noch Luft nach oben, die man tunlichst aber nicht ausnutzen sollte.Aber, duckst du dich auch instinktiv, wenn du ins Parkhaus fährst??? 😉
Bootsmann, ich auch, ich auch!😁
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... wir sollten einen Club aufmachen ... Nur, sind wir dann "Duckmäuser"???? 😕 🙄 😉 😛
Nein, wenn schon dann DUCKIES😁😁 Zumindest zeigt es, dass wir "bewusst, aufmerksam und kritisch" unsere Blechkutsche gewegen😮
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Ihr könntet aber auch mal das Gelaber bleiben lassen und nur zum Thema posten.
birscherl, wer bist du😁 Wer stellt hier die Regeln auf🙄 Warum denn so ernst? Bleib locker - draußen scheint die Sonne - erfreue dich daran😉
Der Forenbetreiber stellt hier die Regeln auf, falls dir das entgangen ist. Du kannst sie gern nachlesen: http://www.motor-talk.de/static/nb/beitragsregeln.html
Ich finde es einfach unnötig, wenn ein thread mit privatem Gelaber zugemüllt wird statt zum Thema beizutragen. Kein Wunder, dass die Forensuche so wenig findet, weil so viel Müll gepostet wird.