Dachlawine beschädigt Windschutzscheibe

Am Wochenende hat es ja stark getaut und der Schnee kam von den Dächern
und ich habe mein Auto in unserem Hof stehen. Nun ist es passiert, dass eine Dachlawine mit Schnee auf mein Auto gefallen ist.
Die Windschutzscheibe hat jetz am oberen Rand einen 10cm langen vertikalen Riss.
Nun meine Frage:
Ist es möglich, dass die Gebäudeversicherung den Schaden am Fahrzeug übernimmt oder ist das ein Fall für die Teilkaskoversicherung vom Auto?

Mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom


Ha, da schlagen mal wieder die Moralapostel zu. Was glaubst du denn, wofür er Monat für Monat TK-Beiträge zahlt?

So ein Unsinn.

Ja, Du hast recht, es ist ein TK-Schaden und der wird unabhängig vom Hergang reguliert, wenn es ein versichertes Ereignis (Glasbruch) ist.

Aber der Ärger, den der Tipp nicht nur bei SRAM verursacht hat, war, dass es offenbar ganz normal ist, einfach mal irgendeine Geschichte zu erzählen, um an eine Versicherungsleistung zu kommen.

Klappt´s bei der TK nicht, erzählen wir hat der Gebäudehaftpflicht was und wenn das nicht klapp, gibt´s immer noch die Privathaftpflicht, die alles zahlt.

Diese Grundhaltung geht allen anderen auf den Kranz, die genauso monatlich ihre Beiträge zahlen.
Das hat nix mit Moralaposteln, sondern mit asozial, im Sinne von "gegen die Gemeinschaft" zu tun.

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Moin Hafi,

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



1. Aber erstens haben auch solche Geschichten immer (mindestens) zwei Seiten, die man kennen sollte

2. und zweitens rechtfertigt es die Haltung des Schraubermeisters nicht.

richtig. Die eine Seite war zB folgende, siehe

1. Aufgrund dessen, daß es in ihrer Stadt* im Jahr 1953 schon eimal ein Hochwasser gegeben hat, welches ungefähr dieselbe Höhe errreichte; sind sie ihrer Pflicht als Versicherungsnehmer, den Schaden so gering wie möglic zu halten, nicht in diesem Sinne nachgekommen. Sie hatten genug Zeit, die hochwertigen Geräte in ihrem Geschäft in Sicherheit zu bringen.

2. Genau aus diesem Grund hat der Schraubermeister Recht.

Hafi, ich vermute daß Du bei einer Versicherung arbeitest, von daher verstehe ich deine Intention. Aber erzähle mir nichts über die Machenschaften dieser "seriösen" Unternehmen.

Im Übrigen hat die grosse Westdeutsche Versicherung, welche die meisten Verträge aus der ehemaligen DDR übernommen hat; ihren Gewinn nach Steuern auf Grund der Flut auf 1,6 Milliarden nach Steuern senken müssen. So ein Pech aber auch, die Aktionäre waren nicht begeistert.

MfG

invisible_ghost

* Ich habe bewusst den Namen meiner Stadt sowie den der Versicherung ausgelassen.

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom



Ich habe ihn nicht zum Lügen aufgefordert. Mein Rat war, er soll sagen, es sei ihm was dagegengefallen.

Erstellt am 15. Dezember 2010 um 08:46:36 Uhr

Schraubermeister Tom

Rechne den Schaden mit deiner TK ab, Glasbruch, dir ist da was Gegengefallen.

Kleiner, aber feiner Unterschied.

Das macht es auch nicht besser!

Wenn trotz positiver Kenntnis von der konkreten Schadenursache hiervon abweichend "irgendwas" als auslösende Ursache angegeben wird, ist der Weg zur Arglist, um so - aus seiner Sicht - eine Schadenregulierung "positiv" zu beeinflussen, nicht mehr weit.
Und vertiefend: "In subjektiver Hinsicht arglistig handelt der Versicherungsnehmer bereits dann, wenn er sich bewußt ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH NJW 1986, 1100)."

Ich gehe davon aus, dass nicht wenige schon (überaus negativ 😁) überrascht waren, wie ihnen widerfahren ist, nachdem sie in der Schadenmeldung angaben, da sei "etwas" dagegengefallen.

Nun kriegt euch alle wieder ein, der Drops ist bereits laut dem TE gelutscht.

MFG Thomas

Diese Reaktion erinnert mich irgendwie an einen Lehrling, der einen eingestielt bekommen hat. 😁

Der gelutschte Drops hat mit deinem fragwürdigem Tipp gar nichts zu tun.

Positiv hervorzuheben ist indes das Verhalten des TE.

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